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   BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02   

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https://dejure.org/2004,1459
BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02 (https://dejure.org/2004,1459)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02 (https://dejure.org/2004,1459)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 2 BvR 1802/02 (https://dejure.org/2004,1459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für Tätigkeit eines Wunderheilers und deren strafrechtliche Sanktionierung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilungen auf Grund von Behandlungsfehlern durch einen "Wunderheiler"; Prüfung eines Verstoßes gegen das Heilpraktiergesetz (HeilprG) durch Behandlungen von Schwerkranken durch Handauflegen; Erklärung und Anwendung der so genannten ...

  • archive.is (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Ein "Geistheiler", der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, benötigt auch keine Zulassung als Heilpraktiker

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Ausübung der Heilkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Heilpraktikergesetz: Kein Anwendungsbereich bei Handauflegen und spirituellen "Heilern”

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wunderheiler benötigt keine Ausbildung als Heilpraktiker - Geldstrafe verstößt gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl

Besprechungen u.ä.

  • archive.is (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Ein "Geistheiler", der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, benötigt auch keine Zulassung als Heilpraktiker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 234
  • NJW 2004, 2890
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 12 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 213 ; 97, 12 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 - ).

    Die Heilpraktikererlaubnis bestärkt den Patienten in gewisser Hinsicht in der Erwartung, sich in die Hände eines nach heilkundlichen Maßstäben Geprüften zu begeben (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 -, a.a.O.).

    Die Gefahr, notwendige ärztliche Hilfe zu versäumen, wird daher eher vergrößert, wenn geistiges Heilen als Teil der Berufsausübung von Heilpraktikern verstanden wird (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 -, a.a.O.).

    Je weiter sich das Erscheinungsbild des Heilers von einer medizinischen Behandlung entfernt, desto geringer wird das Gefährdungspotential, das im vorliegenden Zusammenhang alleine geeignet ist, die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz auszulösen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 -, a.a.O.).

    Einer Kenntnisprüfung auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes bedarf es für die Bekämpfung von Gesundheitsgefährdungen im vorliegenden Zusammenhang nicht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 -, a.a.O.).

    Die in der Prüfung vorausgesetzten Kenntnisse kann der Beschwerdeführer bei seiner Berufstätigkeit nicht verwerten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    a) Zwar ist das Ziel des Heilpraktikergesetzes, die Gesundheit der Bevölkerung durch einen Erlaubniszwang für Heilbehandler ohne Bestallung zu schützen, grundsätzlich mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 78, 179 ).

    Es geht um eine präventive Kontrolle, die nicht nur die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auch die Eignung für den Heilkundeberuf im Allgemeinen erfasst (vgl. BVerfGE 78, 179 ).

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 12 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 213 ; 97, 12 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 - ).

    Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl sind nach ständiger Rechtsprechung nur unter engen Voraussetzungen zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 93, 213 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 27.01.1999 - 1 Ss 310/97
    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    d) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 1999 - 1 Ss 310/97 -.

    Die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 2002 - 1 Ss 327/01 - und vom 27. Januar 1999 - 1 Ss 310/97 -, des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juli 2001 - 5/33 Ns 65 Js 2055.0/95 (D 1/00) - sowie des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 2000 - 65 Js 2055.0/95 - 913 A Ls - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • RG, 01.04.1933 - V 5/33

    1. Inwieweit kann bei Klagen auf Geldleistungen von ziffermäßiger Angabe des

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    b) das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juli 2001 - 5/33 Ns 65 Js 2055.0/95 (D 1/00) -,.

    Die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 2002 - 1 Ss 327/01 - und vom 27. Januar 1999 - 1 Ss 310/97 -, des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juli 2001 - 5/33 Ns 65 Js 2055.0/95 (D 1/00) - sowie des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 2000 - 65 Js 2055.0/95 - 913 A Ls - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    Die Gefahren müssen hinlänglich wahrscheinlich und die gewählten Mittel eindeutig Erfolg versprechend sein (vgl. auch BVerfGE 85, 248 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99 -, GewArch 2000, S. 418 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    Auf dieser Grundlage bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob die fachgerichtliche Auffassung, wonach die Tätigkeit eines Wunderheilers durch Handauflegen der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz unterliege, den möglichen Wortsinn des Gesetzes als äußerste Grenze einer zulässigen richterlichen Interpretation (vgl. BVerfGE 92, 1 ) überschritten hat.
  • LG Verden, 25.06.1997 - 12-24/97
    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    Hierfür hat der Beschwerdeführer Sorge getragen; ob darüber hinausgehend das bloße Auslegen entsprechender Informationsblätter ausreichend gewesen wäre, kann daher dahinstehen (vgl. hierzu LG Verden, MedR 1998, S. 183 mit Anmerkung Taupitz).
  • BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    Die Gefahren müssen hinlänglich wahrscheinlich und die gewählten Mittel eindeutig Erfolg versprechend sein (vgl. auch BVerfGE 85, 248 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99 -, GewArch 2000, S. 418 ).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 12 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 213 ; 97, 12 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 - ).
  • BGH, 04.11.1955 - 5 StR 421/55
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