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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04   

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OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04 (https://dejure.org/2004,2928)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.06.2004 - 1 Ws 121/04 (https://dejure.org/2004,2928)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 (https://dejure.org/2004,2928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die einen Terminsverlegungsantrag ablehnende Verfügung eines Vorsitzenden; Evidenz der Rechtswidrigkeit einer angefochtenen Verfügung; Beeinträchtigung des Rechts des Angeklagten, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Terminsverlegung - Ablehnung kann im Wege der Beschwerde angegriffen werden

  • Judicialis

    StPO § 153 a; ; StPO § 213; ; StPO § 305 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Terminsverlegung - Sind alle Verteidiger verhindert,muss der Termin verlegt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3196
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 10.02.1997 - 3 Ws 111/97

    Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung; Prüfungsumfang

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04
    Auch wenn der Angeklagte keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch hat, dass die Hauptverhandlung unter allen Umständen mit allen drei von ihm gewählten Verteidigern durchgeführt werden muss (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1997, 177, 178), so kann ihm jedenfalls durch eine Terminierung ohne Absprache mit den Verteidigern und der Ablehnung einer Terminsverlegung trotz Vorbringen nachvollziehbarer Verhinderungsgründe der Wahlverteidiger in dem konkret hier zur Entscheidung anstehenden Fall nicht das Recht genommen werden, sich zumindest von einem von ihnen in der Berufungshauptverhandlung vertreten zu lassen.
  • OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94

    Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04
    Wird aber das Recht des Angeklagten auf freie Wahl des Verteidigers dadurch eingeschränkt, dass dieser die Termine wegen anderer Verteidigungen oder Verhinderung durch Urlaub nicht wahrnehmen kann, ohne dass er Einfluss auf die Terminsanberaumung hätte nehmen können, kann die Terminsverfügung prozessordnungswidrig sein (OLG Hamburg, StV 1995, 11).
  • OLG Frankfurt, 05.08.1992 - 3 Ws 525/92

    Verfügung des Vorsitzenden; Hauptverhandlungstermin; Überprüfbarkeit auf

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04
    Weil nach dem Akteninhalt und der sich aus den Schriftsätzen der Verteidiger ergebenden Terminskollissionen nur eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, nämlich die Aufhebung der anberaumten Termine, in Betracht kommt, kann der Senat als Beschwerdegericht auch diese Entscheidung selbst treffen (OLG Frankfurt/Main, StV 1993, 6, 7).
  • OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94

    Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04
    Sie ist jedoch nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung ausnahmsweise dann statthaft, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessenausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie zum Beispiel unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (OLG München, NStZ 1994, 451) und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist (KG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 4 Ws 28/98 -).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00

    Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04
    Die Zweckmäßigkeit der Verfügung unterliegt dagegen nicht der Nachprüfbarkeit (OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157, 158).
  • KG, 16.02.1998 - 4 Ws 28/98
    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2004 - 1 Ws 121/04
    Sie ist jedoch nach der vom Senat geteilten herrschenden Meinung ausnahmsweise dann statthaft, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessenausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie zum Beispiel unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (OLG München, NStZ 1994, 451) und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung evident ist (KG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 4 Ws 28/98 -).
  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem

    Wendet sich ein Betroffener aber nicht gegen die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung, sondern macht er - wie vorliegend der Antragsteller - geltend, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege, steht § 305 Satz 1 StPO einer Beschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. März 2020 - 2 BvR 474/20 -, Tenorbegründung; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Mai 1991 - 2 Ws 83/91 -, StV 1991, S. 509 f.; OLG München, Beschluss vom 25. April 1994 - 2 Ws 550/94 -, NStZ 1994, S. 451; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 3 Ws 1101/00 -, juris, Rn. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, StV 2005, S. 491 ; OLG München, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 3 Ws 68/07 -, juris, Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Februar 2015 - III-5 Ws 36/15 -, juris, Rn. 14; Gmel, in: Karlsruher Kommentar, 8. Aufl. 2019, § 213 Rn. 6; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 213 Rn. 8; Grube, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl. 2020, § 213 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 216/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub,

    Die - mittlerweile - wohl herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur hält die Beschwerde gegen Terminierungsentscheidungen des Vorsitzenden abweichend vom Grundsatz des § 305 Satz 1 StPO ausnahmsweise dann gemäß § 304 Abs. 1 uns Abs. 2 StPO für statthaft, wenn sie in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffen wurden und daher für die Verfahrensbeteiligten eine besondere, selbstständige Beschwer bewirken (OLG Bamberg, Beschluss vom 09. März 1999 - 3 Ws 169/99 -, zitiert nach juris Rn. Orientierungssatz 1 und Rn. 7; OLG München, NStZ 1994, 451 und Beschluss vom 06. Februar 2007 - 3 Ws 68/07 -, zitiert nach juris Orientierungssatz, abgedruckt in: StV 2007, 518; OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, zitiert nach juris Rn. 6, 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 1, abgedruckt in: StV 2005, 491 - 492; LG Dresden, Beschluss vom 07. Februar 2007 - 3 Qs 14/07 -, zitiert nach juris Rn. 6; LG Düsseldorf, NStZ 2003, 168; so auch: Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 213 Rn. 8 mit zahlreichen weiteren Nachweisen für beide Auffassungen).

    Dabei soll das Beschwerdegericht überprüfen können, ob der Vorsitzende das staatliche Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Strafverfahrens und die Interessen des Angeklagten, wozu insbesondere das Interesse der Verteidigung durch den Anwalt des Vertrauens gehört, angemessen gegeneinander abgewogen hat (siehe nur: OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, zitiert nach juris Rn. 8; OLG München, NStZ 1994, 451; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, zitiert nach juris Orientierungssatz 1).

  • OLG Saarbrücken, 21.05.2015 - 1 Ws 80/15

    Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie für den Angeklagten eine besondere selbstständige Beschwer beinhaltet, etwa weil hierdurch sein Recht, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, berührt wird (vgl. - allerdings mit Unterschieden im Detail, wobei teilweise schon die Zulässigkeit der Beschwerde vom Vorliegen von Rechtsfehlern, insbesondere Ermessensfehlern, bzw. deren Geltendmachung abhängig gemacht wird, zum Teil sogar evidente Rechtsfehler verlangt werden - OLG Frankfurt StV 2001, 157 f. - Rn. 3 nach juris; OLG Dresden NJW 2004, 3196, 3197; KG NStZ-RR 2009, 317 f. - Rn. 2 nach juris; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283 [mit Widerspruch zwischen Leitsatz und Gründen]; OLG Celle NStZ 2012, 176 [obiter dictum]; OLG Celle NJW 2012, 246 f. - Rn. 13 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2014, 250 f. - Rn. 2 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2007 - 1 Ws 97/07 und vom 8. Mai 2009 - 1 Ws 92/09; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 213 Rn. 8; KK-Gmel, StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 6; KK-Zabeck, a. a. O., § 305 Rn. 6; Löwe-Rosenberg/Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; Löwe-Rosenberg/Matt, a. a. O., § 305 Rn. 28; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305 Rn. 19; a. A.: SK-StPO/Deiters, a. a. O., § 213 Rn. 16 -18).

    Im Beschwerdeverfahren ist lediglich zu überprüfen, ob der Vorsitzende bei seiner Entscheidung sämtliche relevanten Gesichtspunkte eingestellt und rechtsfehlerfrei gegeneinander abgewogen hat oder ob er sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat; die Zweckmäßigkeit seiner Entscheidung ist hingegen der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht entzogen (vgl. OLG Frankfurt StV 2001, 157 f. - Rn. 5 nach juris; OLG Dresden NJW 2004, 3196, 3197; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 213 Rn. 8; KK-Gmel, a. a. O., § 213 Rn. 6).

  • OLG Hamm, 02.02.2015 - 5 Ws 36/15

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer Terminsverfügung oder

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise eine an sich im Hinblick auf § 305 S. 1 StPO unstatthafte Beschwerde gegen die Terminbestimmung bzw. Verlegungsentscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts ausnahmsweise dann für zulässig erachtet wird, wenn diese Terminsentscheidung an einem gewichtigen Rechtsfehler bzw. evidenten Ermessensfehler leidet (so OLG Stuttgart, Die Justiz 2006, 8; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG München, StV 2007, 518; KG, NStZ-RR 2009, 317; OLG Frankfurt, StV 2001, 157; OLG Hamburg, StV 1995, 11), war eine Auseinandersetzung des Senats mit dieser Rechtsauffassung entbehrlich.

    berechtigten Interessen aller Prozessbeteiligten zu treffen (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 81; NStZ 2007, 163 = StV 2006, 680; NStZ-RR 2006, 271; OLG Hamm, StV 2004, 642; NStZ-RR 2001, 607; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt, StV 2001, 157; OLG Braunschweig, StV 2004, 366).

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19

    Hauptverhandlung in Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags

    Ob eine hiergegen gerichtete Beschwerde grundsätzlich gem. § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen (so Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 16 m.w.N.) oder ausnahmsweise vor Beginn der Hauptverhandlung statthaft ist, wenn sie in rechtsfehlerhafter Ausübung des dem Vorsitzenden zustehenden Ermessens getroffen wurde und daher für die Verfahrensbeteiligten eine besondere, selbständige Beschwer bewirkt (so u.a. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 1 Ws 121/04 -, juris Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. April 2005 - 1 Ws 361/05 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 213 Rn. 8 m.w.N.), bedarf für den vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Naumburg, 30.09.2008 - 1 Ws 544/08

    Anforderungen an die Durchsetzung eines Verlegungsantrags hinsichtlich der

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  • OLG Stuttgart, 21.06.2005 - 5 Ws 81/05

    Strafprozess: Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des

    Dagegen lässt die inzwischen - soweit ersichtlich - überwiegende Auffassung die Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO ausnahmsweise dann zu, wenn die Entscheidung des Vorsitzenden auf einer rechtsfehlerhaften Ermessensausübung beruht und den Antragsteller, was in der Regel der Fall sein wird, beschwert ( vgl. OLG Frankfurt, StV 1995, 10, 1997, 403 und 2001, 157; OLG München, NStZ 1994, 451; OLG Bamberg, Strafo 1999, 237; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; offengelassen in OLG Stuttgart, Die Justiz 2004, 127).
  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 5 Ws 333/12

    Beschwerdeausschluss gegen Terminsverfügungen des Gerichtsvorsitzenden

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise eine an sich im Hinblick auf § 305 S. 1 StPO unstatthafte Beschwerde gegen die Terminsbestimmung bzw. Verlegungsentscheidung des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts ausnahmsweise dann für zulässig erachtet wird, wenn diese Terminsentscheidung an einem gewichtigen Rechtsfehler bzw. evidenten Ermessensfehler leidet (so OLG Stuttgart, Die Justiz 2006, 8; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG München, StV 2007, 518; KG, NStZ-RR 2009, 317; OLG Frankfurt, StV 2001, 157; OLG Hamburg, StV 1995, 11), ist jedoch bezüglich der zugrunde liegenden Terminsbestimmung des Vorsitzenden der Strafkammer kein solcher Ermessens- oder sonstiger Rechtsfehler festzustellen.

    berechtigten Interessen aller Prozessbeteiligten zu treffen (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 81; NStZ 2007, 163 = StV 2006, 680; NStZ-RR 2006, 271; OLG Hamm, StV 2004, 642; NStZ-RR 2001, 607; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt, StV 2001, 157; OLG Braunschweig, StV 2004, 366).

  • OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 453/11

    Anforderungen an die Pflichtverteidigerauswahl durch das Gericht infolge

    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen Auffassung an, wonach eine Anfechtung ausnahmsweise für zulässig zu erachten ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für einen Angeklagten eine besondere, selbständige Beschwer beinhaltet, weil sein Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, beeinträchtigt worden ist, dies leicht zu vermeiden gewesen wäre und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung offensichtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011, 1 Ws 434/11 - juris - KG, StV 2009, 577; OLG Dresden, NJW 2004, 3196; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157; Hans. OLG, StV 1995, 11; OLG Karlsruhe, StV 1991, 509; OLG München, StV 2007, 518; OLG Nürnberg, StV 2005, 491; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16; KK-Gmel, 6. Aufl., § 213 StPO, Rn. 6; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 54. Aufl., § 213 Rn. 8).
  • LG Magdeburg, 21.11.2012 - 21 Qs 88/12

    Beschwerde gegen die Terminierung einer Hauptverhandlung; Abwägung der

    Gegen diese ist aber dann ausnahmsweise das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbständige Beschwer bewirkt und die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 30. September 2008, Az. 1 Ws 544/08; OLG Dresden NJW 2004, 3196 ff.).

    Dabei hat er das staatliche Interesse an der reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Strafverfahrens und das Interesse des Angeklagten, sich in der Hauptverhandlung des Beistands gerade eines von ihm gewählten und sein besonderes Vertrauen genießenden Verteidigers bedienen zu können, in einen angemessenen Ausgleich zu bringen (OLG Dresden, NJW 2004, 3196 [3197]).

  • OLG Nürnberg, 26.09.2023 - Ws 846/23

    Terminsverlegungsantrag, Nichtabhilfeentscheidung, Beschleunigungsgebot,

  • OLG Hamm, 03.05.2018 - 4 Ws 69/18

    Keine Anfechtbarkeit von Entscheidungen über Terminsbestimmungen, -aufhebungen

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 2 Ws 218/05

    Terminierung; Beschwerde gegen Terminsverfügung; Ermessen des Vorsitzenden;

  • BVerfG, 21.11.2006 - 2 BvR 2368/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf

  • OLG Oldenburg, 23.10.2008 - 1 Ws 630/08

    Fehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Verteidigers auf

  • OLG Celle, 18.11.2011 - 1 Ws 458/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde des Angeklagten bei Beiordnung eines

  • OLG Oldenburg, 23.10.2008 - 1 Ws 635/08

    Fehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Verteidigers auf

  • LG Schwerin, 24.06.2021 - 33 Qs 47/21

    Terminsverlegung, Ablehung, Ermessensabwägung

  • LG Neubrandenburg, 13.02.2012 - 8 Qs 21/12

    Berücksichtigung des berechtigten Interesses eines Betroffenen auf Verteidigung

  • LG Trier, 22.03.2018 - 5 Qs 21/18

    Terminsverlegung, frühe Anreise, Terminierungsermessen, LG Trier

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 2 Ws 88/08

    Terminsverlegung; Ablehnung; Beschwerde; Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 2 Ws 95/08

    Terminsverlegung; Ablehnung; Beschwerde; Zulässigkeit

  • LG Neubrandenburg, 18.03.2011 - 8 Qs 20/11

    Bußgeldverfahren - Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

  • LG Kassel, 13.11.2008 - 6 Qs 280/08
  • LG Görlitz, 09.09.2005 - 2 Qs 154/05

    Anfechtbarkeit der Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung im Hinblick auf §

  • LG Halle, 01.10.2007 - 13 Qs 174/07
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z   

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https://dejure.org/2004,9751
OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z (https://dejure.org/2004,9751)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z (https://dejure.org/2004,9751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    OWiG § 31; ; OWiG § ... 33 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 33 Nr. 9; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 51 Abs. 2; ; OWiG § 51 Abs. 3; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 a Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 261 i.V.m.; ; StVG § 26 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    OWiG § 51 Abs. 3; StPO § 145a Abs. 1
    Wirksame Zustellung an Wahlverteidiger auch bei Streichung entsprechender Textzeile in Vollmachtsurkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3196
  • NStZ 2004, 647
  • NZV 2004, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Jedenfalls lässt das Antragsvorbringen nicht erkennen, dass eine gegebene Einlassung nicht gewürdigt worden wäre oder dass sich das Urteil zu einer solchen Einlassung in einem erkennbaren Widerspruch befinde, das also Vorbringen mit Erheblichkeit im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG übergangen worden wäre (vgl. BVerfGE 27, 248, 252).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, das der ursprüngliche Anhörungsbogen zunächst dem Beschwerdeführer als Halter und nicht als Betroffenen übersandt worden ist und damit in Frage steht, ob er eine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nicht hätte bewirken können, solange die Personalien des Fahrers unbekannt waren; vgl. hierzu BGHSt 24, 321, 323; BGHSt 42, 283, 287; Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 14 und 55).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, das der ursprüngliche Anhörungsbogen zunächst dem Beschwerdeführer als Halter und nicht als Betroffenen übersandt worden ist und damit in Frage steht, ob er eine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nicht hätte bewirken können, solange die Personalien des Fahrers unbekannt waren; vgl. hierzu BGHSt 24, 321, 323; BGHSt 42, 283, 287; Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 14 und 55).
  • OLG Jena, 06.06.2001 - 1 Ss 126/01

    Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Durch § 51 Abs. 2 OWiG bzw. § 145 a Abs. 1 StPO wird nämlich eine gesetzliche Zustellungsvollmacht begründet, die sich allein aus der Stellung des Verteidigers - hier: als Wahlverteidiger - ergibt und nicht etwa konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt wird und daher nicht einschränkbar (OLG Jena, NJW 01, 3204; Meyer - Goßner § 145 a Rdnr. 1) und vom Willen des Beschuldigten unabhängig ist (BayObLGSt 69, 10; Lüderssen in Löwe - Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 145 a Rdnr. 2).
  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

    Der Wahlverteidiger, dessen Verteidigervollmacht sich im Zeitpunkt einer Zustellung (hier des Bußgeldbescheids) bei den Akten befindet, gilt auch im Bußgeldverfahren nach der § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG kraft Gesetzes und damit unabhängig vom Willen des Betroffenen als zustellungsbevollmächtigt, weshalb sich eine in die Vollmacht ausdrücklich aufgenommene Ausnahme für die "Empfangsvollmacht" ebenso als unwirksam erweist wie eine entsprechende Streichung innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111; OLG Dresden, Beschl. v. 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschl. v. 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 und OLG Hamm, Beschl. v. 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris).

    Vielmehr erweist sich diese Ausnahme mit der der Vorschrift des § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG auch im Bußgeldverfahren insoweit als unvereinbar und deshalb ohne weiteres als unwirksam, als mit ihr (oder auch durch entsprechende Streichungen innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde) von vorneherein ein vollständiger Entzug oder - wie hier - eine Begrenzung des vom Willen des Betroffenen unabhängigen, weil gesetzlichen Umfangs der sich allein aus der Stellung des Verteidigers - hier als Wahlverteidiger - ergebenden Zustellungsvollmacht herbeigeführt würde (st.Rspr.; vgl. schon BayObLG, Beschluss vom 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111 f.; ferner OLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = BeckRS 2005, 5821 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 = BeckRS 9998, 36347; OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2001 - 1 Ss 126/01 = NJW 2001, 3204 = OLGSt OWiG § 51 Nr. 2 = VRS 101 [2001], 123 = StraFo 2001, 413 und zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris; ferner LR/Lüderssen StPO 26. Aufl., § 145a Rn 2; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 145a Rn. 2; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 51 Rn. 44a; KK/Lampe OWiG 5. Aufl. § 51 Rn. 83 und KK/Willnow StPO 8. Aufl. § 145a Rn. 1; jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den

    Denn die Zustellungsvollmacht ergibt sich allein aus der Stellung des Wahlverteidigers und wird nicht konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt (OLG Köln NJW 2004, 3196; Thüringisches Oberlandesgericht NJW 2001, 3204).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

    Diese - § 145a Abs. 1 StPO entsprechende - Vorschrift normiert eine von einer rechtsgeschäftlichen unabhängige gesetzliche Zustellungsvollmacht, die nicht - jedenfalls nicht von vorneherein - durch die Verteidigervollmacht eingeschränkt oder entzogen werden kann (vgl. KK-Laufhütte, StPO, 6. Aufl., § 147a Rn. 1; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 51 Rn. 44a, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss NJW 2001, 3204; OLG Dresden DAR 2005, 572; OLG Köln NZV 2004, 595; a.A. für die Wirksamkeit einer nachträglichen Aberkennung: OLG Hamm NJW 1991, 1317).
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