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   OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04   

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OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,5176)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 2004 - 1 Ss 102/04 (https://dejure.org/2004,5176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • blutalkohol PDF, S. 286

    Keine Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB aufgrund Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die "actio libera in causa" im Straßenverkehr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstellort des Fahrzeugs als ausreichende Grundlage für den Tatnachweis einer Trunkenheit im Straßenverkehr; Besonderes Gewicht des Auffindungsortes im Rahmen der Beweiswürdigung; Ausschluss der Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,75 Promille; ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Zu betrunken, um die Fahrerlaubnis los zu werden

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Ist es erlaubt im Auto zu schlafen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betrunkener schläft im Auto: Führerschein weg - oder nicht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261; StGB § 20; StrEG § 2 Abs. 1 § 5 Abs. 2
    Schuldnachweis des Führens eines Kraftfahrzeugs im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit; Schuldunfähigkeit bei hoher BAK; Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bei Freispruch

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 316 & § 323a StGB: Schuldunfähigkeit oder Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3356
  • NZV 2004, 592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 365/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags im Zustand aufgehobener Hemmungsfähigkeit aufgrund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da zugunsten des Angeklagten bei einer möglichen Tatzeit am 18.10.2003 gegen 9.00 von einer BAK von 1, 75 Promille auszugehen und der Tatbestand des § 323 a StGB mangels Vorliegens eines Rauschzustandes nicht erfüllt wäre, da der Täter in diesem Falle als voll schuldfähig anzusehen ist (BGHSt 32, 48 ff.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; OLG Köln DAR 2001, 230 ff.; dass VRS 68, 38 ff.; BayObLG BA 16, 313 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 323 a Rn.11 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben,26. Aufl. 2001, § 323 a, Rn. 8 ff.).

    Auch eine Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines Stufenverhältnisses oder aber auf wahldeutiger Grundlage ist aus Rechtsgründen nicht möglich (BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 1; Tröndle/Fischer, a.a.O.), weshalb der Angeklagte nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen werden muss.

  • KG, 12.07.1999 - 3 Ws 325/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Ab dem Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung am 18.02.2004 ist das Verhalten des Angeklagten aber nicht mehr als ursächlich für die Entziehung der Fahrerlaubnis anzusehen, da die Strafkammer die sich aufgrund ihrer Beweiswürdigung aufzeigende Rechtslage hätte erkennen können und müssen (vgl. KG Beschluss vom 12.07.1999, 3 Ws 325/99; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 7).
  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 17.75

    Ausländische Jägerprüfungen - Erteilung des Jagdscheines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Nach den mit der Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde zum Zeitpunkt der Beschlagnahme des Führerscheins (vgl. OLG Düsseldorf StV 1989, 29 f.; OLG Frankfurt MDR 1978, 514; Meyer-Goßner, StrEG, 47. Aufl. 2004, § 5 Rn. 10) übereinstimmenden Feststellungen der Strafkammer hat der Angeklagte zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in der Nacht vom 17/18.10.2003, spätestens am 18.10.2003 kurz vor 9.00 Uhr am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen, wobei er eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1, 75 Promille aufwies (Meyer-Goßner, a.a.O., Rn.12).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da zugunsten des Angeklagten bei einer möglichen Tatzeit am 18.10.2003 gegen 9.00 von einer BAK von 1, 75 Promille auszugehen und der Tatbestand des § 323 a StGB mangels Vorliegens eines Rauschzustandes nicht erfüllt wäre, da der Täter in diesem Falle als voll schuldfähig anzusehen ist (BGHSt 32, 48 ff.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; OLG Köln DAR 2001, 230 ff.; dass VRS 68, 38 ff.; BayObLG BA 16, 313 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 323 a Rn.11 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben,26. Aufl. 2001, § 323 a, Rn. 8 ff.).
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Allerdings teilt der Senat nicht die Ansicht der Revision, dass die vom Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung angeführten Indizien eine Verurteilung des Angeklagten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (zur Notwendigkeit eines in Bewegung setzen des Fahrzeugs für den Begriff des Führens vgl. BGH NZV 1989, 32 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 316 Rn.2; a.A. noch BGH NJW 1955, 1040; 64, 1911 f.; OLG Schleswig VerkMitt 1974 Nr. 72) nicht zu tragen vermögen.
  • OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00

    Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da zugunsten des Angeklagten bei einer möglichen Tatzeit am 18.10.2003 gegen 9.00 von einer BAK von 1, 75 Promille auszugehen und der Tatbestand des § 323 a StGB mangels Vorliegens eines Rauschzustandes nicht erfüllt wäre, da der Täter in diesem Falle als voll schuldfähig anzusehen ist (BGHSt 32, 48 ff.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; OLG Köln DAR 2001, 230 ff.; dass VRS 68, 38 ff.; BayObLG BA 16, 313 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 323 a Rn.11 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben,26. Aufl. 2001, § 323 a, Rn. 8 ff.).
  • BGH, 03.12.2002 - 1 StR 378/02

    Indizwert einer Stunden nach der Tat festgestellten BAK

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Bei einer derartig hohen Blutalkoholkonzentration kann Schuldunfähigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden, wenn - wie hier - nähere Feststellungen zum Tatgeschehen und zu psychodiagnostischen Kriterien - der Angeklagte ist nicht vorbestraft und wegen Alkohol im Straßenverkehr in den letzten zehn Jahren nicht auffällig geworden - vollständig fehlen (Tröndle/Fischer, 52. Aufl., § 20 Rn. 20 ff.; vgl. auch hierzu auch jüngst BGH NStZ-RR 2003, 71 f.: keine Schuldunfähigkeit angenommen bei errechneter Blutalkoholkonzentration von 3, 87 Promille, hoher Alkoholgewöhnung und fehlenden Ausfallerscheinungen des Täters).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04

    Strafverfahren: Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Ob die Strafkammer bei ihren Überlegungen indes einzelnen Indizien eine zu hohe Bedeutung beigemessen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.07.2004, 3 Ss 59/04) oder aber weitere in Betracht kommende nahe liegende Möglichkeiten übersehen hat, kann der Senat offen lassen, denn das Urteil kann aus anderem Grund keinen Bestand haben.
  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 13/55

    Teilnahme am Straßenverkehr - Öffentliche Straße - Bedienen des Triebwerks -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Allerdings teilt der Senat nicht die Ansicht der Revision, dass die vom Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung angeführten Indizien eine Verurteilung des Angeklagten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (zur Notwendigkeit eines in Bewegung setzen des Fahrzeugs für den Begriff des Führens vgl. BGH NZV 1989, 32 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 316 Rn.2; a.A. noch BGH NJW 1955, 1040; 64, 1911 f.; OLG Schleswig VerkMitt 1974 Nr. 72) nicht zu tragen vermögen.
  • BGH, 29.07.1964 - 4 StR 236/64

    Herbeiführung einer Gemeingefahr durch alkoholbedingtes Unterlassen von Maßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04
    Allerdings teilt der Senat nicht die Ansicht der Revision, dass die vom Tatrichter im Rahmen der Beweiswürdigung angeführten Indizien eine Verurteilung des Angeklagten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (zur Notwendigkeit eines in Bewegung setzen des Fahrzeugs für den Begriff des Führens vgl. BGH NZV 1989, 32 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 316 Rn.2; a.A. noch BGH NJW 1955, 1040; 64, 1911 f.; OLG Schleswig VerkMitt 1974 Nr. 72) nicht zu tragen vermögen.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 5 Ss 154/88
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

  • BayObLG, 06.04.1993 - 1St RR 59/93

    Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind

  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

  • OLG Köln, 22.08.1984 - 3 Ss 363/84

    Vollrausch; Verurteilung wegen Vollrausches ; Schuldfähigket

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1988 - 1 Ws 353/88
  • OLG Hamm, 13.07.1979 - 6 Ws 134/79
  • AG Bad Homburg, 29.11.1988 - 5 Gs 71/89
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Ein solcher Rausch verlangt nach der Rechtsprechung den sicheren Nachweis, dass sich der Täter in einen Zustand versetzt, der ihn so beeinträchtigt, dass zumindest der Bereich verminderter Schuldfähigkeit erreicht ist (BGH, Urteil vom 22.03.1979, 4 StR 47/79, juris, Rn. 6 f.; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001, Ss 494/00, juris, Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.09.2004, 1 Ss 102/04, juris, Rn. 8; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.07.2006, 1 Ss 158/06, juris, Rn. 12 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 323 a Rn. 7 m. w. N.; offen gelassen: BGH, Beschluss vom 18.08.1983 = BGHSt 32, 48, 54).
  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Erforderlich ist insoweit, dass sich der Täter in einen Intoxikationszustand versetzt hat, der ihn so beeinträchtigt, dass jedenfalls der Bereich erheblich verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB sicher nachgewiesen - ein Fall nicht auszuschließender Schuldfähigkeit also nicht gegeben - ist (vgl. BGH EzSt StGB § 323a Nr. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2016 - 3 RVs 30/16 - juris Rdn. 12; OLG Köln DAR 2001, 230 - juris; OLG Karlsruhe NZV 2004, 592 - juris Rdn. 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 287 - juris Rdn. 7; eingehend OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5 - juris Rdn. 12 ff.; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 323a Rdn. 7 m.w.N.; offen gelassen in BGHSt 32, 48, 54).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17

    Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes

    Es sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. September 2004 (1 Ss 102/04, NJW 2004, 3356) gehindert.
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05

    Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges

    Zwar belegt sich dieser nicht aus der Aussagen von Zeugen, welche die Ankunft des Angeklagten mit seinem Fahrzeug an der Tankstelle beobachtet haben, jedoch kann auch dem Abstellort und der konkreten Auffindesituation im Rahmen der Beweiswürdigung besonderes Gewicht beikommen und eine ausreichende Grundlage für die Annahme eines Trunkenheitsdeliktes darstellen (vgl. Senat NJW 2004, 3356 f.).
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