Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05   

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https://dejure.org/2005,2368
OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05 (https://dejure.org/2005,2368)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2005 - 11 Wx 3/05 (https://dejure.org/2005,2368)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2005 - 11 Wx 3/05 (https://dejure.org/2005,2368)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers trotz Bestehen einer Vorsorgevollmacht; § 1896 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Ausdruck des Subsidiaritätsgrundsatzes; Beachtung des in der Vollmachtserteilung zum Ausdruck gekommenen Willens des Betroffenen; Ausübung der Vollmacht zum ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bindung an Vorsorgevollmacht, Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 69 g Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2
    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge - Bestellung eines Betreuers trotz vorliegender Vorsorgevollmacht

  • IWW (Zusammenfassung)

    Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge - Bestellung eines Betreuers trotz vorliegender Vorsorgevollmacht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung - Vollmacht geht vor!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1587
  • FamRZ 2005, 1859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).

    Beide Vorschriften beruhen auf den gleichen Regelungsgedanken (Entscheidung des Senates vom 28.10.2003, 11 Wx 38/03).

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Die Vorschrift ist Ausdruck des allgemeinen Regelungsgedanken des Betreuungsrechts, dass der noch zu Zeiten eigener Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen gebildete Wille Vorrang vor abstrakten Wertungen hat, soweit er sich aus schriftlichen Zeugnissen, allgemeinen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Betroffenen hinreichend sicher ermitteln lässt (BGH NJW 2003, 1588; mit Anm. Langenfeld, ZEV 2003, 449 ff).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03

    Bestimmung neuer Aufgabenkreise eines Betreuers; Einrichtung einer Betreuung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Sie sind daher vor der Bestellung eines Dritten zum Betreuer auszuschöpfen (OLG Oldenburg FamRZ 2004, 1320).
  • LG Frankfurt/Main, 29.07.2002 - 28 T 109/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Auch genügt es nicht, dass die Wertvorstellungen des Bevollmächtigten, nach denen er die Vollmacht ausübt, in Teilbereichen allgemeinen Wertvorstellungen zuwiderlaufen (LG Frankfurt/M. FamRZ 2003, 632).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
  • LG Potsdam, 27.12.2004 - 5 T 455/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2004 - 5 T 455/04 - wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02

    Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
    Die Angelegenheiten des Betroffenen können aber dann durch den Bevollmächtigten nicht mehr ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (BayObLG FamRZ 2003, 704 zu § 1897 BGB).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06

    Betreuungsverfahren: Amtsaufklärungspflichten des Gerichts bei Betreuerbestellung

    In seiner Entscheidung vom 10. März 2005 (11 Wx 3/05) hat der Senat ausgeführt: "Nach der Bestimmung des § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in dem die Betreuung erforderlich ist.
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Dabei war es nicht rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht insoweit auf seine Ausführungen zur Betreuerauswahl verwiesen hat, weil auch bei der Prüfung der Geeignetheit eines Bevollmächtigten auf die Kriterien zu § 1897 Abs. 4 BGB zurückgegriffen werden kann (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 80/04   

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https://dejure.org/2004,4620
BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 80/04 (https://dejure.org/2004,4620)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2Z BR 80/04 (https://dejure.org/2004,4620)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2Z BR 80/04 (https://dejure.org/2004,4620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 25; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3 § 25 § 27 Abs. 2 Nr. 5
    Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung bei Vertretung von mehr als der Hälfte der Eigentumsanteile - Ermächtigung des Verwalters zur Selbstmandatierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretungsbefugnis des Verwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Abbedingungen der Vorschriften über die Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Einhaltung der Grundätze der ordnungsgemäßen Verwaltung; Möglichkeit der Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1587 (Ls.)
  • NZM 2005, 459 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 80/04
    b) Der Eigentümerbeschluss vom 18.5.2002 entspricht auch ordnungsmäßiger Verwaltung i.S. von § 21 Abs. 3 WEG, da er dazu dient, die Interessen der Wohnungseigentümer wahrzunehmen, die sich nicht aktiv an rechtlichen Auseinandersetzungen mit Miteigentümern oder Dritten beteiligen wollen (BayObLG NJW-RR 2002, 158/159).

    In beiden Fällen entspricht der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung (BayObLG NJW-RR 2002, 158).

    Verstößt der Verwalter beim Vollzug des Ermächtigungsbeschlusses gegen seine Neutralitätspflicht, so hat dies nicht die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, sondern könnte allenfalls Anlass zur Prüfung sein , ob ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters vorliegt (BayObLG NJW-RR 2002, 158/159).

    In einer solchen Ermächtigung ist grundsätzlich die Befugnis eingeschlossen, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer in gerichtlichen Verfahren zu beauftragen (BayObLG WE 1992, 144), und sie gilt in entsprechender Anwendung von § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG auch in Beschlussanfechtungsverfahren (BayObLG NJW-RR 2002, 158/159).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 80/04
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ohne weiteres für jedermann erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713, 3714).
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