Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.12.2004

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05   

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https://dejure.org/2005,230
BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05 (https://dejure.org/2005,230)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2005 - 1 StR 37/05 (https://dejure.org/2005,230)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05 (https://dejure.org/2005,230)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 66b Abs. 1 StGB; § 66 StGB; § 275a Abs. 4 StPO
    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Beurteilung eines Therapieabbruchs; Anforderungen an die Darlegung mangelnder Therapiewilligkeit; erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit: individuelle Prognose; erforderlicher Hand zu erheblichen ...

  • lexetius.com

    StGB § 66b Abs. 1; StPO § 275a Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Verurteilung und vor Ende des Vollzugs; Annahme der Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit bei Verweigerung oder Abbruch einer Therapie als neue, die Sicherungsverwahrung ...

  • Judicialis

    StGB § 66b Abs. 1; ; StPO § 275a Abs. 4

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1; StPO § 275a Abs. 4
    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 121
  • NJW 2005, 2022
  • NStZ 2005, 561
  • StV 2005, 388
  • StV 2006, 64 (Ls.)
  • JR 2006, 32
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 67d Abs. 3 StGB, wonach nur davon ausgegangen wird, daß die Ergebnisse der in dem entsprechenden Verfahren erhobenen Gutachten dann von einem Facharzt mit psychiatrischer Ausbildung und Erfahrung gewichtet und in einen Gesamtzusammenhang eingestellt werden (BVerfGE 109, 133, 164 f.; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12 f.).

    Entgegen der Auffassung der Revision ist weder ein Verstoß gegen das absolute Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG noch das aus Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete rechtsstaatliche Vertrauensschutzgebot gegeben, weil die rein präventative Maßnahme der Sicherungsverwahrung nicht vom Schutzbereich des Art. 103 Abs. 2 GG umfaßt wird (BVerfGE 109, 133, 167 ff.) und als Maßregel der Besserung und Sicherung bereits zum Zeitpunkt des Strafurteils gegen den Verurteilten hätte ausgesprochen werden können.

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
    Im Zeitraum vom 4. November 2002 bis 30. September 2004 (Ende der Anwendbarkeit des Gesetzes nach Maßgabe des Urteils des BVerfG vom 10. Februar 2004, BVerfGE 109, 190, 191) wurde die Unterbringung vollstreckt.

    Im Rahmen der Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs verbietet sich eine abstrakte, auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung (vgl. BVerfGE 109, 190, 242).

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60).

    Allerdings kann in demselben Verfahren zur Vermeidung von Wiederholungen ein neuer Tatrichter beispielsweise auf die von einer Teilaufhebung nicht erfaßten Feststellungen eines früheren Urteils Bezug nehmen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 225, 227; 33, 59, 60).

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 30, 225, 227; 33, 59, 60).

    Allerdings kann in demselben Verfahren zur Vermeidung von Wiederholungen ein neuer Tatrichter beispielsweise auf die von einer Teilaufhebung nicht erfaßten Feststellungen eines früheren Urteils Bezug nehmen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 225, 227; 33, 59, 60).

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
    Allerdings kann in demselben Verfahren zur Vermeidung von Wiederholungen ein neuer Tatrichter beispielsweise auf die von einer Teilaufhebung nicht erfaßten Feststellungen eines früheren Urteils Bezug nehmen (BGHSt 24, 274, 275; 30, 225, 227; 33, 59, 60).

    Wird dabei auf das Ausgangsurteil Bezug genommen, muß der Umfang der in Bezug genommenen Feststellungen eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein (vgl. BGHSt 24, 274, 275).

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 67d Abs. 3 StGB, wonach nur davon ausgegangen wird, daß die Ergebnisse der in dem entsprechenden Verfahren erhobenen Gutachten dann von einem Facharzt mit psychiatrischer Ausbildung und Erfahrung gewichtet und in einen Gesamtzusammenhang eingestellt werden (BVerfGE 109, 133, 164 f.; vgl. auch BGHSt 23, 8, 12 f.).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Ob diese Frage bei § 66b Abs. 1 StGB infolge der Verweisung auf "die übrigen Voraussetzungen des § 66" etwa anders zu bewerten wäre, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NStZ 2005, 561; BGH StV 2006, 67, 70; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05).

    Dieser gewichtige Eingriff in Freiheitsgrundrecht und Vertrauensschutz ist auch nach Abwägung mit den Anliegen einer effektiven Gefahrenabwehr zugunsten der Bürger, die vor drohenden Verletzungen gewichtiger Rechtsgüter durch gefährliche Wiederholungstäter geschützt werden sollen, nur dann verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn die Anwendung so restriktiv gehandhabt wird, wie dies der Gesetzgeber ausdrücklich wollte, die Anordnung sich also auf seltene Einzelfälle extrem gefährlicher Täterpersönlichkeiten beschränkt (Gesetzesbegründung aaO S. 10, 12 f.; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562; StV 2006, 67, 71; BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, StV 2006, 66).

    Umstände, die schon für den früheren Tatrichter erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden als neue Tatsachen aus (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NStZ 2005, 684, 686).

    Rechtsfehler, die durch mangelnde Aufklärung oder infolge Nichtberücksichtigung bereits bekannter oder erkennbarer Tatsachen entstanden sind, dürfen nicht durch die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562; 684, 686; StV 2006, 66, 67).

    Dies ergibt sich aus Folgendem: Der Grundsatz, dass das Verfahren nach § 66b StGB nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen dient, die von der Staatsanwaltschaft nicht beanstandet wurden (BGH NStZ 2005, 561, 562; StV 2006, 67, 71), gilt nicht nur für die Anlassverurteilung, sondern auch für die Aburteilung späterer Straftaten, namentlich während des Strafvollzugs begangener.

    Dies gilt nicht nur für § 66b Abs. 1 StGB (BGH NStZ 2005, 561, 563), sondern muss auch für § 66b Abs. 2 StGB gelten (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 20; Zschieschack/Rau JR 2006, 8, 13; zu den anders lautenden Äußerungen im Gesetzgebungsverfahren: Gesetzesbegründung aaO S. 13).

    Grundsätzlich kann auch die (hier mittelbare) Verweigerung einer Therapie zu den in § 66b Abs. 1 und Abs. 2 StGB genannten neuen Tatsachen gehören, die erst nach der Verurteilung und vor Ende des Vollzuges erkennbar werden und auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit nach seiner Entlassung hinweisen, wenn auch ein solcher Umstand für sich allein kaum einmal ausreichen wird, nachträglich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen (vgl. BGH NStZ 2005, 561, 562; Gesetzesbegründung aaO S. 13; BVerfGE 109, 190, 241).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

    b) Anders als § 66 b Abs. 1 StGB, der nach seinem Wortlaut fordert, dass die übrigen Voraussetzungen des § 66 StGB erfüllt sind und somit die Feststellung eines Hanges des Verurteilten zu erheblichen Straftaten gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB voraussetzt (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ), verzichtet § 66 b Abs. 2 StGB auf dieses Merkmal (a.A. BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

    a) Ein erst während des Vollzugs zu Tage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne des § 66 b Abs. 1 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 4 StR 222/05 vom 19. Januar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1446 ; BGH, 4 StR 393/05 vom 19. Januar 2006, Absatz-Nr. 17).

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 18 UF 91/18

    Gefährdung des Kindeswohls: Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des

    Die statistische "Wahrscheinlichkeit" erzielt ihre Aussagekraft aus dem Gesetz der großen Zahlen und unterscheidet sich daher als quantitative Prognose grundlegend von der "Wahrscheinlichkeit", die gefordert ist, wenn es - wie hier - im Sinne einer qualitativen Prognose um die Beurteilung eines individuellen Einzelfalls geht (vgl. wikipedia-Artikel "Prognose", zuletzt aufgerufen am 25.07.2018; zum Unterschied zwischen statistischer und individueller Rückfallwahrscheinlichkeit vgl. auch BVerfG vom 10.02.2004 - 2 BvR 834/02, BVerfGE 109, 190, juris Rn. 184; BGH vom 11.05.2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, juris Rn. 23 BVerwG vom 20.02.1987 - 7 C 87/84, BVerwGE 77, 40).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3711
OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04 (https://dejure.org/2004,3711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.2004 - 8 W 64/04 (https://dejure.org/2004,3711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 8 W 64/04 (https://dejure.org/2004,3711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage, gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen; Aussichtslosigkeit der Vollstreckung einer titulierten Forderung aus einer Gewinnzusage als Erfahrungssatz; Reduzierung des Kostenrisikos durch Beschränkung ...

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; ZPO § 114

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 661a; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe für Klage aus § 661a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2022 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 723
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage aus § 661 a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen kann nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe ein Erfahrungssatz, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung in solchen Fällen aussichtslos sei und deshalb die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei (gegen OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078 = JurBüro 2004, 147).

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).

    Entgegen der in der Rechtsprechung z. T. vertretenen Auffassung (OLG Dresden, Beschluss vom 23.12.2003, NJW-RR 2004, 1078 mit zustimmender Anmerkung Mankowski, VuR 2004, 250, 252 "notorische Unseriosität der Branche"; OLG Karlsruhe, 19 W 37/04, Beschluss vom 16.8. 2004; ähnlich OLG Hamm, 22. ZS., Beschluss vom 14.7. 2003, 22 W 34/03) hat der Senat Zweifel, dass in Fällen der Versendung von Gewinnzusagen durch eine im Ausland ansässige Gesellschaft ein Erfahrungssatz besteht, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung aus der Gewinnzusage aussichtslos ist.

  • OLG Hamm, 10.11.1998 - 29 W 118/98
    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1997 - 22 W 61/97
    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 4 W 41/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (Zöller/Philippi, a. a. O., Rn. 29, Musielak - Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 41, OLG Hamm NJW-RR 2005, 723 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    An die insoweit zu treffende Prognose sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, so dass die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Senat, Beschluss vom 28.12.2004, 8 W 64/04, NJW-RR 2005, 723; OLG Hamm, 29. ZS, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14

    Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma

    Der Senat hat zwar Bedenken, ob man - wie das Landgericht - eine allgemeine Vermutung oder einen Erfahrungssatz aufstellen kann, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im (europäischen) Ausland ansässiger Firmen grundsätzlich keine hinreichenden, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigenden Erfolgsaussichten haben (vgl. OLG Celle, IPRspr 2002, Nr. 159, 421; OLG Oldenburg, MDR 2004, 930; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 723).
  • OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09

    Mutwilligkeit der Klage wegen einer Gewinnzusage bei fehlender

    Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen einträglich sind (OLGR Dresden 2004, 294; auch OLGR Hamm 2005, 409; zweifelnd OLGR Hamm 2005, 223).
  • LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14

    Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von

    Soweit der 8. Zivilsenat des OLG Hamm durch Beschluss vom 28.12.2004 - 8 W 64/04 (NJW-RR 2005, 723) eine andere Auffassung vertreten hat, ist zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung erfolgt ist.
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