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   OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04   

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https://dejure.org/2005,9602
OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04 (https://dejure.org/2005,9602)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.04.2005 - 2 U 948/04 (https://dejure.org/2005,9602)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. April 2005 - 2 U 948/04 (https://dejure.org/2005,9602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - wettbewerbswidrige Formulierungen in einem Rundschreiben

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 60

    BRAO § 43b; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 5
    Werbung - wettbewerbswidrige Formulierungen in einem Rundschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit von Anwaltswerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2089
  • GRUR-RR 2005, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04

    Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04
    In dieser Aussage ist eine Herabsetzung der von einem fachlich nicht spezialisierten Mitbewerber angebotenen Dienstleistung zu sehen (§ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ), da für das Unlauterkeitsurteil eine Minderung der Wertschätzung der von Mitbewerbern angebotenen Dienstleistungen genügt (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2005, 347 [347]; Fezer/Koos, UWG , 2005, § 6 Rdnr. 233).

    Damit ist allerdings nicht gemeint, dass jede noch so fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme ausreicht, so dass allein in der Anpreisung der eigenen Leistungen in der Regel noch kein Vergleich mit den Leistungen von Mitbewerbern zu sehen ist, weil es in diesem Fall an einer Gegenüberstellung fehlt (BGH, GRUR 2002, 982 [983] - Die "Steinzeit" ist vorbei!; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2005, 347 [347]).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04
    Damit ist allerdings nicht gemeint, dass jede noch so fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme ausreicht, so dass allein in der Anpreisung der eigenen Leistungen in der Regel noch kein Vergleich mit den Leistungen von Mitbewerbern zu sehen ist, weil es in diesem Fall an einer Gegenüberstellung fehlt (BGH, GRUR 2002, 982 [983] - Die "Steinzeit" ist vorbei!; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2005, 347 [347]).

    Es genügt, wenn die Werbung so deutlich gegen einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber gerichtet ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreise eine Bezugnahme auf sie förmlich aufdrängt (BGH, GRUR 2002, 982 [983] - Die "Steinzeit" ist vorbei!).

  • OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02

    Werberundschreiben von Rechtsanwälten; Unzulässige Anwaltswerbung;

    Auszug aus OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04
    Insoweit schließt sich der erkennende Senat den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Braunschweig in dem Urteil vom 31.10.2002 an (OLG Braunschweig, NJW-RR 2003, 686 [687]).
  • LG Hof, 04.09.2006 - 2 Qs 62/06

    Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Soweit ersichtlich, tendiert ein Teil der neueren Rechtsprechung und Literatur dazu, bei "durchschnittlichen" Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr in Ansatz zu bringen (AG Frankfurt, zfs 2006, 167 f. m.w.N., in diesem Sinn wohl AG Saarbrücken, zfs 2006, 108 , AG Pinneberg, AGS 2005, 552, Schons, NJW 2005, 2089, 3092 f.).
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