Weitere Entscheidung unten: LG Duisburg, 02.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,526
BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04 (https://dejure.org/2005,526)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2005 - 3 StR 269/04 (https://dejure.org/2005,526)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 3 StR 269/04 (https://dejure.org/2005,526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 129a StGB; § 27 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO
    Fall Mzoudi; 11. September; Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen; Zulässigkeit); Aufklärungspflicht bei der Ladung von Auslandszeugen (Verbot der Beweisantizipation; Ermessensentscheidung; besondere Beweisbedeutung; Ermessensreduktion); Zweifelssatz (Beweisregel; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz ... 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 96; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 385 Abs. 3; ; StPO § 397 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 475; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 3 aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 5 § 261
    Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Beweiswürdigung und in-dubio bei Indizien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantizipation bei Antrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Stützen der Ermessenentscheidung des Gerichts auf die im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung gewonnene Prognose; Anwendung des ...

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.06.2005)

    Mzoudi-Prozess: Freispruch mit bitterem Beigeschmack

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2322
  • NStZ 2005, 701
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Maßgebendes Kriterium hierfür ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises von der Aufklärungspflicht gefordert wird (BGHSt 40, 60, 62; BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404; NStZ 2004, 99, 100); denn durch die Einführung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde die Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nur um den schmalen Bereich erweitert, in dem die Ablehnungsgründe des bis dahin allein anwendbaren § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO es nicht zuließen, einen derartigen Beweisantrag zurückzuweisen, obwohl die Beweiserhebung von der Aufklärungspflicht nicht geboten war (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404).

    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines benannten Auslandszeugen gebietet, sind grundsätzlich das Gewicht der Strafsache, die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses, der zeitliche und organisatorische Aufwand der etwaigen Beweisaufnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404).

    Diesem Gesichtspunkt kommt im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO Gewicht vor allem bei der Abwägung zu, ob es unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten angemessen ist, sich um die Ladung schwer erreichbarer oder weit entfernt wohnender Zeugen auch auf die Gefahr hin zu bemühen, daß das Verfahren erheblich verzögert wird oder sogar ausgesetzt werden muß (vgl. BGH NJW 2001, 695, 696).

  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Maßgebendes Kriterium hierfür ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises von der Aufklärungspflicht gefordert wird (BGHSt 40, 60, 62; BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404; NStZ 2004, 99, 100); denn durch die Einführung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde die Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nur um den schmalen Bereich erweitert, in dem die Ablehnungsgründe des bis dahin allein anwendbaren § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO es nicht zuließen, einen derartigen Beweisantrag zurückzuweisen, obwohl die Beweiserhebung von der Aufklärungspflicht nicht geboten war (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404).

    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines benannten Auslandszeugen gebietet, sind grundsätzlich das Gewicht der Strafsache, die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses, der zeitliche und organisatorische Aufwand der etwaigen Beweisaufnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404).

    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme - unter Einschluß etwaiger Erkenntnisse aus freibeweislichen Erhebungen zum Beweiswert des Zeugen (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404; BGH NStZ 2004, 99, 100; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5) - angefallenen Erkenntnisse mit tragfähiger Begründung zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrages in aller Regel nicht zu beanstanden (BGHSt 40, 60, 62).

  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Zwar hat der Tatrichter im allgemeinen das äußere Tatgeschehen soweit wie möglich aufzuklären und in einer geschlossenen Darstellung diejenigen objektiven Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven oder zur subjektiven Tatseite nicht zu treffen vermag (vgl. BGH NJW 1980, 2423; 1991, 2094; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 7, 9, 10).

    Insbesondere bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen ist es nicht in allen Fällen erforderlich, den äußeren Tatbestand umfassend aufzuklären und festzustellen, sofern nur die Urteilsgründe die tatsächlichen oder rechtlichen Überlegungen soweit verdeutlichen, daß sie umfassender revisionsgerichtlicher Prüfung offen stehen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Maßgebendes Kriterium hierfür ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises von der Aufklärungspflicht gefordert wird (BGHSt 40, 60, 62; BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404; NStZ 2004, 99, 100); denn durch die Einführung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde die Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nur um den schmalen Bereich erweitert, in dem die Ablehnungsgründe des bis dahin allein anwendbaren § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO es nicht zuließen, einen derartigen Beweisantrag zurückzuweisen, obwohl die Beweiserhebung von der Aufklärungspflicht nicht geboten war (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404).

    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme - unter Einschluß etwaiger Erkenntnisse aus freibeweislichen Erhebungen zum Beweiswert des Zeugen (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404; BGH NStZ 2004, 99, 100; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5) - angefallenen Erkenntnisse mit tragfähiger Begründung zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrages in aller Regel nicht zu beanstanden (BGHSt 40, 60, 62).

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Denn das Revisionsgericht ist darauf beschränkt, die Ermessensentscheidung des Tatrichters auf Rechtsfehler zu überprüfen, und kann daher nicht etwa dessen rechtlich nicht zu beanstandende Ermessensentscheidung durch seine gegebenenfalls abweichende Einschätzung ersetzen (vgl. BGH NJW 1998, 3363, 3364).

    Denn durch die im Strengbeweis (Inaugenscheinnahme des Videobandes nebst Urkundsbeweis zu dessen Inhalt) und im Freibeweis (Lektüre des Buches "Masterminds of Terror") gewonnenen Erkenntnisse über die Verlautbarungen des Zeugen Fo., auf deren Inhalt sich die Beweisanträge des Generalbundesanwalts ausschließlich stützten, war das Oberlandesgericht in umfassender Weise in die Lage versetzt, den Beweiswert richt in umfassender Weise in die Lage versetzt, den Beweiswert des Zeugen Fo. in bezug auf die in sein Wissen gestellten Beweisbehauptungen prognostisch vorab zu bewerten (vgl. BGH NJW 1998, 3363, 3364 sowie BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 4 für Fälle, in denen Angaben des Auslandszeugen bereits anderweitig in die Hauptverhandlung eingeführt worden waren).

  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Erforderlichkeit zur Ermittlung

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Maßgebendes Kriterium hierfür ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises von der Aufklärungspflicht gefordert wird (BGHSt 40, 60, 62; BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404; NStZ 2004, 99, 100); denn durch die Einführung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde die Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nur um den schmalen Bereich erweitert, in dem die Ablehnungsgründe des bis dahin allein anwendbaren § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO es nicht zuließen, einen derartigen Beweisantrag zurückzuweisen, obwohl die Beweiserhebung von der Aufklärungspflicht nicht geboten war (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404).

    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme - unter Einschluß etwaiger Erkenntnisse aus freibeweislichen Erhebungen zum Beweiswert des Zeugen (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404; BGH NStZ 2004, 99, 100; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5) - angefallenen Erkenntnisse mit tragfähiger Begründung zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrages in aller Regel nicht zu beanstanden (BGHSt 40, 60, 62).

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Zwar hat der Tatrichter im allgemeinen das äußere Tatgeschehen soweit wie möglich aufzuklären und in einer geschlossenen Darstellung diejenigen objektiven Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven oder zur subjektiven Tatseite nicht zu treffen vermag (vgl. BGH NJW 1980, 2423; 1991, 2094; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 7, 9, 10).

    Maßgeblich ist stets, ob die Urteilsgründe ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2 und 3).

  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme - unter Einschluß etwaiger Erkenntnisse aus freibeweislichen Erhebungen zum Beweiswert des Zeugen (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404; BGH NStZ 2004, 99, 100; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5) - angefallenen Erkenntnisse mit tragfähiger Begründung zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrages in aller Regel nicht zu beanstanden (BGHSt 40, 60, 62).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Zwar hat der Tatrichter im allgemeinen das äußere Tatgeschehen soweit wie möglich aufzuklären und in einer geschlossenen Darstellung diejenigen objektiven Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven oder zur subjektiven Tatseite nicht zu treffen vermag (vgl. BGH NJW 1980, 2423; 1991, 2094; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 7, 9, 10).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
    Zwar hat der Tatrichter im allgemeinen das äußere Tatgeschehen soweit wie möglich aufzuklären und in einer geschlossenen Darstellung diejenigen objektiven Tatsachen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen zur objektiven oder zur subjektiven Tatseite nicht zu treffen vermag (vgl. BGH NJW 1980, 2423; 1991, 2094; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 5, 7, 9, 10).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 684/94

    Auslandszeuge - Vernehmung - Antragsablehnung - Vernehmungsniederschriften

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94

    Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Radionuklidkosten gegenüber der

  • BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

  • BGH, 26.10.1954 - 5 StR 386/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts hält den Maßstäben revisionsgerichtlicher Nachprüfung (vgl. BGH NJW 2005, 2322, 2326) stand.
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Die auf einer nach revisionsrechtlichem Überprüfungsmaßstab (BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326) rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen sind durch den aufgezeigten Rechtsfehler nicht betroffen; sie können deshalb bestehen bleiben (vgl. § 353 Abs. 2 StPO).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 führten die Landespolizeibehörden unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes eine bundesweit koordinierte Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen durch, nachdem bekannt geworden war, dass einige der Attentäter zuvor in Deutschland gelebt hatten (vgl. zur Frage der Vorbereitung der Anschläge von Deutschland aus BGHSt 49, 112 ; BGH, NJW 2005, S. 2322 ).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6112
LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05 (https://dejure.org/2005,6112)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02.08.2005 - 7 T 49/05 (https://dejure.org/2005,6112)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02. August 2005 - 7 T 49/05 (https://dejure.org/2005,6112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2322 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 884
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    Wer im Erbscheinsverfahren ein Erbrecht aufgrund letztwilliger Verfügung in Anspruch nimmt, trägt allerdings die Feststellungslast für den im Wege der Amtsermittlung zu führenden Nachweis, dass der Erblasser ein formgültiges rechtswirksames Testament mit dem von ihm behaupteten Inhalt errichtet hat (vgl. RGZ 101, 197; BayObLG Rechtspfleger 1980, 60; OLG Hamm NJW 1974, 1827).

    An die Beweisführung sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn das Testament selbst nicht auffindbar ist und deshalb nicht vorgelegt werden kann (BayObLG FamRZ 1985, 839 f.; BayObLG, NJW-RR 1987, 1158; BayObLGZ 1971, 147, 154; BayObLG NJW-RR 1992, 653, 654; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 90; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl. 2004 § 2255 Rdnr. 12).

    Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit der Urkunde besagt für sich allein noch nichts; sie begründet insbesondere keine tatsächliche Vermutung oder Erfahrungssatz, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1283; OLG Celle MDR 1962, 410; OLG Hamm NJW 1974, 1827; KG OLGZ 1975, 355; BayObLG Rpfl 1980, 60).

    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung im Sinne des § 2255 BGB zu erbringen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1158; BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder, aaO., § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - 3 Wx 443/93

    Unauffindbares Originaltestament

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit der Urkunde besagt für sich allein noch nichts; sie begründet insbesondere keine tatsächliche Vermutung oder Erfahrungssatz, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1283; OLG Celle MDR 1962, 410; OLG Hamm NJW 1974, 1827; KG OLGZ 1975, 355; BayObLG Rpfl 1980, 60).

    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung im Sinne des § 2255 BGB zu erbringen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1158; BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder, aaO., § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1987 - 3 W 28/87

    Voraussetzungen für die Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Einziehung

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    An die Beweisführung sind strenge Anforderungen zu stellen, wenn das Testament selbst nicht auffindbar ist und deshalb nicht vorgelegt werden kann (BayObLG FamRZ 1985, 839 f.; BayObLG, NJW-RR 1987, 1158; BayObLGZ 1971, 147, 154; BayObLG NJW-RR 1992, 653, 654; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 90; Palandt/Edenhofer, BGB, 63. Aufl. 2004 § 2255 Rdnr. 12).

    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung im Sinne des § 2255 BGB zu erbringen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1158; BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder, aaO., § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.).

  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 56/92

    Übereinstimmung von verschwundenem Testament und Fotokopie

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    In diesen Fällen muss sich aber feststellen lassen, dass das Testament ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden, verloren oder sonst unauffindbar ist (OLG Köln, FamRZ 1993, 1253; BayObLG, FamRZ 1986, 1043).
  • RG, 03.01.1921 - IV 469/20

    Beseitigtes Testament. ZPO. § 444.

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    Wer im Erbscheinsverfahren ein Erbrecht aufgrund letztwilliger Verfügung in Anspruch nimmt, trägt allerdings die Feststellungslast für den im Wege der Amtsermittlung zu führenden Nachweis, dass der Erblasser ein formgültiges rechtswirksames Testament mit dem von ihm behaupteten Inhalt errichtet hat (vgl. RGZ 101, 197; BayObLG Rechtspfleger 1980, 60; OLG Hamm NJW 1974, 1827).
  • KG, 06.11.1990 - 1 W 2992/90

    Mehrere Testamente gleichen Datums; Gegenseitige Aufhebung sich widersprechender

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung im Sinne des § 2255 BGB zu erbringen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1158; BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder, aaO., § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.).
  • KG, 03.02.1975 - 12 U 1157/74

    Wirksamkeit eines Testaments ; Erbrechtliche Auseinandersetzung zwischen

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    Die bloße Tatsache der Unauffindbarkeit der Urkunde besagt für sich allein noch nichts; sie begründet insbesondere keine tatsächliche Vermutung oder Erfahrungssatz, dass das Testament durch den Erblasser vernichtet worden ist (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1283; OLG Celle MDR 1962, 410; OLG Hamm NJW 1974, 1827; KG OLGZ 1975, 355; BayObLG Rpfl 1980, 60).
  • BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92

    Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung im Sinne des § 2255 BGB zu erbringen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1158; BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder, aaO., § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.).
  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Auszug aus LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05
    In diesen Fällen muss sich aber feststellen lassen, dass das Testament ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden, verloren oder sonst unauffindbar ist (OLG Köln, FamRZ 1993, 1253; BayObLG, FamRZ 1986, 1043).
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