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   BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04   

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https://dejure.org/2005,491
BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04 (https://dejure.org/2005,491)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2005 - III ZR 437/04 (https://dejure.org/2005,491)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04 (https://dejure.org/2005,491)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    "Aushandeln" von AGB - Partnerschaftsvermittlungsvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages; Ausschluss des Kündigungsrechts durch allgemeine Geschäftsbedingungen; Disponibilität des § 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Anforderungen an das Merkmal des "Aushandelns" im Sinne des § 305 Absatz 1 Satz 3 BGB

  • Judicialis

    BGB § 305 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln" i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1
    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Zusatzvereinbarung ausgehandelt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    "Frei ausgehandelte" Geschäftsbedingungen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    AGB-Recht - Wann liegt ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen als AGB vor?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frei ausgehandelte Geschäftsbedingungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Im Einzelnen ausgehandelt"

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an Individualvereinbarungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bedeutung der Formulierung "Im Einzelnen ausgehandelt" in der Praxis

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    AGB oder Individualabrede? - BGH verschärft Anforderungen an Individualabrede

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    AGB-Recht - Wann liegt ein "Aushandeln" von Vertragsbedingungen als AGB vor?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an eine Individualvereinbarung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 305 Abs. 1 S. 1 BGB - Vorformuliert

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB; Begriff der AGB: "Aushandeln" i.S.v. § 305 I 3 BGB; Vorliegen von AGB bei Speicherung "im Kopf"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet "Aushandeln"? (IBR 2005, 519)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2543
  • MDR 2005, 1214
  • NZBau 2005, 463 (Ls.)
  • NZM 2006, 313 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1168 (Ls.)
  • WM 2005, 1373
  • BB 2005, 1470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Ein Partnerschaftsanbahnungsinstitut kann aber anerkanntermaßen das seinem Vertragspartner nach § 627 BGB zustehende Kündigungsrecht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen nicht wirksam ausschließen (BGHZ 106, 341, 346 f; Senatsurteil vom 5. November 1998 - III ZR 226/97 - NJW 1999, 276, 277).

    1.Ausgangspunkt ist - das sieht auch das Berufungsgericht nicht anders -, daß es sich bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Partnerschaftsvermittlungsvertrag um einen Dienstvertrag handelt, der, da "Dienste höherer Art" zu leisten sind, ohne daß der zur Dienstleistung Verpflichtete in einem Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, nach dem Gesetz jederzeit gekündigt werden kann (§ 627 Abs. 1 BGB; BGHZ 106, 341, 343 ff; Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO).

    Ein Anspruch des Klägers auf Rückzahlung seiner Anzahlung oder eines Teils derselben aus § 628 Abs. 1 Satz 3 BGB (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO; § 656 Abs. 1 Satz 2 BGB steht nicht entgegen: Palandt/Sprau aaO § 656 Rn. 2a) läßt sich im Revisionsverfahren auch nicht im Hinblick auf den Einwand der Beklagten ausschließen, ihr stehe selbst bei Wirksamkeit der Kündigung des Klägers nach der getroffenen Vereinbarung für die von ihr bereits erbrachten Leistungen mehr zu als die in Empfang genommene Anzahlung.

    Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dahin gehen sollten, daß diese in jedem Fall der Kündigung durch den Auftraggeber nach § 627 BGB neben dem anteiligen Honorar ohne weiteres Aufwendungsersatzansprüche in einer Größenordnung von 75 % des vereinbarten Gesamthonorars beansprucht, dürften diese Bedingungen einer Inhaltskontrolle nicht standhalten (Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO; BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 187/90 - NJW 1991, 2763, 2764).

  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Ein Partnerschaftsanbahnungsinstitut kann aber anerkanntermaßen das seinem Vertragspartner nach § 627 BGB zustehende Kündigungsrecht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträgen nicht wirksam ausschließen (BGHZ 106, 341, 346 f; Senatsurteil vom 5. November 1998 - III ZR 226/97 - NJW 1999, 276, 277).

    1.Ausgangspunkt ist - das sieht auch das Berufungsgericht nicht anders -, daß es sich bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Partnerschaftsvermittlungsvertrag um einen Dienstvertrag handelt, der, da "Dienste höherer Art" zu leisten sind, ohne daß der zur Dienstleistung Verpflichtete in einem Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, nach dem Gesetz jederzeit gekündigt werden kann (§ 627 Abs. 1 BGB; BGHZ 106, 341, 343 ff; Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO).

  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Nur so ist auch gewährleistet, daß der Vertragsinhalt, den der vorformulierte Text ergibt, nicht nur vom Verwender, sondern ebenso vom Kunden in seinen rechtsgeschäftlichen Gestaltungswillen aufgenommen worden ist, also als Ausdruck seiner rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gewertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1991 - IV ZR 90/90 - NJW 1991, 1678, 1679).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch noch nicht schriftlich niedergelegte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sein können, wenn sie zu diesem Zweck "im Kopf" des Verwenders oder seiner Abschlußgehilfen "gespeichert" sind (BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98 - NJW 1999, 2180, 2181 m.w.N. aus der BGH-Rspr.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 243, 244).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten dahin gehen sollten, daß diese in jedem Fall der Kündigung durch den Auftraggeber nach § 627 BGB neben dem anteiligen Honorar ohne weiteres Aufwendungsersatzansprüche in einer Größenordnung von 75 % des vereinbarten Gesamthonorars beansprucht, dürften diese Bedingungen einer Inhaltskontrolle nicht standhalten (Senatsurteil vom 5. November 1998 aaO; BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 187/90 - NJW 1991, 2763, 2764).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Der Verwender muß den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen; der Kunde muß die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (st.Rspr.; vgl. nur BGHZ 143, 103, 111 f; 150, 299, 302 f).
  • OLG Hamm, 09.06.1986 - 18 U 239/85
    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch noch nicht schriftlich niedergelegte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB sein können, wenn sie zu diesem Zweck "im Kopf" des Verwenders oder seiner Abschlußgehilfen "gespeichert" sind (BGH, Urteil vom 10. März 1999 - VIII ZR 204/98 - NJW 1999, 2180, 2181 m.w.N. aus der BGH-Rspr.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 243, 244).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04
    Der Verwender muß den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen; der Kunde muß die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (st.Rspr.; vgl. nur BGHZ 143, 103, 111 f; 150, 299, 302 f).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Hinsichtlich der handschriftlich eingetragenen Endrenovierungsverpflichtung in § 27 des Formularvertrages rügt die Revision, dass das Berufungsgericht dem unter Zeugenbeweis gestellten Vorbringen der Kläger nicht nachgegangen sei, wonach es sich um eine vom Beklagten vorformulierte Vertragsklausel gehandelt habe, die er nicht nur bei den Nachmietern, sondern auch bei anderen Mietern verwendet habe, so dass bei diesem für das Revisionsverfahren als richtig zu unterstellenden Sachvortrag auch insoweit eine vorformulierte Vertragsbestimmung im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB vorgelegen habe (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a).

    Insbesondere kann es ihm nicht als Verschulden angelastet werden, wenn er nicht erkannt hat, dass nach der außerhalb des Mietrechts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 141, 108, 110 f. ; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, WM 2005, 1373, unter II 2 a) solche handschriftlich hinzu gesetzten Regelungen als vorformulierte Vertragsbestimmungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB zu werten sein können mit der Folge, dass ihre Wirksamkeit strengeren Anforderungen unterliegt.

  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    aa) Ein Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB - welches durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht wirksam abbedungen werden kann (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB; s. dazu etwa Senatsurteile vom 5. November 1998 - III ZR 226/97, NJW 1999, 276, 277; vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, NJW 2005, 2543; vom 9. Juni 2005 - III ZR 436/04, NZBau 2005, 509, 511; vom 8. Oktober 2009 - III ZR 93/09, NJW 2010, 150, 151 f Rn. 19, 23 und vom 9. Juni 2011 - III ZR 203/10, BGHZ 190, 80, 88 f Rn. 21; BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - IX ZR 114/09, NJW 2010, 1520, 1522 Rn. 25 ff mwN; a.A. wohl AG Bremen, NJW-RR 1987, 1007) - stand dem Kläger nicht zu.
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Hierzu muss der Verwender die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen; der Kunde muss die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (st. Rspr.; s. nur Senatsurteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 437/04, NJW 2005, 2543, 2544 mwN; s. auch Ulmer/Habersack aaO § 305 Rn. 53 f).
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