Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.04.2005 | OLG Zweibrücken, 25.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1967
BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04 (https://dejure.org/2004,1967)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2004 - VIII ZB 32/04 (https://dejure.org/2004,1967)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04 (https://dejure.org/2004,1967)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens einer Kanzleiangestellten; Darlegung von Gründen für ein Versehen; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Versehens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung: Glaubhaftmachung eines Versehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinsetzung - Büroversehen: Das müssen Sie vortragen

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Wie erklärt man ein Versehen?

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Wie erklärt man ein Versehen?

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2625 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1006
  • MDR 2005, 469
  • FamRZ 2005, 267
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1998 - X ZB 33/97

    Anforderungen an Organisationsanweisungen betreffend die Löschung von Fristen

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Soweit das Berufungsgericht darüber hinaus zur Glaubhaftmachung eines Versehens die Darlegung von Gründen fordert, die das Versehen erklären könnten, überspannt es die an die Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes zu stellenden Anforderungen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1998 - X ZB 33/97, NJW-RR 1999, 428 unter II 3).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Sie ist zulässig gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, denn die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Beklagte in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (BGH, Beschluß vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367 unter II 1).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 2/95

    Zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristenkontrollen

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Damit ist ein Geschehensablauf glaubhaft gemacht, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (z.B. BGH, Beschluß vom 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682 unter III 1; Beschluß vom 29. Juni 1995 - III ZB 6/95, VersR 1996, 388).
  • BGH, 29.06.1995 - III ZB 6/95

    Sorgfaltspflichtverletzung der anwaltlichen Pflichten bei Versäumung einer Frist

    Auszug aus BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 32/04
    Damit ist ein Geschehensablauf glaubhaft gemacht, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (z.B. BGH, Beschluß vom 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682 unter III 1; Beschluß vom 29. Juni 1995 - III ZB 6/95, VersR 1996, 388).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZB 37/14

    Versäumung der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in die Frist zur

    Zur Glaubhaftmachung eines für die Bejahung der Wiedereinsetzung nach diesen Grundsätzen ausreichenden Versehens ist es dagegen nicht erforderlich, zusätzlich Gründe darzulegen und glaubhaft zu machen, die das Versehen erklären können (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1998 - X ZB 33/97, NJW-RR 1999, 428, 429; Beschluss vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006 f.; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 236 Rn. 8; Musielak/Grandel, ZPO, 11. Aufl., § 236 Rn. 5).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Zur Darlegung eines Versehens gehören demgemäß nicht die Gründe, die das Versehen erklären können (BGH, Beschl. v. 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006, 1007).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von

    c) Da das Wiedereinsetzungsbegehren des Klägers nicht daran scheitert, dass im Nachhinein nicht mehr aufgeklärt werden konnte, welches die Ursache der versehentlichen Friststreichung war, kommt es entgegen der Ansicht der Beschwerde auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2004 (VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006) nicht an, der zufolge es zur Glaubhaftmachung eines Versehens der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten, nicht bedarf.
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Denn sie überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006, unter III 2, und vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 97/08, juris, Tz. 8, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

    Denn sie überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2004 - VIII ZB 32/04, NJW-RR 2005, 1006, unter III 2 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZB 15/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Berufungsschriftsatzes

    Sie ist gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts den Kläger in seinem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; Beschl. v. 16.11.2004 - VIII ZB 32/04, FamRZ 2005, 267) verletzt.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2005 - VIII ZB 77/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1985
BGH, 13.04.2005 - VIII ZB 77/04 (https://dejure.org/2005,1985)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2005 - VIII ZB 77/04 (https://dejure.org/2005,1985)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04 (https://dejure.org/2005,1985)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beiläufige Fristenüberprüfung

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Anwaltsregress - Fristenkontrolle bei Handaktenvorlage unabdingbar

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Beiläufige Fristenüberprüfung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beiläufige Fristenüberprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung: Rechtsanwalt ist zur Überprüfung der Richtigkeit des Fristeintrages in der Handakte verpflichtet! (IBR 2005, 1182)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2625 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1085
  • MDR 2005, 1128 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1083 (Ls.)
  • BB 2005, 1248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 164/03

    Anforderungen an die Führung des Fristenkalenders; Notierung von Fristen für die

    Auszug aus BGH, 13.04.2005 - VIII ZB 77/04
    Wenn dem Rechtsanwalt die Handakten zur Anfertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, muß er auch prüfen, ob die Berufungsbegründungsfrist richtig notiert ist (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03).

    Dem Beklagten ist nämlich als eigenes Verschulden an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist jedenfalls anzulasten, daß er es versäumt hat, die Notierung auch der Berufungsbegründungsfrist auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, als ihm die Handakte zur Einlegung der Berufung vorgelegt worden ist (BGH, Beschluß vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03, FamRZ 2005, 435).

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

    Diesen hat der Rechtsanwalt eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 1975 - III ZB 18/75, NJW 1976, 627, 628 und vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04, NJW-RR 2005, 1085).
  • BGH, 03.05.2011 - VI ZB 4/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der anwaltlichen Pflicht zur

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ein eigenes Verschulden des Prozessbevollmächtigten darin gesehen, dass er es versäumt hat, die Notierung auch der Berufungsbegründungsfrist zu überprüfen, als ihm die Handakte zur Einlegung der Berufung vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03, FamRZ 2005, 435, 436 und vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04, NJW-RR 2005, 1085).
  • BGH, 14.07.2010 - XII ZR 157/09

    Überprüfung der Notiz über die Rechtsmittelbegründungsfrist durch den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muss der Prozessbevollmächtigte eines Rechtsmittelklägers, wenn ihm die Handakten zwecks Anfertigung der Rechtsmittelschrift vorgelegt werden, prüfen, ob auch die Rechtsmittelbegründungsfrist richtig notiert ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696 Tz. 4 ff.; vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 Tz. 5 ff. und vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04 - NJW-RR 2005, 1085 Tz. 5).
  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 115/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irrtümliche Löschung einer Berufungsfrist

    Eine Bestätigung der korrekten Eintragung der Fristen in den Handakten, wie sie vorliegend gegeben war, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen (vgl. auch die in dem Beschluss vom 23. September 2009 in Bezug genommene Entscheidung BGH, Beschluss vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04, NJW-RR 2005, 1085 Rn. 5, in der eine korrekte Eintragung der Frist in die Handakte unterblieben war).  Die Versagung der Wiedereinsetzung durfte im Hinblick auf diese Rechtsprechung nicht darauf gestützt werden, dass sich der Prozessbevollmächtigte bei Einlegung der Berufung darauf verlassen hatte, dass die in den Handakten zutreffend vermerkte Berufungsbegründungsfrist auch im elektronisch geführten Fristenkalender entsprechend eingetragen war.
  • BGH, 23.09.2009 - IV ZB 14/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Ihm ist nämlich als eigenes, den Beklagten über § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbares Verschulden an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist jedenfalls anzulasten, dass er es versäumt hat, die Notierung der Berufungsbegründungsfrist auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, als ihm die Berufungsschrift am 18. Februar 2009 zur Unterzeichnung vorgelegt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04 - NJW-RR 2005, 1085 unter II 2; vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435 unter 3).
  • BGH, 12.05.2005 - V ZR 88/05

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Aber ein Rechtsanwalt, der seine Bürokraft mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung auch tatsächlich erfolgt (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1991, VII ZB 4/91, NJW 1992, 574; Beschl. v. 5. November 2002, VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436) und die Notierung auf ihre Richtigkeit überprüft wird (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04, Umdruck S. 4 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZR 89/05

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Eintragung von

    Aber ein Rechtsanwalt, der seine Bürokraft mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, daß eine korrekte Fristeintragung auch tatsächlich erfolgt (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1991, VII ZB 4/91, NJW 1992, 574; Beschl. v. 5. November 2002, VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436) und die Notierung auf ihre Richtigkeit überprüft wird (vgl. BGH, Beschl. v. 13. April 2005 - VIII ZB 77/04, Umdruck S. 4 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 22 U 120/10

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Fristenkontrolle

    Außerdem hat der Rechtsanwalt immer dann eine Fristenprüfung vorzunehmen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Handlung, z.B. die Einlegung und Begründung eines Rechtsmittels, vorgelegt werden (BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - X ZB 31/03; vom 13. April 2005 - VIII ZB 77/04 - NJW-RR 2005, 1085).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 14 U 137/13

    Wiedereinsetzung: Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Anwalt

    9 Ein Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, muss auch prüfen, ob die Berufungsbegründungsfrist richtig notiert ist (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. April 2005, VIII ZB 77/04, juris Rn. 5; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 233 Rn. 23 Stichwort "Fristenbehandlung").
  • OLG Köln, 13.05.2013 - 10 UF 40/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Danach hat er auch die richtige Notierung einer Berufungsbegründungsfrist zu überprüfen, wenn ihm die Handakten zwecks Anfertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden (vgl. BGH FamRZ 2004, 696, juris Tz. 6; FamRZ 2004, 1183, juris Tz. 5; FamRZ 2005, 435, juris Tz. 8 ff.; Beschlüsse vom 13. und 19. April 2005 - VIII ZB 77/04 und X ZB 31/03, BRAK-Mitt 2005, 181, Volltext bei juris; NJW 2006, 2778, juris Tz. 6; NJW 2008, 1670, juris Tz. 6; MDR 2010, 533, juris Tz. 7; NJW 2011, 1597, 1598 Tz. 12; Zöller/Greger, ZPO 29. Aufl. 2012, § 233 Rdn. 23, Stichwort "Fristenprüfung").
  • OLG Stuttgart, 28.10.2008 - 12 U 176/08

    Wiedereinsetzungantrag: Pflicht eines Rechtsanwalts zur Überprüfung der

  • OLG Köln, 01.06.2011 - 19 U 39/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BSG, 14.03.2013 - B 3 P 21/12 B
  • LAG Niedersachsen, 19.03.2010 - 10 Sa 1694/08

    Unzulässige Berufung bei Fristversäumnis; Wiedereinsetzungsantrag bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2011 - 3 Sa 284/11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Pflicht des Prozessbevollmächtigten

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4111
OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05 (https://dejure.org/2005,4111)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.2005 - 3 W 63/05 (https://dejure.org/2005,4111)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 3 W 63/05 (https://dejure.org/2005,4111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Begriff der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe; Typische Ausnahmefälle für das Fortbestehen des ...

  • Judicialis

    GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; POG Rheinland-Pfalz § 31 Abs. 5; ; POG Rheinland-Pfalz § 21 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de

    Zur Verfahrensfortsetzung nach Hauptsacheerledigung zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer richterlichen Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2625
  • MDR 2006, 290
  • JR 2006, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 - EuGRZ 2005, 178 ff, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat seine frühere Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 49, 329 ff), wonach Art. 19 Abs. 4 GG in der Regel keine nachträgliche gerichtliche Überprüfung verlangt, für tief greifende Grundrechtseingriffe weitergeführt und typische Ausnahmefälle festgelegt, in denen auch nach der Erledigung der Hauptsache das Rechtsschutzinteresse an einer gerichtlichen Sachentscheidung fortbesteht.
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Wenn auch trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles nach Art. 19 Abs. 4 GG bei tatsächlich erledigten tiefgreifenden Grundrechtseingriffen oder auch Bestehen einer Wiederholungsgefahr eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung geboten sein kann (vgl. etwa BVerfGE 104, 220 ff, zitiert nach juris), so kommt eine solche im vorliegenden Fall dennoch nicht in Betracht.
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • OLG Schleswig, 04.03.1996 - 2 W 113/95

    Unzulässigkeit einer vor Beendigung der geschlossenen Unterbringung eingelegten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 und FamRZ 1996, 558; OLG Hamburg FG-Prax 1996, 39; KG FamRZ 1997, 442; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344; Senat, etwa Beschluss vom 13. August 2002 - 3 W 10/02 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 15. Aufl. § 19 Rdnr. 86).
  • BGH, 20.08.2015 - StB 7/15

    Unzulässigkeit der gegenüber dem Telekommunikationsdienstleister nach §§ 100a ff.

    Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob zur Vermeidung von Popularbeschwerden zusätzlich eine Beschwerdebefugnis dahingehend zu verlangen ist, dass der Dienstleister nur solche Rechtsfehler der Anordnung rügen kann, die seine eigene Sphäre unmittelbar tangieren (so BGH, Ermittlungsrichter, Beschluss vom 7. September 1998 - 2 BGs 211/98, CR 1998, 738, 739; Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherung, 2007, Rn. 112; weitergehend Klesczewski in Säcker, TKG, 3. Aufl., § 110 Rn. 7; Graulich in Arndt/Fetzer/Scherer, TKG, § 110 Rn. 41 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 3 W 63/05, NJW 2005, 2625, 2626).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 20 W 563/05

    Grundbuchverfahren: Rechtsmitteleinlegung ohne ausdrückliche Angabe, in wessen

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zweck der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu dem auch das Grundbuchverfahren zählt, nicht vorgesehen (BayObLG ZMR 2004, 600; Senat OLGR 2005, 28, 29; OLG Zweibrücken MDR 2006, 290; Budde in Bauer/von Oefele: GBO, § 77, Rdnr. 5; Demharter, aaO., § 1, Rdnr. 56; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 19, Rdnr. 86 und Nachweise in Fußnote 368).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 20 W 128/05

    Telekommunikationsunternehmen: Beschwerderecht im Zusammenhang mit einer nach

    Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 2) kommt eine entsprechende Anwendung der Sonderregelungen zur Überprüfung von Verwaltungsakten nicht in Betracht (Keidel/ Kuntze/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 19 Rn 86; im Ergebnis auch OLG Zweibrücken, NJW 2005, 2625 ff zum RHPfPOG).
  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit war im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach alter Rechtslage (FGG) nicht vorgesehen (BayObLGZ 1993, 82, 84f.; KG FamRZ 1997, 442; OLG Zweibrücken NJW 2005, 2625-2626).
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