Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.09.2005

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   BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05   

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BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 (https://dejure.org/2005,109)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 (https://dejure.org/2005,109)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 (https://dejure.org/2005,109)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend sozialgerichtliche Eilverfahren wegen Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer; Grundrechtliche Anforderungen an das Verfahren des ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 237
  • NJW 2005, 2982 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 927
 
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Wird zitiert von ... (4630)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    (1) Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    (1) Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Beschwerdeführer mit seinen Begehren verfolgt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    Dies gilt sowohl für Anfechtungs- wie für Vornahmesachen (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).

    Dies gilt insbesondere, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    Dies gilt für die staatliche Pflicht zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz (vgl. BVerfGE 82, 60 ) und die Anforderungen des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz an gerichtliche Eilverfahren (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 94, 166 ).

    Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    aa) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    aa) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    Dies gilt für die staatliche Pflicht zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz (vgl. BVerfGE 82, 60 ) und die Anforderungen des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz an gerichtliche Eilverfahren (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 94, 166 ).
  • SG Hamburg, 16.03.2005 - S 53 SO 84/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Erwerbsfähigkeit - Nachrang und Ausschluss der

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    Dies ist dem Hilfebedürftigen auch zumutbar (vgl. SG Hamburg, S 53 SO 84/05 ER vom 16. März 2005, JURIS).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    Diese Pflicht besteht unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
    Durch die Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse und die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde im Übrigen erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 100, 266 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90

    Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen

  • SG Augsburg, 24.08.2005 - S 15 SO 15/05

    Erforderlichkeit eines Integrationhelfers zur Unterstützung eines lernbehinderten

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    f) Das dergestalt gefundene Ergebnis ist zudem fortwährend zu überprüfen und weiter zu entwickeln, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl. BVerfGK 5, 237 ).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    (BVerfG vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, Rn 28).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2005 entschieden, dass die Pflicht zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens "unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit" besteht (BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005, Rn 28).

    Dann muss es aber bereits denknotwendig eine unterste Grenze staatlicher Leistungen geben, die jedem Menschen "unabhängig von den Gründen der Hilfebedürftigkeit" (BVerfG vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, Rn 28) zugestanden werden.

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Bereits mit Beschluss vom 12.05.2005 hatte das BVerfG klargestellt, dass die Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates sei, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folge (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Rn. 28).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05   

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https://dejure.org/2005,3413
BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 (https://dejure.org/2005,3413)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 (https://dejure.org/2005,3413)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 (https://dejure.org/2005,3413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aussetzung der Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses in 298 von 299 Wahlkreisen am 2005-09-18 bis zur notwendigen Nachwahl in dem verbleibenden Wahlkreis

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. September 2005 ohne Erfolg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahlergebnisses dürfen am 18. September 2005 bekanntgegeben werden

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2982
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
    Weder das Grundgesetz noch ein anderes Gesetz sehen eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines Wahlberechtigten vor (vgl. BVerfGE 63, 73 [76]).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 111, 147 [152 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
    Der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung steht nicht entgegen, dass ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig ist (vgl. BVerfGE 71, 350 [352]; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; - 111, 147 [152 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
    Besondere Umstände, wie etwa die herausgehobene staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl, die den Senat bewogen hat, Rechtsschutz ausnahmsweise vor Durchführung der Wahl zu gewähren (vgl. BVerfGE 82, 322 [325, 336]; - 353 [369]), sind vorliegend schon im Ansatz nicht ersichtlich.
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    c) Im Anwendungsbereich der Wahlprüfung kann auch nicht, ohne dass ein Rechtsbehelf in der Hauptsache in Betracht kommt, der statthaft und nicht offensichtlich unzulässig wäre, unmittelbar oder mittelbar auf die in § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG in Bezug genommenen Sonderfälle zurückgegriffen werden (vgl. für eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 - juris Rn. 8; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 15.10.2009 - LVerfG 4/09

    Einstweilige Anordnung während des Wahlverfahrens

    Eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfung, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, ist demnach unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09 - in juris, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 - NJW 2005, 2982 m.w.N.; Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 32 Rn. 59).
  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982).
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • VG Wiesbaden, 30.12.2016 - 6 K 1805/16

    Kein Anspruch auf Wahl der CDU in Bayern

    Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies eine Klage vor den Verwaltungsgerichten als "vorbelegte Wahlprüfungsbeschwerde" aus, auch wenn sie sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richten (zum einstweiligen Anordnungsverfahren s. BVerfG, Beschl. v. 13.09.2005, Az.: 2 BvQ 31/05, NJW 2005, S. 2982; Beschl. v. 31.07.2009, Az.: 2 BvQ 45/09 - nach Juris).
  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09

    Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstandes gem § 8 BWO 1985 iVm § 64 Abs 1 BWO

    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09

    Einstweilige Anordnung währen des Wahlverfahrens

    Alles andere entspräche einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfung, die weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz vorgesehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, 2982 m.w.N.; Urt. v. 12.01.1983, - 2 BvQ 3/82 -, BVerfGE 63, 73 ff.).
  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
    c) Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus (BVerfGE 134, 135, 138; BVerfG, Beschl. v. 13.9.2005 - 2 BvQ 31/05, NJW 2005, 2982; Beschl. v. 31.7.2009 - 2 BvQ 45/09, juris; BremStGH, Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, juris Rn. 58).
  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 4/23
  • VG Köln, 28.02.2008 - 4 L 250/08

    Neuwahl eines Bürgermeisters in Meckenheim darf stattfinden

  • StGH Bremen, 27.04.2023 - St 2/23
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