Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 01.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.03.2005 - 7 WF 192/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13549
OLG Koblenz, 08.03.2005 - 7 WF 192/05 (https://dejure.org/2005,13549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.03.2005 - 7 WF 192/05 (https://dejure.org/2005,13549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. März 2005 - 7 WF 192/05 (https://dejure.org/2005,13549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von monatlichen Raten auf bewilligte Prozesskostenhilfe; Einem Ehegatten zufließendes Taschengeld als anrechenbares Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Taschengeldanspruchs des Ehegatten bei Ermittlung des für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgeblichen Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3152 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 01.08.2001 - 13 WF 447/01
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.03.2005 - 7 WF 192/05
    Vielmehr geht das Gesetz davon aus, dass der nach § 115 Abs. 1 S.3 Nr. 2 ZPO abzuziehende Freibetrag auch die Ausgaben für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens deckt (vgl. OLG Koblenz, 13 WF 447/01, zitiert nach juris).
  • LG Heilbronn, 12.06.2006 - 1 T 227/06
    Die Bezugnahme der Klägerin auf die Entscheidung Landgericht Stuttgart NJW 2005, 3152 [OLG Koblenz 08.03.2005 - 7 WF 192/05] liegt neben der Sache.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22331
LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04 (https://dejure.org/2005,22331)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2005 - 10 T 546/04 (https://dejure.org/2005,22331)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 10 T 546/04 (https://dejure.org/2005,22331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3152
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche

    2.) Die vom Kläger zitierte Entscheidung des LG Stuttgart NJW 2005, 3152 betrifft den Fall des § 307 ZPO.
  • OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05

    Terminsgebühr

    Vielmehr handelt es sich um ein offensichtliches Redaktionsversehen (so auch LG Stuttgart Beschl. vom 01.02.2005 Az. 10 T 546/04; Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 307, Rn. 12: "offenkundiges Versehen").
  • OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage

    Er bemisst sich nach den Kosten, die der Drittwiderbeklagten durch das Schlussurteil vom 22. Mai 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2014 auferlegt wurden, nämlich: eigene außergerichtliche Kosten, 9,1 % der Gerichtskosten (einfache Gebühr), und 9, 1 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten (2,5fache Gebühr; auch beim Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 W 245/05, zitiert nach juris, Rn. 6 ff.; LG Stuttgart, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 10 T 546/04, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.).
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