Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 14.06.2005

Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05   

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https://dejure.org/2005,756
BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05 (https://dejure.org/2005,756)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 (https://dejure.org/2005,756)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 (https://dejure.org/2005,756)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86 Abs. 2 StGB
    Zur Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" (Waffen-SS als nationalsozialistische Organisation; Hitlerjugend; Begriff "zum Verwechseln ähnlich"; Gesamtvergleich bei veränderten Parolen); Verbreitung über einen Anrufbeantworter; Strafbarkeit bei Verwendung ...

  • lexetius.com

    StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2

  • markenmagazin:recht

    § 86 StGB
    Strafbarkeit der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS”

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwechselungsgefahr eines Kennzeichens mit einem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach Änderungen und / oder Zusätzen; Verwendung eines Fantasiekennzeichens oder eines erheblich abgewandelten Kennzeichens, das dem Originalkennzeichen nicht zum ...

  • Judicialis

    StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB; § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 86 Abs. 2 StGB
    Ruhm und Ehre der Waffen-SS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a Abs. 2 S. 2
    Strafbarkeit des Verwendens der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"

  • rechtsportal.de

    StGB § 86a Abs. 2 S. 2
    Strafbarkeit des Verwendens der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Parole »Ruhm und Ehre der Waffen-SS« als solche nicht strafbar

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar

  • mz-web.de (Pressebericht, 28.07.2005)

    BGH erleichtert Wortspiele mit Nazi-Jargon

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als solche nicht strafbar

  • 123recht.net (Pressebericht, 28.7.2005)

    NS-Parolen ähnelnde Sprüche sind nicht verboten // Rechtsextreme der "Karlsruher Kameradschaft" freigesprochen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3223
  • NStZ 2006, 335
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    Wie der Senat in BGHSt 23, 64, 67 f. im Einzelnen dargelegt hat, wurde im Gesetzgebungsverfahren ein Alternativvorschlag, der auch solche lediglich verherrlichenden Propagandamittel in § 86 StGB erfassen wollte, verworfen.

    Damit muss das Propagandamittel eine "aktiv kämpferische, aggressive Tendenz" gegen die freiheitliche Grundordnung aufweisen und auf die Fortsetzung der Bestrebungen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation gerichtet sein (BGHSt 23, 64, 72, 76; 29, 73, 78).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 1 Ws 179/02

    Billigen von Straftaten; Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    Das Landgericht hat, nachdem das Oberlandesgericht das Hauptverfahren vor ihm eröffnet hatte (NJW 2003, 1200), die Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

    Nach diesen Maßstäben ist bei der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ein ausreichendes Maß an Ähnlichkeit mit den Parolen weder der Waffen-SS noch der Hitlerjugend gegeben (ebenso die h. M., Steinmetz NStZ 2002, 118; ders. in MünchKomm § 86 a Rdn. 14; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 86 a Rdn. 12; Paeffgen in NK-StGB § 86 a Rdn. 9; Ettemeyer/Büttner, Die Polizei 2000, 164, 165; aA lediglich OLG Karlsruhe NJW 2003, 1200).

  • KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    Sie führt dazu, dass es der Existenz eines Originalkennzeichens nicht bedürfte, mit dem das verwendete ähnlich ist, und dass die Verwendung von Fantasiekennzeichen tatbestandsmäßig wäre, wenn diese den Anschein erwecken, als seien sie ein - tatsächlich nie gebrauchtes - Kennzeichen der betreffenden Organisation (so in der Tat KG NStZ 2002, 148, 149).
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    Damit muss das Propagandamittel eine "aktiv kämpferische, aggressive Tendenz" gegen die freiheitliche Grundordnung aufweisen und auf die Fortsetzung der Bestrebungen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisation gerichtet sein (BGHSt 23, 64, 72, 76; 29, 73, 78).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr erfasst sind, zum Freispruch gelangen (BVerfGE 47, 109, 124).
  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32).
  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86

    Anbringen eines etwa vier Quadratmeter großen beschrifteten Tuchs an der

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    a) Das gilt etwa für die Verwendung von Kennzeichen unter solchen Umständen, dass es sich nach der Gesamtaussage um Propagandamittel im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB handelt, die nach ihrem Inhalt gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet und dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen (vgl. BGHR StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4 NS-Parole 1 zu "Rot-Front-Verrecke").
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
    Das für Strafgesetze verfassungsrechtlich garantierte Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG verbietet einem Richter, eine Strafvorschrift über ihren eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut hinaus ausdehnend anzuwenden (BVerfGE 64, 389, 393).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Verstanden als zusammengehöriger Begriff, der die für das NS-Regime kennzeichnenden Menschenrechtsverletzungen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NStZ 2006, S. 335 ) und damit geschichtlich reale Willkürakte von verbrecherischer Qualität umschreibt, bezeichnet er Rechtsverletzungen, deren zustimmende Evozierung in der Öffentlichkeit oder einer Versammlung eine potentielle Wiederholbarkeit real werden lässt und die Friedlichkeit der politischen Auseinandersetzung gefährden kann.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Diese beiden Embleme, von denen insbesondere das gleichsam als Wappen dienende Mittelabzeichen weltweit einzigartig ist, sind nach dem Gesamteindruck eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05, BGHR StGB § 86a Abs. 2 Satz 2 Kennzeichen 2) die Kennzeichen, die das Erscheinungsbild auch der verbotenen Vereine maßgeblich prägten; eines zusätzlichen Hinweises gerade auf die verbotenen Chapter bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob es sich um deren Kennzeichen handelte, nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364 zu § 86a StGB).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.

    Letztlich sticht der Originaltext hervor und prägt Aussage und Erscheinungsbild der Parole (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ).

    Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - …

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Eine solche Auslegung des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB findet im Gesetzestext keine Stütze (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).

    Dafür genüge nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbilds in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt werde (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 f. unter Verweis auf BGHSt 47, 354).

    Es übersieht schon, dass beide Parolen sich in ihrem semantischen Gehalt stark unterscheiden (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).

    Zum anderen berücksichtigt das Landgericht nicht hinreichend, dass der Zusatz "... der Waffen-SS" die Parole nicht in die Nähe der Hitlerjugend, sondern einer anderen Organisation rückt (vgl. BGH, NJW 2005, S. 3223 ).

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06

    "Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als

    Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).

    Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").

    Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).

    Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223; so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

  • OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die 2. SS-Panzer-Division "Das Reich" der SS bzw. Waffen-SS als ehemaliger nationalsozialistischen Organisation (vgl. auch BGH NJW 2005, 3223, 3224) zuzurechnen ist und das von ihr benutzte grafische Erkennungsmerkmal diese Zugehörigkeit auch nach außen dokumentiert.

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06

    Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel

    Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).

    Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").

    Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).

    Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223; so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Ergänzend sei hier nur hervorgehoben, dass die Versammlungsbehörde bei ihrer Würdigung früherer Versammlungen auch auf das angebliche Skandieren der Parole ?Ruhm und Ehre der Waffen-SS? abstellt, welches für sich genommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls seinerzeit gerade nicht strafbar war (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 ? 3 StR 60/05 ?, NJW 2005, S. 3223; BVerfGK 8, 159).
  • OLG Bamberg, 02.08.2007 - 2 Ss 97/06

    Die isolierte Verwendung einer 'Lebensrune' oder des Begriffs "Eugenik" oder

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  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen

  • OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07

    "Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB

  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06

    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken;

  • OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06

    Versammlungsrecht; Gefahrenprognose; Anscheinsgefahr

  • OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07

    Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen

  • KG, 18.05.2016 - 161 Ss 54/16

    Tätowierung einer veränderten Odalrune als Teil eines Runenschriftzuges

  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
  • VG Gießen, 06.12.2010 - 9 K 1949/10

    Auflösung einer Versammlung

  • OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07

    Volksverhetzung: Störung des öffentlichen Friedens durch den Versandhandel im

  • LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09

    Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

  • LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder

  • KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28062
LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05 (https://dejure.org/2005,28062)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2005 - 65 S 6/05 (https://dejure.org/2005,28062)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 65 S 6/05 (https://dejure.org/2005,28062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters aus Rechtsscheinsgesichtspunkten für eine Verbindlichkeit der GbR bei einem Auftreten als Vertreter dieser ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Das gleiche gilt für den Fall, dass in der Rechtsmittelinstanz erstmalig der ausländische Gerichtsstand einer Partei behauptet wird (vgl. BGH, BB 2004, 1077 [BGH 28.01.2004 - VIII ZB 66/03] ).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Nach diesen Vorschriften wird zwar eine Haftung des ausscheidenden Gesellschafters begründet, soweit für den Anspruch im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters bereits der Rechtsgrund gelegt war und dafür genügt bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei Mietverhältnissen der Abschluss des Vertrages, solange die Vertragsidentität gewahrt ist (BGH, NJW 2002, 2170 [BGH 29.04.2002 - II ZR 350/00] ; BGHZ 142, 324 = NJW 2000, 208).
  • BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00

    Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Nach diesen Vorschriften wird zwar eine Haftung des ausscheidenden Gesellschafters begründet, soweit für den Anspruch im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters bereits der Rechtsgrund gelegt war und dafür genügt bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei Mietverhältnissen der Abschluss des Vertrages, solange die Vertragsidentität gewahrt ist (BGH, NJW 2002, 2170 [BGH 29.04.2002 - II ZR 350/00] ; BGHZ 142, 324 = NJW 2000, 208).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Eine Vertragsidentität kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sich aus dem Rechtsgeschäft selbst ohne Hinzutreten weiterer, rechtsgeschäftlicher Akte die einzelne Verpflichtung ergibt (BAG, NZA 1990, 557 [BAG 28.11.1989 - 3 AZR 818/87] ; NJW 1992, 3255 [BAG 24.03.1992 - 9 AZR 387/90] ; Siems/Maaß, Die Begrenzung der Nachhaftung gem. § 160 HGB , § 736 Abs. 2 BGB , WM 2000, 2328, 2329) und vorliegend war zwar der Mietvertrag bereits zu Zeiten geschlossen als der Beklagte noch Gesellschafter der Vermieterseite war, die Begründung der Abstandsforderung von 3.000,- EUR bedurfte jedoch eines zusätzlichen rechtsgeschäftlichen Aktes und war nicht schon von sich heraus im seinerzeitigen Mietvertragsabschluss enthalten.
  • BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 387/90

    Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche

    Auszug aus LG Berlin, 14.06.2005 - 65 S 6/05
    Eine Vertragsidentität kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sich aus dem Rechtsgeschäft selbst ohne Hinzutreten weiterer, rechtsgeschäftlicher Akte die einzelne Verpflichtung ergibt (BAG, NZA 1990, 557 [BAG 28.11.1989 - 3 AZR 818/87] ; NJW 1992, 3255 [BAG 24.03.1992 - 9 AZR 387/90] ; Siems/Maaß, Die Begrenzung der Nachhaftung gem. § 160 HGB , § 736 Abs. 2 BGB , WM 2000, 2328, 2329) und vorliegend war zwar der Mietvertrag bereits zu Zeiten geschlossen als der Beklagte noch Gesellschafter der Vermieterseite war, die Begründung der Abstandsforderung von 3.000,- EUR bedurfte jedoch eines zusätzlichen rechtsgeschäftlichen Aktes und war nicht schon von sich heraus im seinerzeitigen Mietvertragsabschluss enthalten.
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