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   OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/2005, 4 VAs 12/05   

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https://dejure.org/2005,5677
OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/2005, 4 VAs 12/05 (https://dejure.org/2005,5677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.2005 - 4 VAs 12/2005, 4 VAs 12/05 (https://dejure.org/2005,5677)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 2005 - 4 VAs 12/2005, 4 VAs 12/05 (https://dejure.org/2005,5677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Datenmitteilung: Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraftfahrtbundesamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung von Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraffahrt-Bundesamt zwecks Eintragung in das Verkehrszentralregister; Fälschung technischer Aufzeichnungen als eintragungsfähige Strafat; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener ...

  • Judicialis

    EGGVG § 22 Abs. 1; ; StVG § 28 Abs. 4

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3226
  • NStZ 2006, 535
  • NZV 2006, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 12.03.2003 - 2 EO 688/02

    Anknüpfungszeitpunkt bei der Anwendung des Punktsystems

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05
    Zwar stellen nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 77, 268; OVG Lüneburg DAR 2001, 471; Thüringer OVG NJW 2003, 2770; VG Braunschweig NZV 2001, 535) Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt und Eintragungen von verkehrsrechtlichen Entscheidungen im Verkehrszentralregister keine anfechtbaren Verwaltungsakte dar, da diese keine unmittelbaren Rechtswirkungen nach sich ziehen würden, sondern lediglich als Tatsachengrundlage zur Vorbereitung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte dienten.
  • OLG Karlsruhe, 14.06.1993 - 2 VAs 5/93

    Kraftfahrt; Bundesamt; Rechtsweg; Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05
    Demgegenüber ist nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NZV 1993, 364) gegen die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt (nach vorangegangenem Beschwerdeverfahren, § 24 Abs. 2 EGGVG i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVollstrO) der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, da der Antragsteller in Folge der Bewertung der rechtskräftigen Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft mit Punkten, die diese im Zusammenhang mit der Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt vorgenommen habe, im Hinblick auf mögliche Folgen für seine Fahrerlaubnis unmittelbar in seinen rechtlichen Interessen berührt sei.
  • VG Braunschweig, 26.04.2001 - 6 A 447/00

    Mitteilung eines unzutreffenden Datums für den Beginn der Rechtskraft an das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05
    Zwar stellen nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 77, 268; OVG Lüneburg DAR 2001, 471; Thüringer OVG NJW 2003, 2770; VG Braunschweig NZV 2001, 535) Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt und Eintragungen von verkehrsrechtlichen Entscheidungen im Verkehrszentralregister keine anfechtbaren Verwaltungsakte dar, da diese keine unmittelbaren Rechtswirkungen nach sich ziehen würden, sondern lediglich als Tatsachengrundlage zur Vorbereitung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte dienten.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05
    Zwar stellen nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 77, 268; OVG Lüneburg DAR 2001, 471; Thüringer OVG NJW 2003, 2770; VG Braunschweig NZV 2001, 535) Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt und Eintragungen von verkehrsrechtlichen Entscheidungen im Verkehrszentralregister keine anfechtbaren Verwaltungsakte dar, da diese keine unmittelbaren Rechtswirkungen nach sich ziehen würden, sondern lediglich als Tatsachengrundlage zur Vorbereitung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte dienten.
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2001 - 12 LA 2108/01

    Mindestanforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05
    Zwar stellen nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 77, 268; OVG Lüneburg DAR 2001, 471; Thüringer OVG NJW 2003, 2770; VG Braunschweig NZV 2001, 535) Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt und Eintragungen von verkehrsrechtlichen Entscheidungen im Verkehrszentralregister keine anfechtbaren Verwaltungsakte dar, da diese keine unmittelbaren Rechtswirkungen nach sich ziehen würden, sondern lediglich als Tatsachengrundlage zur Vorbereitung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte dienten.
  • KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15

    Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das

    Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Mitteilung ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich (vorbehaltlich der in § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG geregelten Ausnahmen) der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sofern die Rechtsgrundlage für die Übermittlung nicht in den Vorschriften enthalten ist, die das Verfahren der übermittelnden Stelle - hier der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde - regeln (vgl. eingehend OLG Stuttgart NJW 2005, 3226).

    Auf die Frage, ob die Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt unmittelbare Rechtswirkungen nach sich zieht, kommt es für die Gewährung des Rechtsschutzes seit Inkrafttreten des § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG nicht mehr an (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 3226; Trautmann in NK-GVR, § 28 StVG Rdn. 19 ff.).

    Zu prüfen ist daher vorliegend auch, ob die Voraussetzungen des - als Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung allein in Betracht kommenden - § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG (i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG) erfüllt sind (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 3226; OLG Jena a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 4 VAs 1/08

    Verkehrszentralregister: Mitteilung eines Strafbefehls; falsche Versicherung an

    a) Mitteilungen der Justizbehörden an das Kraftfahrt-Bundesamt zwecks Eintragung im Verkehrszentralregister unterliegen grundsätzlich der gerichtlichen Überprüfung im Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG (§ 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG; Senatsbeschlüsse vom 18. August 2005 - 4 VAs 12/05 = NJW 2005 3226 und vom 3. Juli 2007 - 4 VAs 15/07).
  • KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18

    Datenübermittlung in Strafsachen von Amts wegen: Zulässigkeit und Begründetheit

    Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG beschränkt sich nicht auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sondern erstreckt sich auch darauf, ob die Mitteilung überhaupt erfolgen durfte (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; OLG Stuttgart NJW 2005, 3226; KG a.a.O. - juris Rdn. 11; Böttcher, a.a.O., § 22 EGGVG Rdn. 5).
  • OVG Sachsen, 19.04.2006 - 3 BS 322/05

    Kraftfahrt-Bundesamt, Datenmitteilung, Justizverwaltungsakt

    Soweit die Antragsgegnerin sich mit der Beschwerdebegründung gegen die Überprüfung der gemeldeten Daten auf das in § 28 Abs. 3 Nr. 1 StVG enthaltene Merkmal "im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr" durch die Behörde und die Verwaltungsgerichte wendet, ist ihr im Grundsatz zuzugeben, dass für die Datenübermittlung der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG der Rechtsweg nach § 23 EGGVG eröffnet ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.8.2005, NJW 2005, 3226).
  • OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05

    Justizverwaltungsakt

    1 EGGVG grundsätzlich der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.08.2005, NJW 2005, 3226 [OLG Stuttgart 18.08.2005 - 4 VAs 12/05] ).
  • VG München, 30.04.2009 - M 6a K 08.3006

    Kosten einer Verwarnung; möglicherweise zu Unrecht erfolgte Ahndung einer

    Die hiervon abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (vom 18.8.2005, NJW 2005, 3226), die in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem auf Grund der Eintragung im Verkehrszentralregister bereits eine Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde ergangen ist, den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegen die Mitteilung durch die Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt unter Hinweis auf § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG verneint, kann nicht gefolgt werden.
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