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   BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04   

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BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04 (https://dejure.org/2005,1367)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 1 BvR 85/04 (https://dejure.org/2005,1367)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 (https://dejure.org/2005,1367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz durch verschiedene Revisionszulassungsgründe; Weiter Gestaltungsspielraum für Gesetzgeber über die Ermöglichung des Rechtsmittels der Revision und über die ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1
    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 88
  • NJW 2005, 3345
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    (2) Objektive Willkürlichkeit und damit eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt mehr vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 86, 59 , stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden, lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 7, 198 ,; 18, 85 ; 102, 347 ; stRspr).
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 107/02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2002 - XI ZR 107/02 -,.
  • OLG München, 26.02.2002 - 28 U 3865/01

    Anwendungsbereich des § 767 BGB

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 26. Februar 2002 - 28 U 3865/01 -,.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden, lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 7, 198 ,; 18, 85 ; 102, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    Der Gesetzgeber hat bei der Entscheidung über die Ermöglichung des Rechtsmittels der Revision und über die Voraussetzungen seiner Einlegung einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 107, 395 ).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    Insbesondere hat der XI. Zivilsenat seine insoweit teilweise von der Rechtsprechung anderer Senate abweichende Auffassung ausdrücklich aufgegeben (vgl. BGH, NJW 2004, S. 2222 ).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden, lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 7, 198 ,; 18, 85 ; 102, 347 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    a) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO hat die Kammer durch Beschluss vom 8. Januar 2004 geprüft und mit der Einschränkung bejaht, dass der Grundsatz der Normenklarheit und -bestimmtheit den Gerichten aufgibt, die Tatbestandsvoraussetzungen der Neuregelung über die Revisionszulassung weiter zu konkretisieren und dabei zu einer einheitlichen und zugleich für die Rechtssuchenden eindeutigen Linie zu kommen (vgl. BVerfGK 2, 213 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 938/03
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält aber keinen Anspruch, dass die Gerichte der Rechtsansicht des Grundrechtsträgers folgen, und schützt nicht vor einer aus dessen Sicht "unrichtigen" Rechtsanwendung (vgl. BVerfGK 6, 88 ; 11, 203 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden, insbesondere dürfen vom Gesetz eingeräumte Fristen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (BVerfGE 40, 42, 44; 41, 323, 328; 69, 381, 385), und es muss für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG NJW 2005, 3345).
  • BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im

    Die Behauptung, eine richterliche Entscheidung sei - am einfachen Recht gemessen - objektiv fehlerhaft, vermag deshalb grundsätzlich keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen (so bereits BVerfGE 22, 267, 273; s auch BVerfGK 6, 88, 91).
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