Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2099
BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05 (https://dejure.org/2005,2099)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2005 - III ZB 56/05 (https://dejure.org/2005,2099)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 (https://dejure.org/2005,2099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang vor den Oberlandesgerichten; Hinreichend deutliche Erkennbarkeit des Handelns eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter für einen postulationsfähigen Rechtsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1 Satz 2; ; BRAO § 53

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78 Abs. 1 S. 2; BRAO § 53
    Unterzeichnung der Berufungsschrift durch ein nicht postulationsfähiges Sozietätsmitglied als amtlich bestellter Vertreter eines postulationsfähigen Sozius

  • BRAK-Mitteilungen

    Fehlender Hinweis auf Handeln als amtlich bestellter Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 S. 2; BRAO § 53
    Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nicht postulationsfähiger Anwalt: Fehlender Vertretungszusatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Berufung - Postulationsfähiger Anwalt kann vertreten werden

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3415
  • MDR 2006, 108
  • VersR 2006, 991
  • BB 2005, 2099
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZB 15/98

    Handeln eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05
    Zur Frage, wann das Handeln eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter für einen postulationsfähigen Rechtsanwalt hinreichend deutlich erkennbar ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98 = NJW 1999, 365 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4).

    bb) Etwas anderes läßt sich auch nicht aus dem Beschluß des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1998 (VII ZB 15/98 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 4 = NJW 1999, 365) entnehmen, auf den sich das Berufungsgericht vornehmlich stützt.

  • BGH, 09.02.1993 - XI ZB 2/93

    Wirksame Prozeßhandlung des Vertreters aufgrund der Gesamtumstände

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05
    Um darüber keinerlei Mißverständnisse aufkommen zu lassen, wäre es zwar zweckmäßig gewesen, wenn Rechtsanwalt S. sich in jenen Schriftsätzen ausdrücklich als "allgemeiner Vertreter" oder "amtlich bestellter Vertreter" bezeichnet hätte; notwendig für die Wirksamkeit der Prozeßhandlung ist ein solcher Zusatz aber nicht (BGH, Beschluß vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 2 m.zahlr.w.N.).
  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05
    Die Fristverlängerung wäre auch dann wirksam, wenn der um sie nachsuchende Rechtsanwalt beim Berufungsgericht nicht postulationsfähig gewesen sein sollte (BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 = NJW 1998, 1155).
  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 59/02

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung einer bereits kraft

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05
    Zwar bindet die Zulassung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde durch das Berufungsgericht das Rechtsbeschwerdegericht nicht (BGH, Beschluß vom 20. Februar 2003 - V ZB 59/02 = BGHR ZPO § 574 Abs. 1 Rechtsbeschwerde, statthafte 1).
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZB 53/95

    Zur Wirksamkeit einer Berrufung, die von einem beim Berufungsgericht nicht

    Auszug aus BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05
    Eine andere Deutung würde Rechtsanwalt S. den Willen zu einer eindeutig unzulässigen Prozeßhandlung unterstellen und damit gegen den Auslegungsgrundsatz verstoßen, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH aaO; ebenso BGH, Beschluß vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95 = BGHR ZPO § 78 Abs. 1 Vertreter, amtlicher 3).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Dies ergibt sich aus der Angabe des Aktenzeichens der Kanzlei, der Ausweisung der Rechtsanwältin als Sachbearbeiterin und der Verwendung des Plurals bei den Erklärungen (vgl. BGH 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08

    Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch

    Deshalb ist nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei festzuhalten (BGHZ 146, 298, 310 ; 147, 220, 224 ; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 - NJW 2005, 3415 unter II 2 b aa.).

    Die Formulierung "... legen wir ... Berufung ein" unterstützt dieses Verständnis (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10

    Abgrenzung von Handelsmakler und -vertreter

    Bei der Auslegung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluss v. 22.4.2009 - IV ZB 34/08, NJW 2009, 3162, 3163; Beschluss v. 28.7.2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415; jew. m.w.Nw.).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines

    Es reicht aus, wenn sich das Handeln als Vertreter für das Gericht aus den Umständen hinreichend deutlich erkennbar ergibt (vgl. zum allgemeinen/amtlich bestellten Vertreter BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 6; vom 22. Oktober 1998 - VII ZB 15/98, NJW 1999, 365, juris Rn. 7; vom 3. Mai 1995 - XII ZB 53/95, NJW-RR 1995, 950, juris Rn. 9; vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, NJW 1993, 1925, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Ein solches Auslegungsergebnis würde ihm den Willen zu einer eindeutig unzulässigen Prozesshandlung unterstellen und damit gegen den Auslegungsgrundsatz verstoßen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (siehe hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - XI ZB 2/93, juris Rn. 3 und vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415, juris Rn. 8 aE).

  • OLG Brandenburg, 09.01.2019 - 7 U 81/17

    Vertretung der GmbH durch den Aufsichtsrat im Rechtsstreit gegen einen

    Sein Handeln als Mitglied der Rechtsanwaltskanzlei G... hat Rechtsanwalt K... durch Verwendung des Plurals ("namens und in Vollmacht unseres Mandaten legen wir ... Berufung ein") auch hinreichend zum Ausdruck gebracht (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 28.07.2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415).
  • BPatG, 20.07.2018 - 30 W (pat) 1/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Elysia AL/Eliza" - Beschwerde gegen Beschluss des

    Eine Prozesshandlung ist dahingehend auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 2005, 3415).
  • LG Aachen, 25.06.2015 - 1 O 365/14

    Rückabwicklung von Darlehensverträgen nach erklärtem Widerruf; Freigabeanspruch

    Ein Klageantrag ist wie andere Prozesshandlungen der Parteien auslegbar; Maßstab für die Auslegung ist dasjenige, was vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2005, NJW 2005, 3415; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., Grdz. § 128 Rn. 52, § 253 Rn. 40).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 75/04

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung rechtlichen Gehörs

    Die in der Anhörungsrüge angeführte Entscheidung des III. Zivilsenats vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 (NJW 2005, 3415) betrifft eine andere Fallgestaltung und ist mit der hier zu beurteilenden nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07

    Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher

    Grundsätzlich verdient aber eine sinngebende, an der recht verstandenen Interessenlage ausgerichtete Auslegung den Vorzug vor einer Auslegung, die zur Sinnlosigkeit einer Vereinbarung führen würde, weil im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Parteien das Vernünftige erreichen wollen (vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., BGB § 133 Rdn. 25; BGH in NJW 2005, 3415; NJW 2004, 1240; NJW-RR 2003, 1136; NJW 2000, 1333 [1335]; NJW 1998, 2966; NJW 1994, 1537 [1538]; NJW 1993, 1976 [1978]; NJW 1993, 1925; vgl. auch BFH in VIZ 2000, 503 [504]).
  • BPatG, 03.09.2021 - 30 W (pat) 47/17
    Eine Verfahrenshandlung ist dahingehend auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 2005, 3415).
  • OLG Rostock, 03.06.2019 - 4 W 21/19

    Ablehnung eines Sachverständigen: Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens

  • BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "pro:med Cura (Wort-Bildmarke)/Procura" -

  • BPatG, 25.06.2009 - 5 Ni 82/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht