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   BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04   

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BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04 (https://dejure.org/2005,1114)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04 (https://dejure.org/2005,1114)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (https://dejure.org/2005,1114)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK; § 10 Abs. 2 IRG
    Menschenwürde (lebenslange Freiheitsstrafe; realistische Chance auf Freiheit; Justizförmigkeit); Zulässigkeit der Auslieferung in die USA bei drohender lebenslanger Haft unter Ausschluss der Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung (unabdingbare Grundsätze der öffentliche ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Auslieferung IV

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auslieferung in die USA auch bei drohender Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zulässig, wenn die Möglichkeit einer Strafaussetzung nicht besteht

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen der Vereinigten Staaten um Auslieferung eines Festgenommenen unter Vorlage der Auslieferungsunterlagen - Einwendungen gegen die Zulässigkeit einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten - Rüge der Unzulässigkeit der Auslieferung auf Grund einer zu erwartenden ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zur Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.7.2005)

    Karlsruhe erlaubt Auslieferung von Mordverdächtigem in die USA // Lebenslang ohne Bewährung kein Hinderungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auslieferung bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Aussetzungsmöglichkeit (Hans Kromrey und Dr. Christine Morgenstern; ZIS 2014, 704-716)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 154
  • NJW 2005, 3483
  • NStZ 2006, 104 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1260
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe für schwerste Tötungsdelikte bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht (vgl. BVerfGE 45, 187 ).

    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutsverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 1697/93 -, NJW 1995, S. 3244, 3245 m.w.N.).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (BVerfGE 45, 187 ).

    Es wäre mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar, wenn der Verurteilte ungeachtet der Entwicklung seiner Persönlichkeit jegliche Hoffnung, seine Freiheit wiederzuerlangen, aufgeben müsste (vgl. BVerfGE 45, 187 ).

    Die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren sind gesetzlich zu regeln (vgl. BVerfGE 45, 187 ).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; stRspr).

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ).

    Es gebietet damit zugleich, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ).

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ).

    Es gebietet damit zugleich, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dies auch in Auslieferungsfällen insoweit nur am Willkürmaßstab des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 108, 129 ).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutsverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 1697/93 -, NJW 1995, S. 3244, 3245 m.w.N.).

    Dies gilt auch im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wobei im Einzelfall - verfassungsrechtlich unbedenklich - die lebenslange Freiheitsstrafe tatsächlich auch bis zum Lebensende vollstreckt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 261 ).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Die lebenslange Freiheitsstrafe für solche schwersten Rechtsgutsverletzungen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des sinn- und maßvollen Strafens grundsätzlich vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 1697/93 -, NJW 1995, S. 3244, 3245 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Das Grundgesetz geht nämlich von der Eingliederung des von ihm verfassten Staates in die Völkerrechtsordnung der Staatengemeinschaft aus (vgl. Präambel, Art. 1 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 23 bis 26 GG und Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, NJW 2004, S. 3407 ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Gleichwohl darf die deutsche Hoheitsgewalt die Hand nicht zu Verletzungen der Menschenwürde durch andere Staaten reichen (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 60, 348 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Gleichwohl darf die deutsche Hoheitsgewalt die Hand nicht zu Verletzungen der Menschenwürde durch andere Staaten reichen (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 60, 348 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ; 140, 317 ).
  • BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09

    Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte"

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, das gilt namentlich für den Umfang der fachgerichtlichen Pflicht zu prüfen, inwieweit Auslieferungen mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; 113, 154 stRspr).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

    Eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung stellt als solche keine unerträglich harte oder unmenschliche Strafe dar, die einer Auslieferung entgegensteht, wie das Bundesverfassungsgericht für den Fall einer Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika bei dort drohender Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ("imprisonment in the state prison for life without the possibility of parole") entschieden hat (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (BVerfGE 45, 187 ; 113, 154 ).

    Fallgestaltungen, die es strikt verwehrten, dem innerlich gewandelten, für die Allgemeinheit ungefährlich gewordenen Gefangenen auch nach sehr langer Strafverbüßung, selbst im hohen Lebensalter, die Wiedergewinnung der Freiheit zu gewähren, und ihn damit auch von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilten, sind dem Strafvollzug unter der Herrschaft des Grundgesetzes allerdings grundsätzlich fremd (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 113, 154 ; zu den besonderen Umständen der Sicherungsverwahrung und den aus dem hohen Rang des Freiheitsrechts folgenden besonderen Anforderungen an das regelmäßige Überprüfungsverfahren des Fortbestands des Sicherungsinteresses, vgl. BVerfGE 117, 71 ).

    Sie gehören nicht zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Dies führt zu einem Verfassungsverstoß, auch wenn berücksichtigt wird, dass sowohl die Ermittlung des Sachverhalts als auch Anwendung des einfachen Rechts Aufgaben des zuständigen Fachgerichts sind (vgl. BVerfGE 108, 129 ; 113, 154 ).

    Prinzipiell mildert dabei die - wenn auch nur unsichere - Hoffnung auf eine möglicherweise vorzeitige Entlassung die mit der Strafhaft verbundenen psychischen Belastungen ab (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Der Unzulässigkeit der Auslieferung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Juli 2005 (BVerfGE 113, 154), auf den sich das Oberlandesgericht bezieht, die Auslieferung bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für mit dem Grundgesetz vereinbar hielt.

    Die praktische Chance des Verurteilten, seine Freiheit wiederzuerlangen, war damit - anders als in der vorliegenden Konstellation - nicht von vornherein in hoffnungsloser Weise versperrt (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 AuslA 22/08

    Auslieferung, Türkei, lebenslange Freiheitsstrafe, Auslieferungshindernisse

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

    Eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung stellt als solche keine unerträglich harte oder unmenschliche Strafe dar, die einer Auslieferung entgegensteht, wie das Bundesverfassungsgericht für den Fall einer Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika bei dort drohender Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ("imprisonment in the state prison for life without the possibility of parole") entschieden hat (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden ( BVerfGE 45, 187 ; 113, 154 ).

    Fallgestaltungen, die es strikt verwehrten, dem innerlich gewandelten, für die Allgemeinheit ungefährlich gewordenen Gefangenen auch nach sehr langer Strafverbüßung, selbst im hohen Lebensalter, die Wiedergewinnung der Freiheit zu gewähren, und ihn damit auch von vornherein zum Versterben in der Haft verurteilten, sind dem Strafvollzug unter der Herrschaft des Grundgesetzes allerdings grundsätzlich fremd (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 113, 154 ; zu den besonderen Umständen der Sicherungsverwahrung und den aus dem hohen Rang des Freiheitsrechts folgenden besonderen Anforderungen an das regelmäßige Überprüfungsverfahren des Fortbestands des Sicherungsinteresses, vgl. BVerfGE 117, 71 ).

    Sie gehören nicht zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung (vgl. BVerfGE 113, 154 ) .

    Dies führt zu einem Verfassungsverstoß, auch wenn berücksichtigt wird, dass sowohl die Ermittlung des Sachverhalts als auch Anwendung des einfachen Rechts Aufgaben des zuständigen Fachgerichts sind (vgl. BVerfGE 108, 129 ; 113, 154 ) .

    Prinzipiell mildert dabei die - wenn auch nur unsichere - Hoffnung auf eine möglicherweise vorzeitige Entlassung die mit der Strafhaft verbundenen psychischen Belastungen ab (vgl. BVerfGE 113, 154 ) .

    Der Unzulässigkeit der Auslieferung steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Juli 2005 ( BVerfGE 113, 154 ), auf den sich das Oberlandesgericht bezieht, die Auslieferung bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für mit dem Grundgesetz vereinbar hielt.

    Die praktische Chance des Verurteilten, seine Freiheit wiederzuerlangen, war damit - anders als in der vorliegenden Konstellation - nicht von vornherein in hoffnungsloser Weise versperrt (vgl. BVerfGE 113, 154 ) .".

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; 113, 154 ).

    Soll der in gegenseitigem Interesse bestehende zwischenstaatliche Auslieferungsverkehr erhalten und die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung unangetastet bleiben, so dürfen die Gerichte nur die Verletzung der unabdingbaren Grundsätze der deutschen Verfassungsordnung als unüberwindbares Hindernis für eine Auslieferung zugrunde legen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Ebenso wenig hat der Senat eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika beanstandet, wo dem Betroffenen wegen "schweren Mordes" eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Bewährung drohte (vgl. BVerfGE 113, 154 ff.).

    Bei schwersten Rechtsgutverletzungen kann die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar sein (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 113, 154 ), sofern für den Betroffenen zumindest eine praktische Möglichkeit besteht, seine Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 4 A 2948/11

    Übergabe eines somalischen "Piraten" an Kenia rechtswidrig

    Etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 -, BVerfGE 113, 154, 163; vgl. auch Roeser, EuGRZ 2009, 177,196 m. w. N.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 2004 - 2 BvR 253/04 -, juris; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 -, juris; Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86 -, BVerfGE 75, 1 ff.; Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2559/04 -, BVerfGE 113, 154; Beschluss vom 25. März 1981 - 2 BvR 1258/79 -, BVerfGE 57, 9; Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, BVerfGE 108, 122.

    Zustimmend auch Salomon, NordÖR 2012, 127; Ladiges, NZWehrR 2012, 56, 63; dass unzumutbare Haftbedingung unter die Rechtsprechung des BVerfG sowie unter Art. 3 EMRK zu subsumieren sind, entspricht auch der Rechtsprechung: vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 -, BVerfGE 113, 154, pointiert in abw.

    Schneider, EuGRZ 2014, 168 ff.; Roeser, EuGRZ 2009, 177, 196; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 -, BVerfGE 113, 154; EGMR, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 37201/06 (Saadi/Italien) NVwZ 2008, 1330, 1331ff.; vom 16. Oktober 2006 - 1101/04 -, juris (Rn. 40 ff.) und vom 10. Mai 2010 - Nr. 41015/04 (Kaboulov/Ukraine); Lorz/Sauer, EuGRZ 2010, 389, 395 ff.

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand vor Überstellung Schneider, EuGRZ 2014, 168 ff.; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 -, BVerfGE 113, 154; EGMR, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 1101/04 -, juris (Rn. 40 ff.); Entscheidung vom 19. September 2008 - Nr. 8320/04 (Ryabikin/Russland) - Lorz/Sauer, EuGRZ 2010, 389, 390, 395 ff., 401 ff. m. w. N. insbesondere aus der Rechtsprechung des EGMR.

  • BGH, 19.06.2012 - 4 ARs 5/12

    Auslieferung und europäischer Haftbefehl bei drohender lebenslanger

    Ein insgesamt justizförmiges Verfahren fordern weder - wie dargelegt - § 83 Nr. 4 IRG noch europäisches Recht oder deutsches Verfassungsrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (Tz. 38), BVerfGE 113, 154, 167).

    Vielmehr genügt jedenfalls, wenn - wie im polnischen Gnadenrecht - für die Gnadenentscheidung keinerlei tatbestandliche Einschränkungen vorgesehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (Tz. 35 ff.), BVerfGE 113, 154, 166 f.), sondern - sogar durch ein justizförmiges Verfahren - gewährleistet ist, dass sachgerechte Kriterien bei der Entscheidung berücksichtigt werden können, also hierzu erforderlichenfalls Ermittlungen angestellt und Feststellungen getroffen werden, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der zur Gnadenentscheidung Berufene diese bei seiner Entscheidung außer Betracht lässt (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 1 Ausl-III- 41/05 (juris - Tz. 38); zum ungarischen Gnadenrecht auch Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27. April 2009 - 6 AuslA 25/08 (juris - Tz. 24 f.); zum Gnadenrecht der Vereinigten Staaten von Amerika: OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 (juris - Tz. 33 ff.); dazu auch VerfG-Sachsen, Beschluss vom 11. März 2011 - Vf. 25-IV-11 HS, Vf. 26-IV-11 e.A. (juris - Rn. 15 ff.)).

    Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar ist, zu denen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, das insbesondere unerträglich harte und unter jedem Gesichtspunkt unangemessene Strafen verbietet, und das aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG folgende Verbot grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafens zählen (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (Tz. 22 f.), BVerfGE 113, 154, 162; vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 (Tz. 18 f.), BVerfGK 16, 491, 495 f. mwN).

    Im Zusammenhang mit der (möglichen) Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sind diese Mindeststandards im Auslieferungsverfahren in Bezug auf deren Vollstreckung gewahrt, wenn für den Verfolgten jedenfalls eine praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit besteht (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (Tz. 31), BVerfGE 113, 154, 164 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. November 2005 - 2 BvR 1090/05, NStZ-RR 2006, 149, 150 f.).

    Eine solche kann auch aufgrund eines grundsätzlich erfolgversprechenden Gnadenverfahrens bestehen (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (Tz. 31); vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 (Tz. 23), BVerfGK 16, 491, 498).

    Eine lebenslange Freiheitsstrafe stellt selbst ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung als solche aber keine unerträglich harte oder unmenschliche Strafe dar, die der Auslieferung von vorneherein entgegensteht (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 (Tz. 25), BVerfGE 113, 154, 163; vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 (Tz. 20), BVerfGK 16, 491, 496).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Das Bundesverfassungsgericht habe aber eine "funktionierende Gnadenpraxis' in Auslieferungsfällen vorausgesetzt (unter Verweis auf BVerfGE 113, 154).

    Sie sind zudem - insbesondere im Auslieferungsverkehr mit Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind - verpflichtet, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrundeliegenden Akte den nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard wahren (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Es gebietet damit, insbesondere im Rechtshilfeverkehr Strukturen und Inhalte fremder Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.

  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Behörden und Gerichte müssen sich vergewissern, dass die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 75, 1 ; 113, 154 ).

    Soll der in gegenseitigem Interesse bestehende zwischenstaatliche Auslieferungsverkehr erhalten und die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung unangetastet bleiben, so dürfen die Gerichte nur die Verletzung der unabdingbaren Grundsätze der deutschen Verfassungsordnung als unüberwindbares Hindernis für eine Auslieferung zugrunde legen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

    Ebenso wenig ist eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika beanstandet worden, wo dem Betroffenen wegen "schweren Mordes' eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Bewährung drohte (vgl. BVerfGE 113, 154).

    Bei schwersten Rechtsgutverletzungen kann die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit dem Gebot des sinn- und maßvollen Strafens vereinbar sein (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 113, 154 ), sofern für den Betroffenen zumindest eine praktische Möglichkeit besteht, seine Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 113, 154 ).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    aa) Dessen ungeachtet darf die deutsche Hoheitsgewalt die Hand nicht zu - unter Umständen schwerwiegenden - Menschenrechtsverletzungen reichen (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 60, 348 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, Rn. 62 - zu Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 20. April 2016, a.a.O., Rn. 328) oder ihnen gar den Anschein der Legalität verleihen.

    Eine restriktive - verfassungskonforme - Auslegung von Art. 32 Buchstabe a CCC in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz scheidet aus (zur eingeschränkten Kontrolldichte bei der Überprüfung völkerrechtlicher Verträge vgl. BVerfGE 84, 90 ; 92, 26 ; 94, 12 ; 100, 313 ; 102, 254 ; 108, 238 ; 113, 154 ; 121, 135 ), weil der Zugriff der anderen Vertragsstaaten auf die grundrechtlich geschützten Interessen der Einwohner Deutschlands nicht an eine Mitwirkung der an das Grundgesetz gebundenen deutschen Stellen gebunden ist und es daher - anders als bei der internationalen Rechtshilfe - keinen Hebel gibt, den Wertungen des Grundgesetzes zum Durchbruch zu verhelfen.

  • BVerfG, 12.05.2015 - 2 BvR 2954/10

    Vollstreckung einer durch den Internationalen Gerichtshof für das ehemalige

  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • BVerfG, 04.05.2018 - 2 BvR 632/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausweisung nach Tunesien

  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine

  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

  • VerfGH Sachsen, 11.03.2011 - 25-IV-11
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • OLG Dresden, 14.01.2011 - Ausl 179/10

    Voraussetzungen für eine Auslieferung an die USA

  • BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18

    Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach

  • LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17

    Gotthard-Raser, Vollstreckungshilfe, Schweiz

  • BVerfG, 09.03.2016 - 2 BvR 348/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

  • BVerfG, 26.02.2018 - 2 BvR 107/18

    Auslieferung an die Schweiz zum Zwecke der Strafvollstreckung (Wahrung des

  • BVerfG, 22.11.2019 - 2 BvR 517/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 19.03.2021 - 2 BvR 408/21

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • OLG München, 05.06.2019 - 1 AR 403/18

    Keine drohende Todesstrafe - Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 2 Ausl 27/16

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ruanda ist zulässig

  • BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 1258/19

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von

  • BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 2627/18

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an Rumänien zum Zwecke der

  • BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 893/17

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei

  • BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 1838/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung eines

  • BVerfG, 18.06.2019 - 2 BvR 1092/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 2 Ausl 168/15

    Im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina gilt kein grenzüberschreitendes Verbot der

  • OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16

    Auslieferung eines Verfolgten an die Demokratische Volksrepublik Algerien wegen

  • VG München, 16.10.2014 - M 17 K 13.377

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier; Altpapiertonne

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der

  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 128/16

    Auslieferung; Albanien; Vollstreckung; lebenslange Freiheitsstrafe

  • OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten nach

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

  • OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20

    Erklärung der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 53 AuslA 66/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die

  • OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2009 - 4 AuslA 145/09

    Zulässigkeit einer Auslieferung nach Polen bei Drohen einer lebenslangen

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 AuslA 34/17
  • VG Düsseldorf, 26.04.2013 - 17 L 580/13

    Gewerbliche Sammlung; Neutralitätsgebot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

  • OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07

    Erfordernis der Berücksichtigung einer in einem anderen Verfahren angeordneten

  • OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 1 AR 14/20

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge Auslieferung eines Verfolgten an die Russische

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - 3 Ausl 28/11

    BGH-Vorlage zur Frage der Erfüllung der Auslieferungsvoraussetzungen durch die

  • KG, 22.12.2009 - AuslA 334/06

    Zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Frankreich bei drohender

  • OLG Köln, 15.08.2006 - 6 Ausl 19/06

    Innerstaatliches Auslieferungsverbot nur bei unerträglich schwerer Strafe - total

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

  • VG Düsseldorf, 08.05.2013 - 17 L 585/13

    Gewerbliche Altmetallsammlung

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2020 - Ausl 301 AR 37/20

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Bekanntgabe einer Einlassung des

  • KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18

    Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • OLG Köln, 31.01.2006 - 2 ARs 14/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Pflichtbeistand im

  • VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 17 L 645/13

    Untersagung der Sammlung bestimmter Abfallarten (hier: Altkleider und Schuhe)

  • OLG Koblenz, 21.06.2007 - Ausl III 41/05

    Auslieferung: Nachtragsersuchen der Republik Polen zum Zweck der Strafverfolgung

  • VG Düsseldorf, 13.06.2013 - 17 L 558/13

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien und Schuhen mittels aufgestellter

  • OLG Köln, 27.04.2009 - 6 AuslA 25/08

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Ungarn bei drohender lebenslanger

  • VG Düsseldorf, 13.06.2013 - 17 L 658/13

    Untersagung der laufenden gewerblichen Sammlung diverser Metalle, bestimmter

  • OLG Dresden, 19.12.2011 - Ausl 219/11

    Auslieferung; Polen

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 AuslA 36/09

    Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Dagestan

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2019 - Ausl 301 AR 81/19

    Auslieferung nach Schottland zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen

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