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   BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01   

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https://dejure.org/2004,1506
BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01 (https://dejure.org/2004,1506)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2004 - X ZR 119/01 (https://dejure.org/2004,1506)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2004 - X ZR 119/01 (https://dejure.org/2004,1506)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entlastungsbeweis des Reiseveranstalters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 25 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Reisemangel, Beweislast, richtlinienkonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen eines Reitunfalls auf einer Urlaubsreise; Darlegungslast und Beweislast bei Berufung eines Reiseveranstalters hinsichtlich eines Reisemangels auf eine Entlastungsmöglichkeit; Zulässigkeit der Geltung von strengeren Voraussetzungen für den ...

  • reise-recht-wiki.de

    Todesunfall beim Reiten im Urlaub

  • Judicialis

    BGB § 651 f Abs. 1; ; Richtlinie 90/314/EWG Art. 5 (2) Satz 1; ; BGB §§ 242 Cd, 254 Abs. 1 Da

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reitunfall / Schadensersatz /Verschulden / Richtlinie 90/314 /EWG

  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung für vermutetes Verschulden beim Reisemangel nach § 651 f; richtlinienkonforme Auslegung; Anforderungen an den Entlastungsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des Helfers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Entlastungsbeweis des Reiseveranstalters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlastungsbeweis des Reiseveranstalters bei Reisemangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn ein freiwilliger Helfer zu Schaden kommt...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 25 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Reisemangel, Beweislast, richtlinienkonforme Auslegung

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 79
  • NJW 2005, 418
  • MDR 2005, 739
  • DB 2005, 721 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    Darin lag ein Reisemangel, für den die Beklagte als Reiseveranstalter Schadensersatz leisten muß, es sei denn, der Mangel beruhte auf einem Umstand, den sie als Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat (§ 651 g Abs. 1 BGB; vgl. BGHZ 100, 185, 188 f.).

    Denn der von der Beklagten zur Entlastung geltend gemachte Umstand, daß die Nervosität des Pferdes spontan aufgetreten und unvorhersehbar gewesen sei, könnte die Beklagte dann nicht von ihrer Haftung befreien, da dieser Umstand weder vom Erblasser oder einem Dritten verschuldet gewesen wäre noch höhere Gewalt dargestellt hätte, die ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis voraussetzt (BGHZ 100, 185, 188).

    Bleibt hingegen die ernstliche Möglichkeit des Vertretenmüssens bestehen, und sei es auch nur hinsichtlich einer der in Betracht kommenden Ursachen, so ist der Schuldner beweisfällig (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1952 - IV ZR 158/51, NJW 1952, 1170; BGHZ 100, 185, 189; Staudinger/Otto aaO; Münch.Komm./Ernst, BGB, 4. Aufl., § 280 Rdn. 37 f.).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    Auf die hiergegen eingelegte Revision der Kläger hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Dezember 1999 (X ZR 122/97, NJW 2000, 1188) dieses Berufungsurteil aufgehoben, die Widerklage abgewiesen und die Sache zur anderweiten Entscheidung über die Klage an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    (2) Der Schuldner, dem der Entlastungsbeweis obliegt, braucht nicht in jedem Fall speziell den Umstand zu beweisen, der die unverschuldete Schadensursache herbeigeführt hat (vgl. RGZ 74, 342, 344; BGH, Urt. v. 12.11.1952 - II ZR 67/52, NJW 1952, 59; Urt. v. 14.11.1989 - X ZR 116/89, NJW-RR 1990, 446 u. I 2 c).
  • BGH, 29.05.1952 - IV ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    Bleibt hingegen die ernstliche Möglichkeit des Vertretenmüssens bestehen, und sei es auch nur hinsichtlich einer der in Betracht kommenden Ursachen, so ist der Schuldner beweisfällig (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1952 - IV ZR 158/51, NJW 1952, 1170; BGHZ 100, 185, 189; Staudinger/Otto aaO; Münch.Komm./Ernst, BGB, 4. Aufl., § 280 Rdn. 37 f.).
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    Insoweit hat aber die Revision zu Recht die fehlende Darlegung des Berufungsgerichts gerügt, daß es über die besondere eigene Sachkunde verfügte, die erforderlich war, um über diese reitsportliche Frage ohne Sachverständigengutachten entscheiden zu dürfen (BGH, Urt. v. 02.03.1993 - VI ZR 104/92, VersR 1993, 749 unter II 1 a).
  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91

    Wiederaufbau durch Brand zerstörter Gebäuden bei verpachtetem Anwesen

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    Auch rein abstrakte Möglichkeiten, für die es keinen Anhaltspunkt gibt, braucht er nicht zu widerlegen (vgl. BGHZ 116, 334, 337).
  • BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    Bleibt hingegen die ernstliche Möglichkeit des Vertretenmüssens bestehen, und sei es auch nur hinsichtlich einer der in Betracht kommenden Ursachen, so ist der Schuldner beweisfällig (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1952 - IV ZR 158/51, NJW 1952, 1170; BGHZ 100, 185, 189; Staudinger/Otto aaO; Münch.Komm./Ernst, BGB, 4. Aufl., § 280 Rdn. 37 f.).
  • BGH, 12.11.1952 - II ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    (2) Der Schuldner, dem der Entlastungsbeweis obliegt, braucht nicht in jedem Fall speziell den Umstand zu beweisen, der die unverschuldete Schadensursache herbeigeführt hat (vgl. RGZ 74, 342, 344; BGH, Urt. v. 12.11.1952 - II ZR 67/52, NJW 1952, 59; Urt. v. 14.11.1989 - X ZR 116/89, NJW-RR 1990, 446 u. I 2 c).
  • OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01

    Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung)

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    b) Nicht gefolgt werden kann der von der Revision herangezogenen, in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht, der Begriff des Nichtvertretenmüssens in § 651 f Abs. 1 BGB sei richtlinienkonform einschränkend dahin auszulegen, daß nur das eigene Verschulden des Reisenden, das Verschulden eines nicht beteiligten Dritten oder höhere Gewalt den Reiseveranstalter entlasten könne (so MünchKomm./Tonner, BGB, 3. Aufl., § 651 f Rdn. 23 a u. ihm folgend OLG München NJW-RR 2002, 694 unter I 6 b).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01
    Die Verschuldensvermutung mit Entlastungsmöglichkeit des § 651 f Abs. 1 BGB ist zwar vom deutschen Gesetzgeber zur Umsetzung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. Nr. L 158 v. 23.06.1990, S. 59-64) eingeführt worden (Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen v. 24.06.1994, BGBl. I 1994, S. 1322) und muß deshalb im Zweifel im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie ausgelegt werden (EuGH, Slg. 1984, 1891, 1909 = NJW 1984, 2021 Rdn. 26, 28 - von Colson und Kamann).
  • BGH, 01.07.1980 - VI ZR 112/79

    Pflichtverletzung - PVV - Haftung - Schaden - Verschulden

  • RG, 09.11.1910 - III 502/09

    Beamter; Verwahrungspflicht; Beweislast

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Dabei muss der Reiseveranstalter für sämtliche ernstlich in Betracht kommenden Schadensursachen den Entlastungsbeweis erbringen (Sen.Urt. v. 09.11.2004 - X ZR 119/01, BGHZ 161, 79, 82, 84).
  • BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 238/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unwirksamer

    Es genügt vielmehr, dass er darlegt und nachweist, dass ernstlich in Betracht kommende Möglichkeiten eines Verschuldens nicht bestehen, weil er insoweit alle ihm obliegende Sorgfalt beachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2004 - X ZR 119/01, BGHZ 161, 79, 84 f.; BVerwGE 52, 255, 262; jeweils mwN).
  • OLG Celle, 26.03.2015 - 11 U 249/14

    Anforderungen an den Beweis von Ungezieferbefall in der Urlaubsunterkunft;

    Der letzte Entlastungsgrund entspricht nach der (nicht unumstrittenen) Auffassung des Bundesgerichtshofs fehlender Fahrlässigkeit nach deutschem Recht, das "mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" richtlinienkonform in etwa die gleichen Anforderungen stelle (BGH, Urteil vom 9. November 2004 - X ZR 119/01, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).
  • OLG Hamm, 08.11.2019 - 30 U 117/19

    Abmahnung; Frist; Fristlose Kündigung; Kündigung; Kündigungsfrist; Lärm;

    Nach dem Grundsatz venire contra factum proprium kann ein solches eine unzulässige Rechtsausübung und damit einen Verstoß gegen Treu und Glauben begründen, wenn das frühere Verhalten eines Vertragsteils für den anderen Teil einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand geschaffen haben oder die Treuwidrigkeit durch sonstige besondere Umstände begründet ist (vgl. BGH NJW 2005, 418 ; NJW-RR 1987, 335; BeckRS 1980, 31074346; OLG München NJW-RR 1992, 1037; HK-BGB/Schulze, 10. Aufl. 2019, § 242 Rn. 36).
  • OLG Koblenz, 04.11.2013 - 12 U 1296/12

    Reisevertrag: Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter wegen

    Sie hat weder substantiiert dargetan, noch bewiesen, dass weder sie noch die für sie tätigen Erfüllungsgehilfen den schädigenden Umstand zu vertreten haben (zur Beweislast s. BGHZ 100, 185; BGH in NJW 2000, 1188; BGH in NJW 2005, 418).
  • OLG Celle, 22.09.2005 - 11 U 297/04

    Bestimmung der Verkehrssicherungspflichten eines Reiseveranstalters; Deliktische

    Verkannt worden sei die Bedeutung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2004 - X ZR 119/01, in welchem der Bundesgerichtshof ausgeführt habe, dass, wenn mehrere Ursachen für den Mangel der Reiseleistung ernstlich in Betracht kämen, der Reiseveranstalter für jede den Entlastungsbeweis erbringen müsse.
  • OLG Celle, 12.03.2020 - 11 U 73/19

    Minderung und Schmerzensgeld nach einer Pauschalreise; Keine Erforderlichkeit

    Der letzte Entlastungsgrund entspricht nach der (nicht unumstrittenen) Auffassung des Bundesgerichtshofs fehlender Fahrlässigkeit nach deutschem Recht, das "mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" richtlinienkonform in etwa die gleichen Anforderungen stelle (BGH, Urteil vom 9. November 2004 - X ZR 119/01, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).
  • LG Duisburg, 05.10.2018 - 7 S 165/17

    Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach Kündigung des

    Auch wenn in Art. 5 Abs. 2 der Pauschalreise-RL in der alten Fassung - genau wie in Art. 14 Abs. 3 der neuen Fassung - die Gründe, auf die der Reiseveranstalter seine Entlastung stützen kann, begrenzt (vgl. Tonner in MünchKomm-BGB, 7. Aufl., § 851f, Rn. 36), gilt der Verschuldensmaßstab des § 276 Abs. 1 BGB, ohne dass die Entlastungsmöglichkeiten insoweit eingeschränkt werden (BGH NJW 2005, 418).
  • LG Münster, 13.09.2006 - 14 O 143/06

    Gebührenermäßigung im Falle der Abgabe eines Anerkenntnisses unter Verwahrung

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur umstritten, ob die Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 Nr. 2 KV in dem Fall eintritt, wenn das Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben wurde und deshalb das Anerkenntnisurteil zu begründen ist ( bejahend z.B. OLG N NJW-RR 1998, 371; OLG L, MDR 1997, 399 ; KG JurBüro 1997, 93 ; Hartmann, KostG, 36. Aufl. Rn. 9 zu Nr. 1211 KVGKG; ablehnend Hanseatisches OLG MDR 2005, 739; Zöller-Greger ZPO, 20. Aufl. Rn. 27 zu § 253; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Rn. 23 zu Nr. 1202 KVGKG; Herget, MDR 1995, 785, 1097; Lappe, NJW 1996, 1186 ).
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