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   BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04   

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https://dejure.org/2004,1724
BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04 (https://dejure.org/2004,1724)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04 (https://dejure.org/2004,1724)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 1 BvR 2516/04 (https://dejure.org/2004,1724)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Architekten eines Rohbaus auf Unterlassung des Abrisses - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen nachteiliger Auswirkungen auf das Renommee - Anforderungen an eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Architekten des "Internationalen Besucher- und Dokumentationszentrums Berlin - Topographie des Terrors" gegen den Abriss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau nicht vollendet: Ehrverletzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Architekten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Topographie des Terrors" ohne Erfolg

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Architekten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Topographie des Terrors" ohne Erfolg

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gekränkter Architekt kämpft gegen Abriss - Streit in Berlin um Dokumentationszentrum "Topographie des Terrors"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Architekten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Topographie des Terrors" ohne Erfolg

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abriss eines Gebäudes verletzt nicht Persönlichkeitsrecht des Architekten! (IBR 2005, 22)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 590
  • MDR 2005, 564
  • NVwZ 2005, 67
  • BauR 2005, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand besonderer Freiheitsgarantien sind, aber diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; stRspr).

    Auch die persönliche Ehre genießt im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    Der Beschwerdeführer hat nicht substantiiert dargelegt, dass der Beschluss des Kammergerichts auf fehlendem rechtlichen Gehör beruht und die Gewährung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für ihn günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 89, 381 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 63, 80 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    Wohl aber schützt es ihn gegenüber entstellenden oder verfälschenden Darstellungen, die die Persönlichkeitsentfaltung erheblich beeinträchtigen können (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    Auch die persönliche Ehre genießt im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand besonderer Freiheitsgarantien sind, aber diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 99, 185 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 63, 80 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 96, 205 ; stRspr).
  • LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wahrheitswidrige Berichterstattung eines

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt gerade die soziale Anerkennung des Einzelnen, wobei insbesondere der Schutz vor Äußerungen erfasst wird, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild des Betroffenen in der Gesellschaft auszuwirken (BVerfG, NJW 2005, 590, 591).
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 ZB 10.30420

    Asylrecht (Iran); Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt);

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG v. 22.11.1983 BVerfGE 65, 293; BVerfG v. 8.7.1997 BVerfGE 96, 205; BVerfG v. 24.11.2004 NJW 2005, 590).
  • VGH Bayern, 16.04.2010 - 14 ZB 10.30107

    Asylrecht (Iran); Folgeantrag; Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt);

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen eines Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG vom 22.11.1983 BVerfGE 65, 293, BVerfG vom 8.7.1997 BVerfGE 96, 205; BVerfG vom 24.11.2004 NJW 2005, 590).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 14 ZB 10.30013

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Verletzung des

    Hierzu wäre es erforderlich, dass der Kläger substanziiert vorträgt, dass das Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen des Klägers entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG vom 22.11.1983 BVerwGE 65, 293; BVerwG vom 8.7.1997 BVerwGE 96, 205; BVerwG vom 24.11.2004 NJW 2005 590).
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