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   VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03   

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VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03 (https://dejure.org/2004,1514)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2004 - 1 S 2801/03 (https://dejure.org/2004,1514)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 (https://dejure.org/2004,1514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes; Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit; Vorbeugung strafbarer Handlungen als Voraussetzung der Erteilung; Anforderungen an das ...

  • Judicialis

    GG Art. 11; ; GG Art. 73 Nr. 3; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; PolG Bad.-Württ. § 1; ; PolG Bad.-Württ. § 3; ; PolG Bad.-Württ. § 28 Abs. 1 Nr. 2 c

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum polizeilichen Wohnungsverweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht - Fortsetzungsfeststellungsklage, Schadensersatzanspruch, Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, polizeiliche Generalklausel, Ermächtigungsgrundlage, Gesetzgebungskompetenz, Gesetzesvorbehalt, Parlamentsvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie, ...

  • rechtsportal.de

    Polizeirecht - Fortsetzungsfeststellungsklage, Schadensersatzanspruch, Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, polizeiliche Generalklausel, Ermächtigungsgrundlage, Gesetzgebungskompetenz, Gesetzesvorbehalt, Parlamentsvorbehalt, Wesentlichkeitstheorie, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Rechtswidriger Wohnungsverweis

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 11 Abs. 2, 73 Nr. 3 GG
    Wohnungsverweisung eines Notstandspflichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 88
  • NVwZ 2005, 606 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 893
  • VBlBW 2005, 138
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Da die polizeiliche Maßnahme in aller Regel auf einen kurzen Zeitraum beschränkt ist, innerhalb dessen allenfalls gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen werden kann, wäre dem Betroffenen andernfalls eine gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Maßnahme verwehrt, was mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren wäre (vgl. zur Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22.2.2002 - 1 BvR 300/02 -,NJW 2002, 2225).

    Der polizeiliche Wohnungsverweis stellt vielmehr eine flankierende Maßnahme dar, um der Behörde in Fällen häuslicher Gewalt eine erste kurzfristige Krisenintervention zu ermöglichen und Opfern bereits vor bzw. bis zur Erreichbarkeit zivilrechtlichen Schutzes beizustehen (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 22.2.2002, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 17.05.2001 - 5 K 1912/01

    Prügelnder Ehemann; zur Dauer eines Platzverweises; zur Gefahrenprognose

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Zwar werden teilweise in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 17.5.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43) im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. BVerfG, NJW 1998, 669, 670) Zweifel daran angemeldet, ob die polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage für eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ausreicht und damit dem Parlamentsvorbehalt genügt.
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Zwar werden teilweise in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 17.5.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43) im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. BVerfG, NJW 1998, 669, 670) Zweifel daran angemeldet, ob die polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage für eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ausreicht und damit dem Parlamentsvorbehalt genügt.
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Nachdem der Kläger nicht mehr mit seinem ehemaligen Partner zusammen lebt und außerdem nach München umgezogen ist, lässt sich eine hinreichend bestimmte Gefahr, ein gleichartiger Verwaltungsakt werde unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ergehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 7 B 108.89 -, NVwZ 1990, 360 m.w.N.), nicht erkennen.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Der Wohnungsverweis mit Rückkehrverbot greift erheblich in die Grundrechte u.a. der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) und in das Eigentumsrecht nach Art. 14 Abs. 1 GG, dessen Schutzbereich auch das Besitzrecht des Mieters einer Wohnung umfasst (BVerfGE 89, 1 ff), ein.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Hat sich ein Verwaltungsakt - wie hier - vor Eintritt der Bestandskraft erledigt, so ist eine Klage, die auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit gerichtet ist, nicht an die Fristen der §§ 74 Abs. 1 bzw. 58 Abs. 2 VwGO gebunden (BVerwG, Urteil vom 14.7.1999 - 6 C 7.98 -, VBlBW 2000, 22).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Denn ein solches wird in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn die Erledigung des Verwaltungsakts erst nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.2.1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 300).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 5 B 278/02

    Polizeiliche Anordnung über Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot; Verbesserter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Als Ermächtigungsgrundlage kommt nur die polizeiliche Generalklausel (§ 3 i.V.m. § 1 PolG) in Betracht, da im Gegensatz zu anderen Bundesländern (vgl. den Überblick über die Rechtslage in den Ländern bei Naucke-Lömker, NJW 2002, 3525 f.; siehe ferner OVG Münster, NJW 2002, 2195 f.) der polizeiliche Verweis aus der eigenen Wohnung und das Rückkehrverbot in Baden-Württemberg weder spezialgesetzlich noch als eigenständige Standardmaßnahme geregelt worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Denn ein solches wird in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn die Erledigung des Verwaltungsakts erst nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.2.1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 300).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 1 S 2550/91

    Zur Frage des Kostenersatzes für die von einem Beteiligten selbst bzw durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03
    Denn ein solches wird in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn die Erledigung des Verwaltungsakts erst nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.2.1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 300).
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

  • AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

    Die Rechtsprechung hat aber, um einer sonst unvermeidlichen Verwerfung der Verordnungen zu entgehen, vielfach darauf verwiesen, dass anerkannt sei, dass es im Rahmen unvorhergesehener Entwicklungen aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geboten sein könne, nicht hinnehmbare gravierende Regelungslücken für einen Übergangszeitraum auf der Grundlage von Generalklauseln zu schließen und auf diese Weise selbst sehr eingriffsintensive Maßnahmen, die an sich einer besonderen Regelung bedürften, vorübergehend zu ermöglichen (exemplarisch: OVG NRW, Beschluss vom 06.04.2020 - 13 B 398/20.NE -, juris, Rn. 59 unter Berufung auf OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 2013 - 5 A 607/11 juris, Rn. 97 ff.; Saarl. OVG, Urteil vom 6. September 2013 - 3 A 13/13 -, juris, Rn. 77 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - juris, Rn. 35; Bethge, Ausgangssperre, VerfBlog v. 24.03.2020).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    OVG, Urteil vom 6. September 2013 - 3 A 13/13 -, juris, Rn. 77 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris, Rn. 30; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 -, juris, Rn. 35; siehe zudem Bethge, Ausgangssperre, VerfBlog, 2020/3/24, abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/ ausgangssperre/.
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Den insoweit zurückgenommenen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage steht folglich eine besonders intensive Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung dieser Befugnisnormen gegenüber (vgl. Rixen, NJW 2020, S. 1097 (1099); Lindner, in: Schmidt, COVID-19, § 17 Öffentliches Recht Rn. 40; Schmitz/Neubert, NVwZ 2020, S. 666 (668); Guckelberger, NVwZ-Extra 9a/2020, S. 7; ähnlich in der Rechtsprechung: BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris Rn. 25, sich ihm anschließend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juli 2013 - 5 A 607/11 -, juris Rn. 132; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30, letzterer mit Verweis auf die von Rechtsprechung und Schrifttum im Recht der Gefahrenabwehr konkretisierten Leitlinien des Opportunitäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips).

    So können sprachlich offen gefasste Ermächtigungen genügen, die sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen und gegebenenfalls verfassungskonform auszulegen und anzuwenden sind (VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    Der Landesgesetzgeber hat damit auf Anregungen reagiert, aufenthaltsverbietende Maßnahmen, die bis dahin auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 PolG) erlassen worden waren, angesichts ihrer Eingriffsintensität als Standardmaßnahmen spezialgesetzlich zu regeln (vgl. LT-Drs. 14/3165, S. 66; Stephan/Deger, a.a.O., § 27a Rn. 1 m.w.N.; Trurnit, VBlBW 2009, 205; zuvor Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138).

    Denn andernfalls besteht kein hinreichender zeitlicher Bezug zu den Prognosetatsachen mehr und wäre der Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG nicht mehr gerechtfertigt (s. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 11 Abs. 1 GG bei Aufenthaltsverboten LT-Drs. 14/3165, S. 67; zu Wohnungsverweisen Senat, Urt. v. 22.07.2004, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20

    Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossen

    OVG, Urteil vom 6. September 2013 - 3 A 13/13 -, juris, Rn. 77 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris, Rn. 30; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 -, juris, Rn. 35; siehe zudem Bethge, Ausgangssperre, VerfBlog, 2020/3/24, abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/ ausgangssperre/.
  • VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19

    Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz;

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr bei Entstehen neuartiger Gefahrenlagen übergangsweise ein Rückgriff auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel erlaubt und dem Gesetzgeber insoweit ein gewisser zeitlicher Spielraum zur Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage zuzubilligen sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. .07.2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; OVG Saarland, Beschl. v. 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris Rn. 70, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 2016, § 8 Rn. 20).
  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    Kommentar, 2020, § 28 Rn. 64; Kluckert, DVBl. 2021, S. 96 (97); Lindner, in: Schmidt, COVID-19, § 17 Öffentliches Recht Rn. 40; Marquardsen/Gerlach, JA 2020, S. 801 (803); Papier, DRiZ 2020, S. 180 (183); Pautsch, JSE 2020, S. 1 (9); Rixen, NJW 2020, S. 1097 (1099); Schmitz/Neubert, NVwZ 2020, S. 666 (668); Siegel, NVwZ 2020, S. 577 (581 f.); Trute, jM 2020, S. 291 (295); Volkmann, NJW 2020, S. 3153 (3160); Ziekow, DVBl. 2020, S. 732 (737); ähnlich in der Rechtsprechung: BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 5. Juli 2013 - 5 A 607/11 -, juris Rn. 132; ; Beschluss vom 6. November 2020 - 13 B 1657/20.NE -, juris Rn. 19; Beschluss vom 11. November 2020 - 13 B 1635/20.NE -, juris Rn. 23 ff; Beschluss vom 13. November 2020 - 13 B 1686/20.NE -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; OVG Bremen, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 34 und Beschluss vom 24. November 2020 - 1 B 362/20 -, juris Rn. 40; BayVGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 45; VG Bremen, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 V 553/20 -, Rn. 32, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 3. April 2020 -1 B 35/20 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Hierzu zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegen-stand haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1999 - 1 C 12.97 -, NVwZ 1999, 991; Urteil vom 29.04.1997 - 1 C 2.95 -, NJW 1997, 2543, jeweils m.w.N.; Urteil des erk. Senats vom 22.07.2004 - 1 S 2801/03 -, VBlBW 2005, 138 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Gerade das Recht der Gefahrenabwehr mit seinen von Rechtsprechung und Schrifttum konkretisierten Leitlinien des Opportunitäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips kann deshalb mit sprachlich offen gefassten Ermächtigungen auskommen, die gegebenenfalls verfassungskonform auszulegen und anzuwenden sind (...)" (Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138).

    Der Senat habe davon ausgehend im Jahr 2004 weiter entschieden, dass es sich bei (damals noch) auf die polizeiliche Generalklausel gestützten Wohnungsverweisungen mit Rückkehrverbot "um eine relativ neuartige als Modellversuch angelegte polizeiliche Vorgehensweise zur Bekämpfung häuslicher Gewalt (handelt), so dass jedenfalls wegen des Experimentiercharakters für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel hinzunehmen ist" (Senat, Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.).

    cc) Die Verwendung von - durch den Parlamentsvorbehalt, wie gezeigt, nicht von vornherein ausgeschlossenen - gesetzlichen Generalklauseln kommt insbesondere im Bereich des Gefahrenabwehrrechts in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 ; Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG NRW, Urt. v. 05.07.2013 - 5 A 607/11 - NWVBl 2013, 492).

    Gleichzeitig sind die Behörden auf einen weiten Gestaltungsspielraum angewiesen, um eine - verfassungsrechtlich grundsätzlich ebenfalls geschuldete - effektive Gefahrenabwehr zu gewährleisten (vgl. Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138).

    Dies ist - bei Beachtung strenger Verhältnismäßigkeitsanforderungen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 ; Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG NRW, Urt. v. 05.07.2013 - 5 A 607/11 - NWVBl 2013, 492).

    Das Recht der Gefahrenabwehr kann mit sprachlich vergleichsweise offen gefassten Ermächtigungen gerade deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich auskommen, weil die auf Tatbestandsseite typischerweise verwendeten Gefahrenbegriffe und die auf der Rechtsfolgenseite maßgeblichen Leitlinien des Opportunitäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips von Rechtsprechung und Schrifttum konkretisiert sind und gegebenenfalls verfassungskonform ausgelegt und angewandt werden können (vgl. Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG Bremen, Beschl. v. 22.04.2020 - OVG 1 B 111/20 - juris; jeweils m.w.N.).

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen verpflichtet, beim Auftreten neuer Gefahrenlagen oder dem Erhalt neuer Gefahrenbekämpfungsmaßnahmen jedenfalls nach einer sog. Beobachtungs- oder Übergangs- bzw. Experimentierphase auf die neue Lage mit spezialgesetzlichen Vorschriften zu reagieren, mit denen den ermächtigten Stellen das auf die besondere Gefahrenlage zugeschnittene "Programm" nach einer parlamentarischen Debatte und Entscheidungsfindung konkreter an die Hand gegeben wird und mit dem die Entscheidungen der Behörden zugleich für die Normadressaten vorhersehbarer gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 ; ThürVerfGH, Urt. v. 19.05.2021 - 110/20 - juris Rn. 48 f.; Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG NRW, Urt. v. 05.07.2013 - 5 A 607/11 - NWVBl 2013, 492; vgl. ferner dazu, dass der Gesetzgeber nicht nur wegen des Parlamentsvorbehalts zugunsten der von Grundrechtseingriffen Betroffenen, sondern auch wegen der den Staat treffenden grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten der von Gefahren bedrohten Grundrechtsträger dazu verpflichtet ist, "den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können", BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638, v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805, v. 04.05.2022 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991, v. 02.07.2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555, und v. 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Gerade das Recht der Gefahrenabwehr mit seinen von Rechtsprechung und Schrifttum konkretisierten Leitlinien des Opportunitäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips kann deshalb mit sprachlich offen gefassten Ermächtigungen auskommen, die gegebenenfalls verfassungskonform auszulegen und anzuwenden sind (...)" (Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138).

    Der Senat habe davon ausgehend im Jahr 2004 weiter entschieden, dass es sich bei (damals noch) auf die polizeiliche Generalklausel gestützten Wohnungsverweisungen mit Rückkehrverbot "um eine relativ neuartige als Modellversuch angelegte polizeiliche Vorgehensweise zur Bekämpfung häuslicher Gewalt (handelt), so dass jedenfalls wegen des Experimentiercharakters für eine Übergangszeit der Rückgriff auf die Generalklausel hinzunehmen ist" (Senat, Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.).

    cc) Die Verwendung von - durch den Parlamentsvorbehalt, wie gezeigt, nicht von vornherein ausgeschlossenen - gesetzlichen Generalklauseln kommt insbesondere im Bereich des Gefahrenabwehrrechts in Betracht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 ; Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG NRW, Urt. v. 05.07.2013 - 5 A 607/11 - NWVBl 2013, 492).

    Gleichzeitig sind die Behörden auf einen weiten Gestaltungsspielraum angewiesen, um eine - verfassungsrechtlich grundsätzlich ebenfalls geschuldete - effektive Gefahrenabwehr zu gewährleisten (vgl. Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138).

    Dies ist - bei Beachtung strenger Verhältnismäßigkeitsanforderungen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 ; Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG NRW, Urt. v. 05.07.2013 - 5 A 607/11 - NWVBl 2013, 492).

    Das Recht der Gefahrenabwehr kann mit sprachlich vergleichsweise offen gefassten Ermächtigungen gerade deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich auskommen, weil die auf Tatbestandsseite typischerweise verwendeten Gefahrenbegriffe und die auf der Rechtsfolgenseite maßgeblichen Leitlinien des Opportunitäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips von Rechtsprechung und Schrifttum konkretisiert sind und gegebenenfalls verfassungskonform ausgelegt und angewandt werden können (vgl. Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG Bremen, Beschl. v. 22.04.2020 - OVG 1 B 111/20 - juris; jeweils m.w.N.).

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen verpflichtet, beim Auftreten neuer Gefahrenlagen oder dem Erhalt neuer Gefahrenbekämpfungsmaßnahmen jedenfalls nach einer sog. Beobachtungs- oder Übergangs- bzw. Experimentierphase auf die neue Lage mit spezialgesetzlichen Vorschriften zu reagieren, mit denen den ermächtigten Stellen das auf die besondere Gefahrenlage zugeschnittene "Programm" nach einer parlamentarischen Debatte und Entscheidungsfindung konkreter an die Hand gegeben wird und mit dem die Entscheidungen der Behörden zugleich für die Normadressaten vorhersehbarer gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.2012 - 1 BvR 22/12 - DVBl. 2013, 169 ; ThürVerfGH, Urt. v. 19.05.2021 - 110/20 - juris Rn. 48 f.; Senat, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 - VBlBW 2005, 138; OVG NRW, Urt. v. 05.07.2013 - 5 A 607/11 - NWVBl 2013, 492; vgl. ferner dazu, dass der Gesetzgeber nicht nur wegen des Parlamentsvorbehalts zugunsten der von Grundrechtseingriffen Betroffenen, sondern auch wegen der den Staat treffenden grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten der von Gefahren bedrohten Grundrechtsträger dazu verpflichtet ist, "den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können", BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638, v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805, v. 04.05.2022 - 1 BvR 1502/08 - NVwZ 2011, 991, v. 02.07.2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555, und v. 20.01.2022 - 1 BvR 1377/21 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 5 A 2807/19

    Platzverweis; Ort; Reichweite

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 5 A 2428/15

    Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als kurzfristig wirkendes Mittel der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 5 A 2000/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 452/20

    Spielhallen dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht öffnen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
  • VG Berlin, 09.11.2020 - 4 L 476.20

    Gaststätten im Land Berlin bleiben geschlossen

  • AG Trier, 02.03.2023 - 27c OWi 8041 Js 2838/23

    Handyverstoß - KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 471/20

    Spielhallen dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht öffnen

  • VG Stuttgart, 22.03.2013 - 5 K 191/13

    Polizeirechtliches Aufenthaltsverbot

  • VG Münster, 23.09.2021 - 5 K 938/20

    War die Schließung eines Schlachtbetriebs im ersten Lockdown rechtswidrig; § 28

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

  • OVG Hamburg, 01.03.2023 - 4 Bf 221/20

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  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 1 B 35/20

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  • VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 3 K 1658/08

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  • VG Schleswig, 01.04.2020 - 1 B 32/20

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  • VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20

    Verbot der Öffnung des Betriebes zur Eindämmung des Coronavirus -

  • VG Karlsruhe, 07.10.2005 - 1 K 3810/04

    Häuslicher Platzverweis; Wohnungsverweis; Freizügigkeit; Verhinderung von

  • VG Koblenz, 22.03.2013 - 5 K 191/13

    Unverhältnismäßigkeit der Auferlegung der Höchstfrist von drei Monaten anlässlich

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