Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2210
BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,2210)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2005 - III ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,2210)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - III ZR 271/04 (https://dejure.org/2005,2210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Rückgabeortes einer durch Beschlagnahme in öffentlich-rechtliche Verwahrung genommenen Sache; Rechtmäßigkeit des hoheitlichen Zugriffs als sachliche Rechtfertigung für ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beschlagnahme - Rückgabe der beschlagnahmten Sachen am Aufbewahrungsort

  • Judicialis

    BGB § 697; ; StPO § 98

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Ort der Rückgabe beschlagnahmter Akten eines RA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 697; StPO § 98
    Rückgabe in einem Strafverfahren beschlagnahmter Sachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Beschlagnahme - Der Ort der Rückgabe einer beschlagnahmten Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 988
  • MDR 2005, 774
  • NStZ 2005, 391
  • StV 2005, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 20.02.2004 - 303 S 16/03

    Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände

    Auszug aus BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04
    Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben; das Landgericht (NJW 2004, 2455) hat sie abgewiesen.
  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18

    Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht

    Die verwahrende Justizbehörde ist nicht verpflichtet, die Sachen an den Beschlagnahmeort oder den Wohnsitz des Berechtigten zurückzubringen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988).

    Dies gelte auch für beschlagnahmte Gegenstände (Hinweis auf Senat, Urteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988, 989).

    Die Rückgabepflicht ist Holschuld und nicht Bringschuld (Senat, Urteil vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988).

    Denn die Entstehung eines Folgenbeseitigungsanspruchs setzt voraus, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist, der noch andauert (Senat, Urteil vom 3. Februar 2005 aaO S. 989 = juris Rn. 10; BVerwGE 140, 34, 37 Rn. 18 mwN).

  • OLG Saarbrücken, 10.07.2012 - 4 U 143/11

    Haftung des Entsorgungsträgers: Schadensersatz wegen Verschrottung eines

    Ein solches wird nicht durch die Willenseinigung Privater begründet, sondern durch Maßnahmen auf Grund öffentlichen Rechts, wobei das Verwahrungsverhältnis außer durch öffentlich-rechtlichen Vertrag einseitig durch Verwaltungsakt und Inbesitznahme oder durch bloße Inbesitznahme begründet werden kann (vgl. RGZ 166, 218 (221 f); BGHZ 34, 349 (354); BGH, NJW 2005, 988; Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 3. Auflage, Rdn. 392 f; MünchKomm(BGB)-Hüffer, aaO., § 688 BGB, Rdnr. 60; Staudinger-Reuter, aaO., Vorbem zu §§ 688 ff BGB, Rdnr. 48; Ossenbühl, aaO., S. 341).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage

    Diese Frage kann von den Zivilgerichten nach allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Grundsätzen entschieden werden, ohne dass ein Kompetenzkonflikt mit der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht entsteht (vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NJW 2005, 988).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 3 Ws 813/10

    Beschlagnahme: Zuständigkeit für eine Klage auf Herausgabe nach Abschluss des

    Dies ergibt sich daraus, dass Beschlagnahme oder Arrest nach allgemeiner Auffassung in dem Moment enden, in dem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BGH, StV 2005, 486 f, zit. nach Juris; KK-Nack, StPO, 6. Aufl., § 98 Rn. 32; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 98 Rn. 29).

    Nach diesem Zeitpunkt sind für Herausgabeansprüche nach § 985 BGB oder aber aus öffentlich-rechtlichem Verwahrungsverhältnis ausschließlich die Zivilgerichte zuständig (vgl. BGH, StV 2005, 486 f, zit. nach Juris; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 06.07.2010, Az. 2 Ws 236/10, zit. nach Juris).

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2017 - 5 W 11/17

    Dinglicher Arrest nach Abschluss des Strafverfahrens: Zuständigkeit bei Antrag

    Diese Frage könne von den Zivilgerichten nach allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Grundsätzen entschieden werden, ohne dass ein Kompetenzkonflikt mit der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht entstehe (Urt. v. 03.02.2005 - III ZR 271/04 - NJW 2005, 988).

    Etwaige Schadensersatzansprüche des Klägers aus Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) oder wegen Verletzung eines durch die Beschlagnahme begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses, für welche die Zivilgerichte zuständig sind (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2005 - III ZR 271/04 - NJW 2005, 988), blieben jedenfalls neben etwaigen Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.1978 - III ZR 116/77 - NJW 1979, 425; Meyer, StrEG, 8. Aufl. 2011, § 2 Rdn. 56).

  • OLG Schleswig, 21.12.2017 - 11 U 68/17

    Amtshaftung im öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis: Pflicht der

    Zwar bestand aufgrund der strafprozessualen Beschlagnahme ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, auf das die zivilrechtlichen Vorschriften über die Verwahrung entsprechend anwendbar sind (vgl. BGH NJW 2005, 988, 989).
  • LG Saarbrücken, 22.12.2016 - 4 O 354/15

    Beendigung Strafverfahren, Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, Zuständigkeit

    Dies ergibt sich daraus, dass Beschlagnahme oder Arrest nach allgemeiner Auffassung in dem Moment enden, in dem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, StV 2005, 486 f).
  • OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20

    Kostenbescheid, ; Aufwendungsersatz, ; öffentlich-rechtliche Verwahrung;

    Dies rechtfertigt es, die gesetzlichen Regelungen für die Abwicklung eines beendeten Verwahrungsverhältnisses auch auf die Beendigung einer Beschlagnahme oder Sicherstellung anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2019 a. a. O. Rn. 16 und 20; Urt. v. 3. Februar 2005 - III ZR 271/04 -, juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 28 U 139/10

    Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf

    Hier hat der Kläger das Nutzungsrecht durch eine staatliche Zwangsmaßnahme, nämlich eine polizeiliche Sicherstellung, die ein öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis begründet (siehe BGH, Urteile vom 9. April 1987 - III ZR 3/86, BGHZ 100, 335; vom 3. Februar 2005 - III ZR 271/04, NStZ 2005, 391), vorübergehend verloren.
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenbeschlagnahme nach Erledigung der

    Die Rückgabe der Überführungsstücke mit den Kennzeichnungen IIIa/3-IIIa/11 an den Beschuldigten kann auch durch deren Bereitstellung zur Abholung erfolgen (vgl. BGH, NJW 2005, 988; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 22).
  • VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04

    Mahnwache; Volkstrauertag; Gedenktag; Sondernutzungserlaubnis; Reichweite;

  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 1012/10

    Zur Haftung bei mangelnder Asservierung einer Schusswaffe

  • VG Oldenburg, 30.01.2008 - 2 A 969/07

    Bargeld; Beweisantizipation; Dauerverwaltungsakt; Durchsuchung; Eigenbesitz;

  • LG Berlin, 20.12.2021 - 526 Qs 26/21
  • VG Düsseldorf, 15.05.2007 - 20 L 10/07

    Zuständigkeit der Amtsgerichte für die Entschädigung für den Vollzug von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht