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   LG Berlin, 17.11.2004 - 28 O 59/04   

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https://dejure.org/2004,18974
LG Berlin, 17.11.2004 - 28 O 59/04 (https://dejure.org/2004,18974)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.11.2004 - 28 O 59/04 (https://dejure.org/2004,18974)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. November 2004 - 28 O 59/04 (https://dejure.org/2004,18974)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung der Erklärung eines Volljuristen bei der Verwendung des Begriffes "Schuldanerkenntnis" ; Zugrundelegung der Rechtskenntnisse des Volljuristen bei der Auslegung seiner Erklärungen; Abgrenzung eines Schuldanerkenntnisses von der bloßen Bestätigung über die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 780 § 781 § 488; ZPO § 318
    Bindungswirkung eines Vorbehaltsurteils; Rechtsfolgen der Verwendung des Begriffs "Schuldanerkenntnis"

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 993
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

    Von der Bindungswirkung des im Urkundenprozess ergangenen Vorbehaltsurteils wird insbesondere die Schlüssigkeit der Klage oder vorgetragener Einwendungen des Beklagten erfasst (vgl. BGH NJW 2004, 1159 f.; BGH NJW 1991, 1117; BGH WM 1994, 961 ff.; BGH NJW 1993, 668 f.; BGHZ 82, 115 ff.; BGH NJW 1973, 467 f.; BGH NJW 1960, 576 f.; LG Berlin NJW 2005, 993; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 600 Rdnr. 4; Musielak/Voit, ZPO, 4.Aufl., § 600 Rdnr. 9).

    Der Bindungswirkung unterliegen auch Umstände, die aus einem von Amts wegen zu beachtenden Grund den Anspruch unschlüssig machen, wie etwa - wie hier - ein etwaiger Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (vgl. BGH NJW 1991, 1117; m. w. N.; LG Berlin NJW 2005, 993; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 68 ff.).

  • OLG Frankfurt, 13.08.2019 - 8 U 99/18

    Konsensuale Aufhebung von Vor- und Nacherbschaft

    Daher sind juristische Fachausdrücke in aller Regel im Sinne des einschlägigen, von Wissenschaft und Praxis geprägten Sprachgebrauchs auszulegen, wenn die fragliche Erklärung von einem Volljuristen abgegeben wurde (vgl. etwa Senat, Urteil vom 26.02.2016 - 8 U 218/14 -, juris; LG Berlin, Urteil vom 17.11.2004 - 28 O 59/04, NJW 2005, 993, 994; Singer, in: Staudinger, BGB, 2017, § 133, Rdnr. 46; Längsfeld/Lürken, WM 2019, 999, 1004).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14

    Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung

    Daher sind juristische Fachausdrücke im Sinne des einschlägigen, von Wissenschaft und Praxis geprägten Sprachebrauchs auszulegen, wenn die fragliche Erklärung von einem Volljuristen abgegeben wurde (vgl. etwa LG Berlin, 17.11.2004 - 28 O 59/04, NJW 2005, 993, 994, in Bezug auf eine Willenserklärung eines ordentlichen Professors an der juristischen Fakultät einer deutschen Universität).
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