Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03   

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https://dejure.org/2004,414
BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03 (https://dejure.org/2004,414)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2004 - 6 C 29.03 (https://dejure.org/2004,414)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2004 - 6 C 29.03 (https://dejure.org/2004,414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5, §§ 32, 37, 44c, 54, 64e Abs. 2 Satz 1
    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Investmentclub; "Trader".

  • Bundesverwaltungsgericht

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5, §§ 32, 37, 44c, 54
    "Trader"; Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Investmentclub

  • Wolters Kluwer

    Von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensfehler; Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes; Versagung der Erlaubnis für das Betreiben einer Finanzportfolioverwaltung; Begriff der Vermögensverwaltung; Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); ...

  • Judicialis

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3; ; KWG § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5; ; KWG § 32; ; KWG § 37; ; KWG § 44c; ; KWG § 54; ; KWG § 64e Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Investmentclub; "Trader"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5, §§ 32, 37, 44c, 54, 64e Abs. 2 Satz 1
    Erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung durch geschäftsführenden Gesellschafter einer Kapitalanlage-GbR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 29
  • NJW 2005, 1529 (Ls.)
  • ZIP 2005, 385
  • DVBl 2005, 577
  • NZG 2005, 265
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 C 2.02

    Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung,

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Im vorliegenden Zusammenhang gilt wie im Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes (dazu Urteil des Senats vom 24. April 2002 - BVerwG 6 C 2.02 -, BVerwGE 116, 198), dass der Vermögensverwalter nicht im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung ein Gebilde schaffen kann, um sich dem Schutzmechanismus des Gesetzes zu Lasten der wirklichen Anleger zu entziehen.

    Es handelt sich bei § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG um zwingende öffentlich-rechtliche Vorschriften, auf deren Einhaltung die Anleger nicht wirksam verzichten können (Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 6 C 2.02 -, BVerwGE 116, 198 zu der vergleichbaren Regelung des § 34a WpHG).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich nicht um eine juristische Person (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, BGHZ 146, 341 ; Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01 -, BGHZ 149, 80 ).

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 23. Oktober 2001 (a.a.O.) zu Recht hervorgehoben, dass für die Anwendbarkeit eines Gesetzes nicht maßgeblich ist, ob der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsfähigkeit zukommt, sondern der Schutzzweck des in Rede stehenden Gesetzes.

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Andererseits sind keine übersteigerten Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen, da der Gesetzgeber ohne allgemeine, normative und wertausfüllungsbedürftige Begriffe nicht in der Lage wäre, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1960 - 2 BvR 125/60 -, BVerfGE 11, 234 ; Eser in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 1 Rn. 19).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Der durch Art. 9 Abs. 1 GG gewährleisteten Betätigung in Vereinen und Gesellschaften können durch Gesetz insoweit Grenzen gesetzt werden, als dies - wie hier der Fall - zum Schutze anderer Rechtsgüter geboten ist und der Kernbereich freier Vereinstätigkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 438 u.a. -, BVerfGE 30, 227 ; Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 -, BVerfGE 80, 244 ).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Ob diese durch repressive Maßnahmen, namentlich durch Strafverfolgung, ergänzt und verstärkt werden können, ist von sekundärer Bedeutung (vgl. Urteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - NJW 1998, 2690 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Der durch Art. 9 Abs. 1 GG gewährleisteten Betätigung in Vereinen und Gesellschaften können durch Gesetz insoweit Grenzen gesetzt werden, als dies - wie hier der Fall - zum Schutze anderer Rechtsgüter geboten ist und der Kernbereich freier Vereinstätigkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 438 u.a. -, BVerfGE 30, 227 ; Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 -, BVerfGE 80, 244 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Diese Würdigung kann vom Revisionsgericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob anerkannte Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze missachtet worden oder Auslegungsregeln verletzt worden sind (Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 -, BVerwGE 65, 61 ; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 13 ).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Soweit sie in diesem Rahmen eigene Rechte und Pflichten begründe, sei sie (ohne juristische Person zu sein) rechtsfähig (ebenso Urteil vom 16. Juli 2001 - II ZB 23/00 -, BGHZ 148, 291 ; daran anknüpfend BVerfG, Beschluss vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 -, NJW 2002, 3533).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Diese Würdigung kann vom Revisionsgericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob anerkannte Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze missachtet worden oder Auslegungsregeln verletzt worden sind (Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 -, BVerwGE 65, 61 ; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 13 ).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
    Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich nicht um eine juristische Person (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, BGHZ 146, 341 ; Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01 -, BGHZ 149, 80 ).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

  • BGH, 16.07.2001 - II ZB 23/00

    Beteiligung einer BGB -Gesellschaft an einer Kommanditgesellschaft

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

  • EuGH, 21.11.2002 - C-356/00

    Testa und Lazzeri

  • BVerwG, 27.02.2008 - 6 C 11.07

    Bankgeschäft, Finanzdienstleistung, Finanzkommissionsgeschäft,

    Die überwiegende Meinung in der Literatur geht davon aus, dass mit dem Finanzkommissionsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG nur der Handel mit Finanzinstrumenten im Wege des Kommissionsgeschäfts gemäß §§ 383 ff. HGB gemeint sei (Dreher, ZIP 2004, 2161 ; Fock, ZBB 2004, 365 ; Frey, BKR 2005, 200 ; Fülbier, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 2. Aufl. 2004, § 1 Rn. 57; Görner/Dreher, ZIP 2005, 2139; Gstädtner/Elicker, BKR 2006, 437 ; Hammen, WM 2005, 813 ; Kümpel/Bruski, in: Schmansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 3. Aufl. 2007, § 104 Rn. 3; Oelkers, WM 2001, 340 ; Reischauer/Kleinhans, KWG, Bd. 1, § 1 Rn. 85; Roth, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl. 2007, § 10 Rn. 31; Schmalenbach/Sester, WM 2005, 2025 ; Wolf, DB 2005, 1723 ; Zerwas/Hanten, ZBB 2000, 44 ; siehe auch die Ausführungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, BTDrucks 15/5852 S. 17 f.).

    Daneben dient sie der Stabilität des Finanzsystems (vgl. Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - BVerwGE 122, 29 ).

    Aus ähnlichen Erwägungen hat der Senat bei der Auslegung des Begriffs des "Kunden" im Sinne des § 34a WpHG und bei der Auslegung des Tatbestandes der Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, insbesondere des Merkmals "für andere" die Verfolgung des Zieles des Anlegerschutzes betont und ausgeführt, dass der Vermögensverwalter sich nicht im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung ein Gebilde schaffen kann, um sich dem Schutzmechanismus des Gesetzes zu Lasten der wirklichen Anleger zu entziehen (Urteile vom 24. April 2002 - BVerwG 6 C 2.02 - BVerwGE 116, 198 und vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - a.a.O. S. 40).

    Vielmehr sei dem Gedanken des Anlegerschutzes auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Investmentgesetzes Geltung zu verschaffen, "soweit dies ... aufgrund der Bestimmungen des Kreditwesengesetzes möglich ist" (Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - a.a.O. S. 42).

    Der vorliegende Fall ist nicht mit dem Fall vergleichbar, über den der Senat mit Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - (BVerwGE 122, 29) entschieden hat.

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    Dazu genügt, dass die Vergabe verzinslicher Kredite auf Gewinnerzielung ausgerichtet und auf gewisse Dauer angelegt ist (vgl. Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - BVerwGE 122, 29 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 19).

    Ein Einschreiten im Wege der Untersagung ist nach § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG vorgezeichnet, wenn das ohne die erforderliche Erlaubnis tätige Kreditinstitut dem Ersuchen, die Geschäftstätigkeit einzustellen, nicht nachkommt (vgl. Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - a.a.O. S. 49).

    § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG ermächtigt zur Untersagung der Werbung für erlaubnispflichtige, aber nicht erlaubte Bankgeschäfte, weil diese Werbung Bestandteil des Geschäftsbetriebs ist (vgl. Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - a.a.O. S. 51).

    Diese Anordnungen finden ihre Rechtsgrundlage in § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG (vgl. Urteil vom 22. September 2004 a.a.O. S. 52 f.).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 8 C 10.09

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Finanzinstrumente;

    Auch gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Geschäftsführer für die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Mitgesellschafter Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis erbringt, kann die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet werden (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - BVerwGE 122, 29 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 19).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 22. September 2004 (BVerwG 6 C 29.03 - BVerwGE 122, 29 ) im Hinblick auf die starke Stellung des geschäftsführenden Gesellschafters gegenüber den Mitgesellschaftern angenommen, dass trotz der gesellschaftsrechtlichen Einbindung die Mitgesellschafter im Verhältnis zum geschäftsführenden Gesellschafter "andere" blieben, denen der Geschäftsführer seine Dienste erbringe.

    Aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, der keinerlei Mitwirkungsrechte der Gesellschafter bei den Anlageentscheidungen oder in der Geschäftsführung vorsieht, sondern jegliches Handeln dem geschäftsführenden Mitgesellschafter überträgt, ist das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 29.03 - (BVerwGE 122, 29 = Buchholz 451.61 KWG Nr. 19) zu dem Ergebnis gekommen, dass der Geschäftsführer einer solchen GbR Finanzportfolioverwaltung betreibt, weil die Gesellschafter, deren Vermögen er verwaltet, für ihn "andere" im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG sind.

    Die beschränkte Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ändert nichts daran, dass es sich jedenfalls bei der hier vorliegenden Vertragsgestaltung um die Zusammenführung einer unbestimmten Vielzahl von Anlegern handelt, die ohne weitergehende Verbindung untereinander jeweils Leistungen der Klägerin, erbracht durch ihren Geschäftsführer, entgegennehmen wollen (Urteil vom 22. September 2004 a.a.O. S. 39).

    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 23. Oktober 2001 (a.a.O.) zu Recht hervorgehoben, dass für die Anwendbarkeit eines Gesetzes nicht maßgeblich ist, ob der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechtsfähigkeit zukommt, sondern der Schutzzweck des in Rede stehenden Gesetzes (so auch bereits Urteil vom 22. September 2004 a.a.O. S. 39).

    Der Schutzzweck der Norm (§ 37 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), die zunächst der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen ) und nunmehr der Finanzmarktrichtlinie MiFID (Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates ) dient, besteht in der Wahrung der Stabilität des Finanzsystems und dem Anlegerschutz (Urteil vom 22. September 2004 a.a.O. S. 39 f.).

    Daneben dient die Unterstellung der Vermögensverwaltertätigkeit des allein vertretungsberechtigten geschäftsführenden Gesellschafters jedenfalls einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts des vorliegenden Zuschnitts, für die er gesellschaftsrechtlich handelt, unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG auch der Stabilität des Finanzmarktes, da sie das Vertrauen der Anleger in die Sicherheit des Finanzmarktes erhöht (vgl. Urteil vom 22. September 2004 a.a.O. S. 40).

    Vielmehr können in einem Portfolio Vermögen verschiedener Kunden zusammengefasst werden (Urteil vom 22. September 2004 a.a.O. S. 35).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2478
VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04 (https://dejure.org/2005,2478)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.2005 - 13 S 3035/04 (https://dejure.org/2005,2478)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 2005 - 13 S 3035/04 (https://dejure.org/2005,2478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine ausländerrechtlichen Rechtsansprüche aufgrund wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Fiktion des erlaubten Aufenthalts eines Ausländers durch Geburt eines Kindes; Bestehen einer Ausreisepflicht eines Ausländers bei ausländerrechtlicher Abschiebungsandrohung; Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung durch kollusives Zusammenwirken mit der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 69 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 81 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 32; AufenthG § 33; GG Art. 6; BGB § 1598
    Fiktionswirkung, Abschiebungsandrohung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Kinder, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Vaterschaftsanerkennung, Schutz von Ehe und Familie

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ableitung ausländerrechtlicher Ansprüche aus einer bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennung; Anforderungen an die Annahme eines kollusiven Zusammenwirkens mit der Kindesmutter bei der Vaterschaftsanerkennung zur Verschaffung eines Aufenthaltstitels für Mutter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 252 (Ls.)
  • NJW 2005, 1529
  • NVwZ 2006, 957 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Dieser offensichtliche Missbrauch des § 1598 BGB gebietet es, dass der Antragsteller und seine Mutter aus dem rein formalen Vaterschaftsanerkennen von Herrn A. für sich keinen aufenthaltsrechtlichen Nutzen ziehen dürfen, da sie ansonsten in den Genuss von Rechtspositionen kämen, auf die sie von Rechts wegen keinen Anspruch hätten (vgl. insoweit die Rechtsprechung zur sog. "Scheinehe", u.a. Urteil des Senats vom 26.3.1984 - 13 S 2912/83 -, VBlBW 1984, 284 und BVerwG, Urteil vom 23.3.1982 - 1 C 20/81 -, BVerwGE 65, 174).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Entgegen der vom Verwaltungsgericht vertretenen Ansicht ist die ausländerrechtliche Abschiebungsandrohung nämlich kein "sonstiger Verwaltungsakt" im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG 1990; sie setzt bereits die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht voraus, stellt allenfalls das Bestehen der Ausreisepflicht und deren Vollziehbarkeit fest und kann damit kein "sonstiger Verwaltungsakt" im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG sein, "aufgrund" dessen ein Ausländer ausreisepflichtig ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.11.1993 - Bs VII 199/92 -, DÖV 1999, 968; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.2.1999 - 11 B 10148/99 -, DÖV 1999, 968; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht Bd. 1, § 69 AuslG 1990 RdNr. 14; GK-AuslR 1990, § 42 RdNr. 48).
  • KG, 11.12.2001 - 1 W 193/01

    Verpflichtung des Standesbeamten zur Beischreibung eines Randvermerks betreffend

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Ist hiernach nach den gesamten Umständen davon auszugehen, dass die Vaterschaftsanerkennung durch Herrn A. bewusst wahrheitswidrig erfolgt ist, um den Antragstellern den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, so ändert dies zwar nichts daran, dass von der familienrechtlichen Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung auszugehen ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2001 - 1 W 193/01 -, FamRZ 2002, 1725; Palandt, BGB, 64. Aufl., § 1598 RdNrn. 1 und 2); gleichwohl ist es dem Antragsteller verwehrt, ausländerrechtliche Ansprüche auf diese Vaterschaftsanerkennung zu stützen.
  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Es spricht nämlich alles dafür, dass die Vaterschaftsanerkennung durch Herrn A. in kolluvisem Zusammenwirken mit der Antragstellerin, deren Verhalten sich der Antragsteller zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.4.1997 - 1 B 74/97 -, zitiert nach juris und Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 -, InfAuslR 2004, 77), erfolgt ist, um der Antragstellerin und dem Antragsteller den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.
  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Das Verwaltungsgericht hat zwar nicht verkannt, dass grundsätzlich die Fiktion des erlaubten Aufenthalts auch dann eintritt, wenn der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind, dem nicht von Amts wegen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen war, - wie vorliegend - erst nach Ablauf der Antragsfrist des § 69 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1990 gestellt wurde (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 1.2.2000 - 1 C 14/99 -, InfAuslR 2000, 274).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 13 S 2912/83

    Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Scheinehe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Dieser offensichtliche Missbrauch des § 1598 BGB gebietet es, dass der Antragsteller und seine Mutter aus dem rein formalen Vaterschaftsanerkennen von Herrn A. für sich keinen aufenthaltsrechtlichen Nutzen ziehen dürfen, da sie ansonsten in den Genuss von Rechtspositionen kämen, auf die sie von Rechts wegen keinen Anspruch hätten (vgl. insoweit die Rechtsprechung zur sog. "Scheinehe", u.a. Urteil des Senats vom 26.3.1984 - 13 S 2912/83 -, VBlBW 1984, 284 und BVerwG, Urteil vom 23.3.1982 - 1 C 20/81 -, BVerwGE 65, 174).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Die im Beschwerdeverfahren dargelegten Gründe, die den Prüfungsauftrag des Senats gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO begrenzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 und Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 146 RdNr. 41), rechtfertigen es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern und den Antragstellern den begehrten vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.
  • BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Es spricht nämlich alles dafür, dass die Vaterschaftsanerkennung durch Herrn A. in kolluvisem Zusammenwirken mit der Antragstellerin, deren Verhalten sich der Antragsteller zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.4.1997 - 1 B 74/97 -, zitiert nach juris und Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 -, InfAuslR 2004, 77), erfolgt ist, um der Antragstellerin und dem Antragsteller den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02

    Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04
    Dahinstehen kann dabei, ob überhaupt die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Kindernachzug nach diesen Vorschriften erfüllt sind, und ebenso, ob § 33 Abs. 1 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG deshalb verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil nach dieser Bestimmung nur Mütter nach der Geburt des Kindes diesem ein Aufenthaltsrecht vermitteln können (vgl. insoweit zum nahezu wortgleichen § 21 Satz 1 AuslG 1990 das Senatsurteil vom 12.5.2004 - 13 S 2833/02 -, InfAuslR 2004, 385 m.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 19 BV 16.937

    Anerkennung der Vaterschaft eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen

    Dementsprechend hat es die ganz überwiegende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sowohl vor dem Erlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 sowie des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft im Jahr 2008 als auch danach abgelehnt, eine Vaterschaftsanerkennung auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 AufenthG oder eines sonstigen allgemeinen Grundsatzes einer Missbrauchsüberprüfung zu unterziehen (vgl. OVG NRW, B.v. 23.8.2012 - 18 A 537/11 - InfAuslR 2013, 23, juris; OVG Hamburg, B.v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.8.2006 - juris und vom 1.10.2004 - 2 M 441/04 - InfAuslR 2006, 56, juris, insbesondere Rn. 11 ff.; Hessischer VGH, B.v. 5.7.2005 - 9 UZ 364/05 - juris; der B. des VGH Baden-Württemberg v. 3.3.2005 - 13 S 3035/04, InfAuslR 2005, 258, juris, in dem dieser Grundsatz unberücksichtigt geblieben ist, steht weitgehend allein und wird nur im Einstellungsbeschluss des VG Stuttgart vom 24.7.2014 - 11 K 2194/14, juris - zur Unterstützung herangezogen, in dem die "abweichende" Mehrheitsrechtsprechung zwar genannt, aber nicht erörtert wird).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 11 S 1886/14

    Familiennachzug: Aufenthaltstitel an Scheinvater

    Es war bereits damals gefestigte Rechtsprechung, dass aufenthaltsrechtliche Ansprüche nicht bestehen, wenn Ehe oder Vaterschaftsanerkennung allein deshalb erfolgen, um dem Ausländer einen ihm sonst verwehrten Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 20/81 - juris zur "Scheinehe" und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.03.2005 - 13 S 3035/04 - juris zur rechtsmissbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

    vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 - juris, und vom 1. Oktober 2004 - 2 M 441/04 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 9 UZ 364/05 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 5 Bs 196/08 -, juris Rn. 13; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. März 2005 - 13 S 3035/04 -, der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) ergangen ist.
  • VG Münster, 05.07.2018 - 8 K 1491/17
    Verstößt ein Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen den verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt, bedarf es daneben keiner Erörterung, ob sich die Eltern durch die Vaterschaftsanerkennung über die Rechtsordnung hinweggesetzt, sie irgendjemanden über irgendetwas getäuscht oder sie eine rechtswidrige Entscheidung herbeigeführt haben (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 - juris Rn. 79 einerseits und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3. März 2005 - 13 S 3035/04 - juris Rn. 9 andererseits).
  • VG Freiburg, 14.09.2009 - 4 K 1283/09

    Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern

    Der Antrag der Antragstellerin Ziff. 2 , der am 24.04.2009 in L. geborenen Tochter der Antragstellerin Ziff. 1, auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis im Bescheid des Landratsamts L. vom 09.07.2009, ist gemäß § 80 Abs. 5 VwGO statthaft und auch sonst zulässig, weil der von ihrer Prozessbevollmächtigten am 29.04.2009 gestellte Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 81 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 AufenthG eine gesetzliche Erlaubnisfiktion ausgelöst hat ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.03.2005, NJW 2005, 1529; VG Freiburg, Beschluss vom 03.06.2008, AuAS 2008, 182, m.w.N.; OVG NW, Beschluss vom 07.10.2008, InfAuslR 2009, 23; zur Bedeutung der Erlaubnisfiktion für die Statthaftigkeit von Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Versagung von Aufenthaltserlaubnissen siehe VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007, InfAuslR 2008, 81 ).
  • OVG Hamburg, 24.10.2008 - 5 Bs 196/08

    Vaterschaftsanfechtung; Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshindernis

    Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) ist die dadurch eröffnete Anfechtung der Vaterschaft der einzige Weg, auch bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennungen zu begegnen (in Abgrenzung zu VGH Mannheim, Beschl. v. 3.3.2005, InfAuslR 2005, 258 ff.).

    Etwaige Überlegungen, ausländerrechtliche Folgen bei bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennungen ausschließen zu wollen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 3.3.2005, InfAuslR 2005, 258 ff.), sind jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313, in Kraft seit 1. Juni 2008) mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren.

  • VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14

    Anerkenntnis der Vaterschaft; Nachzug der Mutter; sog. "Afrikanische

    Der Berichterstatter schließt sich auf Grund des hier anzunehmenden Sachverhalts (vgl. oben) der (älteren) Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an (Beschl. v. 03.03.2005 - 13 S 3035/04 -, ), wonach sich aus einer Vaterschaftsanerkennung, die in kollusivem Zusammenwirken mit der Kindsmutter erfolgt ist, um der Mutter und dem Kind den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu ermöglichen, wegen des Vorliegens eines sog. "Rechtsmissbrauchs" keine ausländerrechtlichen Ansprüche ableiten lassen (a.A. OVG NRW, Beschl. v. 23.08.2012 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 25.08.2006 - 2 M 228/06 - u. v. 1.10.2004 - 2 M 441/04 -, ; Hess. VGH, Beschl. v. 5.07.2005 - 9 UZ 364/05 -, ; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2008 - 5 Bs 196/08 -, ).
  • VG Oldenburg, 22.04.2009 - 11 A 389/08

    Vaterschaftsanerkennung; unzutreffend; unanfechtbar; Aufenthaltserlaubnis;

    Die gegenteilige Auffassung (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 3. März 2005 - 13 S 3035/04 - InfAuslR 2005, 258) überzeugt die Kammer nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2008 - 3 N 246.06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, deutsche Kinder, Eltern, Staatsangehörigkeitsrecht,

    bb) Ohne Erfolg macht der Beklagte unter Bezugnahme auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 3. März 2005 (InfAuslR 2005, 258) geltend, dass sich aus der bewusst wahrheitswidrig in kollusivem Zusammenwirken der Klägerin mit Herrn Z_____ aufrechterhaltenen Vaterschaftsfiktion ausländerrechtliche Ansprüche wegen Rechtsmissbrauches nicht ableiten ließen.
  • LG Wuppertal, 13.05.2005 - 6 T 232/05
    Eine Bedrohung des Wohls eines Kindes kann aber auch dadurch begründet sein, daß seine Mutter und der nicht biologische Vater aus sachfremden Erwägungen (zum Beispiel um ein Aufenthaltsrecht für den nicht biologischen Vater zu schaffen, vgl. hierzu allerdings VGH Mannheim, Beschluß vom 3. März 2005 - 13 S 3035/04) eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen.
  • VG Koblenz, 25.06.2007 - 3 K 35/07

    Vaterschaftsanerkennung durch den Scheinvater zur Erlangung eines

  • VG Oldenburg, 16.04.2008 - 11 A 3178/06

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt; Staatsangehörigkeit; deutsch;

  • VG Düsseldorf, 24.03.2009 - 1 L 146/09

    Umverteilung des Asylbewerbers in das Land Berlin aufgrund familiärer Bindungen;

  • VG Sigmaringen, 04.08.2008 - 8 K 1001/08

    Verdacht mißbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung zwecks Erlangung der

  • VGH Hessen, 05.07.2005 - 9 UZ 364/05

    Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Aufenthaltserlaubnis, Schutz von

  • OLG Celle, 24.08.2006 - 22 Ss 87/06

    Strafbarkeit falscher Angaben vor dem Jugendamt und der Ausländerbehörde:

  • VG Lüneburg, 04.04.2008 - 1 A 203/06

    Anspruch der ausländischen Mutter eines deutschen Kindes auf Aufenthaltserlaubnis

  • VG Braunschweig, 05.01.2012 - 2 A 120/11

    Durchführung eines Asylverfahrens in Italien oder in Deutschland bei bestehendem

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