Rechtsprechung
BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- nomos.de , S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert bei Kündigung, Stornoabzug, Klauselersetzung
- Wolters Kluwer
Kapitallebensversicherung: Unwirksame Klauseln zur Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufwerts; Anwendbarkeit des § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf kapitalbildende Lebensversicherungen; Bestimmung der Voraussetzungen einer ...
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 172 Abs. 2; BGB § 306 Abs. 2
Anforderungen an die wirksame Ersetzung der wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren - VersR (via Owlit)
VVG § 172 Abs. 2; BGB § 306 Abs. 2
Anforderungen an die wirksame Ersetzung der wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren L. Mit Anmerkung: Dr. Marc Merschmeyer und Dr. Peter Präve - RA Kotz
Lebensversicherung (kapitalbildende): Rückkaufswert und Stornoabzug II
- RA Kotz
Lebensversicherung (kapitalbildende) - § 172 Abs. 2 VVG nicht anwendbar
- RA Kotz
Lebensversicherung (kapitalbildende) - Rückkaufswert und Stornoabzug
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 172 Abs. 2; BGB § 306 Abs. 2
Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufwerts bei Kündigung einer Lebensversicherung; Anforderungen an eine wirksame Klauselersetzung im Treuhänderverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erstattung mindestens der Hälfte der Beiträge bei vorzeitiger Auflösung eines Lebensversicherungsvertrages ? Unwirksame Ersetzung unwirksamer Klauseln im Treuhänderverfahren gem. § 172 Abs. 2 VVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren nach § 172 VVG
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Unwirksame AGB bei Lebensversicherungen
- IWW (Kurzinformation)
Versicherungsrecht - Rückkaufswert von Lebensversicherungen
- nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren
- zeit.de (Pressebericht, 25.01.2007)
Lebensversicherungen: Geld? Welches Geld? // Millionen Kunden der Lebensversicherer stehen Nachzahlungen zu. Viele Konzerne aber halten sie hin.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unwirksame AGB bei Lebensversicherungen
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
§ 172 Abs. 2 VVG ist auch auf die kapitalbildende Lebensversicherung anwendbar
- zbb-online.com (Leitsatz)
VVG § 172 Abs. 2; BGB § 306 Abs. 2
Zur Ersetzung unwirksamer intransparenter Klauseln in der kapitalbildenden Lebensversicherung - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Versicherte haben Anspruch auf Mindestrückzahlung bei vorzeitiger Kündigung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Entscheidung über Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung im Treuhänderverfahren nach § 172 VVG
- streifler.de (Zusammenfassung)
Höherer Rückkaufwert bei vorzeitiger Kündigung von Lebensversicherungen
- test.de (Pressebericht)
Urteil zur Kapitallebensversicherung: Mehr Geld bei frühem Ausstieg
- jed.de (Kurzinformation)
Achtung bei vorzeitiger Kündigung der Kapitallebensversicherung
- kanzlei-klumpe.de , S. 4 (Kurzinformation)
Wirksamkeit von Klauseln zu Rückkaufswert und Stornoabzug in Lebensversicherungs- AGB
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Versicherte haben Anspruch auf Mindestrückzahlung bei vorzeitiger Kündigung -
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anwendbarkeit des § 172 Abs. 2 VVG nur auf Risikoversicherungen?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den AGB der LV, § 172 VVG
- juraforum.de (Kurzinformation)
Nachforderungsansprüche von Versicherungskunden
- 123recht.net (Pressebericht, 12.10.2005)
Verbraucher bei Kündigung von Kapitallebensversicherung gestärkt // Mindestbetrag bei Rückkauf
Besprechungen u.ä. (13)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Rückkaufswert Kapital bildender Lebensversicherungen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Lebensversicherung - Rückkaufswerte und beitragsfreie Summen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rückkaufswerte und beitragsfreie Versicherungssummen - Konsequenzen der BGH-Urteile für die betroffenen Kunden
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rückkaufswerte und beitragsfreie Versicherungssummen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Lebensversicherung - Intransparenz: Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts
- nomos.de , S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert bei Kündigung, Stornoabzug, Klauselersetzung
- nomos.de , S. 14 (Entscheidungsbesprechung)
Die Verjährung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen
- nomos.de , S. 17 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Neuregelungen zu den Rückkaufswerten in der Lebensversicherung - Teil 2
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kapitallebensversicherung; Rückkaufswert; Bedingungsanpassung; geltungserhaltende Reduktion
- prettl.de (Entscheidungsbesprechung)
Berechnung des Rückkaufwertes nach Kündigung von Lebensversicherungen (RA Michael P. Sailer)
- dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)
Klauseln der Versicherungsbranche bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung aus den Jahren 1994 - 2001 sind ungültig! Gibt es jetzt Geld zurück?
- wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Jetzt eine Nachzahlung von der Versicherung sichern - Teil II
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
AGB: Ersetzung unwirksamer Klauseln möglich? (IBR 2006, 1037)
Sonstiges
- vzhh.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Lebensversicherung: Holen Sie sich Nachschlag!
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 164, 297
- NJW 2005, 3559
- ZIP 2005, 2109
- MDR 2006, 204
- VersR 2005, 1416
- VersR 2005, 1565
- VersR 2005, 1670
- WM 2005, 2279
- DB 2005, 2686
Wird zitiert von ... (283) Neu Zitiert selbst (27)
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Die im Treuhänderverfahren durchgeführte Ersetzung der durch die Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354 und 373) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln in Allgemeinen Bedingungen der Lebensversicherung über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts, den Stornoabzug und die Verrechnung der Abschlusskosten durch inhaltsgleiche Bestimmungen ist unwirksam.Diese Klauseln der Beklagten hat der Senat auf Klage des Bundes der Versicherten durch Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 373) ebenso wie eine gleichartige Klausel eines anderen Lebensversicherers (BGHZ 147, 354) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 AGBG für unwirksam erklärt.
Die dem Vertrag mit dem Kläger zugrunde liegende Regelung in § 15 AVB der Beklagten über die Erhebung und Ausgleichung der Abschlusskosten ist im Verbandsklageverfahren durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (VersR 1999, 832) ebenso wie eine gleichartige Klausel eines anderen Versicherers durch Urteil des Senats vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt worden.
So könnte sich ein Treuhänderverfahren als unnötig erweisen, wenn der Bundesgerichtshof in einem anderen Verfahren die beanstandete Klausel für wirksam hält (so im Fall der Beklagten das Treuhänderverfahren zur Ersetzung der vom OLG Stuttgart - VersR 1999, 832, 835 f. - für unwirksam erklärten Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in § 17 AVB, die in vergleichbarer Form Gegenstand des Senatsurteils vom 9. Mai 2001 gegen einen anderen Versicherer waren und vom Senat für wirksam gehalten wurden, BGHZ 147, 354, 356, 367 ff.).
Allerdings hat der Senat im Verfahren gegen einen anderen Versicherer eine vergleichbare Klausel am 9. Mai 2001 ebenfalls für intransparent erklärt (BGHZ 147, 354, 365 ff.).
Dass dies gerade dann gilt, wenn durch die Intransparenz ein - wie der Senat ausgeführt hat (BGHZ 147, 354, 364) - wirtschaftlicher Nachteil des Versicherungsnehmers von erheblichem Gewicht verdeckt wird, versteht sich von selbst.
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Diese Klauseln der Beklagten hat der Senat auf Klage des Bundes der Versicherten durch Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 373) ebenso wie eine gleichartige Klausel eines anderen Lebensversicherers (BGHZ 147, 354) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 AGBG für unwirksam erklärt.b) Überwiegend wird in der Literatur die von den Lebensversicherungsunternehmen bevorzugte Ansicht vertreten, § 172 Abs. 2 VVG erfasse alle Lebensversicherungen (…Schwintowski, aaO § 172 VVG Rdn. 23;… Kollhosser, aaO § 172 Rdn. 17 ff. und VersR 2003, 807 ff.;… Wandt in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch § 11 mit umfassender Darstellung der gesamten Problematik, zu § 172 VVG Rdn. 18-24, 43-49, 117-144; ders. VersR 2001, 1449; 2002, 1362 f., Entscheidungsanmerkung;… ders. Ersetzung unwirksamer AVB der Lebensversicherung im Treuhänderverfahren gemäß § 172 VVG, Gutachten für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - GDV - ders. Änderungsklauseln in Versicherungsverträgen Rdn. 286-288, 293-305;… Höra/Müller-Stein in Terbille, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht § 24 Rdn. 205-208;… Präve in Prölss, VAG 12. Aufl. § 11b Rdn. 14, 15; ders. VersR 2001, 839, 841, 846, 848, Anm. zu den Senatsentscheidungen vom 9. Mai 2001; ders. VersR 2000, 1138 f.;… ders. Versicherungsbedingungen und AGB-Gesetz Rdn. 475; Armbrüster, EWiR § 3 UWG 2/02, 1109; Lorenz, VersR 2002, 410, auch zum verfassungsrechtlichen Aspekt; ders. VersR 2001, 1146, Anm. zum Urteil des OLG Stuttgart S. 1141; Fricke, NVersZ 2000, 310; Baroch Castellvi, NVersZ 2001, 529, 534;… Reiff, ZIP 2001, 1058, 1060 f., Anm. zu einem der Senatsurteile vom 9. Mai 2001, S. 1052; Jaeger, VersR 1999, 26, 29 f.; Langheid/Grote, NVersZ 2002, 49; Rosenow/Schaffelhuber, ZIP 2001, 2211, 2222; Kirscht, VersR 2003, 1072).
b) Die Unwirksamkeit der Bestimmungen über Beitragsfreistellung, Kündigung und Rückkaufswert in § 6 AVB der Beklagten, die durch das Treuhänderverfahren von Ende 2001/Anfang 2002 ersetzt werden sollten, ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 373).
Er leitet die Befugnis zur Ersetzung der Stornoklauseln daraus ab, dass der Senat diese nur deshalb für unwirksam erklärt habe, weil sie, obwohl selbst hinreichend transparent und vom Kläger nicht mit nachvollziehbaren Bedenken angegriffen, vom Versicherungsnehmer allein wegen der Bezugnahme auf die unverständlichen Ausgangswerte bei Rückkauf und Beitragsfreistellung nicht zu verstehen seien (vgl. BGHZ 147, 373, 380).
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für …
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Juli 2005, VersR 2005, 1109, 1117 f. 1124 und VersR 2005, 1127, 1130 f.).Eine solche Lösung, die sich vorwiegend am Interesse dieser Versicherungsnehmer an der Optimierung der an sie auszukehrenden Leistungen orientiert, widerspräche dem für das Versicherungsrecht typischen Grundgedanken einer Risikogemeinschaft (vgl. BVerfG VersR 2005, 1127, 1134) und ist deshalb nicht sachgerecht.
Das widerspräche dem für das Versicherungsrecht - und auch für die Lebensversicherung - typischen Gedanken einer Risikogemeinschaft und des Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen der Versicherungsnehmer (vgl. BVerfG VersR 2005, 1127, 1134).
- BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Die Streitfrage, ob es sich bei den Bestimmungen der §§ 157, 133 BGB, in denen die ergänzende Vertragsauslegung ihre Grundlage hat, um "gesetzliche Vorschriften" im Sinne von § 306 Abs. 2 BGB, § 6 Abs. 2 AGBG handelt (so BGHZ 90, 69, 75) oder um eine - allgemein anerkannte - Methode der Lückenfüllung (…so Harry Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 9. Aufl. § 6 Rdn. 26, 34 ff.), ist im Ergebnis ohne Relevanz (Wandt, VersR 2001, 1450 Fn. 14).Es ist nicht angängig, an die Stelle der unwirksamen, weil den Vertragspartner des Klauselverwenders unangemessen benachteiligenden Klausel im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine inhaltsgleiche Bestimmung zu setzen (BGHZ 90, 69, 78).
Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 - WM 2002, 2337 unter II 3), nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen, wie schon die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tagespreisklausel belegt (BGHZ 90, 69, 78 ff.).
- OLG Stuttgart, 28.05.1999 - 2 U 219/98
Allgemeine Versicherungsbedingungen als AGB
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Die dem Vertrag mit dem Kläger zugrunde liegende Regelung in § 15 AVB der Beklagten über die Erhebung und Ausgleichung der Abschlusskosten ist im Verbandsklageverfahren durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (VersR 1999, 832) ebenso wie eine gleichartige Klausel eines anderen Versicherers durch Urteil des Senats vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt worden.So könnte sich ein Treuhänderverfahren als unnötig erweisen, wenn der Bundesgerichtshof in einem anderen Verfahren die beanstandete Klausel für wirksam hält (so im Fall der Beklagten das Treuhänderverfahren zur Ersetzung der vom OLG Stuttgart - VersR 1999, 832, 835 f. - für unwirksam erklärten Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in § 17 AVB, die in vergleichbarer Form Gegenstand des Senatsurteils vom 9. Mai 2001 gegen einen anderen Versicherer waren und vom Senat für wirksam gehalten wurden, BGHZ 147, 354, 356, 367 ff.).
Dem am 1. Juli 2000 abgeschlossenen Treuhänderverfahren zur Ersetzung der Klausel über die Abschlusskostenverrechnung in § 15 AVB lag dagegen noch kein Urteil des Senats, sondern nur das rechtskräftige Urteil des OLG Stuttgart (VersR 1999, 832, 834 f.) zugrunde.
- BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02
Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung …
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
(So hat der Senat dies auch in der Entscheidung zur Prämienanpassung in der Krankenversicherung gesehen, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 - BGHZ 159, 323).In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist dies dadurch gewährleistet, dass die neuen Klauseln nach inzwischen einhelliger, vom Senat geteilter Ansicht sowohl im Individualprozess als auch im Verbandsprozess nach dem Unterlassungsklagengesetz der uneingeschränkten richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen (vgl. zur Prämienanpassung im Treuhänderverfahren bei der Krankenversicherung nach § 178g Abs. 2 VVG BVerfG VersR 2000, 214 und Senatsurteil vom 16. Juni 2004, BGHZ 159, 323).
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Juli 2005, VersR 2005, 1109, 1117 f. 1124 und VersR 2005, 1127, 1130 f.).Den Versicherungsunternehmen wird durch die Prämienzahlungen Vermögen anvertraut, das in ihr Eigentum übergeht und über dessen Nutzung sie in eigener unternehmerischer Verantwortung zu entscheiden haben, dessen Erträge aber größtenteils zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Versicherten gedacht sind (BVerfG VersR 2005, 1109, 1118).
- OLG München, 01.07.2003 - 25 U 2283/03
Anspruch gegen Versicherer auf Auskunft über die Höhe des Rückkaufswertes für den …
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Die Oberlandesgerichte folgen, soweit ersichtlich, im Wesentlichen der in der Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (Stuttgart VersR 2001, 1141 m. Anm. Lorenz; München VersR 2003, 1024; Braunschweig VersR 2003, 1520; Celle VersR 2005, 535; Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 2005 - 8 U 3187/04; anders für bei Wirksamwerden der Änderung gekündigte Verträge Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2005 - I-4 U 146/04).Das durch den Transparenzmangel verursachte Informationsdefizit des Versicherungsnehmers bei der Produktwahl führt deshalb nicht dazu, die Vertragsergänzung durch ein Widerspruchsrecht in entsprechender Anwendung von § 5a VVG auszuschalten (so aber Schünemann, JZ 2002, 137;… zutreffend: Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5a Rdn. 41; OLG München VersR 2003, 1024, 1026; OLG Celle VersR 2003, 1113 f.; Wandt, VersR 2001, 1455 f.; Werber, VersR 2003, 148, 150 ff.).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01
Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des …
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Die für die Vergangenheit nicht geschlossene Lücke könnte und müsste dann im Wege der richterlichen ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden (Wandt, VersR 2002, 1364). - LG Hildesheim, 15.05.2003 - 1 S 3/03
Abrechnung einer gekündigten Kapitallebensversicherung nach dem so genannten …
Auszug aus BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Der Senat hat andere Möglichkeiten für die Festlegung eines Mindestrückkaufswerts erwogen (dazu Claus, VerBAV 1986, 239, 253, 283 ff.) und auch die Verteilung der Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum wie bei der "Riester-Rente" in seine Überlegungen einbezogen (nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG früher mindestens zehn Jahre, ab 1. Januar 2005 mindestens fünf Jahre; so LG Hildesheim VersR 2003, 1290 f.; vgl. dazu Wandt, VersR 2001, 1460). - BGH, 05.11.1998 - III ZR 95/97
Unwirksamkeit einer Barausgleichsklausel in einem Tauschhandelssystem (sog. …
- BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98
Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen …
- BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch …
- OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02
Bestehen eines verschuldensunabhängigen Widerspruchsrechts des …
- BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am …
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
- BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97
Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam
- BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87
Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund
- EuGH, 27.06.2000 - C-240/98
Océano Grupo Editorial
- OLG Düsseldorf, 13.05.2005 - 4 U 146/04
Bemessung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Kündigung eines …
- OLG Braunschweig, 08.10.2003 - 3 U 69/03
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien; Kapitalbildende …
- AG Hamburg, 07.08.2001 - 12 C 68/01
Erforderliche Angaben zur Überschussbeteiligung in der Verbraucherinformation
- AG Hannover, 12.11.2002 - 525 C 5344/02
Anspruch auf Auskunft über den Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung ohne …
- OLG Nürnberg, 11.07.2005 - 8 U 3187/04
Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag; …
- OLG Celle, 25.01.2005 - 8 U 84/04
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Rentenversicherungsprämien nach Auskunft …
- OLG Stuttgart, 06.04.2001 - 2 U 175/00
Nach § 172 Abs. 2 VVG ist die Bedingungsanpassung wegen Unwirksamkeit einer ALB …
- LG Hannover, 12.06.2003 - 19 S 108/02
Neuberechnung des Rückkaufswertes bei gekündigten Kapitallebensversicherungen
- BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20
Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
Es ist vielmehr auf Grund einer objektiv-generalisierenden Sicht auf die typischen Vorstellungen der an Geschäften gleicher Art beteiligten Verkehrskreise abzustellen (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 317;… Senatsurteile vom 21. Dezember 2010 - XI ZR 52/08, WM 2011, 306 Rn. 16 mwN …und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, WM 2014, 1325 Rn. 106;… Thüsing in von Westphalen/Thüsing, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 46. EL, Oktober 2020, Auslegung Rn. 30 ff. mwN;… Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., § 306 Rn. 32 mwN).(2) Im Übrigen wird die Vereinbarkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG von der höchstrichterlichen Rechtsprechung einhellig bejaht (…BVerfG, NJW-RR 2018, 305 Rn. 41 f.; BGH, Urteile vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 318…, vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 80/12, ZIP 2013, 1866 Rn. 25 ff. und VIII ZR 52/12, juris Rn. 22 ff., vom 6. April 2016 - VIII ZR 79/15, BGHZ 209, 337 Rn. 22 ff. …und vom 15. Februar 2019 - V ZR 77/18, WM 2019, 2210 Rn. 18; vgl. aus dem Schrifttum Herresthal, NJW 2021, 589, 590 ff.; für das Passivgeschäft von Westphalen, MDR 2019, 76, 81;… Roloff/Looschelders in Erman, BGB, 16. Aufl., § 306 Rn. 3; aA Staudinger/Mäsch, BGB, Neubearb.
Die anzuwendenden Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung knüpfen vielmehr anhand eines objektiv-generalisierenden Maßstabs an die typischen Vorstellungen und an das Interesse der typischerweise an dem Vertrag beteiligten Verkehrskreise an (BGH, Urteile vom 14. April 2005 - VII ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1040, 1041 und vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 317;… Senatsurteil vom 21. Dezember 2010 - XI ZR 52/08, WM 2011, 306 Rn. 16).
Da die Verhältnismethode aber das Grundgefüge der Vertragskonditionen gerade erhält (siehe oben b)
), entspricht sie bei der maßgebenden objektiv-generalisierenden Sicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 317;… Senatsurteile vom 21. Dezember 2010 - XI ZR 52/08, WM 2011, 306 Rn. 16 mwN …und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, WM 2014, 1325 Rn. 106) den typischen Vorstellungen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss. - BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17
Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Seine Einschaltung soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass das Gesetz dem Versicherer ein einseitiges Vertragsänderungsrecht einräumt und dadurch die Vertragsfreiheit der Versicherungsnehmer einschränkt (Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 312 [juris Rn. 35] m.w.N.).Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 306 [juris Rn. 21];… vgl. auch BVerfG VersR 2005, 1109, 1117 f. [juris Rn. 131 ff.] und VersR 2005, 1127, 1130 f. [juris Rn. 59 ff.]).
c) Das vorstehend aufgezeigte, durch Auslegung ermittelte Normverständnis steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).
Schon wegen dieser Unterschiede lässt sich aus dem genannten Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297) jedenfalls für die Rechtslage nach der VVG-Reform nicht entnehmen, dass eine gesonderte Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung erforderlich wäre.
- LG Potsdam, 27.09.2017 - 6 S 80/16
Unwirksame Erhöhungen von Beiträgen einer privaten Krankheitskosten- und …
Auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2005 (Az. IV ZR 162/03) ist zu entnehmen, dass aufgrund der verfassungsgerichtlichen Vorgaben die Fragen zur Person des Treuhänders einschließlich seiner Unabhängigkeit grundsätzlich der zivilrechtlichen Prüfung unterliegen.Der Bundesgerichtshof hat dies in seiner Entscheidung vom 12.10.2005 (Az. IV ZR 162/03) ausdrücklich ebenfalls offen gelassen.
- BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15
Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des …
Das gilt auch dann, wenn eine Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 318, juris Rn. 49 unter B IV 1 c). - BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Er hält sie unter Bezugnahme auf die Senatsurteile vom 9. Mai 2001 (IV ZR 121/00 und IV ZR 138/99) und 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03 und IV ZR 177/03) sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (1 BvR 1317/96) sowohl wegen fehlender Transparenz als auch wegen inhaltlicher Unangemessenheit für unwirksam.Entgegen der Auffassung der Beklagten ist das Berufungsgericht - dessen Auslegung der über seinen Bezirk hinaus bundesweit Verwendung findenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03, NJW 2004, 2586 m.w.N.; vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775) - zutreffend davon ausgegangen, dass diese Abrede nicht allein bilanziellen Zwecken dient, sondern die Zillmerung sich unmittelbar nachteilig auf die dem Versicherungsnehmer im Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung bzw. -umwandlung zustehenden Rückkaufswerte und prämienfreien Versicherungssummen auswirkt (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, BGHZ 147, 354, 362-365; IV ZR 138/99, BGHZ 147, 373, 378-380; vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 315 f., 318;… IV ZR 177/03, veröffentlicht in juris Rn. 44 f., 52; BVerfG…, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 1317/96, zitiert nach juris Rn. 42, insoweit in NJW 2006, 1783 ff. nicht veröffentlicht, Rn. 64 f.;… Benkel/Hirschberg, aaO § 10 ALB 2006 Rn. 11, 26; Schünemann, VersR 2005, 323; ders. VuR 2002, 85, 86;… vgl. ferner BK/Schwintowski, § 176 VVG Rn. 16 f.;… Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 176 Rn. 8; Brömmelmeyer, VuR 1999, 320, 322; Fiederling, Das Verfahren der Zillmerung in der Kapitallebensversicherung (Diss.) 2010 S. 117 f., 129; Löbbert, VersR 2001, 583, 585, 586 f.; Schwintowski, Informationspflichten in der Lebensversicherung, VersWissStud Bd. 2 1995 11, 33;… a.A. MünchKomm-VVG/Mönnich aaO Rn. 30 f.; Bergmann, VersR 2004, 549, 551, 554, 557; Engeländer, NVersZ 2002, 436, 441, 445 f.; ders., Anm. VersR 2003, 1159 ff.; ders. VersR 2005, 1031, 1032, 1034; Faigle/Engeländer, VW 2001, 1570, 1571; Löbbert, VersR 2001, 583, 585, 586 f.).
Die Kapital-Lebensversicherung dient nicht lediglich der Absicherung des Todesfallrisikos, sondern - mindestens gleichrangig - der Kapitalanlage und Vermögensbildung (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, BGHZ 147, 354, 362; IV ZR 138/99, BGHZ 147, 373, 378; vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 322;… BVerfG NJW 2006, 1783 Rn. 65).
(1) Der Senat hat Vereinbarungen des Zillmerverfahrens in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers bislang nicht als materiell unzulässig beanstandet, sondern nur wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, für unwirksam erklärt, weil nicht in der erforderlichen Weise auf die wirtschaftlichen Folgen einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren hingewiesen worden war (Senatsurteile vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00, BGHZ 147, 354, 361 ff.; IV ZR 138/99, BGHZ 147, 373, 377 ff.; vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 315 f.;… IV ZR 177/03, veröffentlicht in juris Rn. 44 f.).
Das nach bisherigem Recht bestehende Schutzdefizit wurde durch die in den Senatsurteilen vom 12. Oktober 2005 entwickelte Lösung zum Mindestrückkaufswert (IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 318 ff.;… IV ZR 177/03, veröffentlicht in juris Rn. 52 ff.) in verfassungskonformer Weise bis zu einer dem Gesetzgeber obliegenden neuen Regelung behoben; damit hat der Senat Grenzen der Verrechnung der Abschlusskosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung festgelegt und die vertragsrechtliche Lage zugunsten der vermögensrechtlichen Ansprüche von Versicherungsnehmern maßgeblich verändert (…BVerfG aaO Rn. 58, 71, 75).
- BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 51/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …
Denn die Überschussbeteiligung ist Bestandteil des einheitlichen Kapitallebensversicherungsvertrags (zur gesetzlichen Konzeption des einheitlichen Lebensversicherungsvertrags vgl BGH Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03 - BGHZ 164, 297 RdNr 22) . - BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der …
Scheiden beide Möglichkeiten aus, ist zu prüfen, ob durch eine ergänzende Vertragsauslegung eine interessengerechte Lösung gefunden werden kann (…vgl. BGH Urteile vom 11. Oktober 2011 - VI ZR 46/10 - VersR 2011, 1524 Rn. 17 und vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - NJW 2005, 3559, 3564). - BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10
Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen …
Sind in einem Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung die Allgemeinen Bedingungen über die Berechnung des Rückkaufswerts und die Verrechnung der Abschlusskosten unwirksam, steht dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswert oder als beitragsfreie Versicherungssumme jedenfalls die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals als Mindestleistung zu (vergleiche Senatsurteil vom 12. Oktober 2005, IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 322 f.).Der Kläger hält die Klauseln zur Abschlusskostenverrechnung und zum Stornoabzug unter Bezugnahme auf die Senatsurteile vom 9. Mai 2001 (IV ZR 121/00 und IV ZR 138/99) sowie 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03 und IV ZR 177/03) für unwirksam.
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297; IV ZR 177/03, bei juris) ausgeführt, den §§ 159 ff. VVG a.F. mit ihrem Schweigen zur Frage der Verrechnung der Abschlusskosten könne nicht entnommen werden, dass der Versicherer diese Kosten allein zu tragen habe (IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 314).
Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Oktober 2005 entschieden (IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 313).
Den Versicherungsnehmern steht gerade nicht nur ein Anspruch auf die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals zu, sondern zunächst auf die versprochene Leistung (Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 318).
- OLG Köln, 02.09.2016 - 20 U 201/15
Formularmäßige Verteilung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung
Die Verrechnung entstandener Abschlusskosten mit den Prämien entspricht grundsätzlich den Interessen aller am Vertrag Beteiligten und ist objektiv unter vertragsrechtlichen Gesichtspunkten sachgerecht (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2005 - IV ZR 162/03 = NJW 2005, 3559, Rn. 52).Hiervon ausgenommen ist jedoch der alte § 176 VVG (im Folgenden: § 176 VVG a.F.) betreffend die Auszahlung des Rückkaufswerts bei Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung von Lebensversicherungsverträgen; hier bleibt das alte Recht - § 176 VVG a.F. anstelle des neuen § 169 VVG - auch über den 31. Dezember 2008 hinaus gültig (Art. 4 Abs. 2 EG-VVG); insoweit ist weiterhin die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 12.10.2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297 = NJW 2005, 3559 = VersR 2005, 1565) maßgeblich, wonach der Rückkaufswert bei Kündigung einen Mindestbetrag nicht unterschreiten darf, der bestimmt wird durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals (…Rn. 51).
Der Gesetzgeber wollte mit der Schaffung von § 169 Abs. 3 S. 1 VVG ähnlich wie das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - (VersR 2005, 1565) die Rechtsposition von Versicherungsnehmern in Frühstornofällen verbessern.
Bereits durch Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - (BGHZ 164, 297 = NJW 2005, 3559) hatte der Bundesgerichtshof in Anlehnung an den Vorschlag der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts entschieden, dass der Rückkaufswert abweichend von § 176 Abs. 3 S. 1 VVG a.F. nicht mehr der Zeitwert der Versicherung, sondern das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung sei, bei einer Kündigung mindestens jedoch die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals.
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09
Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif
Selbst bei privaten Lebensversicherungen wird ein ganz erheblicher Teil dieser Versicherungen bereits in den ersten Jahren nach Vertragsschluss beendet (vgl. BVerfG 15. Februar 2006 - 1 BvR 1317/96 - zu B I 2 b aa der Gründe, NJW 2006, 1783; der BGH ist in seinem Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - [zu B IV 2 b dd der Gründe, BGHZ 164, 297] davon ausgegangen, dass etwa die Hälfte dieser Verträge davon betroffen ist).Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2001 (- IV ZR 121/00 - BGHZ 147, 354) und vom 12. Oktober 2005 (- IV ZR 162/03 - BGHZ 164, 297 und - IV ZR 177/03 -) können nicht unbesehen auf Direktversicherungen, die der Durchführung einer Entgeltumwandlung dienen, übertragen werden.
Auch die Urteile vom 12. Oktober 2005 (- IV ZR 162/03 - BGHZ 164, 297 und - IV ZR 177/03 -) waren auf fehlende Transparenz gestützt worden.
Wie der Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 12. Oktober 2005 (- IV ZR 162/03 - BGHZ 164, 297 und - IV ZR 177/03 - jeweils zu B III 2 der Gründe) näher ausgeführt hat, ist es sachgerecht, dass auch die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten in die Prämienkalkulationen einfließen.
Der Bundesgerichtshof hat in den Urteilen vom 12. Oktober 2005 (- IV ZR 162/03 - BGHZ 164, 297 und - IV ZR 177/03 - jeweils zu B IV 2 der Gründe) für die private Lebensversicherung ein Lösungsmodell entwickelt.
Danach beläuft sich der Mindestbetrag auf die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals, das nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundsätzen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnet wird (BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 2 b ee der Gründe, aaO.).
Die unwirksame Verrechnungsklausel fällt nicht ersatzlos weg, sondern es bedarf einer ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. dazu BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B II 2 a und IV der Gründe, BGHZ 164, 297).
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
- BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
- BGH, 03.12.2015 - VII ZR 100/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Handelsvertretervertrag mit einem …
- BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13
Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen …
- BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10
Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96
Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei …
- BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05
Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen …
- BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16
Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste …
- BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13
Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger …
- LG Frankfurt/Oder, 18.01.2018 - 14 O 203/16
Wirksamkeit einer Prämienerhöhung in der Privaten Krankheitskostenversicherung: …
- OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08
Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung
- BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung …
- BGH, 21.12.2010 - XI ZR 52/08
BGH entwickelt Grundsätze zur Berechnung laufender Zinsen in Prämiensparverträgen …
- BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
- BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11
Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
- LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06
Entgeltumwandlung
- BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09
Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens- …
- OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18
Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten …
- BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
- BGH, 17.10.2012 - IV ZR 202/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
- BGH, 14.11.2012 - IV ZR 198/10
Lebens- und Rentenversicherung: Unwirksamkeit formularmäßig verwendeter Klauseln …
- OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 14 U 3259/20
Konkludenter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts bei …
- OLG Köln, 17.08.2010 - 9 U 41/10
Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Berufung …
- BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
- OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20
Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und …
- BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 79/15
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …
- OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14
AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages …
- BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10
Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten …
- BGH, 11.12.2019 - IV ZR 8/19
Pflicht des Versicherers zur der Angabe des Fehlens an einer Garantie von …
- BGH, 01.06.2022 - VIII ZR 287/20
BGH trifft weitere Entscheidung in Klageserie gegen Berliner …
- BGH, 10.06.2008 - XI ZR 211/07
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel eines auf längere …
- BGH, 11.05.2006 - III ZR 228/05
Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Verlusts der Altersrückstellung beim …
- BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05
Anforderungen an eine Anhörungsrüge
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer …
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
- BGH, 19.12.2012 - IV ZR 200/10
Inhaltskontrolle für Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die …
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
- OLG Karlsruhe, 15.08.2017 - 12 U 97/17
Altvertrag über eine Lebensversicherung im Antragsmodell: Formwirksamkeit einer …
- OLG Celle, 15.06.2006 - 8 U 26/06
Wirksamkeit einer Regelung, die dem Versicherer eine Änderung der Allgemeinen …
- OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 12 U 42/12
Die Mindestrückkaufswertrechtsprechung des BGH vom 12. 10. 2005 bei unwirksamen …
- BGH, 24.10.2007 - IV ZR 12/07
Zulässigkeit der Anschlussberufung
- OLG Nürnberg, 13.02.2018 - 3 U 169/17
Unwirksamkeit von Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu so …
- OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3975/08
Kapitallebensversicherung: Berechnung des Rückkaufswertes nach vorzeitiger …
- BGH, 11.09.2013 - IV ZR 114/13
Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen …
- LG Berlin, 10.01.2018 - 23 O 78/16
Private Kranken- und Krankheitskostenversicherung: Wirksamkeit und …
- KG, 08.02.2022 - 6 U 20/18
Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten …
- OLG Karlsruhe, 08.03.2019 - 12 U 33/18
Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle einer Klausel über die …
- BGH, 18.07.2007 - IV ZR 258/03
Wirksamkeit der Klauselersetzung im Treuhänderverfahren bei einem …
- LG Dresden, 08.01.2014 - 8 O 109/13
Versicherungsvertrag: Widerspruch nach kompletter Vertragsbeendigung
- OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 139/08
Abschluss- und Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen
- OLG Nürnberg, 27.06.2016 - 8 U 2633/14
Einordnung einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Kapitalanlagegeschäft
- LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13
Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress …
- OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 100/10
Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policen-Modells des § 5a VVG a.F.; …
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11
Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag
- OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 2 U 138/10
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Transparenz von Klauseln in …
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit …
- LAG Köln, 13.08.2008 - 7 Sa 454/08
Zulässige Zillmerung bei Entgeltumwandlung
- LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam
- OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09
Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht
- OLG Düsseldorf, 19.08.2011 - 4 U 130/10
Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers zur Vorbereitung von …
- BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AVB
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende …
- OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3976/08
Höhe der Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer …
- KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18
Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten …
- OLG Köln, 11.04.2014 - 20 U 70/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06
Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche …
- OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13
Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell …
- OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 133/12
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 5a VVG a.F.
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 52/12
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …
- LG Offenburg, 27.07.2018 - 2 O 379/17
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung; Prüfung der Unabhängigkeit …
- LAG Hamm, 07.11.2013 - 16 Sa 879/13
Aufhebungsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 736/10
AGB-Kontrolle - Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit
- OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
Transparenzanforderungen an Lebensversicherungsbedingungen aus dem Jahr 2002 über …
- OLG Hamm, 21.11.2014 - 20 U 8/14
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 122/08
Leasingvertrag: Aufklärungspflicht des Mietverkäufers bezüglich der …
- LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 11 Sa 107/08
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung bei gezillmertem …
- LG Kleve, 21.06.2018 - 6 O 34/17
Krankenversicherung; private Pflegezusatzversicherung; Prämienerhöhung; …
- KG, 23.02.2018 - 6 U 161/15
Kapitallebensversicherung: Rechtliche Wirkung der Standmitteilung des …
- LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1116/07
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle der …
- OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
Kapitallebensversicherung: Verjährungsfristbeginn für Nacherfüllungsansprüche
- BGH, 14.06.2006 - IV ZR 55/05
Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuberechnung der Rente in der Zusatzversorgung
- LG Essen, 17.03.2015 - 13 S 88/14
Rückzahlungsanspruch der geleisteten Prämien durch Kündigung des fondsgebundenen …
- ArbG Siegburg, 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07
Entgeltumwandlung, Zillmerung, Wertgleichheit
- OLG Frankfurt, 21.07.2023 - 3 U 325/21
Ordnungsgemäße Information über Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F.
- LG Bonn, 18.09.2013 - 5 S 133/12
Vertragsbedingungen in einem Kapitallebensversicherungsvertrag (hier: …
- OLG Frankfurt, 15.06.2016 - 7 U 59/15
Unzulässige Klauseln in Renten- und Lebensversicherungsverträgen (Rückkaufswert, …
- OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 68/14
Anforderung an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen …
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf …
- BGH, 24.10.2007 - IV ZR 209/03
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Klausel in den AVB
- OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15
Zur Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen einen vor Jahren abgeschlossenen …
- OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 7 U 49/14
Widerruf eines Versicherungsvertrages nach Policenmodell gemäß § 5 a VVG a.F
- BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05
Auslegung von Satzungsbestimmungen der öffentlich-rechtlichen …
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12
Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung - …
- BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 803/09
Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer …
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 822/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer …
- LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17
Unwirksame Beitragserhöhungen der Krankenversicherung wegen fehlender …
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 707/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 6/12
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BGH, 12.09.2012 - IV ZR 64/11
Umwandlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung in eine beitragsfreie …
- BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 496/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14
Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden …
- OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 45/14
Voraussetzungen des Entfallens der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer …
- BGH, 25.01.2006 - IV ZB 36/03
Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Anhängigkeit eines Revisionsverfahrens
- OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19
Der Versicherer ist zur Ersetzung einer für unwirksam erklärten …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 158/13
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; …
- OLG Brandenburg, 21.12.2012 - 11 U 40/12
Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beitragsrückzahlung …
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 873/09
Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer …
- LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1153/07
Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle der Klauseln zur …
- OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur …
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 705/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur …
- OLG Karlsruhe, 18.03.2021 - 12 U 155/20
Klausel über Wiederauffinden eines entwendeten Leasingfahrzeugs in …
- OLG Celle, 02.04.2015 - 8 U 283/14
Berechnung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung
- OLG Köln, 11.07.2014 - 20 U 211/13
Anforderungen an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der …
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 180/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen …
- OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 7 U 64/07
Lebensversicherung: Heilung eines Transparenzmangels von AVB über den …
- BGH, 26.09.2007 - IV ZR 20/04
Wirksamkeit der Klauseln über den Stornoabzug und die Höhe des Rückkaufswerts in …
- OLG Düsseldorf, 23.09.2014 - 4 U 88/13
Rückabwicklung einer steuerlich geförderten fondsgebundenen Rentenversicherung …
- OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 236/09
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von Allgemeinen …
- OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 235/09
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von Allgemeinen …
- OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 233/09
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von Allgemeinen …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12
Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter …
- BGH, 27.11.2012 - IV ZR 189/11
Lebensversicherung: Folgen der Unwirksamkeit einer Stornoabzugs-Klausel
- OLG Saarbrücken, 11.01.2006 - 5 U 584/04
Lebensversicherung: Schadensersatz wegen verzögerlicher Bearbeitung eines …
- OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/14
Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 204/13
Zulässigkeit der richtlinienkonformen Auslegen der Regelung des § 5a VVG a.F.
- OLG Naumburg, 14.02.2013 - 4 U 63/12
Privater Rentenversicherungsvertrag: Anfechtbarkeit wegen Europarechtswidrigkeit …
- OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung beim …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 27.11.2012 - IV ZR 64/11
Umwandlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung in eine beitragsfreie …
- OLG Stuttgart, 10.11.2011 - 7 U 82/11
"Wealthmaster Noble"-Lebensversicherung: Herabsetzung der vom Versicherer nach …
- OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 134/13
Aufklärungspflichten des Versicherers bei Anlageberatung durch Lebensversicherung
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 25 Sa 950/12
Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - keine tarifvertragliche …
- OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen …
- LG Dortmund, 18.01.2008 - 6 O 341/06
Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs hinsichtlich Gaspreiserhöhungen; …
- OLG Köln, 08.04.2022 - 6 U 86/21
Ansprüche nach Verwendung unzulässiger AVB durch eine Versicherungsgesellschaft …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 132/12
Widerruf des Abschlusses eines Versicherungsvertrages einer Lebensversicherung …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 59/13
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einer Kapitallebensversicherung …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- LG Stuttgart, 05.10.2010 - 20 O 87/10
Transparenz von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Kapitallebens- und …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 531/11
Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der …
- BGH, 12.09.2012 - IV ZR 189/11
Lebensversicherung: Folgen der Unwirksamkeit einer Stornoabzugs-Klausel
- LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1136/07
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 3/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12
Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer …
- OLG Hamburg, 27.07.2010 - 9 U 20/10
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Überprüfung von Regelungen zu Stornoabzug …
- AG Köln, 15.09.2008 - 139 C 184/08
Widerruf einer "Maxi Rent-Renten-Founds-Police"; Ausübung des Widerrufs als …
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 55/12
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- AG Bonn, 24.07.2008 - 18 C 23/08
Rückkaufswert, Zillmerverfahren, Überschussbeteiligung, Abschlusskosten, AVB, …
- LG Dessau-Roßlau, 30.01.2014 - 1 S 162/13
Sterbegeldversicherung: Anforderungen an die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; …
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 305/11
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Anwendung eines …
- LG Köln, 12.02.2020 - 23 O 88/19
Rückwirkende Herabsetzung des Krankentagegeldes zulässig?
- OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 58/11
Anpassung alter AVB
- OLG Köln, 25.06.2010 - 20 U 199/09
Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer …
- LG Hamburg, 22.01.2010 - 324 O 1152/07
Wirksamkeit einzelner Allgemeiner Versicherungsbedingungen bzgl. des …
- BGH, 18.07.2007 - IV ZR 254/03
Wirksamkeit der Klauseln über den Stornoabzug und die Höhe des Rückkaufswerts in …
- LG Köln, 04.03.2013 - 26 O 301/12
Keine wirksame Widerrufserklärung bei einer zuvor ausgesprochenen Kündigung des …
- OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 14 U 109/13
Lebensversicherung: Widerspruch - Anwendungsbereich des § 5a VVG
- LG Köln, 27.03.2013 - 26 O 374/12
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf verzinsliche Rückzahlung der auf eine …
- LG Köln, 02.04.2008 - 26 O 522/06
- OLG Bamberg, 16.07.2015 - 1 U 129/14
Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen englischen Lebensversicherer …
- LG Siegen, 03.02.2014 - 3 S 60/12
Lebensversicherung, Widerspruchsrecht
- BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 306/11
Erfordernis einer ergänzenden Vertragsauslegung bei potenziellem Verstoß gegen …
- OLG Köln, 16.03.2012 - 20 U 243/11
Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 85/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- OLG Stuttgart, 04.03.2021 - 7 U 324/20
Kinder-Existenzschutzversicherung: Auslegung einer Regelung über eine …
- OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13
Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung nach § 5 a VVG (a.F.)
- OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 135/12
Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche bezüglich Kapitallebensversicherung aus …
- BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
- OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 108/11
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zu einer Lebensversicherung
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 83/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- OLG Düsseldorf, 13.05.2005 - 4 U 146/04
Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung
- LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
- OLG Koblenz, 02.12.2013 - 3 U 587/13
Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt eines ordnungsgemäßen …
- OLG Frankfurt, 05.07.2013 - 24 U 131/11
Haftung der Lebensversicherung für unterlassene Aufklärung über Kapitalanlage; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 138/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 88/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 133/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
Eingruppierung einer früheren Wahlangestellten - Gesamtbetriebsvereinbarung verdi
- BGH, 24.10.2007 - IV ZR 136/05
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend einen …
- OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
Berechnung des Krankentagegeldes aus einer privaten Krankentagegeldversicherung …
- OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11
Anlegergerechte Beratung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung …
- LG Siegen, 25.11.2013 - 1 O 216/12
Policenmodell
- LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12
Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines …
- OLG Köln, 11.05.2012 - 20 U 18/12
- OLG Köln, 16.03.2012 - 20 U 242/11
Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 153/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 134/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LG Köln, 27.04.2021 - 33 O 43/20
- OLG Koblenz, 16.06.2017 - 10 U 1008/16
Leibrentenversicherungsvertrag: Erläuterungsbedürftigkeit des Begriffs Textform …
- OLG Nürnberg, 18.10.2013 - 11 UF 462/13
Versorgungsausgleichsentscheidung: Tenorierung einer Beteiligung an den …
- OLG Köln, 30.11.2012 - 20 U 149/12
- LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 3 Sa 116/10
Auslegung eines Arbeitsvertrages - Anwendung des TV Ang-O aöS und des …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 154/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LG Bonn, 24.10.2011 - 1 O 430/10
Möglichkeit der Vereinbarung einer unterjährigen Versicherungsbeitragszahlung …
- KG, 03.03.2015 - 6 U 89/14
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung: Wirksamkeit der formularmäßig …
- LG Köln, 13.02.2013 - 26 S 8/12
Rückzahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung bzgl. …
- LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1798/11
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT - Regelungslücke aufgrund Tarifsukzession …
- OLG Naumburg, 17.01.2013 - 4 U 35/12
Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht im Todes- und Erlebensfall: …
- OLG Köln, 05.10.2012 - 20 U 71/11
Lebensversicherung: Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher …
- LG Flensburg, 18.06.2012 - 4 O 157/11
Lebensversicherungsvertrag: Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policenmodells
- LG Flensburg, 18.06.2012 - 4 O 160/11
Europarechtskonformität des Policenmodells
- LG Köln, 23.05.2012 - 26 O 105/11
Widerruf nach einer bereits zuvor ausgesprochenen Kündigung
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 89/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 37/08
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Beitragserstattung an …
- OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 7 U 224/13
Lebensversicherung: Pflicht des Versicherers zur Information über Nachteile des …
- LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 181/12
Bezugnahme auf Tarifvertrag
- LAG Hessen, 28.01.2013 - 21 Sa 1797/11
Bezugnahme auf Tarifvertrag
- LG Münster, 13.10.2016 - 115 O 26/16
Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht nach …
- LG Bonn, 14.10.2015 - 9 O 181/15
Rückerstattung und Verzinsung der geleisteten Versicherungsbeiträge einer …
- LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
Rückerstattung und Verzinsung von geleisteten Beiträgen für eine …
- OLG Hamm, 21.03.2012 - 20 U 189/11
Rückerstattungsbegehren des Versicherungsnehmers geleisteter Prämien unter …
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 132/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 165/08
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur …
- OLG Hamburg, 06.10.2009 - 9 U 204/08
Verjährung und Neuberechnung der Rückkaufswerte von Lebensversicherungsverträgen …
- LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 51/02
Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Auffüllbetrag bei einer Altersrente …
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 13 WF 52/09
Einsatz des Rückkaufwerts von Lebensversicherungen für die Prozessführung
- OLG Celle, 17.03.2022 - 8 U 260/21
Entschädigung aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl; Beweis …
- LG Bielefeld, 19.04.2018 - 18 O 177/16
Nachlassverwalter -Auskunft über Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung des …
- LG Köln, 25.06.2014 - 26 O 18/14
Ttatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr durch die …
- LG Köln, 27.11.2013 - 26 O 149/13
Verrechnung von Abschlusskosten nach dem sog. Zillmerverfahren in einer …
- LG Krefeld, 16.05.2013 - 5 O 481/12
Rückerstattung einbezahlter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; …
- OLG Brandenburg, 27.11.2012 - 3 UF 15/12
Versorgungsausgleich: Ausgleich einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 137/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- OLG Köln, 01.06.2010 - 9 U 11/10
Pflichten eines Versicherungsmaklers bei der Vermittlung von Direktversicherungen …
- LG Hamburg, 18.04.2018 - 314 O 90/17
Private Krankenversicherung: Gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit einer …
- LG Aschaffenburg, 04.04.2018 - 33 O 125/17
Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders bei Anpassung der …
- OLG Köln, 07.03.2014 - 20 U 172/13
Rückzahlung von Leistungen auf eine Kapitallebensversicherung
- LG Köln, 29.01.2014 - 26 O 317/13
Unterlassungsanspruch gegen ein Lebensversicherungsunternehmen wegen der …
- OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11
Aufklärungspflicht der Versicherungsgesellschaft über für den Anlageentschluss …
- OLG Köln, 02.11.2012 - 20 U 47/12
Anforderungen an die Aufklärung des Versicherungsnehmers bzw. Anlegers bei …
- OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 7 U 170/11
Englische Lebensversicherung: Wirksamkeit der Regelung über die Kürzung des …
- LG Siegen, 22.10.2013 - 8 O 86/13
Rückzahlung von geleisteten Beiträgen einer fondsgebundenen …
- OLG Brandenburg, 19.11.2012 - 3 UF 15/12
Verzinsung des Ausgleichswerts einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
Ergänzende Vertragsauslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - …
- OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 3 U 7/10
Lebensversicherungsvertrag: Beratungspflichten eines Bankmitarbeiters bei …
- OLG München, 18.11.2008 - 25 U 2175/08
- LG Bonn, 25.02.2015 - 9 O 221/14
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Auszahlung der gesamten von ihr …
- LG Bonn, 17.10.2014 - 9 O 190/14
Anspruch auf Rückerstattung und Verzinsung geleisteter Versicherungsbeiträge
- OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 7 U 217/11
Notwendige Aufklärung des Versicherungsnehmers bei Abschluss einer …
- LG Berlin, 22.11.2011 - 7 O 286/10
Allgemeine Versicherungsbedingungen: Transparenz einer …
- LG Hamburg, 16.06.2011 - 332 O 318/10
Anspruch auf Auskunft sowie auf weitere Zahlungen nach Beendigung eines …
- OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 611/11
Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen
- OLG Köln, 21.05.2010 - 20 U 197/09
Anspruch des Versicherungsnehmers auf Auszahlung des Rückkaufswertes nach …
- LG Bonn, 28.04.2021 - 3 O 134/20
- LG Hamburg, 19.09.2008 - 306 O 7/08
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- LG Stendal, 18.07.2013 - 22 S 131/12
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- AG Bonn, 11.07.2012 - 110 C 306/11
Auskunfsanspruch, Lebensversicherung, ungezillmertes Deckungskapital
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- LG Hagen, 15.09.2006 - 1 S 120/06
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- LG Düsseldorf, 18.02.2016 - 9 O 195/14
- AG Kerpen, 20.08.2014 - 106 C 37/14
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- LG Bremen, 14.03.2013 - 6 O 1014/12
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- AG Köln, 16.11.2006 - 121 C 364/06
Anspruch auf Zahlung eines Rückkaufswerts nach Kündigung einer fondsgebundenen …
- AG Hildesheim, 28.04.2003 - 49 C 123/02
- AG Hamburg, 14.06.2006 - 6 C 676/05
Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers auf …
- OLG Braunschweig, 30.08.2010 - 3 U 46/10
- SG Lüneburg, 31.08.2006 - S 24 AS 696/05
- AG Aachen, 19.01.2007 - 104 C 443/06
Zahlungsanspruch des Versicherten aus einem Versicherungsvertrag über eine …
Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren der abstrakten Normenkontrolle vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen zur verfassungsrechtlichen Prüfung einzelner Vorschriften des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (VSG, SN); Vereinbarkeit von §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 5 VSG, SN mit der Sächsischen ...
- VerfGH Sachsen
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nomos.de , S. 54 (Kurzinformation)
Sächs. VerfassungsschutzG teilweise verfassungswidrig
- nomos.de , S. 22 (Leitsatz)
§§ 1, 2, 5, 12 Sächs. VerfassungsschutzG; Art. 14, 30, 33, 83 Sächs. Verf.
Sächs. VerfassungsschutzG teilweise verfassungswidrig - heise.de (Pressebericht)
Regelungen zum "Großen Lauschangriff" teilweise gekippt´[21.07.2005]
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Sächsisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 17.06.2005)
Terminmitteilung
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3559 (Ls.)
- NVwZ 2005, 1310
- DVBl 2005, 1219 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Dem Verfassungsgebot des Art. 83 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ist jedoch auch zu entnehmen, dass Polizei und Geheimdienste prinzipiell soweit wie möglich voneinander abzugrenzen sind (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - Vf. 44-II-94, JbSächsOVG 4, 50 [109] = SächsVBl. 1996, 160 [183] = LVerfGE 4, 303ff.).der Wohnung ausspähen und belauschen (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Mai 1996 Vf. 44-II-94, SächsVBl. 1996, 160 [184] m.w.N.).
Dies umfasst auch den Schutz vor Gefahren für bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte (für § 40 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG: SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [114f] = SächsVBl. 1996, 160 [185]).
Sie verfolgt insoweit einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [74, 115] = SächsVBl. 1996, 160 [173, 185]).
Deshalb gebührt dem Gesetzgeber bei der Konfliktlösung ein verfassungsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [75ff.] = SächsVBl. 1996, 160 [173]).
Ihre besondere und überwiegende Schutzbedürftigkeit gewinnen diese Belange in der Regel weniger aus sich selbst heraus oder aus dem Gewicht von Einzeltaten - wie das beispielsweise bei Eingriffen in Leib oder Leben der Fall ist -, sondern eher aus dem Schaden, welcher dem Gemeinwesen durch Vermögenskriminalität entsteht, sowie daraus, dass die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt wird (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [77f., 115] = SächsVBl. 1996, 160 [174, 185]).
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [115ff.] = SächsVBl. 1996, 160 [185]).
Wohnraumüberwachung nicht zu einer Verletzung der Menschenwürde führt (vgl. BVerfGE 109, 279 [328ff.]; anders noch: SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [117] = SächsVBl. 1996, 160 [185]).
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit bedarf des Schutzes des Einzelnen gegen unbegrenzte Weitergabe seiner persönlichen Daten (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [73] = SächsVBl. 1996, 160 [172]).
Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (Art. 33 Satz 3 SächsVerf), aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen für Rechtsanwender und Betroffene klar ergeben und die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [74] = SächsVBl. 1996, 160 [173]).
Ein solcher Zustand wäre von der Verfassung weiter entfernt als der bisherige (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [129] = SächsVBl. 1996, 160 [189]).
- BVerwG, 25.03.1996 - 4 NB 2.96
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Dem Verfassungsgebot des Art. 83 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ist jedoch auch zu entnehmen, dass Polizei und Geheimdienste prinzipiell soweit wie möglich voneinander abzugrenzen sind (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - Vf. 44-II-94, JbSächsOVG 4, 50 [109] = SächsVBl. 1996, 160 [183] = LVerfGE 4, 303ff.).der Wohnung ausspähen und belauschen (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Mai 1996 Vf. 44-II-94, SächsVBl. 1996, 160 [184] m.w.N.).
Dies umfasst auch den Schutz vor Gefahren für bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte (für § 40 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG: SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [114f] = SächsVBl. 1996, 160 [185]).
Sie verfolgt insoweit einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [74, 115] = SächsVBl. 1996, 160 [173, 185]).
Deshalb gebührt dem Gesetzgeber bei der Konfliktlösung ein verfassungsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [75ff.] = SächsVBl. 1996, 160 [173]).
Ihre besondere und überwiegende Schutzbedürftigkeit gewinnen diese Belange in der Regel weniger aus sich selbst heraus oder aus dem Gewicht von Einzeltaten - wie das beispielsweise bei Eingriffen in Leib oder Leben der Fall ist -, sondern eher aus dem Schaden, welcher dem Gemeinwesen durch Vermögenskriminalität entsteht, sowie daraus, dass die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung in Frage gestellt wird (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [77f., 115] = SächsVBl. 1996, 160 [174, 185]).
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Bereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [115ff.] = SächsVBl. 1996, 160 [185]).
Wohnraumüberwachung nicht zu einer Verletzung der Menschenwürde führt (vgl. BVerfGE 109, 279 [328ff.]; anders noch: SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [117] = SächsVBl. 1996, 160 [185]).
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit bedarf des Schutzes des Einzelnen gegen unbegrenzte Weitergabe seiner persönlichen Daten (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [73] = SächsVBl. 1996, 160 [172]).
Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (Art. 33 Satz 3 SächsVerf), aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen für Rechtsanwender und Betroffene klar ergeben und die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [74] = SächsVBl. 1996, 160 [173]).
Ein solcher Zustand wäre von der Verfassung weiter entfernt als der bisherige (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [129] = SächsVBl. 1996, 160 [189]).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
sein muss (vgl. BVerfGE 100, 313 [359f.]; 65, 1 [64f.]; 109, 279ff. = NJW 2004, 999ff.).Auch bei den in § 100c StPO genannten Straftaten, auf welche die Vorschrift verweist, handelt es sich zum Teil nicht um schwere Straftaten (vgl. im Einzelnen: BVerfGE 109, 279 [347]).
Zwar können Straftaten nicht schon deshalb als schwere Kriminalität angesehen werden, weil sie im Umfeld Organisierter Kriminalität begangen werden (BVerfGE 109, 279 [347]; MVVerfG, LKV 2000, 345 [350]).
Wohnraumüberwachung nicht zu einer Verletzung der Menschenwürde führt (vgl. BVerfGE 109, 279 [328ff.]; anders noch: SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 50 [117] = SächsVBl. 1996, 160 [185]).
Angesichts der Erheblichkeit des Eingriffs, der mit heimlichen Abhörmaßnahmen einhergeht, fordert der Grundsatz der Normenklarheit (vgl. BVerfGE 109, 279 [328ff.]) ausdrückliche gesetzliche Regelungen zu Voraussetzungen, Reichweite und Folgen eines Eingriffs (…zu den Einzelheiten: vgl. BVerfGE a.a.O.).
Übermittlungsschwelle unter diejenige abzusenken, die im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr für entsprechende Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gilt (vgl. BVerfGE 109, 279 [374ff.] zu Art. 13 Abs. 1 GG; BVerfGE 100, 313 [360] zu Art. 10 GG).
Dabei ist maßgeblich auf die Fassung dieser Vorschrift, die sie durch die Entscheidungsformel der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99; BGBl. I S. 470) erhalten hat, abzustellen.
Danach kann nur der Verdacht solcher Straftaten zur Erhebung von Daten durch eine akustische oder optische Wohnraumüberwachung berechtigen, die in § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO genannt sind und für die der Gesetzgeber eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen hat (BVerfGE 109, 279 [347]).
Der Gesetzgeber hat die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten übermittelt und weiter verwendet werden dürfen, bereichsspezifisch und hinreichend normenklar festzulegen (vgl. hierzu: BVerfGE 65, 1 [46]; 100, 313 [389]; 109, 279 [376]).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
sein muss (vgl. BVerfGE 100, 313 [359f.]; 65, 1 [64f.]; 109, 279ff. = NJW 2004, 999ff.).Damit wäre es nicht vereinbar, wenn die Eingriffsvoraussetzungen erst im Wege einer verfassungskonformen Reduktion des Anwendungsbereichs der Norm bestimmbar wären (vgl. BVerfGE 100, 313 [396] = NJW 2000, 55 [67]).
Übermittlungsschwelle unter diejenige abzusenken, die im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr für entsprechende Eingriffe in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gilt (vgl. BVerfGE 109, 279 [374ff.] zu Art. 13 Abs. 1 GG; BVerfGE 100, 313 [360] zu Art. 10 GG).
Eine Unvereinbarkeit liegt vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise von Verfassungs wegen hätten erhoben werden dürfen (vgl. BVerfGE 65, 1 [51, 62]; 100, 313 [389f.]).
Der Gesetzgeber hat die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten übermittelt und weiter verwendet werden dürfen, bereichsspezifisch und hinreichend normenklar festzulegen (vgl. hierzu: BVerfGE 65, 1 [46]; 100, 313 [389]; 109, 279 [376]).
Eine entsprechende Kennzeichnung ist daher von Verfassungs wegen geboten (vgl. BVerfGE 100, 313 [360f.]).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
sein muss (vgl. BVerfGE 100, 313 [359f.]; 65, 1 [64f.]; 109, 279ff. = NJW 2004, 999ff.).Eine Unvereinbarkeit liegt vor, wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise von Verfassungs wegen hätten erhoben werden dürfen (vgl. BVerfGE 65, 1 [51, 62]; 100, 313 [389f.]).
Der Gesetzgeber hat die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten übermittelt und weiter verwendet werden dürfen, bereichsspezifisch und hinreichend normenklar festzulegen (vgl. hierzu: BVerfGE 65, 1 [46]; 100, 313 [389]; 109, 279 [376]).
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Gemäß Art. 142 GG richten sich die Eingriffsvoraussetzungen unabhängig davon (auch) nach Art. 30 Abs. 1 SächsVerf, wenn der durch die Verfassung des Freistaates Sachsen garantierte Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung hinter dem - der Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes entzogenen grundgesetzlichen Schutz des Art. 13 GG zurückbleibt (vgl. BVerfGE 96, 345 [365];… Pietzker, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, § 99 Rdnr. 45ff).Die akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahme zu repressiven Zwecken ist als Maßnahme des Ermittlungsverfahrens durch den Bundesgesetzgeber abschließend (vgl. BVerfGE 48, 367 [376] m.w.N.) und gegenüber der Verfassung des Freistaates Sachsen vorrangig (vgl. BVerfGE 96, 345 [365f.]) in der Strafprozessordnung geregelt.
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Denn insoweit ist darüber zu entscheiden, ob die dem Freistaat durch Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 1 SächsVerf für seine Gesetzgebungszuständigkeit gezogenen Grenzen (unten C I 1) eingehalten sind (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - Vf. 43-II-00, JbSächsOVG 11, 55 [83f.]).Aus Art. 3 Abs. 2 SächsVerf und Art. 1 i.V.m. Art. 39 Abs. 2 SächsVerf folgt jedoch, dass die Gesetzgebung des Freistaates Sachsen als Land der Bundesrepublik Deutschland mit den Grundsätzen der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in Einklang stehen muss, so dass der Verfassungsgerichtshof nicht gehindert ist, über die Gesetzgebungskompetenz des Freistaates zu entscheiden und dazu die maßgeblichen Bestimmungen des Grundgesetzes heranzuziehen (SächsVerfGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - Vf. 43-II-00, JbSächsOVG 11, 55 [83ff.]).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Auch würde ein schwerwiegender Eingriff - wie er mit einer akustischen Wohnraumüberwachungsmaßnahme einhergeht - in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen unangemessen eingreifen, wenn er lediglich Verdachtsmomente für leichte oder mittlere Straftaten voraussetzte (für das Fernmeldegeheimnis: BVerfGE 107, 299 [321] = NJW 2003, 1787ff.). - BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Die Notwendigkeit dieser Auslegung nimmt § 5 Abs. 7 SächsVSG auch nicht die Bestimmtheit, die das Rechtsstaatsprinzip von einem Gesetz fordert (vgl. BVerfGE 45, 400 [420] m.w.N.). - BVerfG, 14.06.1978 - 2 BvL 2/78
Hessisches Pressegesetz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 67-II-04
Die akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahme zu repressiven Zwecken ist als Maßnahme des Ermittlungsverfahrens durch den Bundesgesetzgeber abschließend (vgl. BVerfGE 48, 367 [376] m.w.N.) und gegenüber der Verfassung des Freistaates Sachsen vorrangig (vgl. BVerfGE 96, 345 [365f.]) in der Strafprozessordnung geregelt. - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 27-IV-04
- VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 53-II-97
Abstrakte Normenkontrolle betreffend das Gesetz
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
In Kenntnis der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts hat auch der Sächsische Verfassungsgerichtshof die die Wohnraumüberwachung zulassenden Vorschriften im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz, die ebenfalls keine Regelungen zum Kernbereichsschutz enthielten, nicht aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung unbeanstandet gelassen, sondern sie unter Bestimmung einer Übergangsfrist für mit der Verfassung unvereinbar erklärt (SächsVerfGH NVwZ 2005, 1310).Dem entnimmt der Senat, dass auch § 29 POG RhPf aF, wäre er zur verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Bundes- oder Landesverfassungsgericht gestellt worden, nicht etwa für nichtig, sondern unter entsprechenden Vorgaben ebenfalls für eine Übergangszeit für weiter anwendbar erklärt worden wäre (vgl. SächsVerfGH NVwZ 2005, 1310).
- VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07
Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf …
auf das Landesamt für Verfassungsschutz gesetzlich geregelt werden sollte bzw. dann auch erfolgt ist, und die Frage, ob die in den Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz jetzt gegenständlichen Fallkomplexe bzw. bekannt gewordene angrenzende Fallkonstellationen krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen, in denen bis dato die lokale OK-Ermittler quasi ,unkontrolliert' gegen kriminelle Strukturen unter Verwicklung von maßgeblichen Vertretern von Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderer Behörden und anderer Behörden ermittelten, bei der diesbezüglichen Gesetzesinitiative eine Rolle spielten; 2. Informationsaustausch, Beratungen, Entscheidungen und etwaige Festlegungen der Staatsregierung, ihrer Mitglieder, von Staatsministerien oder nachgeordneten Behörden seit dem In-KraftTreten des besagten Gesetzes am 9. September 2003 betreffs der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz im neu zugeordneten Aufgabenbereich ,Beobachtung der OK' und der hieraus gewonnen Erkenntnisse, Daten, Aktenbestände und Datensammlungen, einschließlich deren Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden sowie hinsichtlich bestehender Unterrichtungspflichten gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK); 3. welche Planungen, Vorstellungen oder Verfahrensweisen zur Unterrichtung der Mitglieder der PKK über die Tätigkeit und die Ergebnisse des LfV aus der Beobachtung der ,OK', insbesondere den zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen, innerhalb des LfV und des Staatsministeriums des Innern bestanden und inwieweit diese tatsächlich realisiert wurden im Zeitraum a) vor der Verkündung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (Az.: Vf. 67-II-04), b) nach der Verkündung dieses Urteils, c) nach der erstmaligen diesbezüglichen Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten; 4. in welcher Art und Weise die Kontrolle, Ermittlung und Verfolgung der Organisierten Kriminalität im Bereich des LfV als solche geregelt war, welche Festlegungen es betreffs der Informationspflichten gegenüber der Staatsanwaltschaft gab und auf Grund welcher Rechtsvorschriften oder sonstiger Organisationsakte die jeweiligen Festlegungen erfolgten; 5. ab wann konkret die Organisierte Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz mit welchem personellen Aufwand beobachtet wurde, in welchem Zeitraum jeweils die Beobachtung zu einzelnen Fallkomplexen der Organisierten Kriminalität allgemein und hinsichtlich der jetzt in dem vorliegenden Akten- bzw. Erkenntnisbefund gegenständlichen kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen im Besonderen erfolgte; 6. welche Berichtspflichten über die vom Landesamt für Verfassungsschutz bei der Beobachtung der Organisierten Kriminalität erzielten Erkenntnisse gegenüber der Staatsregierung bzw. einzelner deren Mitglieder, gegenüber dem Staatsministerium des Inneren oder einem anderen Staatsministerium bestanden und gegenüber welchem konkreten Personenkreis bzw. Funktionsebenen im Einzelnen berichtet wurde; 7. nach welchen Kriterien die Entscheidungen über die Abgabe oder Nichtabgabe von bereits gewonnenen Erkenntnissen des LfV zu, wie - vom Sächsischen Datenschutzbeauftragte charakterisiert - ,mittleren bis schwersten Straftaten' an die Strafverfolgungsbehörden erfolgten und durch wen diese Kriterien festgelegt worden sind bzw. wer deren Einhaltung kontrollierte, 8. auf welchen Abstimmungswegen innerhalb des LfV und gegenüber dem Staatsministerium des Innern bzw. im Staatsministerium des Innern selbst die Entscheidungen über die Frage einer Abgabe gewonnener Erkenntnisse zu einzelnen Straftaten/-komplexen an die Strafverfolgungsbehörden vorbereitet und getroffen wurden bzw. aus welchen Erwägungen diese unterlassen wurde, 9. zu wie vielen der durch eigene Beobachtung und Recherchen, Quellenhinweise, aus Einsichtsnahme in beigezogene Aktenvorgänge oder auf sonstige Weise dem LfV bekannt gewordenen derartigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten tatsächlich Abgaben bzw. Informationsübermittlungen im Sinne der §§ 12, 12a des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes an die Strafverfolgungsbehörden erfolgten, wer traf in der letzten Konsequenz die Entscheidung über die Abgabe oder Nichtabgabe und gab es dabei Fälle, in denen die zuständigen ,OK-Bearbeiter' im LfV für eine Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden plädierten, sich damit jedoch nicht durchsetzen konnten; 10. bei wie vielen dem LfV bzw. dessen OK-Referat bis zur Entscheidung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 15. Mai 2007 bekannt gewordenen, jedoch nicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegebenen Straftaten/-komplexen zwischenzeitlich die Verjährung eingetreten ist und in wessen konkreter Verantwortung dies liegt; 11. wann das Staatsministerium des Inneren über die Tätigkeit des LfV bei der Beobachtung der Organisierten Kriminalität, insbesondere hinsichtlich der hier zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen erstmals sowie fortlaufend über die dabei erzielten Beobachtungsergebnisse (Sachstandsberichte, Leitungsvorlagen, Dienstberatung und Vermerke, Lageberichte) unterrichtet wurde und gegenüber welchen Personen bzw. Funktionsinhabern dies konkret erfolgte; 12. welche Dienststellen der Polizei, des LKA, des BKA und der Generalstaatsanwaltschaft bzw. der Staatsanwaltschaften der Landgerichte wann und in welcher Weise vor der Beanstandung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 2. Oktober 2006 über die vorgenannten Beobachtungsergebnisse des LfV unterrichtet wurden, und durch wen im Konkreten; 13. in welcher Art und Weise generell die konkrete Zusammenarbeit des LfV hinsichtlich der Unterrichtung über dessen Beobachtungsergebnisse aus dem Bereich der OK mit den jeweils zuständigen Behörden, den Staatsanwaltschaften, der Polizei oder den Gerichten organisiert, ausgestaltet und praktiziert worden ist; 14. inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder andere Behörden des Bundes über die Tätigkeit und die hierbei erzielten Beobachtungsergebnisse des LfV im Bereich der Organisierten Kriminalität, insbesondere hinsichtlich der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen unterrichtet wurde; 15. wann, durch welche Dienststelle (LfV, LKA oder andere Behörden) die Staatsanwaltschaft über die Tätigkeit und die jeweiligen Ergebnisse aus der Beobachtung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen unterrichtet wurde; 16. welche Dienststelle des Staatsministeriums des Inneren und des LfV oder des Staatsministeriums der Justiz für eine etwaige Unterrichtung der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft über die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Beobachtung der OK durch das LfV bis Juli 2005 und danach zuständig war und welche Schritte zur Information und Unterrichtung im Rahmen dieser Zuständigkeit im Einzelnen erfolgten; 17. welche Rechtsvorschriften, förmliche Vorschriften, innerdienstliche Weisungen oder ähnliche Organisationsakte zur Regelung der Unterrichtung der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft durch Leitung bzw. Strukturen des Landesamtes für Verfassungsschutz oder des Staatsministeriums des Innern wann von wem erlassen bzw. angeordnet worden sind; 18. wann vor dem Monat Mai 2007 durch welche Dienststelle (LfV, LKA oder andere Behörden) die Generalstaatsanwaltschaft Dresden über die Tätigkeit und die jeweiligen Ergebnisse aus der Beobachtung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der hier gegenständlichen kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen, unterrichtet wurde;.welche Dienststelle des Staatsministeriums des Inneren und des LfV für eine Unterrichtung der Generalstaatsanwaltschaft bzw. der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften bis Juli 2005 und danach zuständig war; 20. ob und wann seitens der sächsischen Polizei, Justiz oder anderer Behörden bei diesen vorhandene Erkenntnisse, Unterlagen, Daten, Akten, Datensammlungen und Aktenbestände zu Komplexen der Organisierten Kriminalität allgemein, zu kriminellen und korruptiven Netzwerken mit Verwicklungen von Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderen Behörden im Besonderen, dem Landesamt für Verfassungsschutz zugänglich gemacht worden sind und wenn ja, auf welchen Wegen, aus welchem Anlass, wodurch verursacht, unter welchen Umständen und mit welcher rechtlichen Zulässigkeit dies erfolgte; 21. von welchen konkreten in die Verfügungsgewalt des Landesamtes für Verfassungsschutz gelangten Verfahrensakten der oben näher bezeichneten Polizei, Justiz und sonstigen Behörden das Landesamt für Verfassungsschutz Abzüge fertigte, auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund dies geschah und welche Festlegungen zur Verwahrung selbiger Aktenkopien ursprünglich getroffen, im Weiteren geändert, aufgehoben oder modifiziert worden sind; 22. auf welchen konkreten Wegen und zu welchem Zeitpunkt die von Gerichten, Staatsanwaltschaften, sächsischen Polizei- oder sonstigen Behörden seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz beigezogenen Verfahrensunterlagen an diese zurück gelangten und wie seitens der ursprünglichen ,Absender' bzw. Aktenverwahrungsstellen die Vollständigkeit und Originalität der zurückgereichten Akten festgestellt und bestätigt wurde; 23. wann im Konkreten und aus welchen tatsächlichen Erwägungen durch wen im Landesamt für Verfassungsschutz entschieden wurde, dass die dort gefertigten Ablichtungen von beigezogenen Ermittlungs-, Verfahrens- oder sonstigen Behördenvorgangsakten vernichtet werden und weshalb dies zu einem Zeitpunkt geschah, als im Grunde genommen nach den Erklärungen der Staatsregierung bereits entschieden war, dass die Erkenntnisse des Landesamtes über die kriminellen und korruptiven Netzwerke unter Verwicklung von Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderen Behörden vollständig der zuständigen Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen übergeben werden; 24. welche Kenntnisse die Staatsregierung wann und in welchem Zusammenhang dahingehend erlangt hat, dass ein Teil der vom Landesamt für Verfassungsschutz in oben beschriebenen Zusammenhängen beigezogenen Originalakten von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und sonstigen Behörden trotz - vermeintlicher - Rückführung durch das Landesamt zwischenzeitlich bei den ursprünglich aktenführenden Stellen nicht mehr auffindbar sind; 25. welche Erklärung die Staatsregierung für diesen Aktenverlust hat; 26. zu welchem Zeitpunkt, aus welchem Anlass, mit welchem Gegenstand und welchem Ergebnis es Entscheidungen der Staatsregierung, ihrer Mitglieder, der Staatsministerien und dieser nachgeordneter Behörden über die aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (Az.: Vf. 67-II-04) hinsichtlich der weiteren Beobachtung von Strukturen der Organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz generell und hinsichtlich der hier gegenständlich kriminellen und korruptiven Netzwerke im Besonderen zu ziehenden Konsequenzen in struktureller, organisatorischer, kompetenzrechtlicher und personeller Hinsicht gab, eingeschlossen Forderungen und Festlegungen zum Umgang mit dem vom Landesamt für Verfassungsschutz im Zuge der zeitweiligen gesetzlichen Zuordnung für die komplexe Beobachtung der OK erzielten Erkenntnisse, verarbeiteten Daten, angelegten Akten, Datensammlungen und sonstige Aktenbestände; 27. welche Entscheidungen und Festlegungen von der Staatsregierung, ihren Mitgliedern, den Staatsministerien und den nachgeordneten Behörden infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (Az.: Vf. 67-II-04) hinsichtlich der Weitergabe bzw.
Übermittlung der vom Landesamt für Verfassungsschutz aus der Beobachtung der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen erzielten Erkenntnisse, Unterlagen, Daten, Akten, Datensammlungen und Aktenbestände an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und zum weiteren Verbleib der übrigen Akten- und Datenbestände getroffen wurden; 28. Untersuchung der Frage, ob, wann, in welcher Form und unter wessen Beteiligung die Staatsregierung, deren Mitglieder, Staatsministerien und nachgeordnete Behörden bzw. Behördenleiter die Prüfung der Relevanz der sich aus §§ 12 und 12 a des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes ergebenden Informationspflichten gegenüber der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Komplexe der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken erfolgte und welche Entscheidungen getroffen bzw. Maßnahmen hiernach eingeleitet wurden oder aus welchen Gründen unterblieben sind; 29. Anlass und Umstände des Agierens der Staatsregierung, ihrer Mitglieder und der nachgeordneten Behörden infolge der erstmaligen Intervention des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig zum weiteren Umgang mit den vom Landesamt für Verfassungsschutz im Zeitraum nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (Az.: Vf. 67II-04) und bis zum In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom 28.04.2006 am 28. Mai 2006 bei der Beobachtung der ,OK', insbesondere zu den genannten kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen, erhobenen Daten und den dazu beim Landesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Unterlagen, Akten- und Datenbeständen; 30. auf wessen Veranlassung, wann und mit welchem Ergebnis von welcher Stelle oder Person die rechtliche Zulässigkeit der Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch das LfV geprüft worden ist und welche gesonderten diesbezüglichen rechtlichen Überprüfungen im Zeitraum a) vor der Verkündung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (A.: Vf. 67-II-04), b) nach der Verkündung dieses Urteils, c) nach der erstmaligen diesbezüglichen Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten erfolgten; 31. auf wessen Veranlassung, wann und mit welchem Ergebnis von welcher Stelle oder Person geprüft wurde, ob und in welchem Umfang die Weitergabe und Übermittlung von Erkenntnissen, Akten, Unterlagen und Daten aus dem Bereich der ,OK' durch das LfV an das Staatsministerium der Justiz, die Staatsanwaltschaften oder die Generalstaatsanwaltschaft möglich, erforderlich und rechtlich zulässig ist und welche gesonderten diesbezüglichen rechtlichen Überprüfungen im Zeitraum a) vor der Verkündung des Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (Az.: Vf. 67-II-04), b) nach der Verkündung dieses Urteils, c) nach der erstmaligen diesbezüglichen Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten erfolgten; 32. wann die Staatsregierung, deren Mitglieder, Bedienstete der Staatsministerien, die Generalstaatsanwaltschaft oder andere Behörden über die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung nach den Fragestellungen zu Ziffern 30 und 31 informiert wurden und was hieraufhin von jeweils informierten Stellen und Personen veranlasst wurde.
- VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 77-II-11
Abstrakte Normenkontrolle zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz und Sächsischen …
Den Antragstellern sind gemäß § 16 Abs. 4 SächsVerfGHG die notwendigen Auslagen zu 1/6 zu erstatten, weil sie in etwa diesem Umfang obsiegt und außerdem zur Klärung von Fragen grundsätzlicher Bedeutung beigetragen haben, die von besonderer verfassungsrechtlicher Tragweite sind (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - Vf. 67-II-04, LVerfGE 16, 441 [474]).