Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05   

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https://dejure.org/2005,1244
OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05 (https://dejure.org/2005,1244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.12.2005 - 3 Ss 588/05 (https://dejure.org/2005,1244)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 3 Ss 588/05 (https://dejure.org/2005,1244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr bei mündlicher Korrektur des Fahrtweges durch einen betrunkenen Fahrlehrer; Auslegung des Begriffes "Führen" im Sinne von § 316 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB); Voraussetzung der Bedienung von wesentlichen technischen ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafbarkeit des Fahrlehrers

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ahndung eines während einer Fahrschulfahrt angetrunkenen Fahrlehrers

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Betrunkener Fahrlehrer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alkoholisierter Fahrlehrer - Ordnungswidrigkeit?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit eines angetrunkenen Fahrlehrers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine strafbare Trunkenheitsfahrt durch alkoholisierten Fahrlehrer während Überlandfahrt - Bei fehlender Bedienung wesentlicher technischer Einrichtungen ist Fahrlehrer kein Fahrzeugführer

  • 123recht.net (Kurzinformation, 6.4.2006)

    Alkoholisierter Fahrlehrer freigesprochen! // Alkoholisiert Fahrstunden erteilen straffrei!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Trunkenheitsfahrt - Betrunkener Fahrlehrer

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 316 StGB - Fahrlehrer ist kein "Fahrzeugführer"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1013
  • NZV 2006, 440
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Cottbus, 27.11.2001 - 73 Ds 765/01
    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Sie dient insbesondere dazu, den Fahrschüler vor einer Strafbarkeit nach § 21 StVG zu schützen und entfaltet im Übrigen nur Wirkung für die Frage zivilrechtlicher Gefährdungshaftung (König DAR 2003, 448 [449]; Joerden Blutalkohol 2003, 104 [106]; LK-König, StGB, 11. Aufl., § 315 c Rdnr. 42; AG Cottbus DAR 2003, 476 [477]).

    c) Eine uneigenhändige Nebentäterschaft - wie im vorliegenden Fall vom Amtsgericht angenommen (vgl. insoweit auch AG Cottbus DAR 2003, 476) - scheidet aus, weil der Angeklagte und die Fahrschülerin nicht unabhängig voneinander einen deliktischen Erfolg herbeiführen wollten (LK-Roxin, StGB, 11. Aufl., § 25 Rdnr. 222).

  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    bb) Aus dem Sinn des Wortes "Führen" in § 316 Abs. 1 StGB und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. BGHSt 35, 390 [392 f.]) ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass nur derjenige Führer eines Fahrzeugs sein kann, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind.

    Es muss also jemand, um Führer eines Fahrzeuges sein zu können, das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrraum ganz oder wenigstens zum Teil lenken (BGHSt 18, 6 [8 f.]; 35, 390 [393]; 36, 341 [343 f.]).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.1982 - 3 Ss 83/82

    Fahrunterricht; Fahrschüler; Kraftrad; Fahrschulwagen; Fahrlehrer

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe (VRS 64, 153) und mit ihm Teile der Literatur (Schönke/Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Aufl., § 316 Rdnr. 23; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 2; Janiszewski/Jagow/Burmann-Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 2; Lütkes/Ferner/Kramer, Straßenverkehrsrecht, § 2 StVG Rdnr. 148) ) gleichwohl eine Strafbarkeit des Fahrlehrers aufgrund der Regelung in § 2 Abs. 15 Satz 2 StVG annehmen, ist eine Vorlage gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht veranlasst.
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Es muss also jemand, um Führer eines Fahrzeuges sein zu können, das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzen oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrraum ganz oder wenigstens zum Teil lenken (BGHSt 18, 6 [8 f.]; 35, 390 [393]; 36, 341 [343 f.]).
  • BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59

    Führung des Kraftfahrzeugs - Verbotene Bestellung - Verbotene Ermöglichung -

    Auszug aus OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05
    Ohne Einfluss auf die rechtliche Bewertung ist dabei, dass der Beifahrer sich vorbehält, im Notfall einzugreifen und die Führung des Fahrzeuges zu übernehmen (BGHSt 13, 226 [227 f.]).
  • BGH, 27.07.1962 - 4 StR 215/62

    Tätereigenschaft im Sinne des § 315a Strafgesetzbuch (StGB) - Begriff der

  • BGH, 22.03.1977 - VI ZR 80/75

    Begriff des Führers des Kraftfahrzeugs; Schieben eines nicht betriebsbereiten Kfz

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Dass er sich dabei ein solches Eingreifen im Notfall vorbehält, qualifiziert ihn im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Tathandlung nicht als Fahrzeugführer (BGH, Urteil vom 9. Juli 1959 - 2 StR 240/59, BGHSt 13, 226, 227 f.; OLG Dresden, NJW 2006, 1013, 1014; OLG Düsseldorf, DAR 2014, 40, 41; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 316 StGB Rn. 5; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 41 f.; ders., DAR 2003, 448 und DAR 2014, 363, 370; Schönke/Schröder - Sternberg-Lieben/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 316 Rn. 20; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 315c Rn. 3; MüKo-StGB/Pegel, 2. Aufl., § 315c Rn. 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker - Burmann, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 316 StGB Rn. 2, Mitsch, NZV 2011, 281, 282; Grupp/Kinzig, NStZ 2007, 132, 136; Renzikowski in Matt/Renzikowski, StGB, § 316 Rn. 41, Zieschang in NK-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 10; Weigel, DAR 2014, 41 f.; Scheidler, DAR 2009, 403, 404; Heinrich, DAR 2009, 402, 403; Joerden, BA 40 (2003), 104, 106; aA OLG Bamberg NJW 2009, 2393; AG Cottbus, DAR 2003, 476; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315c Rn. 4; SK-StGB/Wolters, § 316 Rn. 13 (Stand: März 2012); Tolksdorf, Festschrift für 12 Nehm, 2006, S. 437, 441; Blum/Weber, NZV 2007, 228, 229; vgl. OLG Karlsruhe, VRS 64, 153, 157; OLG Hamm, VRS 37, 281, 282; Geppert in LK-StGB, 12. Aufl., § 69 Rn. 29; vgl. auch BGH (Zivilsenat), Urteil vom 22. März 1977 - VI ZR 80/75, VRS 52, 408, 409).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Der Senat neigt dazu, sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg und nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das seinerseits eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG wegen Abweichens von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg unter Berufung auf die eine andere Frage betreffende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.7.1998 (BGHSt 44, 144) zu Unrecht verneint hat, anzuschließen (vgl. auch zu der ähnlichen Problematik bei § 24a StVG bzw. § 316 StGB: OLG Dresden, NJW 2006, 1013 [keine Kfz-Führereigenschaft des Fahrlehrers]; a.A. AG Cottbus, DAR 2003, 476).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 1 RBs 80/13

    Keine ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des Fahrlehrers durch die

    Soweit in Rechtsprechung und Lehre die Ansicht vertreten wird, dass die Norm eine ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des die Fahrt nur begleitenden Fahrlehrers gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO begründe (so wohl OLG Bamberg, DAR 2009, 402 mit [abl.] Anm. Heinrich und [zust.] Anm. Scheidler; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage [2012], § 23 StVO Rdnr. 22a; für eine volle straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung des Fahrlehrers aufgrund der gesetzlichen Fiktion OLG Karlsruhe VRS 64, 153, 157 [obiter dictum]; Xanke, in: Lütkes, Straßenverkehr [Stand Dezember 2012], § 2 StVG Rdnr. 148), folgt der Senat dem nicht (ablehnend auch OLG Dresden NJW 2006, 1013, 1014 zur Haftung des begleitenden Fahrlehrers nach § 24a StVG; ebenso Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage [2013], § 2 StVG Rdnr. 28, 91).

    Dass der Fiktion eine über diese Rechtsfolgen hinausgehende, weiterreichende Wirkung nicht zukommen soll, zeigt schon ihr auf das Straßenverkehrsrecht beschränkter Anwendungsbereich, der insbesondere die §§ 315c, 316 StGB unstreitig nicht erfasst (vgl. OLG Dresden NJW 2006, 1013 f.; König, in: Hentschel/König/Dauer, aaO, § 316 StGB Rdnr. 5), obwohl diese Vorschriften tatbestandlich an das Führen eines Fahrzeuges anknüpfen.

  • AG Landstuhl, 20.10.2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Täterschaft eines Fahrlehrers als Beifahrer

    Daher wurde bereits zu Recht entschieden, dass die gesetzliche Fiktion z.B. auf § 23 Abs. 1a StVO keine Anwendung findet (BGH, Beschl. v. 23.09.2014 - 4 StR 92/14 - BGHSt 59, 311; OLG Düsseldorf, DAR 2014, 40) und der - mitfahrende - Fahrlehrer weder bei eigener Trunkenheit noch bei einem betrunkenen Fahrschüler einen eigenen Verstoß gegen § 24a StVG begeht (OLG Dresden, Beschl. v. 19.12.2005 - 3 Ss 588/05 - juris).
  • AG Herne, 24.11.2011 - 21 OWi 264/11

    Qualifizierung des Fahrlehrers als "Führer" eines Kraftfahrzeugs i.S.d.

    Bei einem Fahrlehrer sind diese Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn sein Einwirken auf den Fahrschüler über die bloße Überwachung der Fahrt hinausgeht, vergleiche auch OLG Dresden in NJW 2006 Seite 1013.
  • AG Herne, 24.11.2011 - 21 OWi 64 Js 891/11

    Fahrlehrer: telefonieren während Übungsfahrt verboten

    Bei einem Fahrlehrer sind diese Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn sein Einwirken auf den Fahrschüler über die bloße Überwachung der Fahrt hinausgeht, vergleiche auch OLG Dresden in NJW 2006 Seite 1013.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04   

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https://dejure.org/2005,3392
BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04 (https://dejure.org/2005,3392)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04 (https://dejure.org/2005,3392)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2005 - AnwSt (R) 9/04 (https://dejure.org/2005,3392)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 1 BRAO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
    Keine sanktionsbewehrte Berufspflichtverletzung bei unbeantwortetem Auskunftsverlangen ohne Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht (Unabhängigkeit von der Kenntnis dieses Rechts)

  • lexetius.com

    BRAO § 56 Abs. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 230
  • NJW 2006, 1013 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 137
  • AnwBl 2006, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91

    Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen

    Auszug aus BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 116 Satz 2, § 198 Abs. 1 BRAO, § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 38, 138, 143).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04
    Soweit die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 136 StPO verweist (BGHSt 38, 214), ist der Regelungsgehalt der beiden Normen - § 136 StPO und § 56 Abs. 1 Satz 2 BRAO -, wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, nicht deckungsgleich.
  • BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06

    Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens

    Zu diesem Personenkreis gehört der (angestellte) Geschäftsführer einer Steuerberaterkammer nicht (BGH aaO; vgl. auch BGHSt 50, 230, 232 zu § 56 BRAO).

    Nach der dem § 80 Abs. 1 StBerG vergleichbaren Regelung des § 56 Abs. 1 BRAO dürfen nur Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Auskunft von den Mitgliedern verlangen (vgl. BGHSt 50, 230, 231).

  • BGH, 12.05.2015 - AnwSt (B) 3/15

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Auskunftspflicht gegenüber der

    Zwar könnten in einer neuen Hauptverhandlung womöglich noch Feststellungen dazu getroffen werden, dass die Aufforderung zur Auskunftserteilung durch den Vorstand oder ein beauftragtes Vorstandsmitglied ausgesprochen wurde und mit den erforderlichen Belehrungen versehen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2005 - AnwSt (R) 9/04, BGHSt 50, 230, 232 f.; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04).
  • BGH, 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04

    Zweck des § 56 Abs. 1 BRAO; Umfang des Hinweises

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt sein Auskunftsverweigerungsrecht kannte (Senatsurteil vom 26. September 2005 - AnwSt(R) 9/04, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.05.2015 - AnwSt (R) 5/15

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Auskunftspflicht gegenüber der

    Zwar könnten in einer neuen Hauptverhandlung womöglich noch Feststellungen dazu getroffen werden, dass die Aufforderung zur Auskunftserteilung durch den Vorstand oder ein beauftragtes Vorstandsmitglied ausgesprochen wurde und mit den erforderlichen Belehrungen versehen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2005 - AnwSt (R) 9/04, BGHSt 50, 230, 232 f.; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04).
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