Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 03.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01   

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https://dejure.org/2005,953
BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01 (https://dejure.org/2005,953)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2005 - IX ZR 197/01 (https://dejure.org/2005,953)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - IX ZR 197/01 (https://dejure.org/2005,953)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährung der Anwaltshaftung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährungsbeginn der Anwaltshaftung im Falle eines rechtlich umstrittenen Rücktritts vom Vertrage; Bewilligung der Löschung einer eingetragenen Vormerkung Zug um Zug gegen Freigabe eines hinterlegten Teilkaufpreises; Eintritt der Anwaltshaftung bei Nichtdurchsetzung von ...

  • Judicialis

    BRAO a.F. § 51; ; BRAO n.F. § 51b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51 (a.F.) § 51b (n.F.)
    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen Rücktritts vom Vertrag statt Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsbeginn der Anwaltshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 35 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Regressverjährung bei nachteiliger Ausübung von Gestaltungsrechten

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Regressverjährung bei nachteiliger Ausübung von Gestaltungsrechten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 35 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Regressverjährung bei nachteiliger Ausübung von Gestaltungsrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung Anwaltshaftung: Wann beginnt sie bei pflichtwidriger Ausübung eines Gestaltungsrechts? (IBR 2006, 105)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1143 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 279
  • ZIP 2005, 1874
  • MDR 2006, 178
  • NJ 2005, 552
  • WM 2005, 1869
  • BB 2005, 2152
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.07.1988 - VIII ZR 256/87

    Rücktrittserklärung durch Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Die ursprünglichen vertraglichen Leistungspflichten können nicht mehr durchgesetzt werden, weshalb eine Nachfristsetzung ebenso ausscheidet wie ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (vgl. BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - VIII ZR 304/77, NJW 1979, 762; v. 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878 unter 2. a; v. 6. Juli 1988 - VIII ZR 256/87, NJW 1988, 2877 unter 3. b, aa).

    Er ist deshalb grundsätzlich vor unbeabsichtigten, nachteiligen Folgen dadurch zu schützen, daß seine Erklärung nur dann als Rücktritt ausgelegt wird, wenn sie eindeutig zu erkennen gibt, er habe ein ausschließliches Interesse daran, Leistungen des Schuldners nicht mehr entgegennehmen zu müssen (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juli 1988 - VIII ZR 256/87, NJW 1988, 2877 unter 3. b, bb).

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Die ursprünglichen vertraglichen Leistungspflichten können nicht mehr durchgesetzt werden, weshalb eine Nachfristsetzung ebenso ausscheidet wie ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (vgl. BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - VIII ZR 304/77, NJW 1979, 762; v. 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878 unter 2. a; v. 6. Juli 1988 - VIII ZR 256/87, NJW 1988, 2877 unter 3. b, aa).

    Dies war hier wegen des Schadensersatzverlangens in den Parteischreiben zunächst nicht der Fall (vgl. BGH, Urt. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279, 1280 unter II. 2. c; v. 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878 unter 2. b).

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Versäumt der haftpflichtige Anwalt dies schuldhaft, steht dem Geschädigten ein Sekundäranspruch zu, der sich darauf richtet, so gestellt zu werden, als wäre die Verjährung des primären Schadensersatzanspruchs nicht eingetreten (vgl. BGHZ 94, 380, 385 f; BGH, Urt. v. 14. November 1991 - IX ZR 31/91, WM 1992, 579, 581; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960; v. 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02, BGH-Report 2004, 809, 811).

    Ist dagegen noch offen, ob ein pflichtwidriges, mit einem Risiko behaftetes Verhalten zu einem Schaden führt, so ist ein Ersatzanspruch noch nicht entstanden, so daß eine Verjährungsfrist nicht in Lauf gesetzt wird (BGHZ 119, 69, 70 f; BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 aaO).

  • BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 304/77

    Rücktritt vom Vertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Die ursprünglichen vertraglichen Leistungspflichten können nicht mehr durchgesetzt werden, weshalb eine Nachfristsetzung ebenso ausscheidet wie ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (vgl. BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - VIII ZR 304/77, NJW 1979, 762; v. 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878 unter 2. a; v. 6. Juli 1988 - VIII ZR 256/87, NJW 1988, 2877 unter 3. b, aa).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Dies war hier wegen des Schadensersatzverlangens in den Parteischreiben zunächst nicht der Fall (vgl. BGH, Urt. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279, 1280 unter II. 2. c; v. 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878 unter 2. b).
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Besteht der Pflichtverstoß des Rechtsanwalts darin, daß durch die Ausübung eines vertraglichen Gestaltungsrechts andere, sonst erfolgversprechende Ansprüche dauerhaft vereitelt werden, so entsteht der Schaden bereits mit der Ausübung des Gestaltungsrechts, weil sich bereits dadurch die Vermögenslage des Auftraggebers endgültig verschlechtert hat (vgl. BGH, Urt. v. 26. Februar 1985 - VI ZR 144/83, WM 1985, 1038, 1040; v. 24. Januar 2002 - IX ZR 228/00, WM 2002, 1073, 1076).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Versäumt der haftpflichtige Anwalt dies schuldhaft, steht dem Geschädigten ein Sekundäranspruch zu, der sich darauf richtet, so gestellt zu werden, als wäre die Verjährung des primären Schadensersatzanspruchs nicht eingetreten (vgl. BGHZ 94, 380, 385 f; BGH, Urt. v. 14. November 1991 - IX ZR 31/91, WM 1992, 579, 581; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960; v. 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02, BGH-Report 2004, 809, 811).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Spätestens im April 1995 war der Schaden der Kläger mit Auszahlung der letzten Mittel von dem Notaranderkonto an die Käuferin oder ihre Zessionarin eingetreten, weil damit die zuvor nach § 406 BGB in Frage kommende Aufrechnungsmöglichkeit (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87, WM 1988, 1834, 1836; v. 17. November 1999 - XII ZR 281/97, NJW 2000, 948, 950; MünchKomm-BGB/Schlüter, 4. Aufl. § 387 BGB Rn. 34; Schmitz, MDR 1989, 582; kritisch: Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2000 § 387 Rn. 89) wegfiel.
  • BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97

    Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Spätestens im April 1995 war der Schaden der Kläger mit Auszahlung der letzten Mittel von dem Notaranderkonto an die Käuferin oder ihre Zessionarin eingetreten, weil damit die zuvor nach § 406 BGB in Frage kommende Aufrechnungsmöglichkeit (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. Oktober 1988 - IVb ZR 70/87, WM 1988, 1834, 1836; v. 17. November 1999 - XII ZR 281/97, NJW 2000, 948, 950; MünchKomm-BGB/Schlüter, 4. Aufl. § 387 BGB Rn. 34; Schmitz, MDR 1989, 582; kritisch: Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2000 § 387 Rn. 89) wegfiel.
  • RG, 22.01.1901 - V 426/01

    Rücktrittsrecht des Verkäufers.

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - IX ZR 197/01
    Der Prozeßbevollmächtigte ist unter diesen Voraussetzungen regelmäßig befugt, im Namen des Mandanten den Rücktritt von einem Vertrag zu erklärten (vgl. RGZ 50, 138, 143 f; BGHZ 31, 206, 209; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 81 Rn. 10; MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim § 81 Rn. 8).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 31/91

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf kurze Verjährung

  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83

    Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts

  • BGH, 04.11.1959 - V ZR 45/59

    Fortgesetzte Gütergemeinschaft

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Hingegen fehlt es an einem Schaden, solange nur das Risiko eines Vermögensnachteils besteht (BGHZ 119, 69, 70 f; Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, WM 1998, 779, 780; v. 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02, WM 2004, 2034, 2037; v. 23. Juni 2005 - IX ZR 197/01, WM 2005, 1869, 1870).

    Unerheblich ist, dass der Schaden bis zum Ablauf des 11. Januar 1996 nach der Behauptung des Klägers wieder hätte rückgängig gemacht werden können (vgl. BGH, Urt. v. 23. Januar 2005 - IX ZR 197/01, aaO).

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Sollte das Berufungsgericht, was auch nach den Grundsätzen zur Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens einer Partei bei der Auslegung von Erklärungen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - VII ZR 222/10, juris Rn. 9) revisionsrechtlich erhebliche Auslegungsfehler nicht erkennen lässt, dabei bleiben, der Kläger habe den Widerruf am 8. August 2014 erklärt, wird es zu beachten haben, dass der Widerruf als Gestaltungsrecht (Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15, WM 2016, 2295 Rn. 19, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) nach seinem Zugang (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB) unwiderruflich ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1964 - II ZR 15/63, LM Nr. 5 zu ADS und vom 23. Juni 2005 - IX ZR 197/01, WM 2005, 1869, 1871; Staudinger/Kaiser, BGB, Neubearb. 2012, § 346 Rn. 40) und nicht mit Schreiben vom 29. Oktober 2014 zurückgenommen werden konnte.
  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 285/03

    Anfechtung eines Vergleichs durch den Insolvenzverwalter; Begriff der

    Die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht ermächtigt ihn grundsätzlich auch zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen materiell-rechtlichen Inhalts, soweit diese vom Streitgegenstand umfasst werden und dem Prozessziel dienlich sind (BGH, Urt. v. 23. Juni 2005 - IX ZR 197/01, WM 2005, 1869, 1871 unter II.2.d, aa).
  • BGH, 12.11.2009 - IX ZR 152/08

    Hemmung der Verjährung durch im Vorprozess erklärte Streitverkündung;

    Endet der Auftrag des Anwalts aber, bevor die Primärverjährung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist für den Sekundäranspruch nach der Hilfsregel des § 51b BRAO bereits mit der Beendigung des Mandats zu laufen (BGHZ 94, 380, 390; BGH, Urt. v. 21. Januar 1988 - IX ZR 65/87, WM 1988, 629, 631; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 961 f; v. 23. Juni 2005 - IX ZR 197/01, WM 2005, 1869, 1870).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 208/04

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater

    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit demjenigen vergleichbar, welcher der Senatsentscheidung vom 23. Juni 2005 (IX ZR 197/01, WM 2005, 1869) zugrunde lag.
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 U 87/05

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen Rechtsanwalt wegen

    Ein solcher Fall tritt ein, wenn sich die Vermögenslage des Mandanten in feststellbarer Weise verschlechtert, ohne dass feststehen muss, ob der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder ob mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist und nicht nur eine erhöhte Risikolage eingetreten ist, die noch keinen Schaden entstehen lässt (vgl. zuletzt BGH NJW 2006, 1143, WM 2005, 1869 = BB 2005, 2152 m. w.N.; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rn. 1234; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht Rn. 628ff; Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., § 51b Rn. 41 jew. m. w.N.).

    Verjährungsrechtlich kommt es allein darauf an, ob mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer, im einzelnen noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 2006, 1143, WM 2005, 1869 = BB 2005, 2152 m. w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung

    Das trifft zu, sobald durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder ob mit der nicht fern liegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGH, BB 2005, 2152; NJW-RR 2006, 279).
  • LAG München, 19.12.2019 - 8 Sa 219/17

    Ein angestellter Anwalt ist verpflichtet, seine Vergütungsansprüche aus einer

    Was die Beklagte aus dem Urteil des BGH vom 23.06.2005 - IX ZR 197/01, NJW-RR 06, 279-281, Juris) für die vorliegende Problematik herleiten möchte, erschließt sich nicht.
  • OLG Köln, 17.10.2017 - 17 U 72/17

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren mangels

    Ein sogenannter "sekundärer Schadensersatzanspruch" des Rechtsanwalts, der an die Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über die Verjährung eines eventuellen primären Schadensersatzanspruchs wegen Pflichtverletzung anknüpfte, hatte seine Grundlage in der früher geltenden kurzen und kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist in § 51 bzw. § 51b BRAO alter Fassung (vgl. BGH, MDR 2006, 178 f. = juris Rn 13).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 22/09

    Steuerlicher Schaden bei der Veräußerung von Besitzunternehmen und

    Für die Anwendung der Risiko-Schaden-Formel wäre dann ebenso wie in Fällen, in denen der Mandant infolge steuerlicher Fehlberatung eine ungünstige Beteiligung eingeht (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1994 - IX ZR 195/93, NJW 1994, 1405, 1407 unter II. 2.; Urteil vom 13. Dezember 2007, aaO Rn. 16) oder ein ungünstiges Gestaltungsrecht ausgeübt hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - IX ZR 197/01, WM 2005, 1869, 1870 unter II. 2. A), kein Raum.
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 90/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung von

  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 122/11

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes

  • LG Köln, 07.08.2014 - 27 O 392/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Anwaltsregress

  • OLG Hamm, 12.08.2014 - 28 W 11/14

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

  • LG Darmstadt, 04.06.2018 - 19 OH 5/18

    Fehlendes rechtliches Interesse bei einem selbständigen Beweisverfahren nach §

  • LG Düsseldorf, 30.10.2012 - 4a O 46/11

    Zahnersatz

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - I-3 Wx 230/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2810
OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - I-3 Wx 230/05 (https://dejure.org/2006,2810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2006 - I-3 Wx 230/05 (https://dejure.org/2006,2810)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - I-3 Wx 230/05 (https://dejure.org/2006,2810)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Anspruch eines Eigentümers auf Ersatz von Kosten für ein Gutachten und für die Instandsetzung eines Wintergartens; Einstufung des Baus eines Wintergartens als unzulässige bauliche Veränderung; Berechtigung ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand einer Partei im Ausland - Rückbau eines auf Balkon mit Zustimmung aller (früheren) Eigentümer errichteten Wintergartens?

  • ibr-online

    Miteigentümer wohnt im Ausland: Instanzenzug bei Beschwerde?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1143
  • NZM 2006, 349
  • FGPrax 2006, 106
  • ZMR 2006, 789
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 3 Wx 92/05

    Wohneigentumsrecht - Kostentragung für Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Das Landgericht hat die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1, der Senat - 3 Wx 92/05 - mit Beschluss vom 4. November 2005 die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    In der Sache ist zunächst davon auszugehen, dass der auf dem Balkon aufgebaute Wintergarten wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist und seine konstruktiven Teile zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (vgl. Im Einzelnen Senatsbeschluss vom 4. November 2005 - 3 Wx 92/05 - S. 9 f.).

    Des Weiteren ist festzuhalten, dass die übrigen Wohnungseigentümer der damaligen Sondereigentümerin der Wohnung des Beteiligten zu 1 mit dem Beschluss vom 7. Februar 1992 eine Zustimmung zu der baulichen Veränderung auf dem zu deren Sondereigentum gehörenden Balkon unter Verwahrung gegen die Kostenlast erteilt haben und der Beteiligte zu 1 als Sondernachfolger diesen Beschluss nach § 10 Abs. 3 WEG, auch ohne Eintragung im Grundbuch, gegen sich gelten lassen muss (vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2005 - 3 Wx 92/05 - S. 12).

    Von dem Wintergarten in der Vergangenheit ausgegangene - inzwischen längst beseitigte - (Feuchtigkeits-) Beeinträchtigungen, können indes ebenso wenig wie eine zu befürchtende Kostenbelastung der Gemeinschaft als die Beseitigung der Anlage und den hiermit verbundenen Nachteil des Beteiligten zu 1 rechtfertigende sachliche Gründe eingestuft werden, zumal inzwischen geklärt ist, dass entsprechende wirtschaftliche Folgen ggf. den Beteiligten zu 1 und nicht die Gemeinschaft treffen würden (vgl. Senatsbeschluss - I-3 Wx 92/05 vom 4. November 2005).

  • OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99

    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Die Beseitigung einer einst gemäß § 22 Abs. 1 WEG beschlossenen baulichen Veränderung (Rückbau) stellt nämlich ihrerseits wieder eine die Einstimmigkeit voraussetzende bauliche Maßnahme im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar (OLG Köln NZM 2000, 305; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005, § 22 Rdz. 9), wobei sich die Beseitigung eines Wintergartens für den Nutzungsberechtigten regelmäßig - so auch hier für den Beteiligten zu 1 - nachteilig im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG auswirkt.

    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Blick auf ihre autonome Beschlusszuständigkeit grundsätzlich berechtigt, über eine geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen - ggf. auch die Genehmigung zur Vornahme einer baulichen Veränderung zu widerrufen (BayObLG WE 1995, 342) - soweit sie schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer aus dem Erstbeschluss beachtet (BGHZ 113, 197, 200; vgl. auch OLG Köln NZM 2000, 305).

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Die von den Beteiligten zu 2 bis 8 zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs [BGHZ 113, 197] stütze ihre Rechtsauffassung nicht.

    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Blick auf ihre autonome Beschlusszuständigkeit grundsätzlich berechtigt, über eine geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen - ggf. auch die Genehmigung zur Vornahme einer baulichen Veränderung zu widerrufen (BayObLG WE 1995, 342) - soweit sie schutzwürdige Belange einzelner Wohnungseigentümer aus dem Erstbeschluss beachtet (BGHZ 113, 197, 200; vgl. auch OLG Köln NZM 2000, 305).

  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Aufgrund der rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es dabei nicht darauf an, ob sich im Einzelfall besondere Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH - VIII ZB 111/03 - vom 23.03.2004, JurBüro 2004, 456 f.; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1505).

    § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG findet - trotz §§ 29 a ZPO, 23 Satz 1 Nr. 2a GVG - z. B. auch auf Mietstreitigkeiten Anwendung ( BGH JurBüro 2004, 456 f. ).

  • BayObLG, 03.03.1999 - 2Z BR 7/99

    Vom Eigentümerbeschluss abweichende Heizungsanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    So ist etwa eine bauliche Veränderung, die der Beseitigung von Gefahren dient, stets als in den Bereich ordnungsgemäßer Instandsetzung fallende Maßnahme zu werten (OLG Köln, NZM 1999, 624; Weitnauer-Lüke, WEG 9. Auflage 2005 § 22 Rdz. 12).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Bei Streitgenossenschaft ist die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts schon dann gegeben, wenn einer der Streitgenossen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hatte (BGH NJW 2003, 2686).
  • BGH, 01.06.2004 - VIII ZB 2/04

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Aufgrund der rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es dabei nicht darauf an, ob sich im Einzelfall besondere Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH - VIII ZB 111/03 - vom 23.03.2004, JurBüro 2004, 456 f.; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1505).
  • OLG Oldenburg, 04.09.2003 - 5 AR 44/03

    Entscheidungskompetenz des Landgerichts über sofortige Beschwerden in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Nach OLG Oldenburg (NJW-RR 2004, 499) soll allerdings in Zwangsvollstreckungssachen das Landgericht auch dann zur Entscheidung über sofortige Beschwerden berufen sein, wenn eine Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat.
  • RG, 07.02.1905 - II 225/04

    Ablehnung Sachverständiger; Entscheidung durch Urteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05
    Diesen Beschluss hat der Beteiligte zu 1 im Verfahren 290 II 225/04 AG Düsseldorf/25 T 304/05 LG Düsseldorf (= I-3 Wx 231/05 OLG Düsseldorf) fristgerecht angefochten.
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies zunächst für Anträge auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen entschieden und dabei auch auf die Besonderheiten dieses Verfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG abgestellt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 1143; siehe auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1144).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06

    Unterlassungsanspruch gegen freilaufende Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum

    In Wohnungseigentumssachen ist - jedenfalls soweit Beschlussanfechtung Verfahrensgegenstand ist - das Landgericht auch dann zur Entscheidung über sofortige Beschwerden berufen, wenn - wie hier die Beteiligte zu 3 (Belgien) - eine Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (Senat vom 03.02.06, NZM 2006, 349).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06

    Zuständiges Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssache - hier:

    Zweifel an der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG auf Verfahren nach dem WEG habe die Kammer - insoweit im Anschluss an die die Anwendbarkeit als solche nicht in Frage stellende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03.02.2006 - Az I-3 Wx 230/05 - nicht.

    In Wohnungseigentumssachen ist - jedenfalls soweit Beschlussanfechtung Verfahrensgegenstand ist - das Landgericht auch dann zur Entscheidung über sofortige Beschwerden berufen, wenn - wie hier die Eigentümer S. und M. A., die Beteiligten zu 3, (Großbritannien) - eine Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (Senat vom 03.02.06, NZM 2006, 349).

  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 103/06

    Ungültigerkärung eines Eigentümerbeschlusses

    Denn in Wohnungseigentumssachen, die eine Beschlussanfechtung zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung berufen, wenn ein Beteiligter, wie hier der Antragsteller in Österreich, seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 789 ).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2007 - 3 W 169/07

    Zuständigkeit des Landgerichts in Beschwerdeverfahren nach der Insolvenzordnung

    Die Zuständigkeit des Landgerichts wird aus den gleichen Erwägungen auch bejaht für - vor dem 1. Juli 2007 anhängige - Wohnungseigentumsverfahren und in Nachlassverfahren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2007, 331 und NJW 2006, 1143; OLG Stuttgart NJW 2006, 1144; OLG München OLGR 2007, 829; für das Nachlassverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2007 - 3 Wx 155/07, zitiert nach Juris).
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