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   BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04   

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https://dejure.org/2005,1477
BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04 (https://dejure.org/2005,1477)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2005 - V ZR 230/04 (https://dejure.org/2005,1477)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04 (https://dejure.org/2005,1477)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urteilsergänzungsverfahren: Zulässigkeit; Anforderungen an die Zulässigkeit eines Urteilsergänzungsverfahrens nach § 321 Zivilprozessordnung (ZPO); Prüfung der Lückenhaftigkeit einer gerichtlichen Entscheidung i.S.d. § 321 ZPO im Rahmen der Prüfung der Begründetheit des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten des ausgeschiedenen Beklagten

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 1; ; ZPO § 265 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 266 Abs. 1; ; ZPO § 321

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur Übernahme des Rechtsstreits durch den Rechtsnachfolger einer Partei entstandenen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Urteilsergänzung - Bei Entscheidungslücken richtig vorgehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1351
  • MDR 2006, 955
  • FamRZ 2006, 482 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Denn selbst wenn der Antrag auf Urteilsergänzung unzulässig und die Durchführung der Berufung der einzig mögliche Weg zur Erlangung der beantragten Kostenentscheidung wäre, könnte der Antrag nicht unter dem Gesichtspunkt als zulässig angesehen werden, dass das Berufungsgericht ihn durch eine inkorrekte Vorgehensweise sozusagen herausgefordert hat (BGH, Urt. v. 27. November 1979, VI ZR 40/78, NJW 1980, 840, 841).

    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gericht einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen oder den Anspruch einer Partei nicht beschieden hat, weil es ihr Klageziel falsch ausgelegt hat (BGH, Urt. v. 27. November 1979, VI ZR 40/78, NJW 1980, 840).

  • BGH, 16.01.1963 - V ZR 237/60

    Vormerkung. Vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Bei einer Vormerkung ist dies der Fall, wenn sie selbst Gegenstand des Rechtsstreits ist, indem nach §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB ihre dingliche Wirkung gegen Dritte geltend gemacht wird, nicht aber, wenn der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch gegen den persönlichen Schuldner erhoben wird (Senat, BGHZ 39, 21, 25 f.).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Hier kommt nur letzteres in Betracht, weil zum einen die Vormerkung kein dingliches Recht ist (siehe nur Senat, BGHZ 60, 46, 49) und zum anderen das Geltendmachen der dinglichen Wirkung der Vormerkung gegenüber einem Dritten nach §§ 883 Abs. 2, 888 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Senat, BGHZ 28, 182, 185 f.) nicht auf einem Recht beruht, welches für das Grundstück in Anspruch genommen wird, sondern auf den gesetzlichen Rechtswirkungen der Vormerkung.
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01

    Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Er kann allerdings auch - wie hier - die Folge eines anderen rechtlichen Vorgangs sein (Senat, Urt. v. 5. Juli 2002, V ZR 97/01, ZfIR 2002, 1022).
  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Er ist entsprechend § 269 Abs. 1 ZPO von Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache an nur mit Zustimmung des bisherigen Beklagten möglich (BGH, Urt. v. 11. November 1980, II ZR 96/80, NJW 1981, 989).
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 209/94

    Erhebung einer Widerklage gegen einen als Streithelfer des Beklagten am

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    An den bisherigen Prozessergebnissen muss er sich festhalten lassen, soweit er sich nicht in Widerspruch zu ihnen setzt (vgl. BGHZ 131, 76, 80).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Denn auch der von dem Kläger herbeigeführte Parteiwechsel auf der Beklagtenseite, der den Prozess nicht beendet, wird wie eine Klageänderung behandelt (BGHZ 65, 264, 267; 123, 132, 136).
  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Die Voraussetzungen für eine auch im Verfahrensrecht grundsätzlich statthafte Analogie (BGH, Beschl. v. 10. Mai 1994, X ZB 7/93, NJW-RR 1994, 1406, 1407) liegen nicht vor.
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Denn ein Anspruch oder der Kostenpunkt ist nur "übergangen" im Sinne von § 321 Abs. 1 ZPO, wenn er versehentlich nicht beachtet worden ist, nicht dagegen, wenn er rechtsirrtümlich nicht beschieden wurde (BGH, Urt. v. 15. Dezember 1952, III ZR 102/52, MDR 1953, 164, 165).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04
    Denn auch der von dem Kläger herbeigeführte Parteiwechsel auf der Beklagtenseite, der den Prozess nicht beendet, wird wie eine Klageänderung behandelt (BGHZ 65, 264, 267; 123, 132, 136).
  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 300/95

    Nachträgliche Beschränkung der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers auf

  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 11.03.1969 - 4 U 260/68
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Demgemäß ist anerkannt, dass die bewusste Entscheidung eines Gerichts, über einen nach seiner Auffassung nicht oder nicht mehr anhängigen Anspruch nicht zu entscheiden, nur mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann und ein Antrag auf Ergänzung des Urteils nicht zulässig ist (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 321 Rdn. 2, 4; vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 133/04, NJW-RR 2005, 790; Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Damit ist sie als Rechtsnachfolgerin in die Verfahrensposition der früheren Markeninhaberin eingetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 41/03, BGHZ 172, 98 Rn. 28 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren) und muss in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 ZPO sämtliche Handlungen der früheren Markeninhaberin im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen sich gelten lassen (zu § 265 ZPO vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 25; zur grundsätzlichen Geltung des § 265 ZPO im Anwendungsbereich von § 28 MarkenG vgl. BGHZ 172, 98 Rn. 28 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Danach sind die in Rede stehenden Prozesshandlungen bei verständiger Würdigung als Klageänderung in der Form eines Parteiwechsels (vgl. nur Senat, Urt. v. 24. Mai 1955, V ZR 34/54, LM Nr. 8 zu § 264 ZPO, und zuletzt Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 230/04, NJW 2006, 1351, 1353 m.w.N.) auszulegen.

    Danach ist für die hier vorliegende Konstellation eines vom Kläger herbeigeführten Parteiwechsels auf Beklagtenseite anerkannt, dass dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des ausscheidenden Beklagten entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 ZPO aufzuerlegen sind (Senat, Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 230/04, NJW 2006, 1351, 1353; vgl. auch BGH, Urt. v. 6. Juli 2005, IV ZB 6/05, NJW-RR 2005, 1662 f.).

    Zum anderen ist zu beachten, dass eine solche kurzzeitige Überschneidung bei einem Parteiwechsel auf Klägerseite stets vorliegt (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1989, 193, 194), während sie bei einem Wechsel auf Beklagtenseite - aus reinem Gebühreninteresse - herbeigeführt oder verhindert werden kann (vgl. Hansens, JurBüro 1997, 568, 569) und häufig auch nur deshalb entsteht, weil bereits mündlich verhandelt wurde, so dass der Vollzug des Parteiwechsels entsprechend § 269 Abs. 1 ZPO von der Zustimmung des ausscheidenden Beklagten abhängt (vgl. dazu etwa Senat, Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 230/04, NJW 2006, 1351, 1353 m.w.N.).

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