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BGH, 23.02.2006 - 3 StR 281/04 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 51 RVG
Pauschgebühr (besonderer Umfang der Sache; Schwierigkeit der Sache) - Burhoff online
§ 51 RVG
Pauschgebühr; Revision beim BGH - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erhöhte Pauschgebühr des für das Revisionsverfahren bestellten Pflichtverteidiger wegen des besonderen Umfangs und der Schwierigkeit der Sache
- Wolters Kluwer
Bewilligung einer Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger; Anfall sämtlicher gesetzlicher Gebühren bei erstmaliger Bestellung des Verteidigers im Revisionsverfahren; Keine Anwendung der für seine Tätigkeit anfallenden gesetzlichen Gebühren
- Burhoff online
Pauschgebühr; Revision beim BGH
- Judicialis
RVG § 51
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 51 Abs. 1
Pauschgebühr für Rechtsanwalt im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04
- BGH, 23.02.2006 - 3 StR 281/04 (1)
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1535
- NStZ 2006, 409
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68
Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das …
Auszug aus BGH, 23.02.2006 - 3 StR 281/04
Die Grundsätze von BGHSt 23, 324 finden hier entgegen der Ansicht des Vertreters der Bundeskasse keine Anwendung, da Rechtsanwalt X erstmals durch den Bundesgerichtshof zum Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellt wurde und durch diese Bestellung sämtliche für das Revisionsverfahren grundsätzlich anfallenden gesetzlichen Gebühren ausgelöst wurden.