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   KG, 03.06.2005 - 2 AR 63/05 - 5 ARs 31/05, 2 AR 63/05, 5 ARs 31/05   

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https://dejure.org/2005,10176
KG, 03.06.2005 - 2 AR 63/05 - 5 ARs 31/05, 2 AR 63/05, 5 ARs 31/05 (https://dejure.org/2005,10176)
KG, Entscheidung vom 03.06.2005 - 2 AR 63/05 - 5 ARs 31/05, 2 AR 63/05, 5 ARs 31/05 (https://dejure.org/2005,10176)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 2 AR 63/05 - 5 ARs 31/05, 2 AR 63/05, 5 ARs 31/05 (https://dejure.org/2005,10176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Ausschließungsantrags durch Bezugnahme auf Beiakten; Erschleichen eines Vollstreckungsaufschubs bei Fehlen vollstreckbarer Gegenstände oder beitreibungsfähigem Vermögen

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1537
  • NStZ 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

    Auszug aus KG, 03.06.2005 - 2 AR 63/05
    Geht man nämlich davon aus, dass der Ausschließungsantrag hinsichtlich des den Verfahrensgegenstand des Ausschließungsverfahrens bildenden Sachverhalts - ebenso wie die Anklage im Strafverfahren - eine Umgrenzungsfunktion hat, dann müssen sich aus der Begründung des Antrages selbst und nicht erst aus ihm beigefügten Anlagen - mögen diese auch im Einzelnen bezeichnet sein - die Umstände ergeben, die die Ausschließung des Rechtsanwalts als Verteidiger begründen sollen (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 50).
  • KG, 22.10.2015 - 2 ARs 22/15

    Ausschluss des Verteidigers; Inhaltliche Anforderungen an die Vorlage;

    Insoweit kommt dem Vorlagebeschluss (hier in Verbindung mit dem zugrundeliegenden Antrag) - nicht anders als einer Anklageschrift - eine Umgrenzungsfunktion zu (vgl. OLG Bamberg StraFo 2012, 187; Senat NJW 2006, 1537).

    Dies ist möglich, wenn der Vorlagebeschluss (wie hier) - etwa wegen Nichteinhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen - schon unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist und mit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung allein eine zeitliche Verzögerung aber kein Aufklärungsgewinn verbunden wäre (vgl. Senat NJW 2006, 1537; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 138d Rdn. 1; Thomas/Kämpfer in MK-StPO § 138c Rdn. 8).

  • KG, 04.07.2007 - (5 (A)) 4 AR 116/01

    Verteidigerausschluss: Antrag auf Ausschluss des Verteidigers wegen versuchter

    a) Zwar erfüllt der Antrag die Vorlagevoraussetzungen in formaler Hinsicht in der Weise, als er die geschlossene Darstellung bietet, die es dem Senat ermöglicht, den zur Beurteilung erforderlichen Sachverhalt ausschließlich aus ihm heraus und ohne Einsicht in die Sachakten zu beurteilen (vgl. OLG Jena NStZ 2005, 49 mit abl. Anm. Freye; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50; OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 944; KG NJW 2006, 1537; Senat, Beschluß vom 2. April 2007 - (5 (A)) 2 AR 53/07 (1/07) - Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 138c Rdn. 9 mit weit.
  • KG, 04.07.2007 - 5 A 4 AR 116/012/07

    Ausschluss des Strafverteidigers von Mitwirkung im Verfahren wegen Verdachts der

    a) Zwar erfüllt der Antrag die Vorlagevoraussetzungen in formaler Hinsicht in der Weise, als er die geschlossene Darstellung bietet, die es dem Senat ermöglicht, den zur Beurteilung erforderlichen Sachverhalt ausschließlich aus ihm heraus und ohne Einsicht in die Sachakten zu beurteilen (vgl. OLG Jena NStZ 2005, 49 mit abl. Anm. Freye; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50 ; OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 944; KG NJW 2006, 1537 ; Senat, Beschluß vom 2. April 2007 - (5 (A)) 2 AR 53/07 (1/07) - Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 138c Rdn. 9 mit weit.
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