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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05   

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BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05 (https://dejure.org/2006,1671)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2006 - 4 StR 570/05 (https://dejure.org/2006,1671)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 4 StR 570/05 (https://dejure.org/2006,1671)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i.d.F. des 6. StrRG; § 176 Abs. 4 Nr. 2 n.F.; § 2 Abs. 3 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 GG; § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des Kindes; Posieren); milderes Gesetz; Wortlautgrenze (Bestimmtheitsgrundsatz); Persönlichkeitsschutz (keine Aufnahme von Lichtbildern in das Urteil)

  • lexetius.com

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des 6. StrRG, § 176 Abs. 4 Nr. 2 n. F.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen an seinem eigenen Körper; Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen; Auslegung der Straftatbestände zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung; Vorliegen der Voraussetzungen des Sichverschaffens ...

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG; ; StGB § 176 Abs. 4 Nr. 2 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexuell aufreizende Posen des Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 07.02.2008)

    Kinderporno: Wie erfolgreich war die Operation "Himmel"?

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    "Posenfotos" im Internet

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 370
  • NJW 2006, 1890
  • NStZ 2006, 394
  • StV 2006, 525
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
    aa) Der Angeklagte hat die Kinder danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Kinder, um Genitalien und Gesäß unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 43, 366, 368 m.N.).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB i.d.F. des 4. StrRG, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter "oder einem Dritten" unter Strafe stellte und demgemäß auch solche sexuellen Handlungen erfasste (vgl. BGHSt 43, 366, 368; BGHR StGB § 176 Abs. 5 sexuelle Handlungen 1 und § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 5), setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG - ebenso wie § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt.

    bb) Damit sind auch die Schuldsprüche wegen jeweils tateinheitlich begangenen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften i. S. des § 184 Abs. 5 StGB i.d.F. des 6. StrRG nicht belegt, weil diese Vorschrift nur solche Schriften erfasst, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes i. S. der §§ 176 bis 176 b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.; vgl. auch § 184 b Abs. 1 n.F.).

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
    Diese Neufassung des Tatbestands durch das 6. StrRG, die den Anwendungsbereich über die bis dahin geregelten Fälle (Vornahme sexueller Handlungen vor dem Täter oder einem Dritten) hinaus "allgemein" auf sexuelle Handlungen erstrecken sollte, die das Kind "an sich selbst" vornimmt, und damit auch auf den von § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB a.F. nicht erfassten Fall (vgl. BGHSt 41, 285), dass sog. Verbalerotiker Kinder durch Telefonanrufe zu "derartigen Manipulationen" veranlassen (BTDrucks. 13/9064 S. 10 f.), hat zugleich zu einer Einschränkung des bisherigen Anwendungsbereichs geführt.

    Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf die Vornahme auch solcher Handlungen, bei denen es nicht zu Manipulationen am eigenen Körper kommt, ist mit dem Wortsinn der Vorschrift, wie er sich aus den genannten Gründen aus dem Sinnzusammenhang des Gesetzes ergibt (vgl. dazu BGHSt 41, 285, 286; 48, 354, 357), nicht zu vereinbaren.

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
    bb) Damit sind auch die Schuldsprüche wegen jeweils tateinheitlich begangenen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften i. S. des § 184 Abs. 5 StGB i.d.F. des 6. StrRG nicht belegt, weil diese Vorschrift nur solche Schriften erfasst, die den sexuellen Missbrauch eines Kindes i. S. der §§ 176 bis 176 b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.; vgl. auch § 184 b Abs. 1 n.F.).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
    Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf die Vornahme auch solcher Handlungen, bei denen es nicht zu Manipulationen am eigenen Körper kommt, ist mit dem Wortsinn der Vorschrift, wie er sich aus den genannten Gründen aus dem Sinnzusammenhang des Gesetzes ergibt (vgl. dazu BGHSt 41, 285, 286; 48, 354, 357), nicht zu vereinbaren.
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
    Der mögliche Wortsinn eines Gesetzes markiert die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten (BVerfGE 105, 135, 152 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1952 - 2 StR 20/52
    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05
    Ein nicht angefochtener Adhäsionsausspruch bleibt grundsätzlich unberührt, wenn das zum strafrechtlichen Teil eingelegte Rechtsmittel - wie hier - nur eine (teilweise) Aufhebung und Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zur Folge hat (vgl. BGHSt 3, 210, 211).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen

    Darüber hat das neue Tatgericht zu entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 23, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 526; vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890, 1891).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Im Bereich des materiellen Strafrechts markiert der grundsätzlich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Gegenwart zu bestimmende mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 - 2 BvR 794/95, BVerfGE 105, 135, 152 ff. und Beschluss vom 18. September 2006 - 2 BvR 2126/05, NJW 2007, 1193; BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2006 - 1 StR 384/06, NJW 2007, 524, 525 und vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, 372; Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 212/03, BGHSt 48, 354, 357).
  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Vornahme einer nicht mit Manipulationen am

    Der Angeklagte hat die kindliche Nebenklägerin danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Nebenklägerin, um ihre Genitalien unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter unter Strafe stellte (BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368 m.w.N.), demgemäß auch die hier festgestellten Handlungen des Angeklagten erfasste, setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes - ebenso wie § 176 Abs. 4 Satz 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen "an sich" vornimmt.

    Nur wer mit Berührungen verbundene Manipulationen am eigenen Körper vornimmt, nimmt eine Handlung an sich selbst vor (BGHSt 50, 370, 371 f. m.w.N.).

    Diese Vorschriften setzen voraus, dass die pornografischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne der §§ 176 bis 176b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 50, 370, 372; 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.).

  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Zu den dargestellten sexuellen "Handlungen" gehört zwar nach der Neufassung des Gesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2008, 2149) nach herrschender Auffassung auch ein Posieren in sexualbetonter Körperhaltung (vgl. Röder NStZ 2010, 113 ff. mwN; anders zur früheren Gesetzesfassung BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, 371).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 2 Ws 114/12

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer

    Dass dem Angeschuldigten vorliegend die Auswertungsgutachten von der Staatsanwaltschaft ausgehändigt worden sind, da ansonsten mangels Kenntnis des Inhalts der Festplatte, auf der der Vorwurf gegen seinen Mandanten gründet, keine sachgerechte Verteidigung möglich ist, berechtigt ihn nach § 147 Abs. 1 StPO i.V.m. § 184b Abs. 5 StGB nicht dazu, diese höchst inkriminierten Daten von Dritten, die dem Kernbereich des Persönlichkeitsrechts zuzuordnen sind, seinerseits weiterzugeben (vgl. BGH v. 2.2.2006 - Az. 4 StR 570/05 zum Verbot der Kopie kinderpornografischer Bilder im Urteil).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 364/13

    Bedingter Tötungsvorsatz (Gesamtbetrachtung: tatrichterliche Beweiswürdigung;

    Der Adhäsionsausspruch bleibt bestehen, weil der Angeklagte in der Hauptverhandlung den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch anerkannt hat (§ 406 Abs. 2 StPO) und die Wirksamkeit des Anerkenntnisses von ihm nicht in Frage gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006- 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890, 1891, insoweit in BGHSt 50, 370 nicht abgedruckt).
  • OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22

    Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische

    In Fällen, bei denen die Lichtbilder jedoch - wie vorliegend - die zentrale Grundlage für den Schuldspruch eines Strafurteils darstellen, verbietet sich deren Aufnahme in die schriftlichen Urteilsgründe schon deshalb, weil der Angeklagte notwendigerweise in den Besitz zumindest einer Abschrift des Urteils einschließlich der darin wiedergegebenen Aufnahmen gelangt (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 2.2. 2006 - 4 StR 570/05, NJW 2006, S. 1890).
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 572/07

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Bestimmen zur Vornahme einer Handlung "an sich

    Das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme einer nicht mit Manipulationen an seinem Körper verbundenen sexuellen Handlung wird aber von dem Tatbestand des § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i. d. F. des 6. StrRG nicht erfasst (BGHSt 50, 370, 371 f. m. w. N.; Senat StV 2007, 184 = StraFo 2007, 215).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Zu § 406a Abs. 3 StPO in der Fassung vor dem Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I 1354) hat der Bundesgerichtshof aber schon entschieden, dass die nicht angefochtene Entscheidung über den Adhäsionsantrag von der Aufhebung des Urteils im Übrigen unberührt bleibt, wenn die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird (BGHSt 3, 210, 211; vgl. auch BGH NJW 2006, 1890, 1891).
  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei

    Damit dürften sie zwar "sexuelle Handlungen" "vor" anderen vorgenommen haben, aber nicht, wie § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB (i. V. m. § 184 Abs. 5 StGB a. F.) dies in seiner ab dem 1. April 1998 geltenden Fassung erforderte, "an" sich selbst, weil dies eine sichtbare Manipulation voraussetzte (vgl. BGH, Beschl. v. 2.2.2006, 4 StR 570/05, BGHSt 50, 370, juris Rn. 6 f., 9).

    Dies unterscheidet die insoweit maßgebliche Fassung des § 176 StGB in der Fassung des 6. StrRG von der früheren, bis zum 31. März 1998 geltenden Fassung dieser Norm gemäß dem 4. StrRG (§ 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB a. F.), die das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter oder Dritten erfasste (BGH, Beschl. v. 2.2.2006, a. a. O., Rn. 6 f.; zur Rechtslage nach der Fassung von § 176 StGB gemäß dem 4. StrRG vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.1997, 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, juris Rn. 7).

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10

    Sexuelle Nötigung (Taterfolg; Vornahme sexueller Handlungen des Opfers an sich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines

  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15

    Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf

  • VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12

    Disziplinarmaßnahmebemessung bei einem Polizeibeamten wegen Besitzes kinder- und

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 373/18

    Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts in Bezug auf eine vom

  • VG Düsseldorf, 04.10.2017 - 37 K 10723/16

    Disziplinarklage

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 107/06

    Schwerer sexueller Missbrauch (Kinder; Schutzbefohlene); teilweise Einstellung

  • OVG Hamburg, 29.08.2008 - 12 Bf 32/08

    Prüfungsumfang bei einer auf das Disziplinarmaß beschränken Berufung; Einzelfall,

  • VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14

    Disziplinarrechtliche Würdigung des außerdienstlichen Besitzes von

  • VG Kassel, 30.11.2009 - 4 K 1084/08

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Verdacht auf Sexualstraftat

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 50/13

    Zulässigkeit der Aufnahme von Abbildungen in das Strafurteil

  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 328/09

    Abfassung der Urteilsgründe

  • BGH, 13.11.2007 - 4 StR 536/07

    Unterbliebene Ladung des Wahlverteidigers (Darlegungsvoraussetzungen bei der

  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 253/23

    Unbegründetheit der Revision wegen unverständlicher handschriftlicher Anmerkungen

  • BGH, 14.04.2010 - 4 StR 118/10

    Bloße Mitteilung oder nähere Feststellung von belastenden Beweismitteln durch das

  • VGH Bayern, 16.02.2011 - 16a D 09.1697

    Beamter beim Landesamt für Umweltschutz; dienstlicher Besitz von Kinder- und

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 550/07

    Persönlichkeitsschutz; Lichtbilder; Geschädigte; schriftliches Urteil

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1258
OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05 (https://dejure.org/2005,1258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05 (https://dejure.org/2005,1258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 11 UF 218/05 (https://dejure.org/2005,1258)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung von Unterhalt allein von einem Elternteil bei tatsächlicher Leistungsunfähigkeit des anderen; Verweisung des Kindes auf etwaige fiktiv zuzurechnende Einkünfte des nicht leistungsfähigen Elternteils; Erwerbsobliegenheit des Unterhalt verlangenden volljährigen ...

  • Judicialis

    BGB § 362; ; BGB §§ 1601 ff; ; BGB § 1603 II 2; ; BGB § 1607 II 1; ; BGB § 1610 II; ; BGB § 1611; ; BGB § 1611 I; ; BGB § 1611 I 1; ; BGB § 1612b III; ; BSHG § 91 I

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Verwirkung bestehender Unterhaltsansprüche

  • rechtsportal.de

    Höhe der Barunterhaltspflicht eines volljährig gewordenen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren Unterhaltsanspruch kürzen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wissen überschätzt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Barunterhaltspflicht bei Volljährigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Studentin kämpft um Ausbildungsunterhalt - Anspruch gegen den Vater durch unberechtigte Strafanzeige teilweise verwirkt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Unberechtigte Strafanzeige kann den Unterhaltsanspruch kürzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weniger Unterhalt wegen unberechtigter Strafanzeige gegen den Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1890 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 509
  • FamRZ 2006, 1479 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin ist das für sie gezahlte Kindergeld angesichts der alleinigen Inanspruchnahme des Beklagten auf Barunterhalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03-), der der Senat insoweit folgt, analog § 1612b III BGB in voller Höhe anzurechnen.
  • OLG Frankfurt, 21.03.1995 - 1 WF 19/95

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs infolge Kontaktverweigerung des volljährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • OLG Koblenz, 28.02.2000 - 13 UF 566/99

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05
    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 2 WF 174/11

    Pause von zwei Monaten zwischen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

    Nach dem Ende der Schulzeit kann das Kind vielmehr im Regelfall eine gewisse Erholungsphase für sich in Anspruch nehmen (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 509 ff., m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.06.2011 - 2 UF 7/11).
  • OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08

    Volljährigenunterhalt: Bedarf eines Studenten; Studiengebühren als Mehrbedarf;

    Nach allgemeiner Ansicht gilt die Ersatzpflicht nach § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der bisher betreuende, nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes barunterhaltspflichtige Elternteil allenfalls fiktiv zuzurechnende Einkünfte hat (OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1607 Rdn. 12; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 Rdn. 608).
  • OLG Hamm, 04.03.2024 - 4 UF 5/23

    Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren,

    Für die Übergangszeit zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums bestand hier hingegen keine Erwerbsobliegenheit, weil ihr eine Erholungsphase zuzubilligen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05, NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2012 - 2 WF 174/11, FamRZ 2012, 1648).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R

    Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen

    Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken Urteil vom 29.3.1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 mwN; OLG Naumburg Beschluss vom 10.5.2007 - 4 UF 94/07 - FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl OLG Hamm Urteil vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober).
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Als Beispiele für schwere Verfehlungen werden insbesonders tätliche Angriffe auf den Verpflichteten (Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Auflage, § 1611 BGB, Rn. 5), ständig grobe Beleidigungen und Bedrohungen (OLG München, a.a.O.), falsche Anschuldigungen (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 509) und Schädigung des Verpflichteten in seiner beruflichen und wirtschaftlichen Stellung (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 1235) genannt.
  • OLG Koblenz, 04.05.2020 - 13 UF 81/20
    Indes ist in dem vorliegenden Fall der Antragstellerin zu 2) nach dem Schulabschluß eine Übergangszeit zur Erholung und Orientierung zuzubilligen, denn unmittelbar nach dem Schulabschluß muß dem Abiturienten die Möglichkeit gegeben werden, sich über seinen weiteren beruflichen Werdegang und die dafür erforderlichen Voraussetzungen (Studium, Ausbildung) Klarheit zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes Rdn. 2_81a).

    Nach Abschluß der Schule konnte sie weiter bis einschließlich Juni 2018 annehmen, Unterhaltsansprüche gegen den Antragsgegner zu haben, weil die Rechtsprechung Abiturienten üblicherweise eine Übergangszeit nach dem Schulabschluß von in der Regel drei Monaten zugesteht, um sich zu erholen, und sich Klarheit über den weiteren Werdegang zu verschaffen, in der sie nach wie vor ohne Erwerbsobliegenheit unterhaltsberechtigt sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1648; Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, aaO Rdn. 2_81a).

  • OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung i.S. von § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB

    Eine vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil kann nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 603).
  • AG Wismar, 16.11.2016 - 3 F 812/16

    Aussetzung der Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel: Gleichstellung des

    Das Gericht teilt die Auffassung, dass nach dem Ende des Schulbesuches dem Antragsgegner zunächst eine gewisse Erholungsphase zuzubilligen war (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2005 - Az.: 11 UF 218/05 -, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.02.2015 - 9 UF 71/14

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverstoß des Unterhaltsberechtigten durch

    Denn ihr war nach Ende des tatsächlichen Schulbesuchs eine gewisse Erholungsphase zuzubilligen, daneben war ihr aber auch eine angemessene Orientierungs- und Vorbereitungszeit einzuräumen, um sich zunächst einmal darüber klar zu werden, welchen Ausbildungsweg sie weiter einschlagen wollte und wo dies geschehen sollte, bevor sie sich anschließend um eine Umsetzung ihrer gefassten Entschlüsse bemühen konnte bzw. musste (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 509).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 25 WF 64/12

    Unterhaltsberechtigung eines volljährigen Kindes für die Ableistung eines

    Eine vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil kann nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 603).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 5 R 76/11

    Rentenversicherung - Anspruch auf Halbwaisenrente - Übergangzeit - unvermeidbare

  • OLG Koblenz, 17.09.2019 - 13 UF 341/19
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Rechtsprechung
   LG Köln, 17.08.2005 - 9 S 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4090
LG Köln, 17.08.2005 - 9 S 63/05 (https://dejure.org/2005,4090)
LG Köln, Entscheidung vom 17.08.2005 - 9 S 63/05 (https://dejure.org/2005,4090)
LG Köln, Entscheidung vom 17. August 2005 - 9 S 63/05 (https://dejure.org/2005,4090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schaden bei der Benutzung einer Autowaschanlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schaden in Waschanlage - Ursache unklärbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dachständer hat in der Autowaschanlage nichts zu suchen - Schaden am Heckspoiler: Autobesitzerin und Anlagenbetreiber müssen sich die Kosten teilen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Mitschuld bei Gepäckträger in der Waschanlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heckspoiler beschädigt - Mitschuld bei Einfahrt in Waschanlage mit Dachgepäckträger - Bedienungsanleitung schreibt Demontage des Gepäckträgers vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1890 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 603
  • NZV 2006, 312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 04.05.2005 - 9 S 437/04

    Schaden bei der Benutzung einer Autowaschanlage

    Auszug aus LG Köln, 17.08.2005 - 9 S 63/05
    Zur Begründung nimmt die Kammer zunächst Bezug auf das den Parteien bekannte Urteil der Kammer vom 04.05.2005 - Landgericht Köln, Az. 9 S 437/04 -.
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