Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 10.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06   

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https://dejure.org/2006,6808
OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06 (https://dejure.org/2006,6808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2006 - 1 Ss 58/06 (https://dejure.org/2006,6808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2006 - 1 Ss 58/06 (https://dejure.org/2006,6808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der weiteren Nutzung einer Krankenversicherungskarte nach wirksamer Kündigung des Versicherungsschutzes durch die Krankenversicherung; Vorliegen der Voraussetzungen eines Computerbetruges gemäß § 263a Strafgesetzbuch (StGB) in diesem Fall

  • kkh.de PDF

    Kein Computerbetrug (263 a StGB) durch Missbrauch einer Krankenversichertenkarte

  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 263 a; ; StGB § 263 a Abs. 1; ; SGB V § 72 Abs. 1; ; SGB V § 73 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Missbrauch einer Krankenversicherungskarte

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorlage einer falschen Versicherungskarte beim Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2341
  • NStZ 2006, 574
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 19/95

    Leistungserbringung nach Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06
    Durch die ihm gem. §§ 72 Abs. 1, 73 Abs. 2 SGB V verliehene Kompetenz verpflichtet er mit rechtlicher Bindungswirkung die Krankenkassen zur Vergütung der erbrachten Leistung, so dass die Vermögensverfügung des Arztes unmittelbar den Schaden der Krankenkassen bewirkt (BSG NZS 1997, 76).
  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Der Tatbestand des § 263 a StGB erfordert daher, dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursacht (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2341; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263 a Rdnr. 20; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 263 a Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und

    § 263a Abs. 1 StGB setzt vielmehr voraus, dass die unbefugte Verwendung der betroffenen Daten zu einer unmittelbaren Vermögensminderung des Tatopfers führt (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2341; Sch/Sch- Perron, § 263a Rn. 21; LK- Tiedemann/Valerius , § 263a Rn. 65).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Mit Ausstellen des Kassenrezepts trifft der Kassenarzt eine Verfügung über das Vermögen der Krankenkasse, da er kraft Gesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Kassenarztvertrag befugt ist, den Anspruch des Kassenpatienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln nach §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 31 SBG V auszufüllen (BGH GSSt, NStZ 2012, 505 ; BGHSt 49, 17; BSG , Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, zitiert nach ; OLG Hamm NJW 2006, 2341).
  • OLG Celle, 07.10.2016 - 2 Ss 113/16

    Strafbarkeit des unbefugten Einsatzes einer Tankkarte an einer automatisierten

    bb) Soweit das Landgericht im angefochtenen Urteil weiter ausführt, infolge der unbefugten Datenverwendung sei dem Zeugen S. ein Schaden insofern entstanden, als ihm seitens der Firma T. E. in den Sammelabrechnungen über die Firmen-Tankvorgänge der jeweils tatsächlich vom Angeklagten für eigene Zwecke getankte Kraftstoff in Rechnung gestellt wurde, übersieht das Landgericht, dass die unbefugte Verwendung der betroffenen Daten, um von einer Strafbarkeit wegen Computerbetruges gemäß § 263a Abs. 1 StGB ausgehen zu können, zu einer unmittelbaren Vermögensminderung beim Tatopfer führen muss (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2341; Fischer a. a. O., § 263a Rn. 22; Sch/Sch- Perron, 29. Auflage 2014, § 263a Rn. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16240
OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05 (https://dejure.org/2005,16240)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05 (https://dejure.org/2005,16240)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 2 Ss OWi 269/2005, 2 Ss OWi 269/05 (https://dejure.org/2005,16240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Geldbuße und eines einmonatigen Fahrverbots wegen Missachtung des länger als eine Sekunde andauernden Rotlichts einer Ampelanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 § 213
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2341
  • NStZ 2006, 588 (Ls.)
  • StV 2006, 683
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05
    Lediglich wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage in der Weise entbehrt, dass die der richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und in der Verfassung wurzelnde elementare Regeln zum Schutz der Grundrechte verletzt worden sind, oder das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt, kann von einem üblichen, hinzunehmenden Verfahrensfehler nicht mehr gesprochen werden (BayObLGSt 2001, 111/114).

    Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Terminsverlegung sind daher stets das Interesse des Betroffenen an seiner wirksamen Verteidigung (§ 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG ) und das Interesse an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen, wobei das Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang hat (BayObLGSt 2001, 111/114).

  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05
    Insbesondere muss sich das Gericht vom Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren, dessen Recht, vom Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, und der eigenen prozessualen Fürsorgepflicht leiten lassen (OLG Hamm DAR 2001, 321/322).
  • OLG Naumburg, 02.06.2004 - 1 Ss (B) 174/04

    Ablehnung eines Richters wegen Zweifeln an Objektivität und Unvoreingenommenheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05
    c) Auf Grund des in der Gesamtschau zu würdigenden prozessualen Vorgehens des Richters durfte sich daher der Betroffenen der Eindruck aufdrängen, der Richter achte ihre durchaus verständlichen Interessen in keiner Weise und benachteilige sie dadurch (s. auch OLG Naumburg StraFo 2005, 24).
  • KG, 10.07.2008 - 1 Ss 354/07

    Revisionsverfahren: Urteilsaufhebung wegen Mitwirkung eines wegen Besorgnis der

    Der Senat ist dabei nicht auf die isolierte Prüfung jedes einzelnen Befangenheitsantrages für sich genommen beschränkt, sondern kann auch auf die Gesamtschau der oben dargestellten Ablehnungsgesuche zurückgreifen, weil das Landgericht alle oben dargestellten Ablehnungsanträge in einer einheitlichen Entscheidung beschieden hat und somit das beanstandete prozessuale Verhalten des Strafkammervorsitzenden in einer Gesamtschau zu würdigen war (vgl. RGSt 74, 296 (297); BGH StV 1993, 339 und NStZ 2008, 172 (173); OLG Karlsruhe StV 2005, 539 (540); OLG Bamberg NJW 2006, 2341 (2342).
  • OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Notwendiger Vortrag zur Verfahrensrüge

    In allen Fällen hat das Gericht deshalb bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abzuwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. sowie Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 37/09 [bei Juris]; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 = StraFo 2011, 232 f. und schon OLG Bamberg NJW 2006, 2341 f. = StV 2006, 683 ff., jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 8-IV-19
    Er setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander, wonach in Bezug auf die notwendige "verständige Würdigung des Sachverhalts" diejenigen Vorstellungen maßgebend sind, "die sich ein geistig gesunder, bei voller Vernunft befindlicher Prozessbeteiligter bei der ihm zumutbaren ruhigen Prüfung der Sachlage machen kann" (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 339/68 - juris Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 10. Oktober 2005, NJW 2006, 2341 [2342]; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2016, NStZ-RR 2016, 319).
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