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   BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05   

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https://dejure.org/2006,218
BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05 (https://dejure.org/2006,218)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2006 - VI ZB 7/05 (https://dejure.org/2006,218)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 (https://dejure.org/2006,218)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten eines vorprozessualen Privatsachverständigengutachtens; Bestimmung der Voraussetzung für die Einordnung von Kosten als Kosten des Rechtsstreits; Entstehen einer Prozessbezogenheit durch Vorlage eines ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Vorprozessuals Privatsachverständigengutachten ist nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig.

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen der Kostenerstattung für ein von dem Haftpflichtversicherer bei Verdacht des Versicherungsbetrugs vorprozessual eingeholtes Sachverständigengutachten

  • RA Kotz

    Privatsachverständigengutachten vorprozessuales - erstattungsfähig?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung für vorprozessualen Privatsachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallhaftpflichtprozess - Kosten eines vorprozessualen Kompatibilitätsgutachtens

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Kostenerstattung bei Privatgutachten?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für vorprozessual beauftragte Privatsachverständige

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Kostenerstattung bei Privatgutachten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen eines Rechtsstreits zu erstatten? (IBR 2006, 527)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2415
  • MDR 2007, 54
  • NZBau 2006, 647
  • NZV 2006, 469
  • VersR 2006, 1236
  • Rpfleger 2006, 505
  • BauR 2006, 1505
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05
    Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Fortführung von BGHZ 153, 235).

    a) Das Beschwerdegericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass der unterlegene Kläger die dem Gegner erwachsenen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten hat, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren (§§ 91 Abs. 1 Satz 1, 103 Abs. 1 ZPO), und dass dies bei Kosten für ein vorprozessual eingeholtes Sachverständigengutachten nur ausnahmsweise der Fall ist (vgl. Senat, BGHZ 153, 235).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, VersR 2006, 1236 Rn. 6; vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, VersR 2008, 801 Rn. 6 und vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rn. 6).

    Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11).

    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238 und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, aaO; BPatGE 51, 114, 118).

    Der erkennende Senat hat die Frage, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte, insbesondere in Fällen bejaht, in denen die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238 mwN und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10).

    Letztlich dürfen im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aus der ex-ante-Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftig denkenden Partei auch die Kosten des Privatgutachtens nicht völlig außer Betracht bleiben, wenn auch die Partei grundsätzlich die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 10; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, VersR 2006, 1236 Rn. 6; vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, VersR 2008, 801 Rn. 6 und vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rn. 6).

    Da für die Beurteilung der Notwendigkeit auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, aaO Rn. 12; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; BPatGE 51, 114, 118), kann die Erstattungsfähigkeit weder von dem Ergebnis der Begutachtung noch von deren Überzeugungskraft abhängig gemacht werden.

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Der materiell-rechtliche Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist vom prozessrechtlichen Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren zu unterscheiden, für den im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Privatgutachtens im erst späteren (vorprozessualen bzw. prozessualen) Stadium eines Gewährleistungsverlangens teilweise abweichende Grundsätze gelten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 74; Rn 166 ff. mwN; BGH, Beschluss 07.02.2013, VII ZB 60/11, MDR 2013, 494; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, VI ZB 7/05, BauR 2006, 1505; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 4 U 102/07, BauR 2008, 1191; SchiffOG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009, 22 W 1/09 BSch, OLGR 2009, 341).
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