Weitere Entscheidung unten: KG, 30.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05   

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https://dejure.org/2005,3050
OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05 (https://dejure.org/2005,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2005 - 1 Ss 84/05 (https://dejure.org/2005,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2005 - 1 Ss 84/05 (https://dejure.org/2005,3050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen beruflicher Härten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Ausnahme von einem Fahrverbot trotz gegebener Regelvoraussetzung wegen besonderer Fallgegebenheiten unter Erhöhung der Regelgeldbuße; Annahme eines Härtefalls bei Existenzgefährdung eines Betriebes durch Verhängung eines Regelfahrverbots

  • Wolters Kluwer
  • blutalkohol PDF, S. 531

    Absehen von einem nach der BKatV indizierten Fahrverbotes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4 Abs. 4; StVG § 24a § 25 Abs. 1 S. 2
    Absehen von Regelfahrverbot wegen beruflicher Belastung im Sinne einer außergewöhnlichen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Tatrichter kann von der Verhängung eines nach dem Bußgeldkatalog indizierten Fahrverbots absehen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei besonderen Belastungen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei besonderen Belastungen

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3080 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 282
  • NZV 2006, 326
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten ist, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat NZV 2004, 211 ff.).

  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).
  • KG, 22.04.1998 - 1 Ss 98/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots - trotz gegebener Regelvoraussetzung nach der BKatV - wegen besonderer Fallgegebenheiten und unter Erhöhung der Regelgeldbuße ist rechtlich zulässig (§ 2 Abs. 4 BKatV; vgl. BVerfG NJW 1996, 1809 f.; BGHSt 38, 125 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Bei der Prüfung der Voraussetzung eines Ausnahmefalls kommt dem Amtsgericht als Tatgericht ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum, bzw. ein Rechtsfolgeermessen zu (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG VRS 87, 303 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Insbesondere dann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten mit Ausnahmecharakter und Abweichungen vom Normalfall aufweist, kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, dass trotz eines Regelfalles die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt schon allein unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ff.; Senat NJW 2005, 450 ff a. E. und Beschluss vom 18.12.1998, 1 Ss 98/98; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.; OLG Koblenz OLGSt StVG § 25 Nr. 30).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots - trotz gegebener Regelvoraussetzung nach der BKatV - wegen besonderer Fallgegebenheiten und unter Erhöhung der Regelgeldbuße ist rechtlich zulässig (§ 2 Abs. 4 BKatV; vgl. BVerfG NJW 1996, 1809 f.; BGHSt 38, 125 ff.).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Die Annahme eines Ausnahmefalls in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht aus einer Gesamtsicht der rechtsfehlerfrei festgestellten Umstände kann aber aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (OLG Hamm VRS 92, 40 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
    Auch kann Anlass zur Prüfung bestehen, ob ein Fahrverbot auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden kann (Pkw) und hiervon bestimmte Fahrerlaubnisklassen ausgenommen werden können (Senat NZV 2004, 653 f.).
  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei außerordentlicher Härte

  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Der Tatrichter darf seine Überzeugung von einer außergewöhnlichen Härte nicht allein auf die nicht näher belegte Einlassung des Betroffenen stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2013 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; NJW 2005, 1061, 1064; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Karlsruhe NZV 2006, 326; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291; VRS 111 [2006], 62).
  • AG Landstuhl, 09.02.2024 - 3 OWi 4211 js 11910/23

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, unbillige Härte, Voreintragungen

    Schließlich müsste der Arbeitsplatzverlust auch zu einer existenzvernichtenden Härte führen (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326).
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Ausnahmefalls kommt ihm sowohl ein Bewertungsspielraum als auch Rechtsfolgeermessen zu; die tatrichterliche Entscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin überprüft werden und ist bis zur Grenze des rechtlich Vertretbaren hinzunehmen (OLG Karlsruhe 1 Ss 84/05 v. 5.9.2005 - NStZ-RR 2006, 282, zit. n. juris Rn. 2).
  • OLG Bamberg, 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe beim

    13 aa) Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich als Regelfall verwirklichten Fahrverbot nur gerechtfertigt sein, wenn dieses zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt, also eine "existenzvernichtende" außergewöhnliche Härte vorliegt (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326/327).
  • OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07

    Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit

    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.).
  • OLG Bamberg, 10.03.2011 - 2 Ss OWi 1889/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Feststellungen bei

    24 Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung kann trotz der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer ein Absehen von einem an sich als Regelfall verwirklichten Fahrverbot dann gerechtfertigt sein, wenn dieses zu einer massiven Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen führt, also eine "existenzvernichtende" außergewöhnliche Härte vorliegt (OLG Karlsruhe NZV 2006, 326 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09

    OWi-Recht: Voraussetzungen für Absehen von Fahrverbot in Ausnahmefall

    6 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1992, 446; KG VRS 108, 290; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 282; OLG Frankfurt/Main - 2 Ss OWi 98/08) kann bei einem Regelfall aber nur in solchen Einzelfällen, in denen der Sachverhalt erhebliche Abweichungen zu Gunsten des Betroffenen vom Normalfall aufweist, unter angemessener Erhöhung der Geldbuße gemäß § 4 Abs. 4 BKatV von der Anordnung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
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Rechtsprechung
   KG, 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05   

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https://dejure.org/2005,22806
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KG, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
KG, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 (https://dejure.org/2005,22806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhöhung einer Geldbuße wegen vorsätzlicher Benutzung eines Mobiltelefons oder Autotelefons durch Fahrzeugführer

  • Judicialis

    StVO § 23 Abs. 1a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Funktelefon - Keine Erhöhung der Geldbuße wegen Vorsatz

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 23 Abs. 1a StVO
    Da ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO nur vorsätzlich begangen werden kann, ist es rechtsfehlerhaft, die Regelgeldbuße wegen vorsätzlicher Begehungsweise zu erhöhen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handy-Verstoß: Vorsatz wird nicht teurer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 23 Abs. 1a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3080
  • NStZ 2007, 182 (Ls.)
  • NZV 2006, 609
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 06.09.2004 - 1 Ss 138/04

    Bemessung der Geldbuße bei Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

    Auszug aus KG, 30.11.2005 - 3 Ws (B) 600/05
    Da der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird, hat dies, nachdem die Nr. 109 bis 109.2 des Bußgeldkataloges weggefallen waren, bereits in der Regelbuße von 40, 00 Euro entsprechende Berücksichtigung gefunden [vgl. OLG Jena VRS 107, 472 ff.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 23 Rdn. 39].
  • OLG Bamberg, 15.01.2019 - 3 Ss OWi 1756/18

    Verurteilung wegen verbotener Nutzung elektronischer Geräte

    Zwar ist eine den Betroffenen nicht beschwerende Annahme einer nur fahrlässigen Tatbegehung denkbar, jedoch wird in vergleichbaren Fällen auch für die Neuregelung des Bußgeldtatbestandes in § 23 Ia StVO regelmäßig von vorsätzlicher Tatbegehung auszugehen sein (jeweils noch zu § 23 Ia a.F. vgl. schon OLG Karlsruhe, Beschluss vomom 13.08.2013 - 2 [6] Ss 377/13 = Justiz 2015, 14; KG, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 Ss 272/05 = DAR 2006, 336 = NJW 2006, 3080 = NZV 2006, 609 und OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 = NZV 2008, 583 = VRS 115 [2008], 207), wofür im Übrigen die Aufnahme des Verstoßes in Teil II BKat (vgl. Nr. 246.1, 246.2) spricht.
  • AG Landstuhl, 02.04.2015 - 2 OWi 4286 Js 1076/15

    Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Beweiswürdigung der Aussage

    Der Grundsatz, dass bei im Bußgeldbescheid nicht angegebener Schuldform von fahrlässigem Handeln auszugehen ist und eine Verurteilung wegen Vorsatzes nur nach einem Hinweis gemäß § 265 StPO erfolgen kann, gilt bei Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO - Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt - nicht, weil ein solcher Verstoß, zumindest in aller Regel, nur vorsätzlich verwirklicht werden kann (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.08.2013 - 2 (6) Ss 377/13 - juris KG Berlin, Beschl. v. 30.11.2005 - 2 Ss 272/05 - 3 Ws (B) 600/05 - NJW 2006, 3080 OLG Hamm, Beschl. v. 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08 (92/08) - NZV 2008, 583).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2022 - 2 RBs 73/22

    Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs mit verdecktem Gesicht; Unzulässige

    Die Vorsatzform ist hier bereits bei der Regelgeldbuße berücksichtigt und rechtfertigt keine Erhöhung (vgl. zur verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer: OLG Jena NZV 2005, 108; KG NJW 2006, 3080; OLG Hamm NZV 2008, 583).
  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Wiederum kann dahinstehen, ob es bei dem regelmäßig nur vorsätzlich begehbaren Tatbestand des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO (vgl. Senat NZV 2006, 609; OLG Hamm NZV 2008, 583; OLG Karlsruhe Justiz 2015, 14) überhaupt eines rechtlichen Hinweises bedurfte, zumal die veränderte Schuldform sich nach gefestigter Rechtsprechung gar nicht auf die Rechtsfolgenentscheidung auswirken darf (vgl. Senat NZV 2006, 609; Thüringer OLG NZV 2005, 108).

    Auch ist der Abteilungsrichter bereits im Verfahren 290 Owi 2022/05 darauf hingewiesen worden, dass die Regelgeldbuße hier nicht unter dem Gesichtspunkt vorsätzlicher Tatbegehung erhöht werden kann (Senat NZV 2006, 609).

  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines

    Selbst wenn eine solche Konstellation theoretisch denkbar wäre, liegt dem Regelfall des § 23 Abs. 1 a StVO ausschließlich eine vorsätzliche Begehung zugrunde (vgl. Thüringer Oberlandesgericht 1. Strafsenat, Beschluss vom 06.09.2004, 1 Ss 138/04; KG Berlin, Beschluss vom 30.11.2005, 2 Ss 272/05-3 Ws (B) 600/05, 3 Ws (B) 600/05 jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss OWi 305/07

    unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons; Versagung rechtlichen Gehörs;

    Ergänzt weist der Senat darauf hin, dass der Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO regelmäßig vorsätzlich verwirklicht wird (KG, DAR 2006, 336) .
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