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   AG Cloppenburg, 04.08.2005 - 25 OWi 538/05   

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https://dejure.org/2005,24837
AG Cloppenburg, 04.08.2005 - 25 OWi 538/05 (https://dejure.org/2005,24837)
AG Cloppenburg, Entscheidung vom 04.08.2005 - 25 OWi 538/05 (https://dejure.org/2005,24837)
AG Cloppenburg, Entscheidung vom 04. August 2005 - 25 OWi 538/05 (https://dejure.org/2005,24837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kostenerstattung für die Übersendung einer Akte zur Einsichtnahme an den Verteidiger des Betroffenen eines Bußgeldverfahrens; Zweck und Rechtscharakter der Auslagenpauschale gemäß § 107 Abs. 5 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für die Übersendung einer Akte zur Einsichtnahme an den Verteidiger des Betroffenen eines Bußgeldverfahrens; Zweck und Rechtscharakter der Auslagenpauschale gemäß § 107 Abs. 5 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für die Übersendung einer Akte zur Einsichtnahme an den Verteidiger des Betroffenen eines Bußgeldverfahrens; Zweck und Rechtscharakter der Auslagenpauschale gemäß § 107 Abs. 5 Ordnungswidrigkeitengesetz ( OWiG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 309
  • NStZ 2006, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Brandenburg, 22.02.2005 - 22 OWi 325/04

    Auslagen - Erhebung einer Aktenversendungspauschale

    Auszug aus AG Cloppenburg, 04.08.2005 - 25 OWi 538/05
    Nach erfolgter Akteneinsicht hat der Antragsteller die Akte mit Schreiben vom 06.05.2005 an die Antragsgegnerin zurück gereicht und zugleich unter Hinweis auf die Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel (22 Owi 325/04) mitgeteilt, dass er den Kostenansatz von 12 EUR für unbegründet erachtet, weil die Akte auf eigene Kosten zurück gereicht wurde.
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