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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6795
OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06 (https://dejure.org/2006,6795)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.06.2006 - 1 Ws 261/06 (https://dejure.org/2006,6795)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 1 Ws 261/06 (https://dejure.org/2006,6795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Nr. 7000 VV RVG
    Dokumentenpauschale; Einscannen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung als gerichtlich bestellter Verteidiger; Entstehen einer Dokumentenpauschale bei Herrstellung einer Vervielfältigung eines Schreibwerks durch Einscannen und Abspeichern als Datei; Subsumtion des Einscannens unter den gesetzlichen Begriff "für ...

  • Burhoff online

    Dokumentenpauschale; Einscannen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 7000
    Erfallen der Dokumentenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gebührenrecht - Einscannen von Aktenteilen

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 7000 VV RVG
    Kopierkosten, Einscannen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gebührenrecht - Einscannen von Aktenteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3504
  • StV 2007, 485
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06
    In seiner Entscheidung vom 05.07.2001 zu einer urheberrechtlichen Frage führt der Bundesgerichtshof aus: "Mit Recht hat das BerGer. angenommen, dass es sich bei den von der Bekl. vertriebnen Scannern um Vervielfältigungsgeräte handelt, also um Geräte, die dazu bestimmt sind, geschützte Vorlagen durch Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung zu vervielfältigen ..." (BGH GRUR 2002, 246 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 38/06

    Keine Vergütungspflicht nach § 54a UrhG für Drucker und Plotter ohne Scaneinheit

    Wie bereits dargelegt, kann schon das digitale Vervielfältigungsstück vom Nutzer verwendet werden, sei es, dass er es einem Dritten - digital - übersendet (wo es abgespeichert, weiterverarbeitet oder ausgedruckt werden kann), sei es, dass er es - unbearbeitet oder nach Bearbeitung - in Augenschein nimmt und in dieser Form geistig verwertet (vgl. als Beispielsfall die Fallgestaltung OLG Bamberg NJW 2006, 3504), sei es, dass er es - als Archiv oder für ein späteres Lesen oder eine zukünftige Bearbeitung - abspeichert.
  • LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11

    Das Einscannen muss im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG wie das

    Letztlich aber kommt der Senat zum Ergebnis, dass Scannen im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG als Ablichten behandelt werden muss; dies steht auch in Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. aus der Rechtsprechung nur OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504; vgl. aus der Literatur statt vieler Hansens, Die Dokumentenpauschale nach dem RVG, RVGreport 2004, S. 402 ff.; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 10.06.2009 - S 26 R 245/06).

    d) Semantisch erscheint es durchaus angängig, die Erstellung einer Datei durch Scannen als Ablichtung im Sinn des Gesetzes zu begreifen (so ausdrücklich OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504).

    Dem Grunde nach dürfte beides intendiert sein (vgl. OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504).

  • LG Kleve, 11.08.2011 - 120 Qs 68/11

    Verteidiger kann grundsätzlich die Erstattung der Kosten für die Kopien der

    Die Dokumentenpauschale steht dem Verteidiger auch dann zu, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (OLG Bamberg, NJW 2006, 3504).
  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 8 WF 167/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr im Zusammenhang mit der

    Hierdurch wird aber die Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 RVG-VV ausgelöst (Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Auflage 2008, Nr. 1000 RVG-VV Rdnr. 127; OLG Köln MDR 2006, 539 und JurBüro 2006, 588).
  • AG Hannover, 31.01.2014 - 218 Ls 598/12

    Anfall der Dokumentenpauschale bei Einscannen einer Akte

    Diese Klarstellung durch den Gesetzgeber macht den in der Erinnerung genannten Beschluss des OLG Bamberg vom 26.6.06, NJW 2006, 3504 (Bl. 162 d.A.) und auch die dort erwähnten weiteren älteren Entscheidungen, die auch eingescannte Dokumente als Ablichtungen i.S. Nr. 7000 VV RVG ansahen, hinfällig.
  • SG Nordhausen, 27.06.2016 - S 13 SF 2009/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einscannen und

    So haben beispielsweise das Bayerische Landessozialgericht (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - L 15 SF 325/11 B E -, juris) und das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 Ws 261/06 -) die Auffassung vertreten, der Dokumentenscan sei der körperlichen Herstellung des Dokumentes gleichzustellen.
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 36 Qs 112/09

    Erstattungsfähigkeit einer Dokumentenpauschale

    Bamberg (NJW 2006, 3504), dem sich die Mehrheit im Schrifttum angeschlossen hat (vgL Schmidt in Burhoff (Hrsg) , Kommentar zum RVG,W 7000 Nr. 13; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt , RVG, 18. Aufl. W 7000, Rdn. 6) der Ansicht, dass der Anspruch auf eine Dokumentenpauschale mit dem Einscannen und elektronischen Abspeichern von Aktenauszügen entsteht.
  • AG Berlin-Tiergarten, 26.11.2014 - 229 Ds 130/14

    Kopierkosten, Erstattungsfähigkeit, Erforderlichkeit, eingescannte Akten

    Die Dokumentenpauschale steht einem Verteidiger jedoch auch dann zu, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (OLG Bamberg, NJW 2006, 3504 ).
  • SG Dortmund, 10.06.2009 - S 26 R 245/06

    Einscannen einer behördlichen Akte und Übersenden als entsprechende CD durch den

    Zwar ist der Rechtsprechung des OLG Bamberg zuzustimmen, dass mit der Dokumentenpauschale der Aufwand an Material abgegolten werden soll (schon fraglich ist hingegen die Auffassung, dass mit der Pauschale auch der Arbeitszeitaufwand abgegolten werden soll, denn dieser dürfte in erster Linie durch die Gebühren entlohnt sein) und der Zeitaufwand beim Einscannen dem des Fotokopierens entsprechen kann und auch beim Einscannen Materialkosten in Form von Geräteanschaffungen anfallen ( OLG Bamberg, Beschl.v. 26.6.2006, 1 Ws 261/06 ).
  • SG Lüneburg, 27.09.2007 - S 28 SF 48/07

    Erinnerung des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Insbesondere hat das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschluss vom 26. Juni 2006 (- 1 Ws 261/06 -) festgestellt, dass der Wortlaut der Norm dem nicht entgegensteht.
  • SG Lüneburg, 19.01.2009 - S 5 SF 106/07
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4499
OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05 (https://dejure.org/2005,4499)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.07.2005 - 20 WF 337/05 (https://dejure.org/2005,4499)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 20 WF 337/05 (https://dejure.org/2005,4499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Anfechtungsfrist des § 1600b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Sinn und Zweck der Hemmungsregelung; Vorliegen einer die Fristhemmung auslösenden höheren Gewalt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Abstammungsprozess: Wahrung der Anfechtungsfrist des § 1600b BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3504 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1156
  • NJ 2005, 503
  • FamRZ 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05
    Dabei genügte es, dass das vollständige und ordnungsgemäß begründete Gesuch am letzten Tag der Verjährungsfrist gestellt (BGHZ 70, 235; BGH, NJW 1989, 3149; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 203 Rn. 9 m.w.N.) und danach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Zustellung der Klage demnächst i.S.v. § 270 Abs. 3 ZPO a.F. möglich war (zur Vaterschaftsanfechtung so ausdrücklich Palandt/Diederichsen, aaO., § 1600 b BGB a. F. Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - 14 UF 275/99

    Anfechtungsfrist für die Vaterschaftsanfechtungsklage des minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05
    Die Frist beginnt daher erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Vertretungsbefugnis hergestellt wird (OLG Köln, FamRZ 2001, 245; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1600 b, Rn. 6).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Auszug aus OLG Dresden, 27.07.2005 - 20 WF 337/05
    Dabei genügte es, dass das vollständige und ordnungsgemäß begründete Gesuch am letzten Tag der Verjährungsfrist gestellt (BGHZ 70, 235; BGH, NJW 1989, 3149; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 203 Rn. 9 m.w.N.) und danach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Zustellung der Klage demnächst i.S.v. § 270 Abs. 3 ZPO a.F. möglich war (zur Vaterschaftsanfechtung so ausdrücklich Palandt/Diederichsen, aaO., § 1600 b BGB a. F. Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    Von der Notwendigkeit einer derartigen einschränkenden Auslegung geht der Senat - dessen Urteil im Schrifttum im Ergebnis durchweg auf Zustimmung gestoßen ist (vgl. Dölling JR 2005, 519; Saliger/Sinner NJW 2005 1073, 1075 f.; ferner auch - mehr oder weniger kritisch zum Begründungsweg - Korte NStZ 2005, 512, 513 und Kargl JZ 2005, 503, 512, gegen die Kritik Dölling aaO S. 520) - auch nach erneuter Prüfung aus.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 22 U 22/13

    Hemmung der Verjährung bereits mit Veranlassung der Bekanntgabe der PKH

    Im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung verlangt die Norm zum Eintritt der Hemmungswirkung lediglich die Antragstellung und die Veranlassung der Bekanntgabe (Bamberger/Roth-Henrich Beck'scher Online-Kommentar § 204 BGB Rz. 46; Grothe in Münchner Kommentar zum BGB 6. Aufl. 2012 § 204 BGB Rz. 66; so auch OLG Dresden 27.7.2005 - 20 WF 337/05 -).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4737
OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06 (https://dejure.org/2006,4737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2006 - 6 W 102/06 (https://dejure.org/2006,4737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 6 W 102/06 (https://dejure.org/2006,4737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3104 Abs 1 Nr 1 RVG, § 91 ZPO, § 128 Abs 3 ZPO
    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidung über den Kostenwiderspruch des Verfügungsgegners im schriftlichen Verfahren

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3104 I Nr. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 128 III

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 § 128 Abs. 3; RVG -VV Nr. 3104 I Nr. 1 VV
    Terminsgebühr bei Kostenwiderspruch in einem einstweiligen Verfügungsverfahrens und Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 3 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung einer Termingebühr ; Entschiedung über einen Kostenwiderspruch im schriftlichen Verfahren

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 3 O 107/05
  • OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3504 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1438
  • MDR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06
    Der Anfall einer Terminsgebühr im (schriftlichen) Verfahren nach § 495 a ZPO entspricht demnach der Intention des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich der Terminsgebühr so festzulegen, dass der Neigung entgegengewirkt wird, einen gerichtlichen Verhandlungstermin nur um einer anwaltlichen Gebühr willen anzustreben (vgl. hierzu BGH, JurBüro 2006, 73, 74 f.).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Dem gemäß hat das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Instanzgerichte (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2005, 596 und NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532) zu Recht angenommen, dass bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO im Hinblick auf §§ 128 Abs. 3, 4 ZPO keine Terminsgebühr des Rechtsanwalts anfällt, wenn nicht ausnahmsweise eine mündliche Verhandlung stattfindet (ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 91a Rn. 59).

    Bei dieser Situation ist eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf diesen Fall im Wege der Analogie nicht möglich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 503 f.; OLG Frankfurt JurBüro 2006, 532 f.).

  • BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06

    Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die

    bb) Hier kommt eine Terminsgebühr schon deswegen nicht in Betracht, weil sie nicht entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1438; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29. September 2006, 16 WF 115/06, zitiert nach juris; OLG München AnwBl. 2006, 147).
  • BGH, 28.02.2012 - XI ZB 15/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Terminsgebühr im

    a) Eine Terminsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG entsteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06, NJW 2007, 1461 Rn. 19 und vom 15. März 2007 - V ZB 170/06, NJW 2007, 2644 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - II ZB 4/11, juris Rn. 8; ferner OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2006, 1438; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, 503, 504; OLG München, AnwBl. 2006, 147; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., Nr. 3104 VV Rn. 26) nicht, wenn für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist und das Gericht durch Beschluss entscheidet.
  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Rechtsbeschwerden der Beklagten gegen die Beschlüsse des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 18. August 2006 - Aktenzeichen: 6 W 101/06 und 6 W 102/06 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Einstweiliges Verfügungsverfahren; Anfall der

    Eine Terminsgebühr entsteht nicht, wenn das Gericht über einen auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 3 ZPO durch Urteil entscheidet (Anschluss an OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 6 W 102/06 -, RVG-Letter 2006, 88 = MDR 2007, 56 = AGS 2007, 70; Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 6 W 181/06 -, GRUR-RR 2007, 62 = RVGreport 2007, 146).

    Diese Vorschrift findet auch auf den sogenannten Kostenwiderspruch Anwendung (OLG Frankfurt, MDR 2007, 56; GRUR-RR 2007, 62, 63).

  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 90/06

    Beauftragung eines Rechtsanwalts mit einer Klageerhebung von Mitgliedern einer

    Die Rechtsbeschwerden der Beklagten gegen die Beschlüsse des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg vom 18. August 2006 - Aktenzeichen: 6 W 101/06 und 6 W 102/06 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BPatG, 15.10.2013 - 3 ZA (pat) 31/13
    Bei dieser Situation ist eine Ausweitung der Ausnahmebestimmung auf diesen Fall im Wege der Analogie nicht möglich (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 503; OLG Frankfurt/M. JurBüro 2006, 532).
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