Weitere Entscheidung unten: EuGH, 15.11.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,374
BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00 (https://dejure.org/2006,374)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00 (https://dejure.org/2006,374)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 49/00, 1 BvR 55/00, 1 BvR 2031/00 (https://dejure.org/2006,374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 185 StGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 1004 BGB
    Meinungsfreiheit (drastische Äußerungen; Abtreibung; "Babycaust"; "Kinder-Mord"; "Tötungs-Spezialist für ungeborene Kinder"; räumlicher Kontext der Meinungsäußerung; Auslegung); Beleidigung (zum Nachteil einer kommunalen Klinikträgerin; individuell betroffene natürliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur straf- und zivilrechtlichen Sanktionierung von mehrdeutigen Äußerungen bezüglich der Vornahme von Abtreibungen durch einen namentlich genannten Arzt

  • Telemedicus

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Telemedicus

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mehrdeutige Äußerungen

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit einer religiös motivierten, drastischen öffentlichen Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch Verteilung von Flugblättern; Schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Gleichsetzung der Schwangerschaftsabbrüche mit dem ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185 § 193; GG Art. 5 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung wegen drastischer Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG bestätigt Rechtsprechung zu Unterlassungsansprüchen bei mehrdeutigen Äußerungen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.6.2006)

    "Babycaust" als Beleidigung gewertet // Geringere Hürde bei Unterlassungsanspruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 89
  • NJW 2006, 3769
  • NVwZ 2007, 328 (Ls.)
  • afp 2006, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung nicht dem Schutzbereich der Grundrechtsnorm (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Hierzu zählt namentlich der hier angewandte § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    (a) Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes lässt sich allerdings entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht mit der Bewertung des Flugblatts als Schmähkritik begründen, also als eine Äußerung, die primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielt (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).

    Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung, so ist dies nur dann ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn das Gericht aus diesem Grund eine Abwägung unterlässt oder fehlerhaft vornimmt und die Entscheidung hierauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).

    Bei der Erfassung des Sinns einer Äußerung haben fern liegende Deutungen außer Ansatz zu bleiben (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Tritt dieser Schutzzweck in einen Konflikt mit der Meinungsfreiheit, so ist deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen, als das Grundrecht gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Sie haben deshalb bei einer herabsetzenden Äußerung über eine Institution oder Personengesamtheit besondere Umstände für eine Deutung anzuführen, nach denen mit der Verwendung der Bezeichnung einer Institution nicht diese selbst, sondern ihre Mitglieder herabgewürdigt werden sollen (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    In anderen Fällen bedarf es einer abwägenden Prüfung im Einzelfall, ob die Vermutung für die Freiheit der Rede durch gegenläufige Belange des Persönlichkeitsschutzes überwunden wird (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche Sanktionen - wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Ersatz materieller und immaterieller Schäden - gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz, dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung ausgeschlossen worden sind (dazu vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 , 94, 1 ).

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Die Begründung des Oberlandesgerichts beschränkt sich auf ein Teilzitat aus diesem Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - (NJW 2000, S. 3421).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in dem oben (A II 1) erwähnten, auf ein anderes Verfahren bezogenen, Urteil im Hinblick auf das identische Flugblatt angenommen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ), dass durch den Vergleich nur zum Ausdruck gebracht werde, die von Dr. F. vorgenommenen Abtreibungen stellten eine verwerfliche Massentötung menschlichen Lebens dar.

    Der Bundesgerichtshof hat das Flugblatt in dem erwähnten zivilrechtlichen Urteil wieder anders gedeutet und in ihm eine Herabsetzung des verantwortlichen Trägers des Klinikums N. gesehen (BGH, NJW 2000, S. 3421 ).

    Das Gericht schließt sich zur Begründung seiner Auffassung hier weitgehend wörtlich den Erwägungen des schon mehrfach erwähnten Urteils des Bundesgerichtshofs an (BGH, NJW 2000, S. 3421).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Hierfür bezieht sich das Oberlandesgericht allerdings auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 95), die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die zutreffende Auslegung von mehrdeutigen Äußerungen für Unterlassungsansprüche, wie sie auch hier in Frage stehen, nicht ausreichend Rechnung trägt und deshalb zwischenzeitlich aufgehoben worden ist (BVerfG, NJW 2006, S. 207).

    Geschieht dies nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts führt (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).

    Fehlt es an einer Bereitschaft, der Aussage eindeutig einen anderen Inhalt zu geben, besteht kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund, von einer Verurteilung zum Unterlassen nur deshalb abzusehen, weil die Äußerung mehrere Deutungsvarianten zulässt, darunter auch solche, die zu keiner oder nur einer geringeren Persönlichkeitsverletzung führen (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 207 ).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    (a) Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes lässt sich allerdings entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht mit der Bewertung des Flugblatts als Schmähkritik begründen, also als eine Äußerung, die primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielt (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).

    Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlich für eine Schmähung, so ist dies nur dann ein verfassungsrechtlich erheblicher Fehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führt, wenn das Gericht aus diesem Grund eine Abwägung unterlässt oder fehlerhaft vornimmt und die Entscheidung hierauf beruht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 93, 266 ).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Hierfür bezieht sich das Oberlandesgericht allerdings auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 139, 95), die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die zutreffende Auslegung von mehrdeutigen Äußerungen für Unterlassungsansprüche, wie sie auch hier in Frage stehen, nicht ausreichend Rechnung trägt und deshalb zwischenzeitlich aufgehoben worden ist (BVerfG, NJW 2006, S. 207).

    Der Bundesgerichtshof hat sich bei dieser Einordnung insbesondere auf den von ihm in seiner zwischenzeitlich aufgehobenen Entscheidung vom 16. Juni 1998 (BGHZ 139, 95) aufgestellten Auslegungsgrundsatz gestützt, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen von der dem Äußernden günstigeren Deutung auszugehen sei.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    (a) Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes lässt sich allerdings entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht mit der Bewertung des Flugblatts als Schmähkritik begründen, also als eine Äußerung, die primär auf eine Herabsetzung der Person, nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache zielt (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Dem Täter muss über die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes hinaus auch die Schuld nachgewiesen werden (vgl. BVerfGE 9, 167 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Verfassungsrechtlich findet der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" seine Grundlagen in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit der von Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Menschenwürde sowie dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Ist das Gericht jedoch erkennbar in eine Abwägung eingetreten und sind die hierbei angestellten Erwägungen für sich genommen verfassungsrechtlich tragfähig, so wird das Ergebnis dieser Abwägung nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Fachgericht unzutreffend das Vorliegen von Schmähkritik bejaht hat (vgl. BVerfGK 4, 54 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2003 - 1 BvR 1172/99 -, NJW 2004, S. 277 ).
  • BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
    Durch eine unzutreffende Deutung von Äußerungen darf weder die Meinungsfreiheit noch der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts verkürzt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1998 - 1 BvR 1435/98 -, NJW 1999, S. 483 ).
  • BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00

    Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02

    Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis:

  • OLG Nürnberg, 28.09.2000 - 8 U 977/99

    Recht der freien Meinungsäußerung - Meinungskampf mit harten Bandagen -

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.
  • LG Hamburg, 12.01.2018 - 324 O 63/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Gasthausbetreibers: Löschungsanspruch für

    In anderen Fällen bedarf es einer abwägenden Prüfung im Einzelfall, ob die Vermutung für die Freiheit der Rede durch gegenläufige Belange des Persönlichkeitsschutzes überwunden wird (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3772 - Babycaust).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verneinung der "Günstigkeitsregel" bei Unterlassungsansprüchen im Falle mehrdeutiger Äußerungen (BVerfGE 114, 339 = NJW 2006, 207; BVerfG, NJW 2006, 3769) gelte nur, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen sei, nicht aber bei einer Beeinträchtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts.

    e) Demnach kommt dem beanstandeten Begriff bei Anlegung der zur Sinnermittlung geltenden rechtlichen Maßstäbe, insbesondere bei Einbeziehung des vom Berufungsgericht unbeanstandet festgestellten Gesamtzusammenhangs und bei Ausscheidung von fern liegenden Deutungen (vgl. BVerfGE 93, 266, 296 = NJW 1995, 3303, 3305; 114, 339, 348 = NJW 2006, 207, 208; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; BVerfGK 7, 1, 9 f.), kein mehrdeutiger Inhalt zu.

    Bei dieser Sachlage kommt es weder darauf an, dass bei der Entscheidung über die Pflicht zur Unterlassung künftiger Äußerungen mit mehrdeutigem Inhalt der Abwägung mit dem durch die Äußerung betroffenen Persönlichkeitsrecht natürlicher Personen alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen sind und kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund besteht, von einer Verurteilung zum Unterlassen nur deshalb abzusehen, weil die Äußerung mehrere Deutungsvarianten zulässt, darunter auch solche, die zu keiner oder nur einer geringeren Persönlichkeitsverletzung führen (BVerfGE 114, 339, 349 f. = NJW 2006, 207, 208 f.; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3773; AfP 2006, 550, 552), noch ist entscheidend, ob diese Grundsätze auch auf Äußerungen anzuwenden sind, die den Gewerbebetrieb und das Persönlichkeitsrecht von Unternehmen beeinträchtigen, und ob sie mit dieser Begründung auch vorliegend heranzuziehen wären.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 15.11.2005 - C-320/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1588
EuGH, 15.11.2005 - C-320/03 (https://dejure.org/2005,1588)
EuGH, Entscheidung vom 15.11.2005 - C-320/03 (https://dejure.org/2005,1588)
EuGH, Entscheidung vom 15. November 2005 - C-320/03 (https://dejure.org/2005,1588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7, 5 t, die bestimmte Güter ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t, die bestimmte Güter ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t, die bestimmte Güter ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Verkehr , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 und 29 EG-Vertrag durch den Erlass einer Verordnung durch den Landeshauptmann von Tirol, mit der ein Fahrverbot für bestimmte Güter befördernde Lastkraftwagen von mehr als 7,5 t auf einem ...

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. ... 29; ; Verordnung Nr. 3118/93 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten (ABl. L 95, S. 1); ; Verordnung Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten (ABl. L 95, S. 1)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM FREIEN WARENVERKEHR UNVEREINBAR

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG bis 30 EG - Freier Warenverkehr - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 - Artikel 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 - Verkehr - Sektorales Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t, die bestimmte Güter ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 bis 30 EG - Artikel 1 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3769 (Ls.)
  • EuZW 2006, 50
  • DVBl 2006, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-328/96

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    29 Mit Beschluss vom 30. Juli 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-7929) hat der Präsident des Gerichtshofes der Republik Österreich im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das Fahrverbot gemäß der streitigen Verordnung bis zum Erlass des Beschlusses, der das Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt, auszusetzen.

    30 Durch Beschluss vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-11665) ist die Anordnung der Aussetzung dieses Fahrverbots bis zum 30. April 2004 verlängert und diese Verlängerung durch Beschluss vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-320/03 R (Slg. 2004, I-3593) bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die Klage aufrechterhalten worden.

    34 Unter diesen Umständen kann der Kommission, die gemäß Artikel 211 EG darüber zu wachen hat, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht erfüllen, nicht zum Vorwurf gemacht werden, Fristen unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgeblichen Umstände, insbesondere der Dringlichkeit, festgesetzt zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 14, vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.

  • EuGH, 14.12.2004 - C-463/01

    DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    70 Nach ständiger Rechtsprechung können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, durch zwingende Erfordernisse des Umweltschutzes gerechtfertigt sein, sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache C-463/01, Kommission/Deutschland, Slg. 2004, I-11705, Randnr. 75, sowie in der Rechtssache C-309/02, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, Slg. 2004, I-11763, Randnr. 75).

    90 Außerdem war ein Übergangszeitraum von nur zwei Monaten zwischen der Erlassung der streitigen Verordnung und dem von den österreichischen Behörden für die Vollziehung des sektoralen Fahrverbots vorgesehenen Zeitpunkt offensichtlich unzureichend, um es den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern in zumutbarer Weise zu ermöglichen, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    34 und 51, und vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnrn.

    63 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der freie Warenverkehr einer der tragenden Grundsätze des EG-Vertrags ist (Urteil vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 24).

  • EuGH, 07.02.1985 - 240/83

    Procureur de la République / ADBHU

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    72 Hierzu ist erstens daran zu erinnern, dass der Umweltschutz eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft darstellt (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83, ADBHU, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und vom 13. September 2005 in der Rechtssache C-176/03, Kommission/Rat, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 27.04.2004 - C-320/03

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    30 Durch Beschluss vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-11665) ist die Anordnung der Aussetzung dieses Fahrverbots bis zum 30. April 2004 verlängert und diese Verlängerung durch Beschluss vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-320/03 R (Slg. 2004, I-3593) bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die Klage aufrechterhalten worden.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-320/03

    ÖSTERREICH MUSS DAS SEKTORALE FAHRVERBOT GEMÄSS DER VERORDNUNG DES

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    30 Durch Beschluss vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-11665) ist die Anordnung der Aussetzung dieses Fahrverbots bis zum 30. April 2004 verlängert und diese Verlängerung durch Beschluss vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-320/03 R (Slg. 2004, I-3593) bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die Klage aufrechterhalten worden.
  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    72 Hierzu ist erstens daran zu erinnern, dass der Umweltschutz eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft darstellt (vgl. Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83, ADBHU, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96, Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 32, und vom 13. September 2005 in der Rechtssache C-176/03, Kommission/Rat, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 30.07.2003 - C-320/03

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    29 Mit Beschluss vom 30. Juli 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-7929) hat der Präsident des Gerichtshofes der Republik Österreich im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das Fahrverbot gemäß der streitigen Verordnung bis zum Erlass des Beschlusses, der das Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt, auszusetzen.
  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    65 Aus dieser Freiheit des Warenverkehrs ergibt sich ein allgemeiner Grundsatz der Freiheit der Warendurchfuhr innerhalb der Gemeinschaft (vgl. Urteil vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 16).
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
    34 Unter diesen Umständen kann der Kommission, die gemäß Artikel 211 EG darüber zu wachen hat, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht erfüllen, nicht zum Vorwurf gemacht werden, Fristen unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgeblichen Umstände, insbesondere der Dringlichkeit, festgesetzt zu haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 14, vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Das in der Rechtsprechung konturierte Signifikanzerfordernis und die gesetzgeberischen Überlegungen zur Neufassung des § 44 BNatSchG beruhen letztlich auf dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Schütte/Gerbig, in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl. 2017, § 44 Rn. 16), der auch im Unionsrecht und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt ist (vgl. Brigola, EuZW 2017, 406 ff. und etwa EuGH, Urteil vom 15. November 2005 - C-320/03 [ECLI:EU:C:2005:684] - Rn. 91).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-28/09

    Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der

    Nachdem der Gerichtshof der Republik Österreich im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben hatte, das Verbot auszusetzen, hat er in seinem Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, Slg. 2005, I-9871), festgestellt, dass Österreich gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 28 EG und 29 EG verstoßen hat, da die streitige Verordnung als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen anzusehen ist, die wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit nicht durch den Schutz der Luftqualität gerechtfertigt werden kann.

    Im vorliegenden Fall handele es sich um eine radikalere Maßnahme als die, die dem oben genannten Urteil Kommission/Österreich zugrunde gelegen habe.

    Daher haben die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung aller zur gegebenen Zeit vorliegenden Umstände und der betroffenen Interessen geeignete und kohärente Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 81, und vom 25. Juli 2008, Janecek, C-237/07, Slg. 2008, I-6221, Randnrn.

    Aus dieser Freiheit ergibt sich ein allgemeiner Grundsatz der Freiheit der Warendurchfuhr innerhalb der Europäischen Union (vgl. insbesondere Urteile vom 16. März 1983, SIOT, 266/81, Slg. 1983, 731, Randnr. 16, vom 4. Oktober 1991, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", C-367/89, Slg. 1991, I-4621, Randnr. 14, und Kommission/Österreich, Randnrn.

    Dass es solche Ausweichlösungen gibt, ist jedoch nicht geeignet, das Bestehen einer Beschränkung des freien Warenverkehrs auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 67).

    Dadurch, dass das mit der streitigen Verordnung verhängte Fahrverbot die betreffenden Unternehmen zwingt, nach wirtschaftlich vertretbaren Ersatzlösungen für den Transport der in der streitigen Verordnung bezeichneten Güter zu suchen, ist es geeignet, den Warenverkehr zwischen dem nördlichen Europa und Norditalien erheblich zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, durch einen der in Art. 30 EG aufgezählten Gründe des Gemeinwohls, wie etwa den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, oder durch ein zwingendes Erfordernis u. a. des Umweltschutzes gerechtfertigt sein, sofern sie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (vgl. u. a Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 9, vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, C-270/02, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 21, vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, C-463/01, Slg. 2004, I-11705, Randnr. 75, und Kommission/Österreich, Randnr. 70).

    Daher sind die Argumente der Republik Österreich bezüglich des Gesundheitsschutzes nicht getrennt von den Argumenten zu prüfen, die sich auf den Umweltschutz beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Österreich, Randnr. 56).

    19 und 20, vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, Randnr. 75, und vom 11. Dezember 2008, Kommission/Österreich, Randnr. 57).

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5068/15

    Essen: Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, vgl. Urteile vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 70 ff., 85, und vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 (Kommission/Österreich) -, juris Rn. 119 ff., 125, können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, durch Gründe des Gemeinwohls, wie etwa den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, oder durch ein zwingendes Erfordernis u. a. des Umweltschutzes gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Verwirklichung dieses Ziels zu gewährleisten und nicht über das hinausgehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist, d. h. in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.

    Für die letztgenannte Anforderung kommt es nach der zitierten Rechtsprechung, vgl. hierzu Urteile vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 86 f., und vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 (Kommission/Österreich) -, juris Rn. 139 ff. (letzteres anhand einer Prüfung konkret bezeichneter Alternativen), entscheidend darauf an, ob andere, gegebenenfalls kombinierte Maßnahmen - wie etwa die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder von an die verschiedenen LKW-Klassen anknüpfenden Mautsystemen oder aber ein Ökopunktesystem -, geeignet wären, die Stickstoffdioxidemissionen auf ein annehmbares Maß zu verringern.

    vgl. hierzu vor allem EuGH, Urteil vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 87 f.

    Ein weiterer Unterschied der vorliegenden Fallkonstellation gegenüber dem durch den Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Sachverhalt ist ferner, dass durch die dort getroffenen behördlichen Maßnahmen bestimmte Warengruppen von einem Transport über die Autobahn vollständig ausgenommen wurden, vgl. EuGH, Urteile vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 24, und vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 (Kommission/Österreich) -, juris Rn. 19 und 114, wohingegen das Verkehrsverbot vorliegend lediglich Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen/Abgasnormen betrifft und demgemäß der Transport von Gütern jeglicher Art grundsätzlich möglich bleibt.

    Eine derartige Zeitspanne von insgesamt mehr als einem halben Jahr zwischen der verbindlichen Ankündigung und der tatsächlichen Einführung des zonalen Verkehrsverbots im Stadtgebiet der Beigeladenen unter Einschluss der BAB 40 trägt auch hinreichend den Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, vgl. Urteil vom 15. November 2005 - C-320/03 (Kommission/Österreich) -, jurion Rn. 90, Rechnung.

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Die namentlich in Nr. 6.3 des Luftreinhalteplans vorgesehenen Maßnahmen beratender, empfehlender und fördernder Art in Bezug auf kleinere Feuerungsanlagen, Baustellen und Straßenverkehr bilden schon kein zur Einhaltung des Grenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 bestimmtes, strukturiertes und kohärentes System, das auf kurzfristig angelegte Abwehr von Grenzwertüberschreitungen zielen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2005 - Rs. C-320/03, Inntalautobahn - Slg. 2005, I-9871 Rn. 81).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-28/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

    3 - Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, Slg. 2005, I-9871).

    9 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt).

    14 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnrn. 79 ff.).

    19 - Siehe nur: Urteile Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 65).

    20 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 69).

    21 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnrn. 66 und 68).

    25 - Vgl. nur Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnrn. 66 ff.).

    43 - Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt), Randnr. 70.

    61 - Vgl. Urteil Kommission/Österreich (oben in Fn. 3 angeführt, Randnr. 87).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

    vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2005 - C-320/03 -, ZUR 2006, 139 = juris Rn. 85 ff. (zu einem vor dem Verbindlichwerden der Grenzwerte eingeführten Verkehrsverbot, ohne insoweit aber erkennbar wegen dieser zeitlichen Besonderheit einen anderen Maßstab anzulegen); vgl. demgegenüber VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. März 2019 - 10 S 1977/18 -, NVwZ 2019, 813 = juris Rn. 70.

    vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 -, Slg. 2011, I-13525 = juris Rn. 111 ff., und vom 15. November 2005 - C-320/03 -, ZUR 2006, 139 = juris Rn. 89 f.

  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Nach alledem ist festzustellen, dass eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende geeignet ist, Stromeinfuhren aus anderen Mitgliedstaaten, insbesondere von grünem Strom, zu behindern, und dass sie daher eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen darstellt, die grundsätzlich mit den unionsrechtlichen Verpflichtungen aus Art. 34 AEUV unvereinbar ist, sofern sie nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kommission/Österreich, C-320/03, EU:C:2005:684, Rn. 69).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

    vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2005 - C-320/03 -, ZUR 2006, 139 = juris Rn. 85 ff. (zu einem vor dem Verbindlichwerden der Grenzwerte eingeführten Verkehrsverbot auf einer Autobahn, ohne insoweit aber erkennbar wegen dieser zeitlichen Besonderheit einen anderen Maßstab anzulegen); vgl. demgegenüber VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. März 2019 - 10 S 1977/18 -, NVwZ 2019, 813 = juris Rn. 70.

    vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 -, Slg. 2011, I-13525 = juris Rn. 111 ff., und vom 15. November 2005 - C-320/03 -, ZUR 2006, 139 = juris Rn. 89 f.

    vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-28/09 - ,Slg. 2011, I-13525 = juris Rn. 119, und vom 15. November 2005 - C-320/03 -, juris Rn. 70, jeweils m. w. N.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

    74 Arrêts du 13 septembre 2005, Commission/Conseil (C-176/03, EU:C:2005:542, point 41 et jurisprudence citée), du 15 novembre 2005, Commission/Autriche (C-320/03, EU:C:2005:684, point 72), du 22 décembre 2008, British Aggregates/Commission (C-487/06 P, EU:C:2008:757, point 91), du 16 juillet 2009, Horvath (C-428/07, EU:C:2009:458, point 29), ainsi que du 21 décembre 2011, Commission/Autriche (C-28/09, EU:C:2011:854, point 120).

    75 Voir, notamment, arrêts du 13 septembre 2005, Commission/Conseil (C-176/03, EU:C:2005:542, point 42), du 15 novembre 2005, Commission/Autriche (C-320/03, EU:C:2005:684, point 73 et jurisprudence citée), et du 21 décembre 2011, Commission/Autriche (C-28/09, EU:C:2011:854, point 121).

    287 Voir, entre autres, arrêts du 13 septembre 2005, Commission/Conseil (C-176/03, EU:C:2005:542, point 41 et jurisprudence citée), du 15 novembre 2005, Commission/Autriche (C-320/03, EU:C:2005:684, point 72), du 22 décembre 2008, British Aggregates/Commission (C-487/06 P, EU:C:2008:757, point 91), du 16 juillet 2009, Horvath (C-428/07, EU:C:2009:458, point 29), ainsi que du 21 décembre 2011, Commission/Autriche (C-28/09, EU:C:2011:854, point 120).

    288 Voir, notamment, arrêts du 13 septembre 2005, Commission/Conseil (C-176/03, EU:C:2005:542, point 42), du 15 novembre 2005, Commission/Autriche (C-320/03, EU:C:2005:684, point 73 et jurisprudence citée), et du 21 décembre 2011, Commission/Autriche (C-28/09, EU:C:2011:854, point 121).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    62 Vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333), vom 15. November 2005, Kommission/Österreich (C-320/03, EU:C:2005:684), und vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 36.07

    Anspruch auf Verkehrsbeschränkung; Anspruch auf Minderung anlagenbezogener

  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2462

    Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10; Verpflichtung

  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2461

    Anspruch auf Einzelmaßnahmen gegen Feinstaub

  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Angleichung der Rechtsvorschriften - Sportboote -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-179/14

    Kommission / Ungarn

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-165/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Richtlinie 2001/81/EG - Luftverschmutzung -

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 18.10

    Güterkraftverkehr; LKW-Verkehr; Güterverkehr; Einzelfahrtgenehmigung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-26/11

    Belgische Petroleum Unie u.a. - Kraftstoffe - Verpflichtung zum Absatz von

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO BESCHRÄNKT DIE FESTLEGUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-629/16

    CX - Vorlage zur Vorabentscheidung - Internationaler Straßenverkehr - Abkommen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-161/04

    Österreich / Parlament und Rat - Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr.

  • VG Berlin, 24.02.2010 - 1 A 114.08

    Kontingentierung von Einzelfahrtgenehmigungen für den Güterkraftverkehr zwischen

  • EuGH, 11.12.2008 - C-524/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG

  • VG Braunschweig, 11.10.2006 - 2 A 163/06

    Aktionsplan; Anwohner; Baustopp; Binnenmarkt; Drittschutz; Fahrverbot; Feinstaub;

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie

  • EuGH, 16.07.2009 - C-165/08

    Kommission / Polen - Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des

  • EuGH, 15.12.2005 - C-86/03

    Griechenland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11

    Association Kokopelli - Landwirtschaft - Gültigkeit - Richtlinie 2002/55/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-310/04

    Spanien / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2015 - C-472/14

    Canadian Oil Company Sweden und Rantén - Registrierung, Bewertung, Zulassung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht