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   BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04   

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BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04 (https://dejure.org/2005,992)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 StR 571/04 (https://dejure.org/2005,992)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 StR 571/04 (https://dejure.org/2005,992)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 765 BGB; § 387 BGB; § 350 HGB; § 15 AktG
    Zur Untreue durch Geldtransferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe (Fall Kinowelt; Bürgschaftserklärung; unterschiedliche Beteiligungsverhältnisse; Überweisungen auf ein Privatkonto; Pflichtwidrigkeit beim Handeln des Vorstandes; Risikogeschäfte: unter Umständen ...

  • lexetius.com

    StGB § 266

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • doppelbesteuerung.eu

    Strafbarkeit wegen Untreue im Fußball- und TV-Marketing | Fußball, Steuern, Strafrecht. Strafrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erwerb und Vermarktung von Verwertungsrechten an Filmen; Verurteilung einer Gesellschaft wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung; Gewährung von Sicherheiten für einen Kapitaltransfer zwischen einer Holding und einem konzernzugehörigen Unternehmen; Befugnis zur ...

  • Judicialis

    StGB § 266

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266
    Untreue durch Geldtransferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zusammenbruch der "Kinowelt": Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Untreue und Freispruch von weiteren Tatvorwürfen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 266
    Untreue durch Geldtransferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe ("Kinowelt")

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zusammenbruch der "Kinowelt" - Verurteilung und Freispruch bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Untreue

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die (gravierende) Pflichtverletzung der Untreue - was leistet die notwendige Restriktion?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Untreue - Transferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Untreue durch Geldtransferleistungen innherhalb einer Unternehmensgruppe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 453
  • ZIP 2005, 2317
  • NStZ 2006, 221
  • StV 2006, 299
  • WM 2006, 322
  • WM 2006, 322)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
    Die Strafzumessung ist Sache des Tatrichters, dem Revisionsgericht ist eine ins Einzelne gehende Nachprüfung der mitgeteilten Strafzumessungsgesichtpunkte verwehrt (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320, st. Rspr.).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
    Werden hingegen die - weit zu ziehenden - äußersten Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und wird damit eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen verletzt, so liegt eine Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten vor, die so gravierend ist, dass sie zugleich eine Pflichtwidrigkeit im Sinne von § 266 StGB begründet (BGHSt 47, 148, 152; 187, 197; vgl. auch BGHZ 135, 244, 253).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
    Werden hingegen die - weit zu ziehenden - äußersten Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und wird damit eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen verletzt, so liegt eine Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten vor, die so gravierend ist, dass sie zugleich eine Pflichtwidrigkeit im Sinne von § 266 StGB begründet (BGHSt 47, 148, 152; 187, 197; vgl. auch BGHZ 135, 244, 253).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
    Der Senat kann dies letztlich dahinstehen lassen, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes hier übereinstimmen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540; BGHSt 47, 187, 192).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
    Die Strafzumessung ist Sache des Tatrichters, dem Revisionsgericht ist eine ins Einzelne gehende Nachprüfung der mitgeteilten Strafzumessungsgesichtpunkte verwehrt (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320, st. Rspr.).
  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
    Der Senat kann dies letztlich dahinstehen lassen, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes hier übereinstimmen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2540; BGHSt 47, 187, 192).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
    Der Verweis auf das Sitzungsprotokoll und die Akten entspricht nicht den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGH NStZ 2005, 463, st. Rspr.; Kuckein in KK, 5. Aufl., § 344 Rdn. 39).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Tatbestandsbegrenzende Funktion hat auch die jüngere Rechtsprechung, die eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB nur dann bejaht, wenn sie gravierend ist (vgl. BGHSt 47, 148 ; 47, 187 ; siehe aber auch BGHSt 50, 331 ; BGH, Urteil vom 22. November 2005 - 1 StR 571/04 -, NJW 2006, S. 453 ; aus dem Schrifttum vgl. zustimmend Kutzner, NJW 2006, S. 3541 ; ablehnend Beckemper, NStZ 2002, S. 324 ; Sauer, wistra 2002, S. 465 f.).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Für solche Fallgestaltungen steht auch nach der Rechtsprechung des 1. Strafsenats außer Frage, dass die Entscheidungsträger die ihnen obliegende Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB verletzen, ohne dass dem Merkmal einer "gravierenden" Pflichtverletzung irgendeine Bedeutung zukommen kann (vgl. auch BGH, Urt. vom 22. November 2005 - 1 StR 571/04).
  • BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15

    Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der

    Sind jedoch - wie vom Landgericht angenommen - diese in § 93 Abs. 1 AktG normierten äußersten Grenzen unternehmerischen Ermessens überschritten und ist damit eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen verletzt worden, so liegt eine Verletzung gesellschaftsrechtlicher Pflichten vor, die (gleichsam "automatisch') so gravierend ist, dass sie zugleich eine Pflichtwidrigkeit im Sinne von § 266 StGB begründet (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2005 - 1 StR 571/04, NStZ 2006, 221).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    b) Soweit der Angeklagte G. im Übrigen in den Fällen 1 bis 40 die Erstattung von nicht betrieblich veranlassten Zuwendungen an Betriebsratsmitglieder und Dritte bewirkte, hat er auf gleicher Grundlage gegen die ihm insoweit obliegende Vermögensfürsorgepflicht (vgl. BGH NJW 2006, 453, 454) verstoßen und sich der Untreue im Sinne des Treubruchtatbestandes schuldig gemacht (vgl. BGHSt 50, 299, 314; 331, 342).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Im vorliegenden Fall ist es deshalb zum einen ohne entscheidende Bedeutung, ob die in dem genannten Sinne vorgenommene Gewichtung der Pflichtverletzung überhaupt ein nach der ratio legis sinnvolles Kriterium zur Einschränkung des objektiven Tatbestandes des § 266 StGB darstellt (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 336; vom 22. November 2005 - 1 StR 571/04, NStZ 2006, 221, 222; vgl. auch Fischer, StGB, 62. Aufl., § 266 Rn. 66 mwN).
  • LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12

    Josef Esch (Bauunternehmer)

    Hier ist der Entscheider allerdings in besonderem Maße verpflichtet, sich in angemessener Weise, unter Umständen unter Beiziehung sachverständiger Hilfe, durch Analyse der Chancen und Risiken eine möglichst breite Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (BGH, Urteil vom 22. November 2005, Az.: 1 StR 571/04).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben

    Wenn allerdings die - weit zu ziehenden - Grenzen des unternehmerischen Entscheidungsspielraums, innerhalb dessen die Risikoabwägung durchzuführen ist, durch Verstöße gegen die banküblichen Informations- und Prüfungspflichten überschritten werden, mithin das Verfahren der Kreditgewährung fehlerhaft ist, liegt eine Pflichtverletzung vor, die zugleich einen Missbrauch der Vermögensbetreuungspflicht aus § 266 Abs. 1 StGB begründet (vgl. BGHSt 47, 148, 152; 47, 187, 197; 51, 331, 344 f.; BGH NJW 2006, 453; Bosch/Lange aaO S. 229; Ransiek ZStW 116 (2004), 634, 673).

    Wird ein neues Geschäftsfeld erschlossen oder eine neue Geschäftsidee verwirklicht, muss sich der Entscheidungsträger für die erforderliche Risikoanalyse eine breite Entscheidungsgrundlage verschaffen (BGH NJW 2006, 453, 455).

  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05

    Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und

    Der Senat braucht die Frage hier nicht zu entscheiden, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchstatbestandes vorliegend übereinstimmen (vgl. BGHSt 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540; NJW 2006, 453, 454).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    aa) Soweit im Hinblick auf das erforderliche Ausmaß der Pflichtwidrigkeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umstritten ist, ob eine gravierende Verletzung von Informations- und Prüfungspflichten bzw. eine gravierende Pflichtverletzung (BGHSt 47, 148; 47, 187) oder eine klare und evidente Pflichtwidrigkeit (BGHSt NStZ 2013, 715) vorliegen muss oder ob es erforderlich ist, dass die weit zu ziehenden äußersten Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und damit eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen verletzt wird (BGHSt 50, 331; NStZ 2006, 221; wistra 2010, 21), kann dies vorliegend dahinstehen, da alle Ansichten hier zum selben Ergebnis führen.
  • OLG Hamm, 21.08.2012 - 4 RVs 42/12

    Freispruch des Geschäftsführers der münsterschen Fa. Wohn- und Stadtbau GmbH

    Tatbestandsbegrenzende Funktion hat auch die jüngere Rechtsprechung, die eine Pflichtverletzung i.S. des § STGB § 266 StGB nur dann bejaht, wenn sie gravierend ist (vgl. BGHSt 47, Seite 148, 152 = NJW 2002, Seite 1211 ; BGHSt 47, Seite 187 = NJW 2002, NJW Jahr 2002 Seite 1585 ; s. aber auch BGHSt 50 Seite 331, 343 ff = NJW 2006, Seite 522 , BGH , NJW 2006, 453, 454 ff., aus dem Schrifttum vgl. zustimmend Kutzner , NJW 2006, 3541, 3543; ablehnend Beckemper , NStZ 2002, 324, 326, Sauer , wistra 2002, 465 ).
  • LG Hamburg, 29.05.2019 - 307 O 149/19

    Anordnung des dinglichen Arrests: Ausreichung von unbesicherten Darlehen durch

  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Freigabe von

  • LG Braunschweig, 28.12.2011 - 6 KLs 54/11

    Verurteilung der Mitglieder eines Aufsichtsrates wegen täterschaftlicher Untreue

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2015 - 1 U 26/14

    Streit um außerordentliche Kündigung des IKK-Vorstand

  • BGH, 16.02.2006 - 4 StR 305/05

    Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit); Untreue (unternehmerische Risikogeschäfte)

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08

    Ausbildungsförderung; Beweisanzeichen; Mitwirkungspflicht; Nichterweislichkeit;

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 6 K 432/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Überstundenvergütung an

  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

  • FG Baden-Württemberg, 28.08.2007 - 6 V 46/06

    Aufwendung für "Teichanlage" als verdeckte Gewinnausschüttung - Aussetzung der

  • OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10

    Hinreichender Tatverdacht der Untreue

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