Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.10.2006

Rechtsprechung
   AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7142
AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05 (https://dejure.org/2006,7142)
AG Kempen, Entscheidung vom 22.08.2006 - 11 C 432/05 (https://dejure.org/2006,7142)
AG Kempen, Entscheidung vom 22. August 2006 - 11 C 432/05 (https://dejure.org/2006,7142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 280 Abs. 2 BGB; § 286 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1215
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Potsdam, 27.07.2000 - 11 S 233/99

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05
    Beim Einwurfeinschreiben besteht nach der Auffassung des Gerichts auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen (wie etwa Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg) kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger (so auch LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86; Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; a.A. LG Berlin, Beschluss v. 19.04.2001; 61 T 117/00; AG Paderbom, NJW 2000, 3722; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130, Rn. 21).

    Denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorganges ist nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]).

    Dass der Nachweis des Zugangs beim Einwurfeinschreiben dadurch nahezu unmöglich gemacht wird, wenn der Empfänger den Zugang bestreitet, ist im Hinblick darauf hinzunehmen, dass dem Absender die Wahl eines sicheren Zugangsweges - etwa durch Einschreiben mit Rückschein - offen gestanden hätte (LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]).

    Aus ihm geht der Name des Zustellers nicht hervor; er beinhaltet auch keine technische Reproduktion einer Unterschrift des Zustellers, mit der dieser bekundet, die Sendung eingeworfen zu haben (vgl. AG Postdam, NJW 2000, 3722, 3723 [AG Paderborn 03.08.2000 - 51 C 76/00]; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86).

  • AG Hannover, 04.02.2003 - 543 C 16601/02

    Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung; Zugang einer Willenserklärung

    Auszug aus AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05
    Beim Einwurfeinschreiben besteht nach der Auffassung des Gerichts auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen (wie etwa Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg) kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger (so auch LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86; Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; a.A. LG Berlin, Beschluss v. 19.04.2001; 61 T 117/00; AG Paderbom, NJW 2000, 3722; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130, Rn. 21).

    Aus ihm geht der Name des Zustellers nicht hervor; er beinhaltet auch keine technische Reproduktion einer Unterschrift des Zustellers, mit der dieser bekundet, die Sendung eingeworfen zu haben (vgl. AG Postdam, NJW 2000, 3722, 3723 [AG Paderborn 03.08.2000 - 51 C 76/00]; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86).

  • LG Berlin, 19.04.2001 - 61 T 117/00
    Auszug aus AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05
    Beim Einwurfeinschreiben besteht nach der Auffassung des Gerichts auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen (wie etwa Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg) kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger (so auch LG Potsdam, NJW 2000, 3722 [LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99]; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86; Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; a.A. LG Berlin, Beschluss v. 19.04.2001; 61 T 117/00; AG Paderbom, NJW 2000, 3722; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130, Rn. 21).
  • AG Paderborn, 03.08.2000 - 51 C 76/00

    Zugang eines Einwurfeinschreibens

    Auszug aus AG Kempen, 22.08.2006 - 11 C 432/05
    Aus ihm geht der Name des Zustellers nicht hervor; er beinhaltet auch keine technische Reproduktion einer Unterschrift des Zustellers, mit der dieser bekundet, die Sendung eingeworfen zu haben (vgl. AG Postdam, NJW 2000, 3722, 3723 [AG Paderborn 03.08.2000 - 51 C 76/00]; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl. 2003, vor § 558, Rn. 86).
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Für den Absender streitet daher beim Einwurf-Einschreiben nach Vorlage des Einlieferungsbelegs zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung durch Einlegen in den Briefkasten bzw. das Postfach zugegangen ist, wenn das vorbeschriebene Verfahren eingehalten wurde (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2005, 869, 870; OLG Saarbrücken, NJOZ 2008, 840, 848 f.; LAG Köln BeckRS 2010, 66142; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Juni 2010 - 11 Sa 496/09, juris Rn. 118; Reichert NJW 2001, 2523, 2524; Saenger/Gregoritza, JuS 2001, 899, 903 f.; Verse in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 21 GmbHG Rn. 21; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 130 Rn. 21; MünchKommBGB/Einsele, 7. Aufl., § 130 Rn. 46; ohne die Einhaltung des Verfahrens ausdrücklich zu erwähnen AG Paderborn NJW 2000, 3722, 3723; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; AG Erfurt, MDR 2007, 1338, 1339 f.; Jänich, VersR 1999, 535; Kaiser, NJW 2009, 2187, 2188; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 LB 11/14, juris Rn. 26; Staudinger/Singer, BGB, (2012), § 130 Rn. 108; BeckOGK/Gomille BGB § 130 Rn. 129; zu dem Verfahren vgl. LG Potsdam NJW 2000, 3722; aA AG Kempen, NJW 2007, 1215; Friedrich, VersR 2001, 1090; kritisch auch Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; offen gelassen von BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 26).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2021 - 4 Sa 68/20

    Beweis des Zugangs von Einwurfeinschreiben - Datenschutz im bEM

    Die Aussagekraft des Sendungsstatus reicht nicht aus, um auf ihn den Anscheinsbeweis des Zugangs zu gründen (AG Kempen 22. August 2006 - 11 C 432/05 - NJW 2007, 1215 ).".
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 3 Sa 38/19

    Anscheinsbeweis - Auslieferungsbeleg - Einwurf-Einschreiben - Kündigungsschreiben

    Die Aussagekraft des Sendungsstatus reicht nicht aus, um auf ihn den Anscheinsbeweis des Zugangs zu gründen (AG Kempen 22. August 2006 - 11 C 432/05 - NJW 2007, 1215).
  • ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14

    Zugang einer Kündigung - Einwurfeinschreiben

    Eine andere - vorwiegend in der Rechtsprechung vertretene - Ansicht sieht keine beweisrechtliche Erleichterung für den Zugang einer Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben und die im Rahmen der Auslieferung erstellten Dokumente (LAG Hamm 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08, juris, Rn. 107; LAG Rheinland-Pfalz 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, juris Rn. 51 f; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; ausführl. AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

    Einen Anscheinsbeweis könne die Dokumentation der Auslieferung nicht begründen, denn ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (LG Potsdam 27.07.2000 - 11 S 233/99, NJW 2000, 3722; AG Kempen 22.08.2006 - 11 C 432/05, NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 - 220 C 435/07, juris Rn. 31 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens -

    Vor diesem Hintergrund wird der Beweiswert des Einwurf-Einschreibens unterschiedlich beurteilt (s. KR/Friedrich § 4 KSchG Rn. 112): Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20.03.2007, OLGR 2007, 601; OLG Koblenz 31.01.2005 OLGR 2005, 869; AG Erfurt 20.06.2007 MDR 2007, 1338; AG Paderborn 27.07.2000 NJW 2000, 3722; s. a. BGH 11.07.2007 NJW-RR 2007, 1567), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LG Potsdam 27.02.2000, 3722; AG Kempten 22.08.2006 NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 WuM 2008, 483; Landesarbeitsgericht Hamm 05.08.2009 PflR 2010, 72(.
  • LAG Köln, 14.08.2009 - 10 Sa 84/09

    Beweis des Zugangs eines Einwurf-Einschreibens durch Belege und Zeugenaussage der

    So wird teilweise vertreten, dass auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen wie Einlieferungs- und Auslieferungsbelegen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger besteht, da ein Verlust von Postsendungen während des Zustellzugangs nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Postzusteller (vgl. LG Potsdam, Urt. v. 27.07.2000 - 11 S 233/99, in NJW 2000, S. 3722; AG Kempen, Urt. v. 22.08.2006 - 11 C 432/05, in NJW 2007, S. 1215).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2012 - L 19 AS 1239/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Demgegenüber wird teilweise vertreten aus dem Vorliegen eines Auslieferungsbeleges lasse sich nicht folgern, dass eine solche Auslieferung auch stattgefunden habe (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08 = juris Rn 107; LG Potsdam Urteil vom 27.07.2000 - 11 S 233/99 = juris Rn 8; AG Kempen Urteil vom 22.08.2006 - 11 C 432/05 = juris Rn 11).

    Ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs sei nach der Lebenserfahrung ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken in den falschen Briefkasten durch den Zusteller (Potsdam Urteil vom 27.07.2000 - 11 S 233/99 = juris Rn 8; AG Kempen Urteil vom 22.08.2006 - 11 C 432/05 = juris Rn 11).

  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20. März 2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz 31. Januar 2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt 20. Juni 2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn 27. Juli 2000 - 51 C 76/00), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - Rn. 49; LAG Hamm 5. August 2009 - 3 Sa 1677/08; LG Potsdam 27. Juli 2000 - 11 S 233/99; ArbG Ulm 7. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14; AG Kempten 22. August 2006 - 11 C 432/05; AG Köln 16. Juli 2008 - 435/07).
  • AG Köln, 16.07.2008 - 220 C 435/07

    Betriebskosten: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass ein Brief "ankommt"

    Dieser Auffassung haben sich zahlreiche Gerichte angeschlossen (z. B. LG Potsdam, Urt. v. 27.07.2000, Az.: 11 S 233/99, juris; AG Kempen, Urt. v. 22.08.2006, Az.: 11 C 432/05, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2010 - 11 Sa 496/09

    Steuererstattungsanspruch des Arbeitgebers - tarifliche Ausschlussfrist -

    So wird teilweise vertreten, dass auch bei Vorlage entsprechender Dokumentationen kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim Empfänger besteht, da ein Verlust von Postsendungen während des Zustellvorgangs ebenso wenig auszuschließen sei wie das Einstecken von Postsendungen in den falschen Briefkasten durch den Postzusteller (LG Potsdam, Urt. v. 27. Juli 2000 - 11 S 233/99 - NJW 2000, 3722; AG Kempen, Urt. v. 22. August 2006 - 11 C 432/05 - NJW 2007, 1215).
  • AG Berlin-Neukölln, 22.03.2012 - 10 C 474/11

    Beweisführung für den Zugang einer Mitteilung bei kumulativer Übermittlung per

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.10.2006 - 6 U 153/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3396
OLG Köln, 13.10.2006 - 6 U 153/06 (https://dejure.org/2006,3396)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.10.2006 - 6 U 153/06 (https://dejure.org/2006,3396)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 6 U 153/06 (https://dejure.org/2006,3396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Zugriffsbefugnis des Eigentümers eines gewerblich genutzten Grundstücks; Pflicht des Grundstückseigentümers zur Rücksichtnahme der Belange von Konkurrenzunternehmen eines auf dem Grundstück angesiedelten Gewerbetreibenden; Besondere Pflichten ...

  • Judicialis

    BGB § 903

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 903; GG Art. 14
    Schilderpräger in Kfz-Zulassungsstelle - gebotene Rücksichtnahme der Gemeinde auf aushäusige Wettbewerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ausgrenzung eines Schilderprägers

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ausgrenzung eines Schilderprägers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsbehinderung durch Versperren des Zugangs zu Schilderpräger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1215
  • GRUR 2007, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04

    Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2006 - 6 U 153/06
    Die öffentliche Hand darf den ihr durch den Betrieb der Zulassungsstelle zufließenden Vorteil, Schilderprägern geeignete Gewerbeflächen zu überlassen, deshalb nicht ausnutzen, ohne gleichzeitig dort nicht zum Zuge gekommenen Anbietern die Chance einzuräumen, auf ihr Angebot hinzuweisen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. "Schilderpräger im Landratsamt", GRUR 1999, 278; "Kommunaler Schilderprägebetrieb", GRUR 2003, 167; "Hinweisschild in Zulassungsstelle", GRUR 2006, 608).
  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2006 - 6 U 153/06
    Die öffentliche Hand darf den ihr durch den Betrieb der Zulassungsstelle zufließenden Vorteil, Schilderprägern geeignete Gewerbeflächen zu überlassen, deshalb nicht ausnutzen, ohne gleichzeitig dort nicht zum Zuge gekommenen Anbietern die Chance einzuräumen, auf ihr Angebot hinzuweisen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. "Schilderpräger im Landratsamt", GRUR 1999, 278; "Kommunaler Schilderprägebetrieb", GRUR 2003, 167; "Hinweisschild in Zulassungsstelle", GRUR 2006, 608).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 13.10.2006 - 6 U 153/06
    Die öffentliche Hand darf den ihr durch den Betrieb der Zulassungsstelle zufließenden Vorteil, Schilderprägern geeignete Gewerbeflächen zu überlassen, deshalb nicht ausnutzen, ohne gleichzeitig dort nicht zum Zuge gekommenen Anbietern die Chance einzuräumen, auf ihr Angebot hinzuweisen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. "Schilderpräger im Landratsamt", GRUR 1999, 278; "Kommunaler Schilderprägebetrieb", GRUR 2003, 167; "Hinweisschild in Zulassungsstelle", GRUR 2006, 608).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 W 31/15

    Störung des Betriebs eines Schilderpräge-Unternehmens

    Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von den klägerseits zitierten Fällen, in denen ein Anspruch von Schilderprägerunternehmen gegen eine Kommune, die eine Kfz-Zulassungsstelle betreibt, wegen unbilliger Behinderung bejaht wurde (vgl. etwa BGH NJW 1998, 3778 [BGH 14.07.1998 - KZR 1/97] - Schilderpräger im Landratsamt, NJW 2007, 2184 [BGH 07.11.2006 - KZR 2/06] - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt - GRUR 2006, 608 [BGH 08.11.2005 - KZR 21/04] - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; OLG Köln, GRUR 2007, 349 = NJW 2007, 1215 [OLG Köln 13.10.2006 - 6 U 153/06] ): Die Kommune war dort jeweils Normadressat des kartellrechtlichen Missbrauchs- und Behinderungsverbots, weil sie selbst als Vermieterin von Flächen in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsstelle auftrat und damit auf dem Markt für Gewerbeflächen, die sich wegen der Nähe zur Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge besonders als Standort für Schilderprägebetriebe eignen, über eine entsprechende Marktmacht verfügte (BGH aaO).

    Denn es geht hier nicht darum, dass der Zugang durch ein äußeres, nicht mit dem Betrieb der Klägerin in Zusammenhang stehendes Ereignis mittelbar beeinträchtigt wurde (vgl. BGHZ 86, 152; Palandt-Sprau, BGB, 74. Auflage, § 823 Rn. 135), sondern das Handeln der Beklagte war gezielt darauf gerichtet, auf die Zugangsmöglichkeit potentieller Kunden zu dem Betrieb der Klägerin gegenüber dem bisherigen Zustand einzuwirken (vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1215 [OLG Köln 13.10.2006 - 6 U 153/06] ).

  • LG Dortmund, 07.09.2011 - 10 O (Kart) 158/10

    Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche eines Schilderprägeunternehmens gegen

    Insofern liegt der Fall auch völlig anders als der Fall OLG Köln, 6 U 153/06, auf den die Klägerseite abzielt.
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