Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.01.2006

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06   

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BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06 (https://dejure.org/2007,1710)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - 5 StR 372/06 (https://dejure.org/2007,1710)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 5 StR 372/06 (https://dejure.org/2007,1710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 373 AO; § 374 AO; Art. 40 Zollkodex; § 19 TabStG; § 21 TabStG; § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO; Art. 234 EG; Art. 7 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG
    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; Unterlassenstäterschaft des Organisators; richtlinienkonforme Auslegung; Vorlagepflicht); Steuererklärungspflicht bei Einfuhr unverzollter und unversteuerte Zigaretten aus dem freien Verkehr eines ...

  • lexetius.com

    §§ 370, 373, 374 AO; Art. 40 Zollkodex; §§ 19, 21 TabStG

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Organisation eines Transports von unverzollten und unversteuerten Zigaretten als tatbestandliche Steuerhinterziehung durch Unterlassen; Verpflichtung der unverzüglichen Abgabe einer Steuererklärung bei Verbringung von unverzollten und unversteuerten ...

  • Judicialis

    AO § 370; ; AO § 373; ; AO § 374; ; Zollkodex Art. 40; ; TabStG § 19; ; TabStG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmuggel mit einem Fahrzeug unter Umgehung der Grenzzollstellen als Steuerhinterziehung; Verbringen von aus einem Drittland stammenden unverzollten und unversteuerten Zigaretten aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in das ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Einfuhr von geschmuggelten Zigaretten über anderen EG-Mitgliedstaat

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1294
  • NStZ 2007, 590
  • EuZW 2007, 347
  • StV 2007, 300 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Den Begriff des "Verbringers" im Sinne von Art. 38 und Art. 40 ZK hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-238/02 (Viluckas) und C-246/02 (Jonusas) für die nationalen Gerichte verbindlich ausgelegt.

    Danach "verbringen" bei der Einfuhr mit einem Kraftfahrzeug "diejenigen" Personen die Nichtgemeinschaftsware in das Zollgebiet der Gemeinschaft, "die die Herrschaft über das Fahrzeug im Zeitpunkt der Verbringung haben, nämlich u. a. die Fahrer, und zwar derjenige, der das Fahrzeug lenkt, und sein Beifahrer oder Ersatzmann, sofern er sich im Fahrzeug befindet" (EuGH wistra 2004, 376, 378, Ziffer 23).

  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00

    Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Steuerhinterziehung bzw. der Schmuggel (als unselbständige Qualifikation der Steuerhinterziehung) beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist (BGH wistra 2000, 425; BGHSt 3, 40, 44).

    In der Regel wird der Schmuggel daher erst dann beendet sein, wenn das Schmuggelgut seinen Bestimmungsort erreicht hat (vgl. BGH wistra 2000, 425).

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Steuerhinterziehung bzw. der Schmuggel (als unselbständige Qualifikation der Steuerhinterziehung) beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist (BGH wistra 2000, 425; BGHSt 3, 40, 44).

    Maßgeblich für die Beendigung des Schmuggels ist, ob die Schmuggelware die gefährliche Phase des Grenzübergangs passiert und der Schmuggler sein Unternehmen erfolgreich abgeschlossen hat (BGHSt 3, 40, 44 f.).

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Der Senat setzt auf Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss gemäß der Vorschrift des § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 3), die bei einer Schuldspruchänderung entsprechend anwendbar ist, die Einsatzstrafe (Fall II. 3 der Urteilsgründe) auf zwei Jahre Freiheitsstrafe und die Gesamtstrafe auf drei Jahre Freiheitsstrafe herab.
  • FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05

    Inanspruchnahme für Tabaksteuer; Schmuggel von Zigaretten über die Grenze von

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Ob der Begriff des "Verbringens" in gleicher Weise auszulegen ist wie bei Art. 38, 40 ZK (ablehnend FG Düsseldorf ZfZ 2006, 380, 381), bedarf jedoch keiner vertieften Erörterung.
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Denn die Tatvarianten des Absetzens und der Absatzhilfe setzen einen Absatzerfolg nicht voraus (BGHSt 27, 45, 47 ff.; 26, 358, 359 ff.).
  • FG Düsseldorf, 01.08.2005 - 4 V 2072/05

    Unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet - Tabaksteuer;

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Das anschließende Überführen der auf dem Schwarzmarkt zu veräußernden Zigaretten nach Deutschland ohne Inanspruchnahme des Steueraussetzungsverfahrens (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG) ist ein gewerbliches unversteuertes Verbringen (vgl. BFH, Beschluss vom 6. September 2004 - VII B 62/04; BFH ZfZ 1997, 22 f.; BFH/NV 1996, 934, 935; FG Düsseldorf ZfZ 1996, 152, 153 mit Anmerkung Hampel ZfZ 1996, 358; FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2005 - 4 V 2072/05).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Denn die Tatvarianten des Absetzens und der Absatzhilfe setzen einen Absatzerfolg nicht voraus (BGHSt 27, 45, 47 ff.; 26, 358, 359 ff.).
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 440/00

    Steuerhinterziehung; Mittäterschaft; Eingangsabgaben eines anderen

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    Dazu gehört auch die von dem anderen Mitgliedstaat verwaltete Einfuhrumsatzsteuer (vgl. BGH wistra 2001, 62, 63; a. A. Schmitz/Wulf aaO 367 ff.), und zwar unabhängig davon, ob sie ihm selbst zusteht oder an die Europäische Gemeinschaft abgeführt werden muss.
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04

    Verfahrensabtrennung zur Verwirklichung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
    An der Auffassung, dass geschmuggelte Zigaretten auch dann im Sinne von § 21 TabStG unmittelbar in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden sind, wenn sie schon vorher in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften verbracht worden, dort aber zu keinem Zeitpunkt legal in den freien Verkehr gelangt sind (vgl. BGH wistra 2004, 475, 476), hält der Senat nicht fest.
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

  • BFH, 06.09.2004 - VII B 62/04

    Vorschriftswidrige Einfuhr von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 38/01

    EuGH -Vorlage; TabSt bei vorschriftswidrigem Verbringen von Zigaretten in das

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

  • BFH, 23.05.2006 - VII R 49/05

    Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer für ein im unzulässigen Binnenverkehr

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2000 - 3 Ws 243/00

    Vollendung einer Steuerhinterziehung in Form eines Einfuhrvergehens

  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung hinsichtlich des Strafklageverbrauchs

  • EuGH, 03.03.2005 - C-195/03

    Papismedov u.a. - Zollkodex der Gemeinschaften - Gestellung der Waren - Begriff -

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 39/01

    Vorlage an den EuGH; Zollkodex; Hauptzollamt; Mitteilung an die Zollbehörden;

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei; Zigaretten ohne Steuerzeichen

    Nichts anderes gilt für die Erhebung von Zoll, Einfuhrumsatz- und Tabaksteuer als Einfuhrabgaben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Juni 2018 - 1 StR 282/17 Rn. 8-10; Beschlüsse vom 19. August 2009 - 1 StR 314/09, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 2 Rn. 4 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 1 Rn. 13 f.).
  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten

    Damit waren sie dort "zur Ruhe gekommen", bevor die Verkaufsverhandlungen mit den in Deutschland ansässigen Abnehmern aufgenommen wurden (vgl. BGH 20 wistra 2007, 224, 225 f.).

    Diese Steuer wurde dadurch verkürzt, dass für die entgegen § 12 Abs. 1 TabStG aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften nach Deutschland verbrachten Zigaretten nicht sofort nach dem Verbringen eine Steuererklärung abgegeben wurde (§ 19 Sätze 1 bis 3 TabStG, vgl. zum Ganzen BGH wistra 2007, 224, 227).

  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    Diesen Zeitpunkt der hypothetisch rechtzeitigen Pflichterfüllung als Anknüpfungspunkt für die Beendigung und den Beginn der Verfolgungsverjährung zugrunde zu legen, hält der Senat ungeachtet dessen für sachgerecht, ob man die Steuerhinterziehung durch Unterlassen als echtes Unterlassungsdelikt wertet (so BGH Entscheidungen vom 22.05.2003 5 StR 520/02, wistra 2003, 344 Tz. 9; vom 01.02.2007 5 StR 372/06, NJW 2007, 1294 Tz. 27; Krumm in: Tipke/Kruse AO § 370 Lfg.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    § 373 AO erfasst diese Verbrauchsteuer als Einfuhrabgabe nur dann, wenn die Zigaretten unmittelbar aus einem Nicht-Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, zur Veröffentlichung bestimmt).

    In der Regel wird der Schmuggel erst dann beendet sein, wenn das Schmuggelgut seinen Bestimmungsort erreicht hat (vgl. zu den Einzelheiten BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06 und BGH wistra 2000, 425).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 108/16

    Steuerhehlerei (Begriff des Absetzens und der Absatzhilfe: Erforderlichkeit eines

    a) Die Auffassung des Landgerichts, eine Absatzhilfe i.S.v. § 374 AO erfordere keinen Absatzerfolg, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats und des ehemals für Steuerstrafsachen zuständigen 5. Strafsenats sowie der Auffassung von Teilen der Literatur (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239; Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO § 374 Vortat 1; zustimmend: Beckemper in Hübschmann/ Hepp/Spitaler (HHSp.) Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand: November 2013, § 374 AO, Rn. 53; ablehnend: Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, Stand: August 2016, § 374 AO Rn. 67; Wegner in Müko-StGB, 2. Aufl., § 374 AO Rn. 35; Meyer in Beermann/Gosch Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand: Oktober 2008, § 374 AO 1977, Rn. 11 und 12; zweifelnd: Jäger in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht 8. Aufl., § 374 AO Rn. 42).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 521/14

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung durch Unterlassen: Täterstellung;

    Die Angeklagten B., M. und S. haben die Zigaretten weder selbst in das Gebiet der Europäischen Union transportiert, noch hatten sie kraft Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf den Transport der Zigaretten, indem sie die Entscheidung zur Durchführung des Transports treffen oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Fahrtroute, Ort und Zeit der Einfuhr) hätten bestimmen können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590).

    Der Begriff des Verbringers i.S.v. § 19 Satz 2 TabStG aF ist in gleicher Weise auszulegen wie bei Art. 38 Abs. 1 ZK (BFH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VII R 49/06, BFHE 218, 469; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590).

    Als Verbringer sind aber auch die Personen anzusehen, die kraft ihrer Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug haben, indem sie die Entscheidung zur Durchführung des Transports treffen oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, wistra 2007, 262).

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04

    Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf

    Auch kann ein längeres Zwischenlagern dazu führen, dass die Ware "zur Ruhe gekommen" ist und deshalb eine einheitliche Schmuggelfahrt nicht mehr angenommen werden kann (vgl. zur Abgrenzung von Steuerhinterziehung - bzw. Schmuggel im Sinne des § 373 AO - zu einer an diese anschließende Steuerhehlerei BGH wistra 2007, 224).
  • BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16

    Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft:

    Mit der Missachtung dieser Pflicht wurde die deutsche Tabaksteuer gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 AO hinterzogen (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, wistra 2007, 224 - 228).

    So wird als Verbringer auch angesehen, wer kraft seiner Weisungsbefugnis beherrschenden Einfluss auf das Transportfahrzeug hat, indem er die Entscheidung zur Durchführung des Transports trifft oder die Einzelheiten der Fahrt (z.B. Route, Ort, Zeitabfolge) bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, NStZ 2007, 590; BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74).

  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23

    Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig

    In diesem Fall tritt der Tatbestand der Einfuhrumsatzsteuer in dem anderen Mitgliedstaat ein (EuGH, Urteile vom 8. September 2022 - C-368/21 Hauptzollamt Hamburg Rn. 27 ff.; vom 3. März 2021 - C-7/20 Hauptzollamt Münster Rn. 31 ff. und vom 10. Juli 2019 - C-26/18 Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung Rn. 44 ff.; vgl. im Übrigen zu §§ 373, 374 AO, insbesondere zum "Zigarettenschmuggel", bislang: BGH, Urteil vom 27. Juni 2018 - 1 StR 282/17 Rn. 8-10; Beschlüsse vom 19. August 2009 - 1 StR 314/09, BGHR AO § 373 Einfuhrabgaben 2 Rn. 4; vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, BGHR AO Einfuhrabgaben 1 § 373 Rn. 13 f. und vom 30. Juni 2005 - 5 StR 342/04 Rn. 19).
  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft;

    In der Regel wird das Verbringen oder Versenden erst dann beendet sein, wenn die Tabakwaren ihren Bestimmungsort erreicht haben (vgl. auch BGH NStZ 2007, 590, 592; wistra 2000, 425).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 561/10

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Kaffeesteuer: Steueranmeldung durch den

  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 549/06

    Unzureichende Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; Steuerstrafrecht

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen

  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 87/07

    Steuerhehlerei (keine bandenmäßige Begehungsweise; Strafzumessung:

  • BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08

    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung);

  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 225/20

    Anwendbarkeit des Markenstrafrechts nach Wegfall des in Bezug genommenen

  • FG Düsseldorf, 29.09.2023 - 4 V 1068/23

    Steuerentstehung durch Inbesitzhalten von Tabakwaren: Erwerb von Substituten für

  • LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
  • FG Hamburg, 24.05.2011 - 4 K 30/11

    Tabaksteuerrecht: Tabaksteuerentstehung nach § 19 TabStG

  • FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12

    Steuerschuldnerschaft bei im Lkw versteckten Zigaretten

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 315/05   

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https://dejure.org/2006,7870
OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 315/05 (https://dejure.org/2006,7870)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - 10 WF 315/05 (https://dejure.org/2006,7870)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 10 WF 315/05 (https://dejure.org/2006,7870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoß gegen die Anordnung eines Annäherungsverbots gegenüber einer anderen Person; Begründung des Verstoßes gegen die Anordnung wegen fehlender Sprachkenntnis

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 64 b Abs. 4; ; ZPO § 793; ; ZPO § 890; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; GVG § 184

  • rechtsportal.de

    FGG § 64b Abs. 4; GVG § 184; ZPO § 890
    Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen Verstoßes gegen eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz; Verschulden des Antragsgegners bei angeblich nicht ausreichenden Sprachkenntnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau bedroht - Mann darf sich ihr nicht mehr nähern - Bei Zuwiderhandlung schützen mangelnde Sprachkenntnisse nicht vor Ordnungsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1294 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 70
  • FamRZ 2006, 1860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 315/05
    Unzureichende Sprachkenntnisse entheben aber nicht jeglicher Sorgfaltspflicht in der Wahrung eigener Rechte (BVerfGE 42, 120, 126 f.; BSG, aaO.).
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RV 43/85

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Ausländer - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 315/05
    Rechtsmittelfristen werden daher auch allein durch Zustellung in deutscher Sprache abgefasster Entscheidungen in Lauf gesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 22.10.1986 - 9 a RV 43/85, MDR 1987, 436).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15

    Strafbare Nachstellung: Handlungseinheit bei nach Eintritt des tatbestandlichen

    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes verlangt lediglich einen schuldhaften Verstoß gegen das Unterlassungsgebot; hierfür reicht bereits Fahrlässigkeit aus (OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 10 WF 315/05, juris Rn. 4).
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