Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.01.2007

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06   

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https://dejure.org/2007,5136
BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06 (https://dejure.org/2007,5136)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06 (https://dejure.org/2007,5136)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 1 BvR 2679/06 (https://dejure.org/2007,5136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung in Ehesachen bei Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung; Berücksichtigung des Umstandes der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Reduzierung des Streitwerts

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GKG § 48 Abs. 3 S. 2
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertfestsetzung in Ehesachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 23 RVG, § 48 GKG
    Streitwert: Scheidung -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 322
  • NJW 2007, 1445
  • FamRZ 2007, 1081
  • Rpfleger 2007, 428
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06
    a) Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits mit Beschluss vom 23. August 2005 (BVerfGK 6, 130) entschieden, dass eine Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung des Streitwerts gegen die Verfassung verstößt, wenn sie dazu führt, dass der Streitwert in Ehesachen wegen der beiderseitigen Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe "stets" oder "im Regelfall" lediglich auf den Mindeststreitwert festgesetzt wird.

    Diese Auffassung berücksichtigt nicht, dass sich der vorliegende Eingriff in die Berufsfreiheit nicht durch die Verfolgung eines legitimen Zwecks rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGK 6, 130 ).

    Eine Berücksichtigung des Umstandes der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Reduzierung des Streitwerts und damit zur nochmaligen Absenkung der Anwaltsvergütung führt auch in dieser Situation zur Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs, weil dem legitimen Ziel der Schonung der öffentlichen Kassen bereits durch die Reduzierung der Vergütungssätze der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte (§ 49 RVG) umfassend Rechnung getragen worden ist (vgl. BVerfGK 6, 130 ).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06
    b) Dem angegriffenen Beschluss liegt - wie in dem von der Kammer bereits entschiedenen Fall - eine Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) zugrunde, die in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 RVG) eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers zur Folge hat (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2679/06
    b) Dem angegriffenen Beschluss liegt - wie in dem von der Kammer bereits entschiedenen Fall - eine Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) zugrunde, die in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 RVG) eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers zur Folge hat (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).

    Diese Umstände stellen zwar vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dar und können daher als legitime Ziele für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit auch die Kürzung einer vom Staat geschuldeten Vergütung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2009 - 1 BvR 2889/06 -, NJW-RR 2010, S. 505 ).

  • BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06

    Differenzierung zwischen bemittelten und mittellosen Betreuten im Hinblick auf

    Die Schonung der öffentlichen Kassen ist ein legitimes Ziel des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 322 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2008 - 17 WF 283/08

    Wertfestsetzung: Berücksichtigung von Vermögen bei der Bestimmung des

    Wie aus der bereits genannten Vorschrift des § 48 Abs. 2 GKG hervorgeht, ist zudem die Bedeutung der Sache und ihre Schwierigkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1445, 1446; Thalmann, a.a.O., Rn. 33).
  • OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08

    Streitwert des Scheidungsverfahrens

    Deshalb ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere fehlerhaft, im Rahmen des Ermessens die Bewilligung von Prozesskostenhilfe als besonderen Gesichtspunkt heranzuziehen (Bundesverfassungsgericht aaO. Beschluss vom 21.Februar 2007 - 1 BvR 2407/06, FamRZ 2007, S. 1080. Beschluss vom 21.Februar 2007 - 1 BvR 2679/06, FamRZ 2007, S. 1081).
  • SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe -

    Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).".
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10685
BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06 (https://dejure.org/2007,10685)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06 (https://dejure.org/2007,10685)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 (https://dejure.org/2007,10685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Pauschgebühr; Vorschuss; Begründung des Antrags

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; Vorschuss; Begründung des Antrags

  • Wolters Kluwer

    Institut der Pflichtverteidigung als besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken; Vereinbarkeit der Indienstnahme als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens mit Art. 12 Abs. 1 GG; Verfassungsrechtliches Gebot ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Senats- und Kammerentscheidungen ausgeführt, dass das Institut der Pflichtverteidigung eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken darstellt, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).

    Als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens ist eine solche Indienstnahme nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn dem Verteidiger für die von ihm geleistete Tätigkeit eine Vergütung zufließt, die dem Eintritt einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorbeugt (vgl. BVerfGE 54, 251 ; 68, 237 ).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Senats- und Kammerentscheidungen ausgeführt, dass das Institut der Pflichtverteidigung eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken darstellt, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Senats- und Kammerentscheidungen ausgeführt, dass das Institut der Pflichtverteidigung eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken darstellt, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens ist eine solche Indienstnahme nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn dem Verteidiger für die von ihm geleistete Tätigkeit eine Vergütung zufließt, die dem Eintritt einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorbeugt (vgl. BVerfGE 54, 251 ; 68, 237 ).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in

    Seine Ausführungen genügen den Anforderungen an die für diese Prüfung erforderliche konkrete Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben seines Kanzleibetriebs (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 -, NJW 2007, S. 1445).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens ist eine solche Indienstnahme nur dann mit der Berufsfreiheit vereinbar, wenn dem Pflichtverteidiger für die von ihm geleistete Tätigkeit eine Vergütung zufließt, die dem Eintritt einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorbeugt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1984, BVerfGE 68, 237 [255]; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 - juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 - juris Rn. 19 zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - 5 RVGs 54/11

    Pflichtverteidigervergütung; Mangelnde Darlegung zur Höhe erhaltener

    X - 57/09 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 2007 in 2 BvR 2592/06 = NJW 2007, 1445), kommt die Bewilligung eines solchen Vorschusses nach dem oben Gesagten auch deshalb nicht in Betracht, weil derzeit ohne weitere Angaben des Antragstellers zu den Zahlungen des Mandanten nicht einmal sicher davon ausgegangen werden kann, ob überhaupt die Bewilligung einer Pauschgebühr und ggf. in welcher Höhe erfolgen kann und wird.
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