Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06   

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https://dejure.org/2006,1833
OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06 (https://dejure.org/2006,1833)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 U 70/06 (https://dejure.org/2006,1833)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 U 70/06 (https://dejure.org/2006,1833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der vom Käufer eines PKW zu ersetzenden Gebrauchsvorteile bei Rücktritt vom Kaufvertrag; Nicht ordnungsgemäß arbeitendes Navigationsgerät als Mangel; Berechtigung zum Rücktritt bei Vorliegen eines Mangels; Autauschen von Teilen der Kaufsache durch den ...

  • Judicialis

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 437 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2 § 437 Nr. 2
    Gebrauchtwagenkauf - Rücktritt bei mangelhaftem Navigationssystem - Erheblichkeit des Nachbesserungsaufwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Defektes Navigationsgerät als Rücktrittsgrund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf bei erheblichem Mangel

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Erheblicher Mangel eines Navigationsgeräts eines Gebraucht-Kfz bei nicht einwandfreier Routenplanung und erfolgloser Nachbesserung

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Orientierungsloses Navigationssystem Gebrauchtwagenkäufer kann wegen dieses Kfz-Mangels vom Kauf zurücktreten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Defektes Navigationsgerät kann Rücktritt vom Vertrag begründen

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Rücktritt vom Kaufvertrag

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auto zurück bei fehlerhaftem Navi

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Auto zurück bei fehlerhaftem Navi

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertragsrücktritt beim Autokauf - Mängelbagatellgrenze ist 5-10% vom Kaufpreis

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nach neun Monaten springt Fahrzeug abermals schlecht an: Rücktrittsgrund?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur "Unerheblichkeit" eines Kfz-Mangels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1694
  • NZV 2007, 411
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
    Für den Fall des Gebrauchtwagenkaufs ist anerkannt, dass es im Rahmen der vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2006, BGHZ 167, 19 ff.) entscheidend darauf ankommt, ob und gegebenenfalls mit welchem Kostenaufwand sich ein Mangel beseitigen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2004, 392 f.; OLG Bamberg, DAR 2006, 456 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage des Verhältnisses von Mangelbeseitigungskosten und Kaufpreis bei Beurteilung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung im Rahmen des § 323 Abs. 5 S.2 BGB, soweit ersichtlich, bislang offen gelassen (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2006, BGHZ 167, 19 ff.).

  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
    Für den Fall des Gebrauchtwagenkaufs ist anerkannt, dass es im Rahmen der vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2006, BGHZ 167, 19 ff.) entscheidend darauf ankommt, ob und gegebenenfalls mit welchem Kostenaufwand sich ein Mangel beseitigen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2004, 392 f.; OLG Bamberg, DAR 2006, 456 ff.).

    Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil vom 10.04.2006, DAR 2006, 456 ff., (nicht tragend) ausgeführt, ein unter 10% des Kaufpreises liegender Nachbesserungsaufwand sei jedenfalls in der Regel im Rahmen des § 323 Abs. 5 S.2 BGB als unerheblich anzusehen; dem folgt der Senat mit der vorliegenden Entscheidung nicht.

  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
    Die bloße Nutzung des Fahrzeugs kann nur unter besonderen Umständen die Annahme einer Verwirkung rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1991, NJW 1992, 170 f.; Urt. v. 15.10.2003, DAR 2004, 23 f.).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04

    Formularmäßige Vereinbarung des Rückkaufs von Ersatzteilen nach Beendigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
    Angesichts der von Anfang an unmissverständlich und unter allen Umständen erklärten Weigerung der Beklagten, die Berechtigung des vom Kläger erklärten Rücktritts zu akzeptieren und das Fahrzeug zurückzunehmen, war vorliegend ausnahmsweise selbst ein wörtliches Angebot des Klägers entbehrlich, weil es sich als sinnlose Förmelei dargestellt hätte (vgl. BGH Urt. v. 20.09.2006, VIII ZR 127/04).
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
    Die bloße Nutzung des Fahrzeugs kann nur unter besonderen Umständen die Annahme einer Verwirkung rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1991, NJW 1992, 170 f.; Urt. v. 15.10.2003, DAR 2004, 23 f.).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 198/04

    Gebrauchtwagenkauf: Motorschaden bei 88.000 km Laufleistung als bei Übergabe

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
    Nachdem weiter unstreitig ist, dass der Kläger eben diesen Mangel bereits im Mai 2004 und damit nur etwa drei Monate nach Übergabe gerügt hatte und weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass der aufgetretene Mangel durch eine Fehlbedienung des Klägers verursacht worden sein könnte (vgl. OLG Frankfurt, DAR 2005, 339), ist unabhängig von der Anwendbarkeit des § 476 BGB mit dem Landgericht auch davon auszugehen, dass dieser Mangel tatsächlich bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 70/06
    Für den Fall des Gebrauchtwagenkaufs ist anerkannt, dass es im Rahmen der vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2006, BGHZ 167, 19 ff.) entscheidend darauf ankommt, ob und gegebenenfalls mit welchem Kostenaufwand sich ein Mangel beseitigen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2004, 392 f.; OLG Bamberg, DAR 2006, 456 ff.).
  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15

    Bentley mit fehlerhafter Navigation? - nach Weiterverkauf nicht aufzuklären

    Dabei ist bei behebbaren Mängeln grundsätzlich auf die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung abzustellen; das gilt auch bei Fahrzeugen der Luxusklasse (BGH, Urt. v. 29.06.2011, VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872, Tz 20f.; Urt. v. 28.05.2014, VIII ZR 94/13, NJW 2014, 3229, Tz 17, so auch OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006, 3 U 70/06, NJW 2007, 1694).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2013 - 4 U 149/12

    Neuwagenkaufvertrag: Ausschluss des Rücktrittsrechts bei behebbarem und nicht die

    Der Senat ist daher in Übereinstimmung mit der in der Literatur im Vordringen begriffenen Ansicht (Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1042; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 323 Rn. 32; MünchKomm BGB/Ernst, a.a.O., § 323 Rn. 243; Staudinger/Otto/Schwarze, a.a. O., § 323 Rn. C 27) der Auffassung, dass erst bei einem Mängelbeseitigungsaufwand, der 10 % des Kaufpreises übersteigt, die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird (ebenso OLG Bamberg MDR 2007, 87; a.A OLG Köln NJW 2007, 1694, welches - allerdings ohne Begründung - die Unerheblichkeit bereits bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises verneint).

    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil das Oberlandesgericht Köln in der Entscheidung vom 12.12.2006 (3 U 70/06 - NJW 2007, 1694) bereits einen Nachbesserungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises als erheblich angesehen hat.

  • LG Köln, 24.06.2009 - 28 O 11/07

    Vorliegen eines Mangels an einem Kraftfahrzeug aufgrund von Quietschgeräuschen

    Insbesondere hätte sie die weitere Spezifizierung der Mängelrüge verlangen können, wenn ihr die bisherigen Angaben des Klägers nicht ausreichten, um eine sachgerechte Nachbesserung in die Wege zu leiten (so OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696).

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Beurteilung der Frage, ob die Pflichtverletzung eines Schuldners unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ist, eine Abwägung der Interessen des Gläubigers an einer Rückabwicklung des Vertrages und der des Schuldners am Bestand des Vertrages unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (BGH, NJW 2006, 1960, 1961; OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696; OLG Düsseldorf, ZGS 2007, 157, 159; OLG Brandenburg, NJW-RR 2007, 928, 929).

    Da es für die Beurteilung der Erheblichkeit zumindest auch auf die objektive Störung der Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache, das heißt, auf das Ausmaß der Mangelhaftigkeit ankommt, ist bei der Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob und wenn ja mit welchem Kostenaufwand sich der Mangel beseitigen lässt (OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060, 1061; Münchener Kommentar/Ernst, BGB, 5. Aufl., § 323 Rn. 243).

    Dagegen wurde die Unerheblichkeit verneint bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von mehr als 5 % des Kaufpreises bzw. absolut 2.000,00 EUR (OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696).

    Die Erheblichkeit eines Mangels kann sich nicht nur im Verhältnis der aufzuwendenden Kosten bei Nacherfüllung zu dem Kaufpreis zeigen, sondern auch darin, dass der Mangelbeseitigungsaufwand absolut gesehen erheblich ist, was gerade bei hochwertigen Kaufsachen eine Rolle spielt (OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 323 Rn. 32).

  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

    (3.1.3.1) Die Beurteilung der Frage, ob die Pflichtverletzung eines Schuldners unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine Abwägung der Interessen des Gläubigers an einer Rückabwicklung des Vertrages und der des Schuldners am Bestand des Vertrages unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (BGH, NJW 2006, 1960 (1961); OLG Köln, NJW 2007, 1694 (1696); OLG Düsseldorf, ZGS 2007, 157 (159); OLG Brandenburg, NRW-RR 2007, 928 (929); OLG Bamberg, DAR 2006, 456 (458); OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019 (2020); LG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1368 (1368); Münchener Kommentar - Ernst, BGB, a. a. O., § 323 Rn. 243; Soergel-Gsell, BGB, 13. Auflage, § 323 Rn. 216; Staudinger-Otto, BGB - Neubearbeitung 2004, § 323 C 30; Palandt-Grüneberg, a. a. O., § 323 Rn. 32; Juris PK-Alpmann, BGB, § 281 Rn. 83; Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 427).
  • OLG Köln, 27.04.2010 - 15 U 185/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Mängeln

    Da es für die Beurteilung der Erheblichkeit zumindest auch auf die objektive Störung dieser Pflicht ankommt, das heißt auf das Ausmaß der Mangelhaftigkeit, ist bei der Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob und gegebenenfalls mit welchem Kostenaufwand sich der Mangel beseitigen lässt ( vgl. nur: OLG Köln, NJW 2007, 1694 ff., 1696; OLG Düsseldorf, ZGS 2007, 157 ff., 159 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060 ff., 1061; OLG Bamberg, DAR 2006, 456 ff., 458; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019 ff., 2020 f.; Staudinger-Otto, BGB, 13. Aufl., § 323 C 30 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Ausdrücklich abgelehnt wird die 10%-Grenze vom OLG Köln (vgl. Urteil vom 12.12.2006, 3 U 70/06, Revision zugelassen).
  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 28 U 135/07

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Weitere Gelegenheit zur Nacherfüllung;

    Bei der Erheblichkeitsprüfung hat eine umfassende Interessenabwägung und Gesamtwürdigung aller Umstände stattzufinden (BGH, NJW 2006, 1960; OLG Köln, NJW 2007, 1694; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019 f.; OLG Bamberg, DAR 2006, 456 ff).

    OLG Bamberg, DAR 2006, 456 ff (zustimmend Palandt-Grüneberg, a.a.O.) nahm eine unerhebliche Pflichtverletzung bei unter 10 % des Kaufpreises an, während das OLG Köln, NJW 2007, 1694 ff bei 5 % eine erhebliche Pflichtverletzung bejaht hat.

  • OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 282/08

    Schadensersatz für fehlerhafte anwaltliche Beratung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar speziell für den Gebrauchtwagenkauf eine 10 - % - Regel, wie sie das Oberlandesgericht Bamberg entwickelt hat (OLG Bamberg, Urt. v. 10.04.2006, abgedruckt u. a. in DAR 2006, S. 456 ff = MDR 2007, S. 87 ff) entgegen getreten worden (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.12.2006 NJW 2007, S. 1694).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2010 - L 6 U 102/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Das Landessozialgericht hat die Akten des Sozialgerichts Dessau-Roßlau mit den Aktenzeichen S 3 U 70/06 und S 9 R 500/05 beigezogen.
  • OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Anforderungen an ein

    Soweit das Landgericht zur Bemessung der Unerheblichkeit vor allem darauf abstellt, dass die Mängelbeseitigungskosten weniger als 10 % der vereinbarten Gegenleistung betragen, kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung mit solchen festen Mindestprozentsätzen gearbeitet werden darf oder nicht (vgl. zum Meinungsstreit OLG Bamberg, DAR 2006, 456 einerseits und OLG Köln NJW 2007, 1694 andererseits).
  • LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als

  • LG Frankenthal, 22.09.2010 - 6 O 400/08

    Sachmängelhaftung bei Neuwagenkauf: Unerhebliche Pflichtverletzung bei geringem

  • LG Meiningen, 06.12.2012 - 1 O 201/12

    Verbrauchsgüterkauf - Notwendigkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2006 - 17 W 265/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18121
OLG Köln, 19.12.2006 - 17 W 265/06 (https://dejure.org/2006,18121)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2006 - 17 W 265/06 (https://dejure.org/2006,18121)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 17 W 265/06 (https://dejure.org/2006,18121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

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Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1694
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.08.2005 - 3 Ws 59/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Überschreitung angemessener Gebührenwerte für

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 17 W 265/06
    Das bloße Erscheinen der nicht anwaltlich vertretenen Partei ist verfahrensrechtlich unbeachtlich, was sich schon daran zeigt, dass dies den Erlass eines Versäumnisurteils gerade nicht hindert (vgl. Schons in Anmerkung zur vorstehend zitierten Senatsentscheidung AGS 2006, 278).
  • OLG Köln, 07.12.2005 - 17 W 263/05

    Geltendmachung von Honoraransprücher wegen zahnärztlicher Behandlung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2006 - 17 W 265/06
    Wenn die gegnerische Partei im Anwaltsprozess ohne anwaltliche Vertretung erscheint und darauf hin ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird, rechtfertigt dies nur eine halbe Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV und keine 1, 2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (vgl. Senat, Beschluss vom 07.12.2005 - 17 W 263/05 - AGS 2006, 277).
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