Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,184
OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06 (https://dejure.org/2006,184)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2006 - 3 U 103/06 (https://dejure.org/2006,184)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2006 - 3 U 103/06 (https://dejure.org/2006,184)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Zur Dauer der Widerrufsfrist

  • JurPC

    BGB § 126 b, § 312 c, d, § 355; BGB-InfoV § 1 Abs. 1; UWG §§ 8, 3, 4 Nr. 11
    Widerrufsbelehrung bei eBay

  • aufrecht.de

    Beim gewerblichen Handel bei eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat zu

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit der Widerrufsbelehrung eines Verbrauchers im Internetversandhandel; Umfang der Informationspflichten gegenüber einem Verbraucher im Internetversandhandel; Unlauterer Wettbewerb bei Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften durch einen Wettbewerber

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 126 b; ; BGB § 312 c; ; BGB § 312 d; ; BGB § 355; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8

  • RA Kotz

    EBay-Auktion - Widerrufsfrist von 1 Monat

  • haerting.de PDF
  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Volltext)

    Widerrufsfrist bei eBay = 1 Monat

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 126b
    Einmonatige Widerrufsfrist bei Online-Aktionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung nicht auf der mich-Seite verstecken - eBay-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Turbulenzen um Fernabsatz-Widerrufsfrist und Belehrung

  • wettbewerbszentrale.de (Leitsatz)

    Turbulenzen um Fernabsatz-Widerrufsfrist und Belehrung

  • beck.de (Leitsatz)

    Dauer der Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einmonatiges Widerrufsrecht bei eBay !

Besprechungen u.ä. (4)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 312c, 312d, 355, 126b BGB
    Widerrufsfrist von einem Monat bei eBay-Auktionen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation, Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!

  • dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1893 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 839
  • ZIP 2007, 186
  • GRUR-RR 2007, 174
  • MMR 2006, 675
  • BB 2006, 2327
  • K&R 2006, 526
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Dies entspricht der nahezu einhelligen Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08, NJW 2010, 3566, 3567 f Rn. 17 ff; OLG Stuttgart, MMR 2008, 616, 617; KG, MMR 2007, 185, 186 und NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg, MMR 2008, 44 und GRUR-RR 2007, 174 f; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 776, 777 f; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 88, 89 f; MüKoBGB/Wendehorst, 6. Aufl., § 312c Rn. 112 f; Bamberger/Roth/Grothe, BGB, 3. Aufl., § 355 Rn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 126b Rn. 3; Bonke/Gellmann, NJW 2006, 3169 ff; Ludwig, ZGS 2011, 58, 60; Schmidt-Räntsch, WuB IV D. § 312c BGB 1.11; Woitkewitsch/Pfitzer, MDR 2007, 61 ff; s. auch Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr, BT-Drucks. 14/4987, S. 20; insoweit - für gewöhnliche Webseiten - zustimmend wohl auch Reiff, ZJS 2012, 432, 440 ff; ders. in Festschrift für Bernd von Hoffmann, 2011, S. 823, 834 f; ders., VersR 2011, 540, 541 f; krit. hingegen Härting, Internetrecht, 4. Aufl., Rn. 715).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

    Vor diesem gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund müssen die dem Verbraucher gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro, BT-Drucks. 14/2658, S. 40; KG NJW 2006, 3215, 3216 und MMR 2007, 185, 186; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 174 und MMR 2008, 44; OLG Köln GRUR-RR 2008, 88 ff.; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 776, 777 f.; OLG Stuttgart MMR 2008, 616, 617; MünchKomm.BGB/Wendehorst aaO § 312c Rdn. 104 ff.; Staudinger/Kaiser, BGB [2004], § 355 Rdn. 41; Palandt/Ellenberger aaO § 126b Rdn. 3; Ahrens in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 126b Rdn. 4; Link in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 11 Rdn. 188; a.A. LG Flensburg MMR 2006, 686, 687; LG Paderborn MMR 2007, 191; Bamberger/Roth/Wendtland, BGB, 2. Aufl., § 126b Rdn. 5; AnwK-BGB/Noack/Kremer, § 126b Rdn. 16).
  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08

    Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

    Die hierzu ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (z.B. KG NJW 2006, 3215, 3216 unter II. 2. d, bb; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 839, 840 unter II. 4. a) verhalten sich allerdings zu der Frage, ob ein Unternehmer im Rahmen von Fernabsatzverträgen seinen besonderen Informationspflichten nach § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB nachgekommen ist; demnach betreffen diese Entscheidungen Sachverhalte, die mit der hier vertraglich vereinbarten besonderen Form der Rechnungsübermittlung nicht vergleichbar sind.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - zu Nr. 1 a und c der Antragsschrift - verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten auch für den Fall, dass eine von der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen 5 W 156/06) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Aktenzeichen 3 U 103/06) abweichende obergerichtliche Entscheidung im Hinblick auf die Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften ergeht, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher auf der Internet-Handelsplattform eBay Heizungsartikel anzubieten und dabei den Kunden im Rahmen der Widerrufsbelehrung auf eine Widerrufsfrist von zwei Wochen hinzuweisen, wenn nicht spätestens bei Vertragsschluss dem Verbraucher die Belehrung über das ihm zustehende Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist, wie nachfolgend wiedergegeben:.

    Nachdem die Antragstellerin den Antragsgegner wegen mehrerer vermeintlicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt hatte, gab dieser zu drei Beanstandungen (betreffend die Länge der Widerrufsfrist, den Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme und den für die erbrachte Leistung zu zahlenden Betrag) ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen ab, allerdings unter der auflösenden Bedingung einer von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Az.: 5 W 156/06) und des OLG Hamburg (Az.: 3 U 103/06) abweichenden obergerichtlichen Entscheidung im Hinblick auf die Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften oder einer entsprechenden Klarstellung durch den Gesetzgeber.

    a) Nach § 312c Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bereits vor Abgabe ihrer Vertragserklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen ihres Widerrufsrechts (§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB) sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 355, 357 BGB) zuverlässig - nämlich klar, verständlich, mediengerecht und selbstverständlich auch inhaltlich zutreffend - zu unterrichten; diese Informationspflicht stellt eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung dar (OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 285 = MMR 2005, 540; OLG Jena, GRUR 2006, 283; BeckRS 2007, 10379; KG - 5 W 156/06, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg - 3 U 103/06, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; OLG Frankfurt/M., GRUR 2007, 56 = MMR 2007, 322; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 25. Aufl., § 4, Rn. 11.170; Föhlisch, MMR 2007, 139 [141]).

    Dieser Auffassung ist jedoch mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (KG, NJW 2006, 3215 = MMR 2006, 678; MMR 2007, 185; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 174 = MMR 2006, 675; MMR 2007, 320; Beschl. v. 19.06.2007 - 5 W 92/07; OLG Jena, BeckRS 2007, 10379; LG Kleve, MMR 2007, 332; die durch BGH, NJW-RR 2004, 841 insoweit nicht bestätigte Entscheidung des OLG München, NJW 2001, 2263, wonach für die nach § 8 Abs. 1 VerbrKrG auf einem dauerhaften Datenträger zu erteilenden Vertragsinformationen ihre Lesbarkeit auf einer Internetseite bis zum Vertragsschluss ausreiche, betraf einen anderen, jetzt in § 312c Abs. 1 BGB geregelten Sachverhalt, vgl. KG, NJW 2006, 3215) und Schrifttum (jurisPK-BGB / Junker, 3. Aufl., § 126b, Rn. 13; Bamberger / Roth / Grothe, BeckOK BGB, § 355, Rn. 9; Hoffmann, MMR 2006, 676 [677]; Bonke / Gellmann, NJW 2006, 3169 [1370]; Mankowski, jurisPR-ITR 10/2006, Anm. 3; Woitkewitsch / Pfitzer, MDR 2007, 61 [62; 64]; Buchmann, MMR 2007, 347 [349 f.]) entgegenzutreten.

  • OLG Hamburg, 12.09.2007 - 5 W 129/07

    "Sofort kaufen"

    Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat "Sofort kaufen" beträgt einen Monat ( Fortführung von HansOLG MMR 06, 675 ).

    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts beträgt die verbraucherrechtliche Widerrufsfrist bei Online-Auktionen über eBay einen Monat und nicht 14 Tage oder zwei Wochen, wie es in der Belehrung des Antragsgegners in dem Angebot gemäß Anlage Ast.1 unter "Angaben des Verkäufers zur Rücknahme" und in seinen AGB unter "WIDERRUFSBELEHRUNG WIDERRUFSRECHT" heißt (HansOLG MMR 06, 675; ebenso KG MMR 06, 678).

    Der Vertrag kommt durch das Anbieten der Ware zur Versteigerung, welches ein verbindliches Verkaufsangebot des Verkäufers ist, nach Ablauf des Auktionszeitraums zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ohne weiteres Zutun zustande (s.dazu auch Hoffmann, Anm. zu HansOLG MMR 2006, 675, 676).

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

    Die Verfolgung der im Zusammenhang mit den Widerrufsbelehrungen bei eBay aufgetretenen Verstöße setzte just zu jenem Zeitpunkt ein, als die diesbezügliche obergerichtliche Rechtsauffassung zu dieser Thematik (Senat, Beschl. v. 18.07.2006 - 5 W 156/06, NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg, Urt. v. 24.08.2006 - 3 U 103/06, GRUR-RR 2007, 174) bekannt geworden war, nämlich im September 2006 (B-OLG-2).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

    Bei den Vorschriften, welche die Belehrung des Verbrauchers über Widerrufsrechte regeln, handelt es sich um Marktverhaltensregelungen zum Schutze der Verbraucher, weshalb eine unterbliebene, falsche oder unzureichende Belehrung nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter ist (BGH NJW 2002, 3396, 3398 - noch zu § 1 UWG a. F. und § 355 BGB a. F. betreffend; BGH GRUR 2002, 731, 733 - noch zu § 1 UWG a. F. und § 651k BGB betreffend; KG MMR 2006, 678 und MMR 2007, 185, 186; OLG Frankfurt MMR 2007, 322; 323; OLG Hamm MMR 2007, 377, 378; OLG Hamburg MMR 2006, 675 und MMR 2007, 660; Föhlisch MMR 2007, 139, 141; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG Rn. 11.170 m.w.N.).

    Die Frage, ob das (bloße) Bereithalten einer einsehbaren und vom Verbraucher herunterladbaren und/oder ausdruckbaren Online-Widerrufsbelehrung auf einer Auktionsplattform den Anforderungen an eine "Mitteilung in Textform" i. S. v. §§ 355 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 126b BGB genügt, ist in den letzten Jahren heftig diskutiert worden (vgl. nur Schirmbacher CR 2006, 673ff; Bonke/Gellmann NJW 2006, 3169ff; Woitkewitsch/Pfitzer MDR 2007, 61ff; Buchmann MMR 2007, 347, 349ff; aus der Rechtsprechung OLG Hamburg MMR 2006, 675 und MMR 2007, 660; KG MMR 2006, 678 und MMR 2007, 185; OLG Köln MMR 2007, 713; LG Heilbronn MMR 2006, 687; LG Paderborn MMR 2007, 191; LG Flensburg MMR 2006, 686).

  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 18/12

    Kostenerstattung nach AGB-Kontrollklage eines eingetragenen Verbraucherverbands:

    Sein Einwand, die von ihm beschäftigten Volljuristinnen seien mit anderen Tätigkeiten als der Instruktion von Prozessvertretern ausgelastet gewesen, sei entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VuR 2007, 78) unbeachtlich.
  • OLG Hamburg, 19.06.2007 - 5 W 92/07

    Hinweis zur Haftung des Käufers für Verschlechterung der Sache nach § 357 Abs.3

    Dieses wird nur dadurch erfüllt, dass die Belehrung in dauerhaft verkörperter Form an den Verbraucher gelangt, z.B. auf Papier, Diskette, CD-Rom, e-mail oder Computerfax ( HansOLG MMR 06, 675, 676; ebenso KG MMR 06, 678 ).

    Der Kaufvertrag bei eBay-Auktionen kommt aber bereits mit dem Ende der Auktion zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande ( s. dazu im Einzelnen Anm.Hoffmann zu HansOLG MMR 06, 675 ).

  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt (Senat NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg MMR 2006, 675, 676).
  • KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung

  • KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07

    Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von

  • LG Frankfurt/Oder, 13.08.2013 - 16 S 238/12

    Widerruf eines Fernabsatzvertrages: Auslegung einer schriftlichen Äußerung des

  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 18 W 78/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des ortsfremden Rechtsanwalts

  • OLG Jena, 09.05.2007 - 2 W 124/07

    Widerrufsfrist bei eBay

  • OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 18 W 98/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Rechtsanwalts

  • OLG Hamburg, 12.01.2007 - 3 W 206/06

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen eines

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 13/07

    Örtlich zuständiges Gericht nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG bei im Internet

  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessvertreters des Klägers für ein in

  • LG Frankfurt/Main, 05.09.2007 - 8 O 35/07

    Preisklarheit bei Internetvertragsfalle.

  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

  • LG Karlsruhe, 08.08.2007 - 13 O 76/07

    Die Belehrung auf einer Internetseite genügt nicht den Anforderungen der

  • LG Dortmund, 19.07.2007 - 10 O 113/07

    Widerrufsbelehrung mit Wertersatzhinweis ist nur in Textform wirksam, nicht bei

  • OLG Hamburg, 16.11.2006 - 5 W 174/06

    Kein schuldhafter Verstoß gegen Unterlassungsverfügung durch

  • OLG Hamburg, 04.04.2007 - 5 W 44/07

    Zugang einer Widerrufsbelehrung in Textform als Beginn des Fristlaufes für ein

  • LG Hamburg, 17.01.2007 - 312 O 929/06
  • LG Hamburg, 09.07.2010 - 406 O 232/09

    Haushaltslampen Angabe der Energieeffizienz und des Lichtstroms

  • KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08

    Keine Berufung auf Musterbelehrung

  • LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 18 O 291/07
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Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3810
BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06 (https://dejure.org/2007,3810)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06 (https://dejure.org/2007,3810)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06 (https://dejure.org/2007,3810)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 1 Nr. 1 AußenwirtschaftsG; § 19 Abs. 1 Nr. 8 AWG
    Gegenstand, der besonders für militärische Zwecke konstruiert ist (Bestimmung nach der Ausfuhrliste); Befreiung von der Genehmigungspflicht für Ausfuhren (Wirkung für sämtliche Beteiligte des Ausfuhrvorgangs; Einwirkung des Europarechts); Begriff der Ausfuhr

  • lexetius.com

    AußenwirtschaftsG § 34 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit der Ausfuhr von gepanzerter Geländewagen ohne Genehmigungen im Auftrag eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zur Erledigung dienstlicher Aufgaben oder zur eigenen dienstlichen Verwendung; Privilegierung von Ausfuhren durch Regierungen der ...

  • Judicialis

    AußenwirtschaftsG § 34 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1
    Definition von "besonders konstruiert für militärische Zwecke"; Wirkung einer Befreiung von der Genehmigungspflicht für Ausfuhren

  • rechtsportal.de

    AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1
    Definition von "besonders konstruiert für militärische Zwecke"; Wirkung einer Befreiung von der Genehmigungspflicht für Ausfuhren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 262
  • NJW 2007, 1893
  • NStZ 2007, 645
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06
    Ob im Sinne der Position 0006 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz ein Gegenstand "besonders konstruiert für militärische Zwecke" ist, bestimmt sich auch hinsichtlich des beabsichtigten Verwendungszwecks nach der Ausfuhrliste (Fortführung von BGHSt 41, 348).

    Trotz der subjektiven Komponente der Zweckbestimmung (vgl. für einen anders gelagerten Fall BGHSt 41, 348; dagegen Bieneck aaO S. 706 ff. m.w.N.) legen die Bauartspezifika, die in der Liste genannt sind, eine militärische Nutzung von vornherein nahe.

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64

    Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06
    Aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1965 (BGHSt 20, 150), die eine andere Fallgestaltung betrifft, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 20.08.1992 - 1 StR 229/92

    Täterschaft und Teilnahme bei der ungenehmigten Ausfuhr nach dem

    Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06
    Wer Waren in ein Wirtschaftsgebiet verbringt, führt aus (BGHR AWG § 34 Ausfuhr 1).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Dabei ist der tatsächliche Vorgang der Verbringung der Ware maßgeblich, nicht ein etwaiges rechtsgeschäftliches Handeln (vgl. Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 10; Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 55; BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06, Rn. 15).

    Strafrechtlich verantwortlich für eine Ausfuhr ist, wer die betroffene Ware selbst über die Grenze befördert oder den Vorgang beherrscht (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06, Rn. 15; BGH, Urteil vom 20.08.1992 - 1 StR 229/92, Rn. 9, verweist auf die "allgemeinen Regeln" zu Täterschaft und Teilnahme; entsprechend: Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 6, 10; zum neuen Recht: Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 72).

    Denn in der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die Befreiung von der Genehmigungspflicht nach § 19 Abs. 1 Nr. 8 AWV a.F. umfassend wirkt, soweit privilegierte Stellen sich an der Ausfuhr beteiligt haben und diesen Stellen die wirtschaftliche Disposition über die Lieferung obliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06, zitiert nach juris, dort Rn. 30, 32); dies führt dazu, dass im Auftrag der privilegierten Stelle handelnde private Akteure ebenfalls keiner Genehmigung bedürfen; hier erfolgte die Beschaffung aus Deutschland aber nicht im Auftrag der amerikanischen Regierung, sondern ausschließlich durch die S Inc.

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08

    Atemschutzfilter als Rüstungsgut

    Dem von dem Hersteller oder Ausführenden angenommenen Verwendungszweck ist nur als weiteres Kriterium für die Auslegung Bedeutung zuzulegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06 -, NJW 2007, 1893, 1894).

    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz ("Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal 'besonders konstruiert' (u.a. 'für die Herstellung von Munition') auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll") möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 FgE 296/05 [richtig: 1 StR 296/95 - d. Red.] , wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.

    Hierbei ist einmal die Konstruktion eines Produkts selbst - also seine (technische) Beschaffenheit und Geeignetheit - und zum anderen - mit der dargestellten Einschränkung - der Zweck der Herstellung, also der vom Produzenten angenommenen Verwendungszweck, bei dem auch die Entstehungsgeschichte Berücksichtigung finden kann, zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2007, a.a.O.).

  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13

    Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht

    aa) Der Angeklagte erfüllte in diesen Fällen jeweils den Tatbestand des § 34 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. b) AWG aF, weil er - als tauglicher Täter (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06, NJW 2007, 1893, 1895; Morweiser in Wolffgang/Simonsen, WAR-Kommentar, 32. Erg.-Lfg., § 34 Abs. 1 AWG Rn. 11 mwN) - die Munition und damit in Teil I Abschnitt A Position 0003 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung aF) genannte Güter in den Libanon ausführte; denn damit beging er eine in § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AWG aF genannte Handlung und handelte dadurch dem in Art. 1 Abs. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2006/625/GASP des Rates vom 15. September 2006, betreffend das Verbot des Verkaufs oder der Lieferung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen an Einrichtungen oder Einzelpersonen im Libanon im Sinne der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen enthaltenen Ausfuhrverbot zuwider, das zur Strafbewehrung im Bundesanzeiger (Nr. 181, S. 6479) am 23. September 2006 veröffentlicht worden war.
  • VGH Hessen, 16.08.2016 - 6 A 1996/14

    Spezialgläser als Rüstungsgut

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine eng am Wortlaut der Ausfuhrliste - einschließlich der Anmerkungen - orientierte Auslegung geboten, um zweifelsfrei das Erfordernis der Genehmigungspflicht feststellen zu können; das gilt sowohl für das Strafrecht (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06 -, BGHSt 51, 262) als auch für das öffentliche Recht (Hess. VGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, ESVGH 60, 98).

    Die getroffene Regelung deutet darauf hin, dass der Verordnungsgeber bei offensichtlichen Rüstungsgütern im Hinblick auf die geschützten Rechtsgüter der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, des Völkerfriedens und der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland eine weite Erfassungsvariante für Bestandteile für vertretbar gehalten und sich bei weniger militärisch ausgerichteten Gütern bewusst für eine enge Bestandteilserfassung entschieden hat (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09 -, BGHSt 55, 11; Bieneck, Rüstungsgüter im Außenwirtschaftsstrafrecht ; Versuch einer Begriffsdefinition, in: wistra 2008, 451 [BGH 28.03.2007 - 5 StR 225/06] [456]).

  • LG Dortmund, 27.06.2008 - 43 KLs 8/06

    Export von Rüstungsgütern und deren Bestandteile ohne Erlaubnis der

    Nach diesem subjektiven Ansatz, den der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28.3.2007 (5 StR 225/06) nochmals bekräftigt hat, ist auf den Zweck abzustellen, den der Konstrukteur mit der Herstellung einer Ware verfolgt.
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 7970/17

    Kabelbaum mit Tarnbeleuchtung als Rüstungsgut

    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz (?Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal (u.a. ) auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll') möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 StR 296/05, wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.
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