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LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2188
- NZV 2007, 416
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 17.03.1995 - 20 U 1/95
Irreführung; Versicherungsunternehmen; Mietwagenkosten; Wettbewerbswidrigkeit
Auszug aus LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06
Die hierfür erforderlich Wettbewerbsförderungsabsicht wird, wenn es - wie hier - nicht um den eigenen Wettbewerb geht, nicht vermutet, sondern kann allenfalls aufgrund von Beweisanzeichen belegt werden (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 164). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06
Ist dies nicht der Fall, kann der Geschädigte den das objektiv erforderliche Maß übersteigenden Geldbetrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "Normaltarif" zugänglich war (vgl. BGH, Urteil vom 9.5.2006, VI ZR 117/05; BGH, NJW 2005, 1933ff.). - BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines …
Auszug aus LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06
Dabei verkennt das Gericht nicht, dass ein solcher Eingriff unabhängig von einem bestehenden Wettbewerbsverhältnis durch geschäftsschädigende Äußerungen eines Haftpflichtversicherers gegenüber Unfallgeschädigten, die bei einem Autovermieter einen Ersatzwagen angemietet haben, grundsätzlich in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 1999, 279ff.). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06
Ist dies nicht der Fall, kann der Geschädigte den das objektiv erforderliche Maß übersteigenden Geldbetrag nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "Normaltarif" zugänglich war (vgl. BGH, Urteil vom 9.5.2006, VI ZR 117/05; BGH, NJW 2005, 1933ff.). - BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif …
Auszug aus LG Bielefeld, 27.10.2006 - 8 O 131/06
Wegen der Gefahr, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung einen angebotenen Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfange übernimmt, trifft das Mietwagenunternehmen sogar grundsätzlich Aufklärungspflichten gegenüber dem Geschädigten bei der Anmietung des Unfallersatzfahrzeuges (vgl. BGH, NJW 2006, 2618ff.).
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 85/10
Unfallersatzgeschäft
Das Landgericht Bielefeld bejaht dagegen einen Verstoß in Form eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb mit die geänderte Rechtsprechung des VI. Zivilsenats berücksichtigenden Erwägungen nur für den Fall, dass zugleich darauf hingewiesen wird, dass weitergehende Kosten keinesfalls erstattet werden (NJW 2007, 2188, 2190).