Rechtsprechung
   BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05   

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BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 (https://dejure.org/2006,2276)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 (https://dejure.org/2006,2276)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 (https://dejure.org/2006,2276)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Arbeitnehmers zum Versuch einer innerbetrieblichen Klärung vor Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber wegen Untreue; Grenzen der Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber; Sinn der Einleitung eines ...

  • bag-urteil.com

    Fristlose, Verhaltensbedingte Kündigung, "Whistleblowing" - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

  • hensche.de

    Whistleblowing, Strafanzeige

  • Judicialis

    BGB § 626; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 1
    Kündigung bei Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Umfang der Verpflichtung zu innerbetrieblichem Aufklärungsversuch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber ? Recht zur Strafanzeige unabhängig von einer vorhergehenden innerbetrieblichen Klärung oder der beruflichen Stellung des Anzeigenden ? Andere Beurteilung nur bei erkennbarer Unhaltbarkeit des Vorwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber

  • bus-recht (Kurzinformation)

    Kündigung nach erfolgter Strafanzeige

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber begründet nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch Whistleblowing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2204
  • NZA 2007, 502
  • DB 2007, 808
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
    Das Landesarbeitsgericht hat seinen Ausführungen die vom Senat in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) entwickelten Maßstäbe zugrunde gelegt, die im Schrifttum überwiegend auf Zustimmung getroffen sind (vgl. mit Abweichungen im Einzelnen: Bodenstedt EWiR 2004, 613; Stein BB 2004, 1961; Peter ArbuR 2004, 429; Otto AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45 Anmerkung; Wendeling-Schröder RdA 2004, 374; Herbert NZA 2005, 193; Gänßle FA 2005, 66; Sauer DÖD 2005, 121).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) ausgeführt hat, muss bei dieser Konstellation die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme regelmäßig zurückstehen.

  • LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Juni 2005 - 5 Sa 137/02 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
    In diesem Sinne hat der Senat bereits ausgeführt, dass bei einer unwillentlichen Verkennung vertraglicher Pflichten auch im Vermögensbereich eine Abmahnung ausreichend sein (vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP BGB § 626 Nr. 203) kann.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    (a) Allerdings sind Arbeitnehmer grundsätzlich gehalten, innerbetriebliche Kommunikationswege zu nutzen, bevor sie mögliche Missstände im Betrieb nach Außen tragen (vgl. Hinrichs/Hörtz NJW 2013, 648, 651; Wiese NZA 2012, 1, 4; zu den Grenzen der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Anzeigen gegen den Arbeitgeber vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 37; 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - Rn. 18; vgl. ferner EGMR 21. Juli 2011 - 28274/08 - [Heinisch] Rn. 62 ff.) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Das Grundrecht ist nicht schrankenlos gewährleistet (vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70) .

    a) Im Fall der Erstattung von Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden oder anderen zuständigen Stellen ("Whistleblowing") ist eine vertragswidrige Pflichtverletzung nicht stets schon dann zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer die Anzeige erstattet, ohne dabei wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben zu machen (BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70; 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 107, 36) .

  • ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des

    In diesem Zusammenhang ist zwischen einer Weitergabe der erkennbar privaten und rechtswidrig erlangten Daten und der Erstattung einer Strafanzeige als staatsbürgerliches Recht zu differenzieren, wobei auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen einen Repräsentanten des Arbeitgebers und die Übergabe von Unterlagen an Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere bei zumindest leichtfertig falschen Angaben gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder missachteter, aber offensichtlich möglicher innerbetrieblicher Möglichkeit zur Klärung - ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sein kann (dazu BAG 15.12.2016 - 2 AZR 42/16, Rn. 14 f.; BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 14 ff.; BAG 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, zu II. 3. der Gründe; Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 190 ff. m.w.N.).

    Schließlich hat die Kammer nicht vollkommen unberücksichtigt gelassen, dass das Ermittlungsverfahren gegen Herrn D. gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt wurde, obgleich dem Ausgang des Strafverfahrens in ähnlichen Fallkonstellationen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine zentrale Bedeutung zukommt (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

    Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil daraus entstehen, dass er seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt, z.B. eine Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft macht (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502; LAG SA 14.02.2006 - 8 Sa 385/05, LAGE BGB 2002 § 612a Nr. 2 - BeckRS 2006, 41644; ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 716).

    Das Gleiche gilt, wenn der Verstoß von den gesetzlichen Vertretern des Arbeitgebers begangen wurde (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502).

    Im Fall der Erstattung von Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden oder anderen zuständigen Stellen ("Whistleblowing") ist eine vertragswidrige Pflichtverletzung nicht stets schon dann zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer die Anzeige erstattet, ohne dabei wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben zu machen (BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - juris).

  • LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12

    Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?

    Die (Straf-)Anzeige darf zudem nicht als unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitnehmers zu qualifizieren sein (vgl. BAG vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 -, juris).
  • LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10

    Anonyme Briefe und Strafanzeigen - Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen

    Eine Strafanzeige ist vor diesem Hintergrund in der Regel nur dann nicht mehr als berechtigt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer schon bei der Erstattung der Anzeige weiß, dass der erhobene Vorwurf nicht zutrifft, oder dies jedenfalls leicht erkennen kann oder einen unverhältnismäßigen Gebrauch von seinem Recht macht ( BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 - NZA 2007, 502 mwN, BAG 03.07.2003 NZA 2004, 427; auch: BVerfG 02.07.2001 AP BGB § 626 Nr. 170 zu vorausgegangenen Urteilen der Arbeitsgerichtsbarkeit ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 - NZA 2007, 502; BAG Urteil vom 03.07.2003 -2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.12.2005 - 5 Sa 504/05, dokumentiert in Juris).

    Sie kann andererseits auch dann zu verneinen sein, wenn eine Straftat in Wahrheit nicht vorliegt oder jedenfalls keine Verurteilung erfolgt (vgl. BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18

    Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers -

    Dem Arbeitnehmer darf kein Nachteil daraus entstehen, dass er seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt, z.B. eine Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft macht (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502; LAG SA 14.02.2006 - 8 Sa 385/05, LAGE BGB 2002 § 612a Nr. 2 - BeckRS 2006, 41644; ErfK/Preis § 611a BGB Rn. 716).

    Das Gleiche gilt, wenn der Verstoß von den gesetzlichen Vertretern des Arbeitgebers begangen wurde (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, NZA 2007, 502).

  • ArbG Aachen, 24.09.2020 - 8 Ca 3432/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des

    In diesem Zusammenhang ist zwischen einer Weitergabe der erkennbar privaten und rechtswidrig erlangten Daten und der Erstattung einer Strafanzeige als staatsbürgerliches Recht zu differenzieren, wobei auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen einen Repräsentanten des Arbeitgebers und die Übergabe von Unterlagen an Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere bei zumindest leichtfertig falschen Angaben gegenüber Strafverfolgungsbehörden oder missachteter, aber offensichtlich möglicher innerbetrieblicher Möglichkeit zur Klärung - ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sein kann (dazu BAG 15.12.2016 - 2 AZR 42/16, Rn. 14 f.; BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 14 ff.; BAG 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, zu II. 3. der Gründe; Vossen, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2021, § 626 BGB Rn. 190 ff. m.w.N.).

    Schließlich hat die Kammer nicht vollkommen unberücksichtigt gelassen, dass das Ermittlungsverfahren gegen Herrn D. gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, eingestellt wurde, obgleich dem Ausgang des Strafverfahrens in ähnlichen Fallkonstellationen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine zentrale Bedeutung zukommt (BAG 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, Rn. 16).

  • LAG Köln, 26.11.2014 - 3 Sa 239/10

    Spesenbetrug; Rechtfertigungsgrund; Abfindung; Darlegungs- und Beweislast

    Unabhängig von den im Wesentlichen aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin an einen derartigen Kündigungsgrund zu stellenden besonderen Anforderungen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02,EzA § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 61; BAG, Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, EzA § 1 KSchG verhaltensbedingte KündigungNr. 70; LAG Köln, Urteil vom 12.09.2007 - 3 Sa 583/07) scheidet eine kündigungsrechtliche Relevanz der Strafanzeige des Beklagten bereits aufgrund der zeitlichen Abfolge des konkreten Geschehensablaufs aus.
  • LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

  • ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt

  • ArbG Gelsenkirchen, 14.06.2017 - 2 Ca 2166/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung, Whistleblowing, Vermögensdelikt

  • ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag

  • LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstattung einer Strafanzeige gegen den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14

    Arbeitnehmerkündigung wegen Stellung einer Strafanzeige gegen Arbeitgeber

  • ArbG Siegen, 19.06.2012 - 2 Ca 281/12
  • LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14

    Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei

  • LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11

    Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegenüber Arbeitgeber

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6   

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https://dejure.org/2007,23838
VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 (https://dejure.org/2007,23838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 (https://dejure.org/2007,23838)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 8 MM 2644/06.W6 (https://dejure.org/2007,23838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 166 VwGO, § 114 ZPO, Art 12 GG
    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Studienzulassungsverfahren - zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 114

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Studienzulassungsverfahren; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs; Hinreichende Aussicht auf einen Studienplatz; Erschöpfung des Studienplatzpotentials der Hochschule; Kostenübernahme für die Ablichtung ...

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm; DÖV 2009, 239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2204 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 426
  • DVBl 2007, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01

    Akteneinsicht im Streit um Zulassung zum Studium -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06
    Zum anderen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Verwaltungsgericht grundsätzlich nur verpflichtet ist, der antragstellenden Partei vollständige Ablichtungen der Kapazitätsberechnungsunterlagen auf ihre Kosten zu erteilen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 8 GM 1694/01.S1 - NVwZ-RR 2002, 784 = juris); die Übersendung der Originalunterlagen scheidet in diesen auf eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung angewiesenen Massenverfahren aus verfahrenspraktischen Gründen aus.
  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06
    Ausgehend von diesem Ziel des einstweiligen Rechtsschutzbegehrens entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. den Beschluss vom 15. September 2005), dass für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht allein die hinreichende Aussicht genügt, dass die festgesetzte Zulassungszahl das Studienplatzpotential der Hochschule nicht erschöpft (so aber BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1985 - 7 C 37/83 - DVBl. 1986, 46 = juris).
  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04

    Hochschulzulassungsstreit; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06
    Prozesskostenhilfe darf versagt werden, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist, so dass zu prüfen ist, ob eine mehr als nur verhältnismäßig geringe Aussicht besteht, aufgrund des (beabsichtigten) Gerichtsverfahrens einen vorläufigen Studienplatz zu erhalten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 8 MM 3527/04.W4 - m. w. N. insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Dem Antrag der Antragstellerin zu 3. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Brehm war gemäß §§ 166 VwGO, 114 ZPO stattzugeben, da im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife dieses Antrages eine mehr als nur verhältnismäßig geringe Aussicht bestanden hat, auf Grund des Gerichtsverfahrens einen vorläufigen Teilstudienplatz zu erhalten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361; BVerwG, Beschl. v. 2.5.1985 - 7 C 37.83 -, juris Langtext Rdnr. 6; Hessischer VGH, Beschl. v. 19.1.2007 - 8 MM 2644/06 -, NVwZ-RR 2007, 426 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2009 - 7 U 249/08

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen und Umfang des Versicherungsschutzes

    Es kommt daher nur auf die rechtlichen Erfolgsaussichten und nicht auf die vom Gesetz der Wahrscheinlichkeit bestimmten Gewinnaussichten einer Studienplatzverlosung an (Vgl. BVerwG a.a.O.; a.A. insoweit Hessischer Verwaltungsgerichtshof NVwZ-RR 2007, 426).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung

    Es kommt daher nur auf die rechtlichen Erfolgsaussichten und nicht auf die vom Gesetz der Wahrscheinlichkeit bestimmten Gewinnaussichten einer Studienplatzverlosung an (vgl. BVerwG a.a.O.; a.A. insoweit Hessischer Verwaltungsgerichtshof NVwZ-RR 2007, 426).
  • VG Darmstadt, 03.12.2014 - 3 L 1903/14

    "Verspäteter" Eilantrag im Numerus clausus-Verfahren

    Ein derartiger in einem Serienantrag enthaltener pauschaler Vortrag, der die konkreten Umstände und besonderen Verhältnisse des streitigen Studiensemesters in einem bestimmten Studiengang einer bestimmten Hochschule nicht berücksichtigt, ist nicht geeignet, im Eilverfahren eines Studienzulassungsprozesses versteckte Ausbildungskapazitäten glaubhaft zu machen (so schon für Prozesskostenhilfeverfahren: Hess. VGH, Beschl. v. 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 -, juris).
  • VG Darmstadt, 03.12.2014 - 3 L 1816/14

    Verspäteter Eilantrag im Numerus clausus Verfahren

    Ein derartiger in einem Serienantrag enthaltener pauschaler Vortrag, der die konkreten Umstände und besonderen Verhältnisse des streitigen Studiensemesters in einem bestimmten Studiengang einer bestimmten Hochschule nicht berücksichtigt, ist nicht geeignet, im Eilverfahren eines Studienzulassungsprozesses versteckte Ausbildungskapazitäten glaubhaft zu machen (so schon für Prozesskostenhilfeverfahren: Hess. VGH, Beschl. v. 19.01.2007 - 8 MM 2644/06.W6 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06   

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https://dejure.org/2006,27104
OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06 (https://dejure.org/2006,27104)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.06.2006 - 1 O 13/06 (https://dejure.org/2006,27104)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 1 O 13/06 (https://dejure.org/2006,27104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 A 205/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 23.09.2002 - 9 W 82/02

    Zum Ausschluss der Gebührenfestsetzung nach § 19 BRAGO bei anderen als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06
    Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist rechtlich zutreffend; er entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2002, 9 W 82/02, SchlHA 2002, 103; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.06.2004, WF 16/04, NJW 2005, 1379 Ls.).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 10 WF 16/04

    Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2006 - 1 O 13/06
    Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist rechtlich zutreffend; er entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2002, 9 W 82/02, SchlHA 2002, 103; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.06.2004, WF 16/04, NJW 2005, 1379 Ls.).
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Nicht erforderlich ist es namentlich, dass die Einwendung oder Einrede schlüssig dargelegt wird (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693 BayVBl 2009, 158; vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2676 RdNr. 7; vom 2.4.2009 Az. 13 M 09.322 RdNr. 14; OVG SH vom 2.6.2006 NJW 2007, 2204; HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738; OVG NRW vom 15.6.2009 Az. 8 E 567/09 RdNr. 23; NdsOVG vom 19.5.2010 NVwZ-RR 2010, 662; SächsOVG vom 29.12.2011 Az. 1 E 123/10 RdNr. 4).

    Anders verhält es sich nur, wenn der nichtgebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos (gleichsam "aus der Luft gegriffen") ist (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693, a.a.O.; vom 2.4.2009, a.a.O.; OVG SH vom 2.6.2006, a.a.O.; HessVGH vom 19.7.2007, a.a.O., S. 3739; OVG NRW vom 15.6.2009, a.a.O., RdNr. 25; SächsOVG vom 29.12.2011, a.a.O.).

    Zu verlangen ist vielmehr, dass vom Anspruchsgegner vorgetragene, nichtgebührenrechtliche Gesichtspunkte an bestimmte Gegebenheiten des dem Festsetzungsverfahren vorangegangenen gerichtlichen Verfahrens bzw. an näher bezeichnete Aspekte der dieses Verfahren betreffenden anwaltlichen Tätigkeit anknüpfen, so dass erkennbar wird, aus welchem konkreten Lebenssachverhalt der Anspruchsgegner eine Einwendung oder Einrede gegen die Honorarforderung herleitet (vgl. zu dem Erfordernis des "konkreten Fallbezugs", damit ein Vorbringen nach § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG beachtlich ist, OVG SH vom 2.6.2006, a.a.O.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a.a.O., RdNr. 140 zu § 11, zur Unbehelflichkeit abstrakter Rechtsbehauptungen sowie bloß allgemeiner Unmutsäußerungen über den Anspruchsteller und dessen Tätigkeit Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a.a.O., RdNr. 139 zu § 11).

  • OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 6 W 69/19

    Sofortige Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung

    Unbeachtet bleiben können deshalb nur handgreiflich unrichtige oder offensichtlich aus der Luft gegriffene Behauptungen (OLG Brandenburg, aaO; ferner OLG Koblenz, BeckRS 2013, 01025; OVG Lüneburg, AGS 2010, 493, 494; LAG Berlin-Brandenburg, NZA-RR 2008, 205; OLG Frankfurt/Main, NJOZ 2006, 3707; OVG Schleswig, NJW 2007, 2204).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 1 K 70.08

    Vergütungsfestsetzung; vereinfachter gebührenrechtlicher Zivilprozess; der

    Von daher führt grundsätzlich schon die Erhebung der Einwendung oder Einrede, die ihren Grund - wie vorliegend - nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung; eine Substantiierung der Einwendungen ist nicht erforderlich, solange jedenfalls im Ansatz die Möglichkeit erkennbar ist, dass der Anspruch des Antragstellers aus materiell-rechtlichen Gründen unbegründet sein könnte (vgl. Hessischer VGH, a.a.O., Rdn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2006 - 1 W 399/06 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/06 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 1).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 5 KO 121/13

    Erinnerungsverfahrens gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss: Keine Aufhebung

    Auch in diesem Zusammenhang gilt allerdings aus den bereits angeführten Gründen, dass eine offensichtlich unbegründete - mithin haltlose - Berufung auf § 49b BRAO der Festsetzung der Vergütung nicht entgegen gehalten werden kann [OVG Schleswig, Beschluss vom 02. Juni 2006 - 1 O 13/06 - NJW 2007, S. 2204].
  • LG Potsdam, 28.01.2010 - 13 T 108/09

    Vergütungsfestsetzung von Rechtsanwaltskosten gegen den eigenen Mandanten:

    Die "abschließende" Prüfung obliegt den zuständigen erstinstanzlichen Zivilgerichten, bei denen der Antragsteller wegen etwaiger Vergütungsansprüche - ebenso wie jeder andere Dienstleister, der von seinem Auftraggeber nicht bezahlt worden ist - Klage erheben kann (vgl. OVG Schleswig, NJW 2007, 2204).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2009 - 8 E 567/09

    Vertretungszang für eine Beschwerde gegen Beschlüsse über Erinnerungen gegen die

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2008 12 E 1232/08 -, juris; OVG Schl.-H., Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/06 -, NJW 2007, 2204; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 13 M 09.322, juris.
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