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   OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06   

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https://dejure.org/2006,1945
OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,1945)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2006 - 34 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,1945)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2006 - 34 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,1945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    AGBG § 9; ; WEG § 26

  • RA Kotz

    WEG-Anlage - Verjährung der Schadensersatzansprüche gegenüber Verwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; WEG § 26
    Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkürzung der Gewährleistungsfrist des Verwalters durch AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter und Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und wegen Schlechterfüllung der Verwalterverträge in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft; Ordnungsgemäße Ausführung der Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Verjährung von Ansprüchen aus einem Verwaltervertrag

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verwalter

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den WEG-Verwalter verkürzt werden kann

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verjährungsverkürzung in Verwaltervertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist zu Gunsten des WEG-Verwalters in AGB (IMR 2007, 54)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 227
  • MDR 2007, 581
  • NZM 2007, 92
  • ZMR 2007, 220
  • BauR 2007, 442 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 314/80

    Haftpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06
    Die Sekundärhaftung hat die Pflicht zur Aufklärung über die eigene Regresspflicht und deren Verjährung zum Inhalt und führt dazu, dass bei fehlender Belehrung der Aufklärungspflichtige sich nicht auf die Primärverjährung berufen kann (vgl. dazu grundlegend BGHZ 83, 17/25).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06
    Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (BGH NZM 2006, 778 ff.).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06
    Gleichwohl sind Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick darauf, dass die Rechtsbeziehung des Verwalters nunmehr als Vertrag (mit der Eigentümergemeinschaft) zugunsten Dritter (nämlich der einzelnen Wohnungseigentümer) gemäß § 328 BGB einzuordnen sein dürfte (vgl. KK-WEG/ Abramenko § 26 Rn. 34 b; Senat vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06), nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. Palandt/Grüneberg BGB 65. Aufl. § 328 Rn. 13 u. 19).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06
    Die hier geltend gemachten Ansprüche dürften wohl der Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähigem Verband (vgl. BGH NJW 2005, 2061/2068) zustehen.
  • OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07

    Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen

    Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. BGH NJW 2001, 2635 [2637]; OLG München NJW 2007, 227 [228]; jeweils zu einer Abkürzung der damals noch dreißig Jahre betragenden Regelverjährungsfrist).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Hierdurch werden die Wohnungseigentümer i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen benachteiligt (vgl. OLG München, NJW 2007, 227, 228 f.; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 100; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 65).
  • OLG München, 14.04.2011 - 29 U 4761/10

    Zur Gültigkeitsdauer und Verjährung von Erlebnisgutscheinen

    Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. BGHZ 148, 74 = NJW 2001, 2635 [2637]; OLG München NJW 2007, 227 [228] jeweils zu einer Abkürzung der damals noch dreißig Jahre betragenden Regelverjährungsfrist).
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Den vom Gesetzgeber sorgfältig abgewogenen Verjährungsregelungen kommt Leitbildfunktion im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei der Inhaltskontrolle zu (vgl. OLG München, 8. November 2006, 34 Wx 45/06, NJW 2007, 227 ; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 202 BGB Rn. 13).
  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220; Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272; Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169; Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2007 - 11 Wx 40/06

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung des Verwaltervertrages:

    Die angegriffene Vereinbarung umfasst auch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverstöße (vgl. OLG München NJW 2007, 227).
  • OLG Köln, 16.04.2010 - 19 U 142/09

    - Sonnenbrillen -, Buchauszug, Abkürzung der Verjährung, wichtiger Grund,

    Eine solche Regelung verstößt gegen § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, der für den Beginn der Verjährungsfrist grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs verlangt (vgl. Ellenberger in Palandt, BGB, 69. Auflage, § 99 Rn. 3) und als vom Gesetzgeber sorgfältig abgewogene Verjährungsregelung bei der Inhaltskontrolle Leitbildfunktion im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat (vgl. OLG München NJW 2007, 227, 229).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.06.2008 - 14 T 1462/08

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen im auf den

    Des Rückgriffs auf die Generalklausel des § 9 AGBG - der in Anlehnung an die Entscheidung des OLG München NJW 2007, 227 freilich zum selben Ergebnis führen würde - bedarf es vorliegend nicht.
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