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   BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06   

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https://dejure.org/2007,363
BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06 (https://dejure.org/2007,363)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2007 - V ZR 269/06 (https://dejure.org/2007,363)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06 (https://dejure.org/2007,363)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 577 Abs. 1
    Mietervorkaufsrecht beschränkt sich auch dann auf ersten Verkaufsfall, wenn es dort nicht ausgeübt werden kann

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters auf den ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum; Ausschluss der Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter beim Verkauf der Wohnung an einen Familienangehörigen oder ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Vorkaufsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht des Mieters nach Umwandlung in Wohnungseigentum nur für Erstverkauf

  • Judicialis

    BGB § 577 Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mietervorkaufsrecht - Umwandlung in Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 577 Abs. 1
    Vorkaufsrecht des Mieters bei mehrfacher Veräußerung nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters nur bei Erstverkauf!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 577 Abs. 1
    Mietervorkaufsrecht beschränkt sich auch dann auf ersten Verkaufsfall, wenn es dort nicht ausgeübt werden kann

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 577 BGB
    Vorkaufsrecht des Mieters gilt nur für den ersten Verkaufsfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht nur beim ersten Verkauf!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliches Vorkaufsrecht gilt nur beim ersten Verkauf

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus Mietwohnung wird Eigentumswohnung - Vorkaufsrecht des Mieters besteht nur beim ersten Verkauf nach der Umwandlung

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Entstehen des gesetzl. Vorkaufsrechts des Mieters nach Umwandlung in Eigentum nur bei Erstverkauf

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Mietervorkaufsrecht nach Wohnungsumwandlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters (IMR 2007, 298)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2699
  • MDR 2007, 1181
  • DNotZ 2008, 116
  • NZM 2007, 640
  • ZMR 2007, 770
  • WM 2007, 1804
  • BauR 2007, 1622
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass nur der erste Verkauf nach der Umwandlung geeignet ist, ein Vorkaufsrechts des Mieter nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB zu begründen, und dass dies selbst dann gilt, wenn die Entstehung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf aufgrund gesetzlicher Regelungen - wie etwa bei einem "Verkauf" im Wege der Zwangsversteigerung (so § 471 BGB) - ausgeschlossen ist (BGHZ 167, 58, 61 ff.; vgl. auch BGHZ 141, 194, 198 ff.).

    Einer Ausweitung des Vorkaufsrechts auf weitere Verkaufsfälle nach der Umwandlung bedarf es hierzu nicht (vgl. BGHZ 141, 194, 200).

    Zum anderen kann den Schwierigkeiten des Mieters, den auf seine Wohnung entfallenden anteiligen Kaufpreis zu ermitteln oder zumindest einigermaßen zuverlässig abzuschätzen, bei einem Streit über die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises über die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Rechnung getragen werden (vgl. BGHZ 141, 194, 200).

    Das Berufungsgericht hat ein auf Umgehung der Rechtsfolgen des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB gerichtetes rechtsmissbräuchliches Zusammenwirken des Beklagten zu 1 mit seinem Sohn - insbesondere vor dem Hintergrund der angeordneten Zwangsverwaltung und der Abstimmung des Erstverkaufs mit der betreibenden Gläubigerin (zu diesem Aspekt BGHZ 141, 194, 202) - rechtsfehlerfrei verneint.

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 250/05

    Voraussetzungen des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters einer

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    a) Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass nur der erste Verkauf nach der Umwandlung geeignet ist, ein Vorkaufsrechts des Mieter nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB zu begründen, und dass dies selbst dann gilt, wenn die Entstehung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf aufgrund gesetzlicher Regelungen - wie etwa bei einem "Verkauf" im Wege der Zwangsversteigerung (so § 471 BGB) - ausgeschlossen ist (BGHZ 167, 58, 61 ff.; vgl. auch BGHZ 141, 194, 198 ff.).

    (1) Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Einschätzung des Gesetzgebers realisiert sich bei der gebotenen typisierenden Betrachtung bei einem zweiten Verkauf nicht mehr die Gefahr der Verdrängung des Mieters aufgrund einer spekulativen Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen, der mit der Regelung des § 577 BGB begegnet werden soll (vgl. BGHZ 167, 58, 61 f.).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Daran fehlt es hier indessen schon deshalb, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Kläger die Erklärung des Beklagten zu 1 vom 11. Januar 2005 angenommen haben (zu diesem Erfordernis BGH, Urt. v. 4. Mai 2005, I ZR 127/02, NJW 2005, 2550, 2552; vgl. auch Urt. v. 5. Dezember 1980, I ZR 179/78, NJW 1981, 1955).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Rechtsmissbräuchen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass nur zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts an eine nach § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB privilegierte Person veräußert wird, kann im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (vgl. auch Senat, BGHZ 115, 335, 340).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Dabei können Zweifel, die dem Mieter bei der Einschätzung des auf ihn entfallenden Kaufpreises bei seiner Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts innerhalb der Frist des § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB (dazu Senat, BGHZ 168, 152, 156) berechtigterweise verblieben sind, im Einzelfall zu Lasten des Vermieters ausschlagen, weil dieser die die Ausübung des Vorkaufsrechts erschwerende Vertragsgestaltung zu verantworten hat.
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Daran fehlt es hier indessen schon deshalb, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Kläger die Erklärung des Beklagten zu 1 vom 11. Januar 2005 angenommen haben (zu diesem Erfordernis BGH, Urt. v. 4. Mai 2005, I ZR 127/02, NJW 2005, 2550, 2552; vgl. auch Urt. v. 5. Dezember 1980, I ZR 179/78, NJW 1981, 1955).
  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04

    Sittenwidrigkeit der Beurkundung eines überhöhten Kaufpreise zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Denn auch in solchen Fällen steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht an der von ihm bewohnten Eigentumswohnung bereits aufgrund des ersten Verkaufsfalls zu (Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 577 BGB, Rdn. 50, m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. Juni 2005, VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 f.).
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Das genügt (vgl. dazu nur Senatsurt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290, 1291; BGH, Urt. v. 30. September 2003, VI ZR 438/02, NJW 2004, 293, 294; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
    Das genügt (vgl. dazu nur Senatsurt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290, 1291; BGH, Urt. v. 30. September 2003, VI ZR 438/02, NJW 2004, 293, 294; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Bei dem Verkauf der Wohnung an die H.                GmbH handelt es sich - ausgehend von einer im Revisionsverfahren zu unterstellenden erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum im Jahr 1996 - um einen das Vorkaufsrecht auslösenden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 8; vgl. auch Senatsurteile vom 14. April 1999 - VIII ZR 384/97, BGHZ 141, 194, 197 ff. [zu § 2b Abs. 1 WoBindG]; vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58, 61 ff. [zu § 570b BGB aF]) Erstverkauf.

    Andererseits führen sie, wenn der mit einer Schenkung bedachte Familienangehörige die Wohnung später an einen Dritten verkauft, anders als die in § 471 BGB genannten Verkäufe im Wege der Zwangsvollstreckung/aus der Insolvenzmasse und die in § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB genannten Verkäufe an Familienangehörige (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, aaO), nicht dazu, dass es sich bei einem späteren Verkauf an einen Dritten um einen das Entstehen eines Vorkaufsrechts hindernden Zweitverkauf handelt.

  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 96/12

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters bei dem Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

    Vertragsgegenstand des zweiten Vertrags zwischen dem Veräußerer und dem Mieter ist - sofern die weitere Voraussetzung vorliegt, das zukünftige Wohnungseigentum also vertraglich hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist - die Durchführung der Aufteilung und Übereignung des an den von dem Mieter bewohnten Räumen neu begründeten Sondereigentums mit einem entsprechenden Miteigentumsanteil; als Gegenleistung schuldet der Mieter - ebenso wie bei dem gebündelten Verkauf mehrerer Eigentumswohnungen nach bereits vollzogener Aufteilung - den auf seine Wohnung entfallenden anteiligen Kaufpreis (eingehend Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 11).

    (3) Rechtsmissbräuchen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Parteien des Kaufvertrags nur zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts bewusst auf eine an sich beabsichtigte Teilung durch den Veräußerer verzichten und die Teilung den Erwerbern überlassen, kann im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9 a.E.; Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 340; BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 384/97, BGHZ 141, 194, 200).

    Denn das Mietverhältnis bleibt durch den Verkauf unberührt (§ 566 Abs. 1 BGB), eine Eigenbedarfskündigung ist nicht beabsichtigt und der (einmalige) Vorkaufsfall tritt dann ein, wenn das Wohnungseigentum nach der Aufteilung erstmals an einen Dritten veräußert wird (§ 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 8 f.; BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58, 60 ff.).

  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    Welche Vereinbarungen das Mietervorkaufsrecht auslösen, ist eine Frage der Auslegung dieser Norm, bei der neben deren Wortlaut auch ihr Sinn und Zweck zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 8 f.; Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 70/03, NJW 2003, 3769).

    (aa) Mit der Regelung des § 577 BGB wollte der Gesetzgeber der Gefahr der Verdrängung des Mieters aufgrund einer spekulativen Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen begegnen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9; BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 250/05, BGHZ 167, 58 Rn. 16; BVerfG, NJW 2011, 1723 Rn. 21).

    (cc) Ein Vorrang des Mietervorkaufsrechts kann daher allenfalls in Fällen von Rechtsmissbräuchen in Betracht kommen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass nur zur Ausschaltung des Vorkaufsrechts des Mieters einer nach § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB privilegierten Person ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt wird (vgl. zum rechtsmissbräuchlichen Verkauf an Familienangehörige Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, NJW 2007, 2699 Rn. 9; zu anderen "Vereitelungsfällen" Senat, Urteil vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90, BGHZ 115, 335, 338 ff.).

  • OLG Hamm, 30.03.2012 - 30 U 126/11

    Voraussetzungen des Vorkaufsrechts des Mieters

    Sie setzt voraus, dass nach der Überlassung der Wohnräume an den Mieter zunächst Wohnungseigentum begründet worden ist und danach die Veräußerung der Eigentumswohnung an einen Dritten erfolgt (vgl. BGH, NJW 2007, S. 2699).
  • LG Köln, 23.01.2015 - 10 S 145/13

    Nutzungsrecht eines Miteigentümers an einem Teil des Gartengrundstücks

    Insbesondere aber dient schon das Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 BGB gerade dem Schutz vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung der Wohnung in Wohneigentum (BGH, Urteil v. 22.06.2007, V ZR 269/06, Rz. 9; Urteil v. 17.12.2008, VIII ZR 13/08 Rz. 17 - jeweils zitiert nach Juris).
  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von

    Soweit Rechtsmissbräuchen bei der Gestaltung des Verkaufsprozesses im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 269/06, MDR 2007, 1181, Rn. 9 nach juris), hat die Klägerin konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung nicht glaubhaft zu machen (§§ 936, 920 Abs. 2 ZPO) vermocht.
  • LG Köln, 28.11.2014 - 10 S 58/14

    Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Mieter aufgrund eines

    Insbesondere aber dient schon das Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 BGB gerade dem Schutz vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung der Wohnung in Wohneigentum (BGH, Urteil v. 22.06.2007, V ZR 269/06, Rz. 9; Urteil v. 17.12.2008, VIII ZR 13/08 Rz. 17 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06

    Anforderungen an den Tatbestand eines Berufungsurteils

    Zum anderen muss sich entweder aus dem Berufungsurteil selbst oder aber - sofern auf die tatsächlichen Feststellungen in dem erstinstanzlichen Urteil nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verwiesen wird - in Verbindung mit diesen zuverlässig ergeben, welchen Sachverhalt das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (std. Rspr., vgl. nur BGHZ 163, 376, 378 ff.; Senat, Urt. v. 22. Juni 2007, V ZR 269/06, ZfIR 2007, 758; jeweils m.w.N.).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.11.2014 - 25 C 272/14

    Wohnraummiete: Kündigungssperrfrist nach Umwandlung mehrerer Wohnungen in

    So hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22.06.2007 entschieden, dass einem Mieter auch im Falle eines Verkaufs einer umgewandelten Wohnung "en bloc" mit anderen Wohnungen in Ansehung des Schutzzwecks des § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zusteht (BGH Urt. v. 22.06.2007, Az.: V ZR 269/06 Rn. 11, NJW 2007, 2699; vgl. auch BGH Urt. v. 23.06.2010, Az.: VIII ZR 325, 09, Grundeigentum 2010, 1055; Schmidt-Futterer/Blank, 10. Auflage 2011, § 577 Rn. 18).
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