Rechtsprechung
BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Unterscheidung zwischen einem herkömmlichen Telefax und einem Computerfax im Hinblick auf das Unterschriftserfordernis nach § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) bei verfahrensbestimmenden Schriftsätzen; Voraussetzungen für einen Verzicht auf das ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 130 Nr. 6; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterzeichnung eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de , S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Unterschiedliche Anforderungen an Unterschrift bei unmittelbar mit Computer bzw. auf herkömmlichem Weg verschickten Telefaxen
- beck.de (Leitsatz)
Unterschiedliche Anforderungen an Unterschrift bei Computerfax und herkömmlichem Telefax
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de , S. 32 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Unterschiedliche Anforderungen an Unterschrift bei unmittelbar mit Computer bzw. auf herkömmlichem Weg verschickten Telefaxen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 11, 48
- NJW 2007, 3117
- MMR 2008, 96
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (18)
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Vielmehr sei seit dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte (vgl. BGHZ 144, 160 ) allgemein anerkannt, dass bei einem Computerfax die eingescannte Unterschrift genüge.Die Unterschrift unter dem Schriftsatz belegt insofern den unbedingten Willen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes und seine Einreichung bei Gericht zu übernehmen (vgl. BGHZ 75, 340 ; 144, 160 ; vgl. zum Erfordernis der Schriftform auch schon BVerfGE 15, 288 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 1994 - 1 BvR 1510/93 -, NVwZ 1994, S. 781;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, S. 3534).
Schon das Reichsgericht hat die Übermittlung von verfahrensbestimmenden Schriftsätzen per Telegramm als zulässig angesehen (vgl. RGZ 139, 45 ; vgl. zu weiteren Ausnahmen die Übersicht in BGHZ 144, 160 ).
Bei dieser von dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. BGHZ 144, 160 ) für zulässig erachteten Form wird eine mit der Textverarbeitung eines Computers erstellte Datei unmittelbar aus dem Computer an das Faxgerät des Gerichts übermittelt.
Dem Zweck der Rechtssicherheit kann hier aber nach Auffassung des Gemeinsamen Senats insbesondere dadurch ausreichend Rechnung getragen werden, dass der zu übermittelnden Datei eine eingescannte Unterschrift angefügt wird (vgl. BGHZ 144, 160 ).
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Über die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit formeller Anforderungen in gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 88, 118 ) und der Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 95, 267 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.b) Soweit sich die Beschwerdeführer generell gegen das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift wenden, ist als Prüfungsmaßstab der allgemeine Justizgewährungsanspruch maßgeblich, der seine Grundlage in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip findet (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 107, 395 ).
Darüber hinaus garantiert er die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ).
bb) Die Grenze zulässiger Ausgestaltung ist erst dann überschritten, wenn der Rechtsweg in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).
Diese Grenze müssen auch die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Über die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit formeller Anforderungen in gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 88, 118 ) und der Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 95, 267 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.Eine strenge, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Prüfung ist vor allem dann vorzunehmen, wenn Personengruppen unterschiedlich behandelt werden (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 95, 267 ).
Vor Art. 3 Abs. 1 GG kann die Ungleichbehandlung daher nur dann Bestand haben, wenn Gründe von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 95, 267 ).
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
bb) Die Grenze zulässiger Ausgestaltung ist erst dann überschritten, wenn der Rechtsweg in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).Diese Grenze müssen auch die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
An die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen sind besondere Anforderungen zu stellen, die je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen vom bloßen Willkürverbot bis hin zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 107, 27 ).Vor Art. 3 Abs. 1 GG kann die Ungleichbehandlung daher nur dann Bestand haben, wenn Gründe von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 95, 267 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
An die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen sind besondere Anforderungen zu stellen, die je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen vom bloßen Willkürverbot bis hin zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 107, 27 ).Aber auch wenn nicht Personengruppen, sondern lediglich Sachverhalte einer verschiedenen Behandlung unterliegen, ist ein umso strengerer Maßstab anzulegen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Über die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Zulässigkeit formeller Anforderungen in gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 88, 118 ) und der Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 95, 267 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.Eine strenge, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Prüfung ist vor allem dann vorzunehmen, wenn Personengruppen unterschiedlich behandelt werden (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 95, 267 ).
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Denn das Bundesverfassungsgericht überprüft nicht, ob die gewählte Differenzierung die zweckmäßigste und vernünftigste Lösung darstellt (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 81, 156 ). - BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00
Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Die Unterschrift unter dem Schriftsatz belegt insofern den unbedingten Willen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes und seine Einreichung bei Gericht zu übernehmen (vgl. BGHZ 75, 340 ; 144, 160 ; vgl. zum Erfordernis der Schriftform auch schon BVerfGE 15, 288 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 1994 - 1 BvR 1510/93 -, NVwZ 1994, S. 781; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, S. 3534). - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvR 110/07
Die Unterschrift unter dem Schriftsatz belegt insofern den unbedingten Willen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes und seine Einreichung bei Gericht zu übernehmen (vgl. BGHZ 75, 340 ; 144, 160 ; vgl. zum Erfordernis der Schriftform auch schon BVerfGE 15, 288 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 1994 - 1 BvR 1510/93 -, NVwZ 1994, S. 781;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, S. 3534). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
- BVerfG, 14.03.1994 - 1 BvR 1510/93
Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verwerfung einer Revision durch das BVerwG …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- RG, 28.11.1932 - IVb 4/32
Ist die telegraphische Einlegung eines Rechtsmittels zulässig, wenn der …
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96
Sozietätsverbot
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der …
Der Umstand, dass die Rechtsprechung dem technischen Fortschritt Rechnung trage und Ausnahmen von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift zulasse, zwinge nicht dazu, diese noch auf weitere Fälle zu erstrecken (BVerfG NJW 2007, 3117, 3118).Die in Dateiform gespeicherte Unterschrift könne dem Ausdruck vielmehr von jeder Person beigefügt werden, ohne dass diese Person im Nachhinein erkennbar sei (BVerfG NJW 2007, 3117, 3118).
- BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe die Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Entscheidung mit Beschluss vom 18. April 2007 1 BvR 110/07 (juris) nicht angenommen.(2) Gleichwohl muss der Senat diese Frage hier offenlassen, weil sie im Streitfall aus den unter II.2.c bb dargestellten Gründen nicht entscheidungserheblich ist und im Übrigen die gegenteilige Auffassung des BGH im Beschluss vom 10. Oktober 2006 XI ZB 40/05 --NJW 2006, 3784-- (verfassungsrechtlich vom BVerfG durch Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007 1 BvR 110/07, NJW 2007, 3117 unbeanstandet) eine erneute Anrufung des GmS-OGB erforderlich machen könnte.
- BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer …
Der mit diesem Verfahren verbundene Aufwand ist durch den damit verfolgten Zweck gerechtfertigt und erschwert den Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise (vgl dazu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 18.4.2007 - 1 BvR 110/07 - RdNr 22) .
- LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11
Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben
Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat es - unter Wiedergabe der Rechtsprechung zur Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen per Telegramm und Fernschreiben (jeweils ohne handschriftliche Unterschrift des Absenders) - in o.g. Entscheidung gerade betont, dass es der langjährigen Entwicklung der Rechtsprechung entspricht, dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation Rechnung zu tragen (ebenso Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 18.04.2007 - 1 BvR 110/07, zitiert nach Juris, RdNr. 17).Der Zugang zum Gericht würde aus Sicht des Senats in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigende Weise erschwert (BVerfG, Beschluss vom 18.04.2007, a.a.O., RdNr. 21; BGH…, Beschluss vom 15.07.2008, a.a.O., RdNr. 14; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18.01.2011, a.a.O.;… Zöller, a.a.O., RdNr. 21).
- VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20
Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei
Der mit diesem Verfahren verbundene Aufwand ist durch den damit verfolgten Zweck gerechtfertigt und erschwert den Zugang zu Rechtsschutz nicht in unzumutbarer Weise (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. April 2007 - 1 BvR 110/07 -, Rn. 22, juris). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 4 S 1004/21
Widerspruchserhebung über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg; Erwerb …
Auch im Vergleich zu einem Computerfax, das (ggf. auch nur teilweise) über das Internet versendet wird (sog. Fax over IP) und anerkanntermaßen trotz fehlender eigenhändiger Unterschrift das Schriftlichkeitsgebot erfüllt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 BvR 110/07 -, Juris Rn. 14 f.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes…, Beschluss vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 -, Juris Rn. 10 ff.), ist im Hinblick auf die Identitäts- und Authentizitätsfunktion kein relevanter Unterschied beim Übertragungsweg feststellbar.Der Verzicht auf eine eigene Unterschrift ist bei Schreiben mittels "Fax over IP" aufgrund der technischen Besonderheiten zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 BvR 110/07 -, Juris Rn. 14; BVerwG…, Beschluss vom 19.12.1994 - 5 B 79.94 -, Juris Rn. 9).
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
Die Grenzen einer zulässigen Ausgestaltung der Rechtsschutzgewährung durch eine Verfahrensordnung sind erst dann überschritten, wenn der Zugang zu Gericht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfG 18. April 2007 - 1 BvR 110/07 - Rn. 20 f.) . - BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 158/22
Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis
Fehlt es daran, genügt die eingescannte Unterschrift (vgl. BVerfG 18. April 2007 - 1 BvR 110/07 - Rn. 17) .Die damit mögliche Verwendung neuer Technologien erleichtert die Kommunikation mit dem Gericht und dient letztlich auch den Zielen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfG 18. April 2007 - 1 BvR 110/07 - aaO) .
- LSG Bayern, 24.02.2012 - L 8 SO 9/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Schriftformerfordernis - Übermittlung einer …
Der Zugang zum Gericht würde sonst in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigende Weise erschwert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2007, 1 BvR 110/07 Rn. 15, zum Computerfax, Juris).". - LSG Sachsen, 26.06.2012 - 7 AS 205/11
Eingescannte Unterschrift; elektronische Form; E-Mail; PDF-Datei; Schriftform; …
Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat es - unter Wiedergabe der Rechtsprechung zur Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen per Telegramm und Fernschreiben (jeweils ohne handschriftliche Unterschrift des Absenders) - in o.g. Entscheidung gerade betont, dass es der langjährigen Entwicklung der Rechtsprechung entspricht, dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation Rechnung zu tragen (ebenso Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 18.04.2007 - 1 BvR 110/07, zitiert nach Juris, RdNr. 17).Der Zugang zum Gericht würde aus Sicht des Senats in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigende Weise erschwert (BVerfG, Beschluss vom 18.04.2007, aaO., RdNr. 21; BGH…, Beschluss vom 15.07.2008, aaO., RdNr. 14; LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18.01.2011, aaO.;… Zöller, aaO., RdNr. 21).
- BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 278/17
Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsbegründung -Fortführung …
- BGH, 17.04.2018 - XI ZB 4/17
Zurückweisung einer Erinnerung gegen einen Beschluss
- BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08
Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung
- BAG, 25.04.2022 - 3 AZB 2/22
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach - Fristwahrung
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form - …
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 159/22
Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis
- BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09
Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer …
- OLG Köln, 24.11.2016 - 24 U 110/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- VG Berlin, 27.07.2022 - 12 K 417.21
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10
Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen …
- FG München, 07.07.2010 - 9 K 3838/09
Klageerhebung per Computerfax
- VG Neustadt, 11.02.2008 - 4 K 1537/07
- VG Arnsberg, 28.10.2014 - 9 K 3637/12
Verlust des Anspruchs auf Wiederholung oder Neubewertung einer Dissertation nach …
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485
Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien
- VG Neustadt, 16.10.2017 - 5 L 1140/17
Verwaltungsprozessrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
- LAG München, 12.08.2008 - 8 Sa 151/08
Zulässigkeit der Berufung
- BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 6/16 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - L 5 AS 433/10
Keine Berufung per e-mail und PDF
- FG Düsseldorf, 17.08.2023 - 14 K 125/23
Wirksamkeit der Klageerhebung: Pflicht zur Nutzung des beSt vor Zugang des …
- AG Nürtingen, 13.01.2010 - 11 C 1531/09
Klagerücknahme: Wirksamkeit einer Klagrücknahme durch ein nicht unterschriebenes …
- VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20
Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - L 3 R 801/11
Berufung per e-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur mit eingescannter …
- OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.01.2018 - L 16 R 455/17
Wirksamkeit einer per E-Mail eingelegten Berufung
- VG Berlin, 02.11.2007 - 4 A 243.06
- OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11
- VG Frankfurt/Main, 05.11.2008 - 3 K 2180/08
E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Widerspruchseinlegung
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2012 - 10 Sa 2078/11
Fehlende Unterschrift in Berufungsschrift - Telefax - Wiedereinsetzungsgesuch
- OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 5 WF 160/10
Richterablehnung: Befangenheit wegen Vorbefassung als Rechtsanwalt für eine …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2018 - L 15 AS 163/18
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 7 SO 4359/11
- FG München, 26.11.2007 - 1 K 2596/07
Zulässigkeit der Erhebung einer finanzgerichtlichen Klage ohne Unterschrift per …
- VGH Bayern, 28.11.2019 - 11 BV 19.1848
Unzulässige Berufung mangels Einhaltung der Schriftform
- FG München, 26.11.2007 - 1 K 2342/07
Abweisung einer ohne handschriftliche Unterschrift oder einer Signatur versehenen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 7 AS 213/16
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.01.2011 - VerfGH 16/10
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 16. September 2010
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 78/15