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   BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06   

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https://dejure.org/2007,1589
BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06 (https://dejure.org/2007,1589)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - IX ZB 223/06 (https://dejure.org/2007,1589)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - IX ZB 223/06 (https://dejure.org/2007,1589)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines sich selbst vertretenden Anwalts auf eine Verfahrensgebühr im Falle einer fristwahrenden Berufungseinlegung des Prozessgegners und einer Zurücknahme derselben innerhalb der Begründungsfrist; Ersetzen einer für die Entstehung einer Beratungsgebühr ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; RVG-VV Nr. 3201

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Kostenerstattung für sich selbst vertretenden Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 3; RVG -VV 3201
    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei fristwahrender Einlegung und späterer Zurücknahme der Berufung durch den Prozessgegner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensgebühr für sich selbst vertretenden Anwalt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1087
  • ZIP 2008, 900
  • MDR 2008, 350
  • FamRZ 2008, 508
  • WM 2008, 567
  • Rpfleger 2008, 227
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
    § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist nicht lex specialis zu § 91 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschl. v. 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257); dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebühren- oder Auslagentatbestandes erfüllt sind, wird vielmehr vorausgesetzt.

    aa) Aus dem Recht der anwaltlichen Selbstvertretung folgt nicht zwingend ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch (BGH, Beschl. v. 2. Mai 2007, aaO).

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
    Der Bundesgerichtshof hält in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung die Kosten eines gleichwohl beauftragten Anwalts nur deshalb für erstattungsfähig, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757; Beschl. v. 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, VersR 2007, 1579).
  • OLG München, 14.09.1993 - 11 W 2109/93
    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
    Beauftragt ein Anwalt zum Beispiel einen auswärtigen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht, kann er gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen (OLG Stuttgart RPfleger 1983, 501; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 766; OLG Koblenz MDR 1987, 852; OLG München JurBüro 1994, 546 f; OLG Rostock MDR 2001, 115; Hansens, JurBüro 1998, 37 unter I.1; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 17. Aufl. VV 3400 Rn. 14; Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. VV 3400 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO Rn. 236; Saenger/Gierl, ZPO 2. Aufl. § 91 Rn. 61 a.E., MünchKomm-ZPO/Belz, 2. Aufl. § 91 Rn. 72), obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird.
  • OLG Stuttgart, 18.08.1983 - 8 W 257/83
    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
    Beauftragt ein Anwalt zum Beispiel einen auswärtigen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht, kann er gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen (OLG Stuttgart RPfleger 1983, 501; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 766; OLG Koblenz MDR 1987, 852; OLG München JurBüro 1994, 546 f; OLG Rostock MDR 2001, 115; Hansens, JurBüro 1998, 37 unter I.1; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 17. Aufl. VV 3400 Rn. 14; Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. VV 3400 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO Rn. 236; Saenger/Gierl, ZPO 2. Aufl. § 91 Rn. 61 a.E., MünchKomm-ZPO/Belz, 2. Aufl. § 91 Rn. 72), obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird.
  • OLG Rostock, 06.11.2000 - 8 W 319/00

    Verkehrsanwaltsgebühr bei Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
    Beauftragt ein Anwalt zum Beispiel einen auswärtigen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht, kann er gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen (OLG Stuttgart RPfleger 1983, 501; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 766; OLG Koblenz MDR 1987, 852; OLG München JurBüro 1994, 546 f; OLG Rostock MDR 2001, 115; Hansens, JurBüro 1998, 37 unter I.1; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG 17. Aufl. VV 3400 Rn. 14; Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. VV 3400 Rn. 7; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO Rn. 236; Saenger/Gierl, ZPO 2. Aufl. § 91 Rn. 61 a.E., MünchKomm-ZPO/Belz, 2. Aufl. § 91 Rn. 72), obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird.
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
    Der Bundesgerichtshof hält in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung die Kosten eines gleichwohl beauftragten Anwalts nur deshalb für erstattungsfähig, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757; Beschl. v. 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, VersR 2007, 1579).
  • KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
    Informationen entgegengenommen (vgl. KG JurBüro 2005, 418), geprüft, ob ein Tätigwerden veranlasst sei (vgl. Madert/Müller-Rabe, aaO), oder einen Rat erteilt hat der Beklagte nicht.
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für

    Auch die interne Prüfung, ob ein Mandant sich gegen das eingelegte Rechtsmittel wehren soll, lässt die Verfahrensgebühr entstehen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 6; vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 20. Aufl., VV-RVG 3200 Rn. 16 ff).

    Mit diesen Tätigkeiten haben die Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Verfahrensgebühr nicht verdient (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 6).

  • BGH, 20.06.2017 - VI ZB 55/16

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zusätzlichen

    aa) § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist nicht lex specialis zu § 91 Abs. 1 ZPO; dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebühren- und Auslagentatbestandes erfüllt sind, wird vielmehr vorausgesetzt (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, FamRZ 2008, 508 Rn. 7).

    Er hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als müsste er sich selbst informieren oder beraten (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007, aaO, Rn. 9 f.).

  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 160/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Erforderlichkeit der Beauftragung

    a) Solange noch unsicher ist, ob die Berufung durchgeführt werden wird, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Berufungsinstanz zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung objektiv nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 10).

    Die Kosten eines gleichwohl beauftragten Rechtsanwalts werden von der Rechtsprechung alleine deshalb als erstattungsfähig anerkannt, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer von ihm als risikohaft empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757; vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, AGS 2007, 537, 538; vom 6. Dezember 2007, aaO).

    Soweit der Senat erkannt hat, dass der sich selbst vertretende Anwalt die Situation nicht in gleicher Weise als risikobehaftet empfindet und deshalb keines Rates bedarf (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007, aaO), folgt hieraus keine Abkehr von vorgenannten allgemeinen Grundsätzen.

    In einem solchen Fall besteht kein Anlass dafür, vor Eingang einer Rechtsmittelbegründung Information und Beratung als anwaltliche Tätigkeit zu fingieren (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007, aaO).

  • BGH, 22.05.2023 - VIa ZB 22/22

    Zur Frage des Erstattungsanspruchs für die Kosten eines Terminsvertreters, der

    Danach kann die obsiegende Partei diejenigen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen, die zu ihren Lasten tatsächlich angefallen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer

    Das steht nicht im Widerspruch dazu, dass die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts von der Rechtsprechung allein deshalb als erstattungsfähig anerkannt werden, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer von ihm als risikohaft empfundenen Situation für erforderlich halten darf (vgl. BGH 19. September 2013 - IX ZB 160/11, Rn. 7; 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02; 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06; 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, Rn. 10).

    Die Entgegennahme des Auftrags allein lässt die Verfahrensgebühr nicht entstehen (vgl. BGH 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, Rn. 6; aA LAG Schleswig-Holstein 19. März 2014 - 3 Ta 36/14, Rn. 10; OLG Brandenburg 12. September 2008 - 6 W 146/08, Rn. 9).

    Das steht nicht im Widerspruch dazu, dass die Kosten eines gleichwohl beauftragten Rechtsanwalts von der Rechtsprechung allein deshalb als erstattungsfähig anerkannt werden, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer von ihm als risikohaft empfundenen Situation für erforderlich halten darf (vgl. BGH 19. September 2013 - IX ZB 160/11, Rn. 7; 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02; 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06; 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, Rn. 10).

    Durch die Entgegennahme des Auftrags ist eine Gebühr hier nicht angefallen (vgl. BGH 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, Rn. 6; aA wohl LAG Schleswig-Holstein 19. März 2014 - 3 Ta 36/14, Rn. 10; OLG Brandenburg 12. September 2008 - 6 W 146/08, Rn. 9).

  • BGH, 28.01.2014 - II ZB 13/13

    Spruchverfahren: Kostenerstattungsanspruch des sich selbst vertretenden

    Jeder Beteiligte ist verpflichtet, die Kosten seiner Verfahrensführung, die er im Falle seines Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung seiner berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 11 f.; Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 9; Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 30).
  • BGH, 20.06.2017 - VI ZB 51/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsanspruch des Rechtsanwalts bei Vertretung

    aa) § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist nicht lex specialis zu § 91 Abs. 1 ZPO; dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebühren- und Auslagentatbestandes erfüllt sind, wird vielmehr vorausgesetzt (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, FamRZ 2008, 508 Rn. 7).

    Er hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als müsste er sich selbst informieren oder beraten (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007, aaO, Rn. 9 f.).

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

    Auch wenn die Einlegung einer nur zur Fristwahrung eingereichten Berufung nicht sicher erkennen lässt, ob die Berufung tatsächlich durchgeführt werden soll und deshalb zu diesem Zeitpunkt die Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der Verteidigung gegen die Berufung objektiv noch nicht erforderlich ist, kann der Berufungsbeklagte gleichwohl eine Erstattung solcher Kosten verlangen, weil er die Einholung anwaltlichen Rats in dieser für ihn als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 10).
  • OLG München, 30.08.2016 - 11 WF 733/16

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei zwischenzeitlicher Klagerücknahme

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH darf die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei (sogar bereits vor dessen Begründung) einen Rechtsanwalt beauftragen und die entstandenen Kosten im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen (vgl. zuletzt etwa BGH, Beschl. v. 23.10.2013 - VZB 143/12 Tz 8; Beschl. v. 19.09.2013 - IX ZB 160/11 Tz 7 ff.; Beschl. v. 06.12.2007 - IX ZB 223/06 Tz 10); in der Regel wird die Partei nämlich nicht in der Lage sein zu beurteilen, was zur Verteidigung sachgerecht zu veranlassen ist und ihr ist nicht zuzumuten, zunächst die weiteren Entschließungen des anwaltlich vertretenen Berufungsklägers abzuwarten.
  • OLG Koblenz, 01.04.2016 - 14 W 154/16

    Zum Entstehen der Verfahrensgebühr

    Der Einwand, die Sache sei so einfach gelagert gewesen, dass es aus der Sicht der Beklagten keines Rechtsbeistands bedurft hätte, ist im Kostenfestsetzungsverfahren unerheblich (vgl. nur BGH, NJW 2008, 1087 ; BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache, Ed. 19, § 91 Rn. 164).
  • OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer

  • OLG Köln, 06.11.2013 - 17 W 22/13

    Erstattungsfähigkeit gegnerischer Anwaltskosten bei Nichtigkeit einer mit dem

  • LAG Niedersachsen, 29.09.2022 - 4 Ta 143/22

    Kostenerstattung gem. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch bei nur vorsorglich eingelegtem

  • OLG Köln, 30.12.2011 - 17 W 255/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom Berufungsgegner sofort beauftragten

  • OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08

    Anspruch eines Berufungsbeklagten auf Erstattung einer 1,1 Verfahrensgebühr im

  • OLG Celle, 12.06.2015 - 2 W 137/15

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.08.2012 - 17 Ta 6077/12

    Verfahrensgebühr nach Rücknahme einer nicht begründeten Berufung

  • OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08

    Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 17 Ta 6006/14

    Entstehen der zweitinstanzliche Verfahrensgebühr

  • KG, 10.07.2008 - 1 W 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr bei einem Antrag auf Zurückweisung der

  • OLG Koblenz, 23.11.2015 - 14 W 707/15

    Erstattung der Kosten des Rechtsmittelgegners nach Berufungsrücknahme vor der

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