Rechtsprechung
BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG oder grundrechtsgleicher Rechte durch Versagung des Verheiratetenzuschlags für Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- Wolters Kluwer
Ergreifung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beseitigung einer Grundrechtsverletzung als Gebot des subsidiären Charakters einer Verfassungsbeschwerde; Erstreckung eines beamtenrechtlichen Familienzuschlags lediglich auf Verheiratete als verfassungswidrige ...
- hensche.de
Familenzuschlag, Lebenspartnerschaft, Beamte, Diskriminierungsverbote: Sexuelle Identität
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Nichtgewährung des Familienzuschlags an in einer Lebenspartnerschaft lebende Beamte
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Verheiratetenzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 13.01.2003 - 17 K 3906/02
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03
- BVerwG, 07.12.2004 - 2 C 43.04
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 12, 169
- NJW 2008, 209
- FamRZ 2007, 1869
- FamRZ 2007, 2045 (Ls.)
- DVBl 2007, 1431
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (52)
- EuGH, 31.05.2001 - C-122/99
D / Rat
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr dargelegt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Verschiedenbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern bei Vergütungsbestandteilen, die gezahlt werden, weil der Beschäftigte in einer Gemeinschaft mit einer weiteren Person lebt, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sei (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, NvwZ 2001, 1249 = Slg. 2001, I-4319).Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die maßgebende Statutsbestimmung keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Betroffenen und daher auch keinen Verstoß gegen Art. 119 EGV a.F. (Art. 141 EGV n.F.) darstelle, da es für die Gewährung der Hauhaltszulage keine Rolle spiele, ob der Beamte ein Mann oder eine Frau sei (Slg. 2001, I-4319 ).
Die Vorschrift verletze auch nicht das Gleichbehandlungsgebot, da es in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft an einer allgemeinen Gleichstellung der Ehe mit den übrigen Formen gesetzlicher Lebenspartnerschaften fehle und sich ein Beamter in eingetragener Lebenspartnerschaft daher für die Zwecke der Anwendung des Statuts nicht in der gleichen Lage befinde wie ein verheirateter Beamter (Slg. 2001, I-4319 ).
Die deutsche Fassung der zunächst vorgeschlagenen Begründungserwägung Nr. 11b, die zwischen "Ehepartnern" und "in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen( unterschied, wich zudem von der englischen und französischen Fassung ab, derzufolge Leistungen, die "married partners" beziehungsweise "partenaires mariés" gewährt werden, nicht auch den "non-married partners" beziehungsweise "partenaires non mariés" zu gewähren sind. In diesen Sprachen wurde das Unterscheidungsmerkmal verheiratet/nicht verheiratet deutlicher herausgestellt. Der Begriff Ehe bezeichnet aber auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, Slg. 2001, I-4319 ).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es gemeinschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66
Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 8 LBesG 1965 Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfGE 29, 1 ).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Art. 33 Abs. 5 GG ist im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363, ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte auch seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Es ist keine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, wenn ein Gesetz Rechte oder Pflichten nicht vom Geschlecht einer Person, sondern von der Geschlechtskombination einer Personenverbindung abhängig macht (vgl. BVerfGE 105, 313 ).Dieser Verfassungssatz stellt die Ehe als Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft (BVerfGE 10, 59 ; 105, 313 ; 112, 50 ) unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung; er enthält neben dem Grundrecht als Abwehrrecht im klassischen Sinne eine Institutsgarantie für die Ehe und verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm den Staat, die Ehe zu schützen und zu fördern (BVerfGE 6, 55 ; 24, 119 ; 31, 58 ; 51, 386 ; 55, 114 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 82, 60 ; 87, 1 ; stRspr).
Dieser verfassungsrechtliche Förderauftrag berechtigt den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und zu begünstigen (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Prüfungsmaßstab ist insofern Art. 3 Abs. 1 GG, wobei die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Grundsatzentscheidung für den Schutz der Ehe mit zu beachten ist (BVerfGE 67, 186 ; vgl. auch für die Familie BVerfGE 82, 60 ).Dieser Verfassungssatz stellt die Ehe als Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft (BVerfGE 10, 59 ; 105, 313 ; 112, 50 ) unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung; er enthält neben dem Grundrecht als Abwehrrecht im klassischen Sinne eine Institutsgarantie für die Ehe und verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm den Staat, die Ehe zu schützen und zu fördern (BVerfGE 6, 55 ; 24, 119 ; 31, 58 ; 51, 386 ; 55, 114 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 82, 60 ; 87, 1 ; stRspr).
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Die Alimentation ist nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 und der aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitenden Wertentscheidung zu gewähren (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 71, 39 ).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Art. 33 Abs. 5 GG ist im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363, ).
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ; zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2000/78/EG aufgrund der Begründungserwägungen siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 15. Februar 2007 zur Rs. C-411/05, Palacios, Ziff. 51, 65).Dieser Ansicht steht allerdings EuGH-Rechtsprechung entgegen, die bei der Auslegung einer Richtlinienvorschrift auch Einschränkungen berücksichtigt, die in den Begründungserwägungen, nicht aber im Wortlaut der Richtlinienvorschrift enthalten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- EuGH, 10.12.1985 - 290/84
Hauptzollamt Schweinfurt / Mainfrucht Obstverwertung
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß; …
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
- EuGH, 13.03.1980 - 124/79
Van Walsum
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
- BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- EuGH, 18.02.1975 - 69/74
Auditeur du travail / Cagnon und Taquet
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05
Palacios de la Villa - Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner …
- BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- VG Stuttgart, 13.01.2003 - 17 K 3906/02
Kein Familienzuschlag für Beamte in einer Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03
Kein Anspruch eines Beamten auf Familienzuschlag Stufe 1 bei eingetragener …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Die Befangenheit der Richter folge aus deren Mitwirkung an den Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 (…- 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, S. 487 ff.) sowie vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501) zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag für Lebenspartner.Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 57, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 104, beide juris; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 19).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63; BVerfGK 12, 169 ).
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Die Befangenheit der Richter folge aus deren Mitwirkung an den ablehnenden Beschlüssen der für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2007 (BVerfGK 12, 169), vom 8. November 2007 (…- 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, S. 487 ff.) sowie vom 6. Mai 2008 (BVerfGK 13, 501).Hierfür ist auch schon insofern nichts ersichtlich, als ein faktisch beim Beschwerdeführer vorhandener Mehrbedarf durch die Aufnahme seines Lebenspartners in den gemeinsamen Haushalt auch über § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG in der bis zum Jahr 2012 geltenden Fassung hätte ausgeglichen werden können (vgl. BVerfGK 12, 169 ), der Beamten, Richtern und Soldaten einen Anspruch auf Familienzuschlag gewährte, wenn diese eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen hatten und ihr Unterhalt gewährten, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet waren (geändert mit Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2012, BGBl I S. 462 ).
Danach bedarf die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Frage keiner Entscheidung, ob auch der Lebenspartner des Beamten zu den Personen gehört, für die der Dienstherr im Rahmen seiner Alimentationspflicht mitzusorgen hat (verneint wird dies etwa von BVerfGK 12, 169 ; BVerwGE 125, 79 ).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 19a).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfGK 12, 169 ).
- OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 4 U 84/16
Duldungspflicht einer Stadt hinsichtlich der Aufstellung von Hinweisschildern für …
Damit ist nicht jede Differenzierung ausgeschlossen der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 Rdnr. 18).
- BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung
Erwägungsgründe stellen deshalb nicht etwa unbeachtliche Programmsätze dar, sondern geben für die Auslegung der Regelungen einer Richtlinie entscheidende Hinweise (vgl. Senat 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - Rn. 43, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 49 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9 [insoweit in der amtl. Sammlung nicht abgedruckt]; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - Rn. 33, NJW 2008, 209). - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Nichtannahmebeschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 (- 2 BvR 855/06 - zu B II 1 b aa der Gründe, NJW 2008, 209). - BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Zur Begründung wird Bezug genommen auf den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 in dem Parallelverfahren 2 BvR 855/06 (NJW 2008, S. 209).Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 - (BVerwGE 125, 79) verwiesen, das Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 855/06 war.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit den ihm zukommenden Beurteilungsspielraum nicht in unvertretbarer Weise überschritten (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 -, NJW 2008, S. 209 ).
Diese Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof in Bezug auf einen anderen Rechtsbereich - die Hinterbliebenenversorgung aus einem Zusatzversorgungssystem - steht den Entscheidungen im hiesigen Ausgangsverfahren wie auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 855/06 nicht entgegen, da das Urteil des Gerichtshofs erst nach der jeweiligen letztinstanzlichen Entscheidung erging.
- VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07
Keine Beihilfe für Lebenspartner
Einen Tag nach der mündlichen Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 20. September 2007 (2 BvR 855/06) im Internet veröffentlicht, mit dem die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 (2 C 43/04) abgelehnt wurde.Beide Pflichten umfassen lediglich die Beamtenfamilie im engeren Sinn, zu der neben dem jeweiligen Beamten nur dessen Ehegatte und Kinder zählen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1977 - II B 31.76 -, Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43/04 - so inzwischen auch BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - alle nach juris).
In die in Art. 3 Abs. 3 GG genannten unzulässigen Differenzierungskriterien kann auch nicht ergänzend das Merkmal der sexuellen Orientierung hineininterpretiert werden, da der Wortlaut der Norm abschließend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).
Da die Verfassung selbst eine Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft vornimmt, kann einem Normgeber, der diesem Unterscheidungsmuster folgt, eine willkürliche Ungleichbehandlung beider Gemeinschaftsformen nicht vorgeworfen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit im Beschluss vom 20. September 2007 (a.a.O.) ausdrücklich gebilligt.
Vielmehr stützt die Kammer ihr Urteil ausdrücklich auf die bereits mehrfach zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 und 25. Juli 2007 (…a.a.O.) und berücksichtigt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 (a.a.O.).
- VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
Mit Beschluss vom 20. September 2007 (2 BvR 855/06) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2007 nicht zur Entscheidung angenommen.Auf dieses und die dortige Nachweise, insbesondere auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 (2 BvR 855/06) wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
Da die Verfassung selbst eine Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft vornimmt, kann einem Normgeber, der diesem Unterscheidungsmuster folgt, eine willkürliche Ungleichbehandlung beider Gemeinschaftsformen nicht vorgeworfen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).
Ein weiterer tragfähiger Differenzierungsgrund ist, dass sich Lebenspartner anders als Eheleute nicht auf das Alimentationsprinzip berufen können (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).
Beide Gruppen sind hinsichtlich der tatsächlichen Lebensverhältnisse und der auferlegten Rechtspflichten zu vergleichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).
Dies hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO dargelegt (vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).
Vielmehr stützt die Kammer ihr Urteil im Kern auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 (a.a.O.).
- BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07
Tarifliche Kündigungsfristen
b) Differenzierungsgebote hat das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich erörtert, etwa im Bereich von Art. 6 GG (20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - FamRZ 2007, 1869; 18. Juli 2001 - 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01 - BVerfGE 104, 51), des Hochschulrechts (29. Juni 1983 - 2 BvR 720/79, 2 BvR 725/79, 2 BvR 742/79, 2 BvR 1579/79, 2 BvR 1582/79 - BVerfGE 64, 323) und gegenüber unterschiedlichen Berufen (Art. 12 GG, vgl. 18. Dezember 1968 - 1 BvL 5/64, 1 BvL 14/64, 1 BvL 5/65, 1 BvL 11/65, 1 BvL 12/65 -BVerfGE 25, 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05
Scientology-Urteil des Oberverwaltungsgerichts seit dem 28.04.2008 rechtskräftig
vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - juris, Rn. 18 m.w.N. - BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07
Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den …
- BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit …
- BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare …
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06
Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft …
- VG Berlin, 16.09.2008 - 26 A 125.05
Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft
- BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09
Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner
- VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08
Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11403/08
Kein Familienzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 2221/06
- BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13
VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden …
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 4 S 1533/05
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch von Partnern einer eingetragenen …
- BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2009 - 2 A 11228/08
- BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener …
- OLG Karlsruhe, 16.12.2009 - 15 Verg 5/09
Ölspurbeseitigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 10 A 10042/09
Kein Sonderurlaub für Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 10 A 10595/08
Möglichkeit einer gleichen beihilferechtlichen Behandlung des Lebenspartners …
- VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 5 A 1110/06
- VG Stuttgart, 16.07.2009 - 4 K 2711/08
Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von …
- SG Osnabrück, 15.11.2007 - S 22 KG 4/07
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung von Kindergeld an sich selbst; …
- VG Gießen, 01.02.2011 - 5 K 1336/09
Familienzuschlag der Stufe 1 für in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 674/08
Diskriminierung wegen sexueller Identität wegen Verweigerung einer …
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 889/08
Rückkehrrecht - Privatisierung einer Anstalt öffentlichen Rechts
- VG Neustadt, 26.01.2010 - 6 K 79/09
Zur Kürzung des Familienzuschlags wegen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten, die in …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei Nichterlangung eines …
- VG Bayreuth, 25.03.2011 - B 5 K 10.440
Zwangspensionierung; Verfahren bei Dienstunfähigkeit; amtsärztliches Gutachten
- BVerwG, 21.07.2008 - 6 B 33.08
Verfassungsmäßigkeit der versorgungsrechtlich ungleichen Behandlung verheirateter …
- LAG Düsseldorf, 13.02.2009 - 10 TaBV 302/08
"Leitender Angestellter", "angestellter Wirtschaftsprüfer" ,"genossenschaftlicher …
- VGH Hessen, 28.05.2009 - 1 A 2379/08
Familienzuschlag Stufe 1 für Beamte, die in einer eingetragenen, …
- VG Würzburg, 04.11.2008 - W 1 K 08.1909
Gebührenfreiheit für Zweitgeräte bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 890/08
Rückkehrrecht - Privatisierung einer Anstalt öffentlichen Rechts
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 895/08
Rückkehrrecht - Privatisierung einer Anstalt öffentlichen Rechts
- VG Berlin, 06.05.2009 - 5 A 99.08
Hinterbliebenenversorgung für eingetragenen Lebenspartner
- VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 17 TaBV 2/09
Betriebsverfassungsrechtlicher Status von angestellten Wirtschaftsprüfern
- OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 5 LA 204/13
Entschädigung und Schadenersatz bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot …
- VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 20 K 1715/07
Erhebung von Studiengebühren durch die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf …
- VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 578/11
- VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
Rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 für verpartnerte Beamten …
- FG München, 05.08.2010 - 8 V 1107/10
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
- VG Münster, 14.06.2010 - 4 K 901/09
Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf Familienzuschlag der …
- VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06
Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 1626/06
- VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 20 K 1978/07
Erhebung von Studiengebühren durch die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf …
- VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05
Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente …
- VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10
Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft
- AG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 C 16/09
- VG Gelsenkirchen, 20.01.2009 - 1 L 1366/08
Urlaub, Beurlaubung, Ehe, Verlobte, Verlöbnis, Familie, Kind, Sonderurlaub, …
- VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 20 K 1803/07
Erhebung von Studiengebühren durch die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf …
- VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 13 K 3360/09
Beamter Lebenspartnerschaft Familienzuschlag Stufe 1 Ungleichbehandlung …
- VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 3793/08
Versagung oder Zuerkennung des Familienzuschlags an einen im Dienste stehenden, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.08.2014 - L 12 AL 60/14
- VG Köln, 19.03.2009 - 13 K 1841/07
- VG Hannover, 20.11.2007 - 6 A 2421/07
Ausnahme; Befreiung; Betreuung; Kind; Kinderbetreuung; Lebensgefährte; …
Rechtsprechung
EuGH, 18.07.2007 - C-182/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde - Berechnung des Steuersatzes - Unbewegliche Sachen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats belegen sind - Nicht berücksichtigte Verluste aus Vermietung
- Europäischer Gerichtshof
Lakebrink und Peters-Lakebrink
Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde - Berechnung des Steuersatzes - Unbewegliche Sachen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats belegen sind - Nicht berücksichtigte Verluste aus Vermietung
- EU-Kommission
Lakebrink und Peters-Lakebrink
Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde - Berechnung des Steuersatzes - Unbewegliche Sachen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats belegen sind - Nicht berücksichtigte Verluste aus Vermietung
- EU-Kommission
Lakebrink und Peters-Lakebrink
Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Gemeinschaftsangehörigen auf steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Vermietung von Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat; Schutzbereich der europarechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit; Anderweitige steuerliche Vergünstigungen als ...
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EG Art. 39
- rechtsportal.de
EG Art. 39
Freizügigkeit: Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde - Berechnung des Steuersatzes - Unbewegliche Sachen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats belegen sind - Nicht berücksichtigte Verluste aus Vermietung - datenbank.nwb.de
Einkommensteuerliche Nichtberücksichtigung von Verlusten aus Vermietung für Gebietsfremde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeinschaftswidrige fehlende Berücksichtigung von Mietverlusten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Lakebrink und Peters-Lakebrink
Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde - Berechnung des Steuersatzes - Unbewegliche Sachen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats belegen sind - Nicht berücksichtigte Verluste aus Vermietung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Verluste aus Vermietung und Verpachtung von im Ausland belegenen Immobilien
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative vom 10. April 2006 - Großherzogtum Luxemburg / Hans Ulrich Lakebrink, Katrin Peters-Lakebrink
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 39
Arbeitnehmer; Arbeitslohn; Ertragsteuern; Luxemburg; Steuersatz; Verlust; Vermietung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour administrative (Luxemburg) - Auslegung von Artikel 39 EG - Nationale Einkommensteuerregelung für gebietsfremde Gemeinschaftsangehörige - Ablehnung der Berücksichtigung von negativen Einkünften aus der Vermietung von Immobilien, die auf dem ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-182/06
- EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 209 (Ls.)
- EuZW 2007, 677
- NZM 2007, 693
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Dazu ist zunächst festzustellen, dass der Bereich der direkten Steuern als solcher zwar nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, die Mitgliedstaaten jedoch die ihnen verbliebenen Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, und vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-9461, Randnr. 30).Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Diskriminierung nur darin bestehen, dass unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteile Schumacker, Randnr. 30, vom 29. April 1999, Royal Bank of Scotland, C-311/97, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 26, und vom 22. März 2007, Talotta, C-383/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 18).
Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation (Urteil Schumacker, Randnr. 31).
Etwas anderes gilt nach gefestigter Rechtsprechung jedoch, wenn der Gebietsfremde in seinem Wohnstaat keine nennenswerten Einkünfte hat und sein zu versteuerndes Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit bezieht, die er im Beschäftigungsstaat ausübt, so dass der Wohnstaat nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergeben (vgl. u. a. Urteil Schumacker, Randnr. 36).
Im Fall eines Gebietsfremden, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat den wesentlichen Teil seiner Einkünfte und praktisch seine ganzen Familieneinkünfte erzielt, besteht die Diskriminierung nach der gleichen Rechtsprechung darin, dass seine persönliche Lage und sein Familienstand weder im Wohnstaat noch im Beschäftigungsstaat berücksichtigt werden (Urteil Schumacker, Randnr. 38).
Zum anderen bezieht sich der Grund, auf dem die vom Gerichtshof im Urteil Schumacker festgestellte Diskriminierung beruht und der in Randnr. 31 des vorliegenden Urteils ins Gedächtnis gerufen wird, wie der Generalanwalt in Nr. 36 seiner Schlussanträge hervorgehoben hat, auf alle steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Steuerkraft des Gebietsfremden, die weder im Wohnstaat noch im Beschäftigungsstaat berücksichtigt werden (vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Ritter-Coulais, Randnrn.
- EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Sodann fällt jeder Gemeinschaftsangehörige, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausübt, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich des Art. 39 EG (vgl. Urteil vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Randnr. 31).Zum anderen bezieht sich der Grund, auf dem die vom Gerichtshof im Urteil Schumacker festgestellte Diskriminierung beruht und der in Randnr. 31 des vorliegenden Urteils ins Gedächtnis gerufen wird, wie der Generalanwalt in Nr. 36 seiner Schlussanträge hervorgehoben hat, auf alle steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Steuerkraft des Gebietsfremden, die weder im Wohnstaat noch im Beschäftigungsstaat berücksichtigt werden (vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Ritter-Coulais, Randnrn.
- EuGH, 15.06.2000 - C-302/98
Sehrer
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Schließlich zielen nach ständiger Rechtsprechung sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit darauf ab, den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft zu erleichtern, und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000, Sehrer, C-302/98, Slg. 2000, I-4585, Randnr. 32, und vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling, C-209/01, Slg. 2003, I-13389, Randnr. 24).
- EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass nach ständiger Rechtsprechung eine gegen eine Grundfreiheit verstoßende nachteilige steuerliche Behandlung nicht mit anderen steuerlichen Vergünstigungen gerechtfertigt werden kann, auch wenn deren Vorhandensein unterstellt wird (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002, de Groot, C-385/00, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.11.2003 - C-209/01
Schilling und Fleck-Schilling
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Schließlich zielen nach ständiger Rechtsprechung sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit darauf ab, den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im Gebiet der Gemeinschaft zu erleichtern, und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000, Sehrer, C-302/98, Slg. 2000, I-4585, Randnr. 32, und vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling, C-209/01, Slg. 2003, I-13389, Randnr. 24). - EuGH, 03.10.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59 …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Dazu ist zunächst festzustellen, dass der Bereich der direkten Steuern als solcher zwar nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, die Mitgliedstaaten jedoch die ihnen verbliebenen Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21, und vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-9461, Randnr. 30). - EuGH, 22.03.2007 - C-383/05
Talotta - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. …
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Diskriminierung nur darin bestehen, dass unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteile Schumacker, Randnr. 30, vom 29. April 1999, Royal Bank of Scotland, C-311/97, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 26, und vom 22. März 2007, Talotta, C-383/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 18). - EuGH, 29.04.1999 - C-311/97
Royal Bank of Scotland
Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Diskriminierung nur darin bestehen, dass unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteile Schumacker, Randnr. 30, vom 29. April 1999, Royal Bank of Scotland, C-311/97, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 26, und vom 22. März 2007, Talotta, C-383/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 18).
- EuGH, 22.06.2017 - C-20/16
Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In …
Nach ständiger Rechtsprechung zielen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit darauf ab, den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Union zu erleichtern, und stehen Maßnahmen entgegen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (…vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling, C-209/01, EU:C:2003:610, Rn. 24…, vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 33, vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 17, …sowie vom 16. Oktober 2008, Renneberg, C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 43). - EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann eine Diskriminierung nur darin bestehen, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. insbesondere Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30; vom 22. März 2007, Talotta, C-383/05, Slg. 2007, I-2555, Randnr. 18, und vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27). - EuGH, 09.10.2014 - C-326/12
van Caster und van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr …
Zum anderen kann nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine gegen eine Grundfreiheit verstoßende nachteilige steuerliche Behandlung nicht mit anderen steuerlichen Vergünstigungen gerechtfertigt werden, auch wenn deren Vorhandensein unterstellt wird (vgl. Urteil Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.10.2008 - C-527/06
BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM …
Hierzu ist festzustellen, dass jeder Gemeinschaftsangehörige, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat abhängig beschäftigt ist, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich des Art. 39 EG fällt (vgl. in diesem Sinne u. a., Urteile vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Randnr. 31; vom 18. Juli 2007, Hartmann, C-212/05, Slg. 2007, I-6303, Randnr. 17; vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, Slg. 2007, I-6705, Randnr. 15; vom 11. September 2007, Hendrix, C-287/05, Slg. 2007, I-6909, Randnr. 46, und vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 20).Nach ständiger Rechtsprechung sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling, C-209/01, Slg. 2003, I-13389, Randnr. 24, Ritter-Coulais, Randnr. 33, Lakebrink und Peters-Lakebrink, Randnr. 17, sowie Kommission/Deutschland, Randnr. 21).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein gebietsfremder Steuerpflichtiger in seinem Wohnmitgliedstaat keine nennenswerten Einkünfte hat und sein zu versteuerndes Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit bezieht, die er im Beschäftigungsmitgliedstaat ausübt, so dass der Wohnmitgliedstaat nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergeben (vgl. u. a. Urteil Schumacker, Randnr. 36, sowie Lakebrink und Peters-Lakebrink, Randnr. 30).
In einer solchen Situation besteht die Diskriminierung darin, dass die persönliche Lage und der Familienstand eines Gebietsfremden, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnmitgliedstaat den wesentlichen Teil seiner Einkünfte und praktisch seine gesamten Familieneinkünfte erzielt, weder im Wohnmitgliedstaat noch im Beschäftigungsmitgliedstaat berücksichtigt werden (Urteile Schumacker, Randnr. 38, sowie Lakebrink und Peters-Lakebrink, Randnr. 31).
Angesichts der oben in Randnr. 63 angeführten Erkenntnisse aus dem Urteil Lakebrink und Peters-Lakebrink gelten diese Erwägungen auch im Hinblick auf die Berücksichtigung der Gesamtsteuerkraft eines Arbeitnehmers.
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Vorschriften des EG-Vertrages z.B. über die Waren-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auch im Rahmen des Systems sozialer Sicherheit zu beachten (vgl. EuGH EuZW 2007, 677 Rdnr. 14 für direkte Steuern;… EuZW 2007, 339 Rdnr. 23 für die Krankenversicherung). - EuGH, 09.02.2017 - C-283/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Einkommensteuer - Angehöriger …
In einem solchen Fall besteht die Diskriminierung darin, dass die persönliche Lage und der Familienstand eines Gebietsfremden, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnmitgliedstaat den wesentlichen Teil seiner Einkünfte und praktisch seine gesamten Familieneinkünfte erzielt, weder im Wohnmitgliedstaat noch im Beschäftigungsmitgliedstaat berücksichtigt werden (…Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 38, vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 31, …und vom 18. Juni 2015, Kieback, C-9/14, EU:C:2015:406, Rn. 26).Der Gerichtshof hat in Rn. 34 des Urteils vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink (C-182/06, EU:C:2007:452), klargestellt, dass sich die in den Rn. 29 bis 32 des vorliegenden Urteils angeführte Rechtsprechung auf alle steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Steuerkraft des Gebietsfremden bezieht, die weder im Wohnmitgliedstaat noch im Beschäftigungsmitgliedstaat gewährt werden (…Urteil vom 18. Juni 2015, Kieback, C-9/14, EU:C:2015:406, Rn. 27).
- OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07
Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine …
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Vorschriften des EG-Vertrages z.B. über die Waren-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auch im Rahmen des Systems sozialer Sicherheit zu beachten (vgl. EuGH EuZW 2007, 677 Rdnr. 14 für direkte Steuern;… EuZW 2007, 339 Rdnr. 23 für die Krankenversicherung). - EuGH, 18.06.2015 - C-9/14
Kieback - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Zweitens ist unstreitig, dass die Berücksichtigung "negativer Einkünfte" aus einer im Wohnmitgliedstaat des betreffenden Steuerpflichtigen belegenen Immobilie, wie die Generalanwältin in Nr. 29 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, einen an die persönliche Lage des Betroffenen geknüpften Steuervorteil darstellt, der für die Beurteilung seiner Gesamtsteuerkraft relevant ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 34, sowie Renneberg, C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 65 bis 67).Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein gebietsfremder Steuerpflichtiger in seinem Wohnmitgliedstaat keine nennenswerten Einkünfte hat und sein zu versteuerndes Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit bezieht, die er im Beschäftigungsmitgliedstaat ausübt, so dass der Wohnmitgliedstaat nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergeben (vgl. u. a. Urteile Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 36, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 30, und Renneberg, C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 61).
In einem solchen Fall besteht die Diskriminierung darin, dass die persönliche Lage und der Familienstand eines Gebietsfremden, der in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnmitgliedstaat den wesentlichen Teil seiner Einkünfte und praktisch seine gesamten Familieneinkünfte erzielt, weder im Wohnmitgliedstaat noch im Beschäftigungsmitgliedstaat berücksichtigt werden (Urteile Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 38, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 31, und Renneberg, C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 62).
Der Gerichtshof hat in Rn. 34 des Urteils Lakebrink und Peters-Lakebrink (C-182/06, EU:C:2007:452) klargestellt, dass sich die im Urteil Schumacker entwickelte Rechtsprechung auf alle steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Steuerkraft des Gebietsfremden bezieht, die weder im Wohnmitgliedstaat noch im Beschäftigungsmitgliedstaat gewährt werden (…Urteil Renneberg, C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 63).
- EuGH, 14.03.2019 - C-174/18
Jacob und Lennertz
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs grundsätzlich Sache des Wohnsitzmitgliedstaats ist, dem Steuerpflichtigen sämtliche an seine persönliche und familiäre Situation geknüpften steuerlichen Vergünstigungen zu gewähren, da dieser Staat, von Ausnahmen abgesehen, am besten die persönliche Steuerkraft des Steuerpflichtigen beurteilen kann, die sich aus der Berücksichtigung seiner Gesamteinkünfte sowie seiner persönlichen und familiären Situation ergibt, weil dieser dort den Mittelpunkt seiner persönlichen und seiner Vermögensinteressen hat (…vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 32, vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 34…, vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 43, …sowie vom 22. Juni 2017, Bechtel, C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 55).Aus der in Rn. 26 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung und insbesondere dem Urteil vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink (C-182/06, EU:C:2007:452), ergibt sich, dass der Wohnsitzmitgliedstaat bei der Gewährung möglicher Steuervergünstigungen die persönliche Steuerkraft des Steuerpflichtigen insgesamt beurteilen muss.
Insbesondere kann eine solche Auslegung - entgegen dem, was die belgische Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen vorbringt - nicht aus dem Urteil vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink (C-182/06, EU:C:2007:452), abgeleitet werden.
- EuGH, 22.11.2018 - C-575/17
Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
Zum einen kann nämlich eine steuerliche Benachteiligung, die gegen eine Grundfreiheit verstößt, nicht aufgrund des etwaigen Bestehens anderer Vorteile als mit dem Unionsrecht vereinbar angesehen werden (Urteile vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 13. Juli 2016, Brisal und KBC Finance Ireland, C-18/15, EU:C:2016:549, Rn. 32).Nach der Rechtsprechung kann der Umstand, dass eine nationale Regelung Gebietsfremde benachteiligt, aber nicht dadurch ausgeglichen werden, dass diese Regelung möglicherweise in anderen Situationen Gebietsfremde im Vergleich zu Gebietsansässigen nicht beeinträchtigt (Urteile vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 23, …und vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek, C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 38).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07
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X
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