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   KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08   

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KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08 (https://dejure.org/2008,1027)
KG, Entscheidung vom 30.06.2008 - 22 U 13/08 (https://dejure.org/2008,1027)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 22 U 13/08 (https://dejure.org/2008,1027)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensberechnung; Bemessungsgrundlagen der Berechnung eines Fahrzeugschadens; Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Erstattung ...

  • Judicialis

    BGB § 249

  • mein-recht-in-berlin.de PDF
  • captain-huk.de

    Entscheidung, dass der fiktiv abrechnende Geschädigte sich nicht auf eine freie Werkstatt verweisen lassen muss.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 253 Abs. 2
    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensberechnung; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fiktive Reparaturkosten - Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht - Vier Wochen Prüfungszeit für Versicherung sind genug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Billigere Werkstatt muss nicht angenommen werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verweis auf billigere freie Werkstatt

  • ra-frese.de (Leitsatz)

    Keine Verweisung auf "Partnerwerkstätten”

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Autounfall: Geschädigter kann stets fiktiv die Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt als Schadensersatz verlangen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Kosten einer teuren Fachwerkstatt übernehmen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autounfall: Geschädigter kann stets fiktiv die Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt als Schadensersatz verlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss bei unverschuldetem Unfall auch die Kosten einer teureren Fachwerkstatt übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Versicherung muss Kosten einer teureren Fachwerkstatt übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall-Geschädigter kann stets fiktiv die Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt verlangen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unfallschadensregulierung - Keine Verweisung an Freie Werkstatt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2656
  • NZV 2008, 516
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Wegen der Stundenverrechnungssätze hat das Landgericht unter Berücksichtigung des Alters des Fahrzeugs von über 8 Jahren, seiner Laufleistung von über 84.000 km und des Umstandes, dass der Kläger das Fahrzeug gebraucht gekauft hat und es von ihm selbst noch nicht zuvor in einer BMW-Fachwerkstatt verbracht worden ist, sowie der Tatsache, dass es nicht reparierte Vorschäden (leichte Dellen an der Beifahrertür) aufweist, die vorgenommene Kürzung der Schadensberechnung des Klägers für begründet gehalten und die Klage auf Zahlung der restlichen Reparaturkosten mit der Begründung abgewiesen, dass sich der Kläger im vorliegenden Fall auf der Grundlage des sogenannten Porsche-Urteils des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, VersR 2003, 920 = NJW 2003, 2086 = BGHZ 155, 1) auf "eine mühelos zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturwerkstatt verweisen lassen" müsse.

    Der Kläger kann von dem ersatzpflichtigen Schädiger an Stelle der Wiederherstellung des beschädigten Kraftfahrzeugs auch den für die Reparatur erforderlichen Geldbetrag verlangen, der sich grundsätzlich danach bemisst, was vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Eigentümers in der Lage des Geschädigten für die Instandsetzung des Fahrzeugs zweckmäßig und angemessen erscheint (BGH, sog. Porsche-Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, VersR 2003, 920 = NJW 2003, 2086 = BGHZ 155, 1 m.w.N.).

    Um in Fällen wie der vorliegenden Art überhaupt eine Begrenzung der Schadenshöhe in Betracht zu ziehen, müssen besondere konkrete tatsächliche Umstände vorliegen, die dem Geschädigten Veranlassung geben, eine ihm "mühelos ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit" wahrzunehmen (BGH, Urteil vom 29. April 2003, VI ZR 398/02, sog. Porsche-Urteil, a.a.O.).

  • KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer Akupunkturbehandlung nach

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Der Freistellungsanspruch ginge jedoch gemäß § 250 BGB in einen Zahlungsanspruch über, ohne dass es insoweit einer Fristsetzung bedurfte, weil die Beklagten spätestens durch ihr Prozessverhalten unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben, dass sie eine Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigern (so auch Kammergericht, Urteil vom 3. November 2003 - 12 U 102/03, NZV 2004, 42).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Der Kläger ist an seine Abrechnung auf Gutachtenbasis nicht gebunden, sondern kann auf eine Abrechnung auf der Grundlage der durch eine erfolgte Reparatur tatsächlich entstandenen Kosten übergehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2008 - 22 U 127/07, unveröffentlicht; vgl. auch für den insoweit vergleichbaren Fall des Übergangs von einer Abrechnung auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes zu einer Abrechnung auf Reparaturkostenbasis: BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - zitiert nach juris.de).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Vor Ablauf dieser Prüfungsfrist tritt - trotz eventueller vorheriger Mahnung - Verzug nicht ein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06 - 153, MDR 2007, 1190).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Andererseits könnte der Kläger es auch im Falle der durchgeführten Reparatur bei der fiktiven Abrechnung belassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88, NJW 1989, 3009).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Zur Berechnung der Kostenquoten wurden die an sich nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigenden vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 693, 18 Euro (vgl. BGH NJW 2007, 3289) gleichwohl im Rahmen eines zu bildenden fiktiven Streitwerts berücksichtigt, da kein Fall des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vorliegt.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Die Schadensrestitution darf jedoch nicht beschränkt werden auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache; ihr Ziel ist vielmehr, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, NJW 2003, 2085, VersR 2003, 918 m.w.N.).
  • KG, 03.09.2007 - 22 U 196/06

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einer HWS-Distorsion

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist in Fällen einer HWS-Distorsion I. Grades regelmäßig ein Schmerzensgeld im Bereich von 1.000 Euro pro Monat der Erwerbsunfähigkeit angemessen, solange letztere mindestens 50% betragen hat (KG VersR 2007, 1708).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06

    Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, in engen Grenzen gehalten werden müssen, weil andernfalls die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde, wonach es Sache des Geschädigten ist, in welcher Weise er mit dem beschädigten Fahrzeug verfährt (so der BGH in seinem Porsche-Urteil für die ausdrücklich als vergleichbare Problematik bezeichnete Situation bei der Bewertung des Restwertes eines Fahrzeugs: BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, NJW 2000, 800 = BGHZ 143, 189 = VersR 2000, 467; ferner: BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, NJW 2007, 2918 = VersR 2007, 1243).
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
    Denn auch bei dieser geringen Geschwindigkeitsänderung ist eine HWS-Verletzung nicht auszuschließen, mag sie auch nicht stets wahrscheinlich sein (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa in NJW 2000, 877).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    4 Wochen: KG 30.6.08 - 22 U 13/08 - NJW 08, 2656; OLG München 29.7.10 - 10 W 1789/10 - LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg.
  • LG Rostock, 03.06.2009 - 1 S 22/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweisung auf Reparaturmöglichkeit in nicht

    Hierbei dürfen grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Ansatz gebracht werden (vgl. BGH, NJW 2003, 2086; KG, NJW 2008, 2656).

    Besondere Umstände können dem Geschädigten Veranlassung geben, eine mühelos, ohne Weiteres zugängliche, günstigere und gleichwertige Verwertungs- beziehungsweise Reparaturmöglichkeit wahrzunehmen (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB, vgl. BGH, NJW 2003, 2086 "Porsche" [obiter dictum]; KG, NJW 2008, 2656; zu Restwertangeboten BGH, NJW 2000, 800; NJW 2007, 1674).

    Einerseits wird vertreten, eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit sei allenfalls in einer anderen markengebundenen Fachwerkstatt gegeben, weil der Markt die Reparatur in einem solchen Betrieb honoriere und sich dies als wertbildender Faktor bei einem möglichen Verkauf auswirke; Markenqualität bedeute nicht nur technische Qualität, sondern insbesondere auch Vertrauen und Seriosität (vgl. KG, NJW 2008, 2656; LG Augsburg, Urteil vom 21.10.2008 - 4 S 1655/08 - mit Verweis auf OLG München, Hinweis vom 28.02.2008 - 24 U 616/07; LG Bonn, Urteil vom 12.07.2006 - 5 S 72/06; LG Essen, NJW 2008, 1391; LG Hannover, Schaden-Praxis 2008, 333; LG Mainz, Urteile vom 31.05.2006 - 3 S 15/06 - und vom 14.02.2007 - 3 S 133/06; LG Trier, NJW 2005, 1108; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 18.08.2008 - 113 C 3056/08; AG Bremen, Urteil vom 30.11.2005 - 17 C 448/05; AG Hamburg, Urteil vom 18.09.2008 - 51a C 104/08; AG Rostock in ständiger Rechtsprechung, ua. im hier angefochtenen Urteil vom 14.01.2009 - 53 C 65/08; Handschumacher, NJW 2008, 2622; Revilla, jurisPR-VerkR 5/2009 Anm. 3).

    Die Kammer lässt - weil dies letztlich nicht entscheidungserheblich ist - offen, ob eine eventuelle Auswirkung der Markengebundenheit der Reparaturwerkstatt auf den erzielbaren Verkaufspreis die Gleichwertigkeit der Reparatur (so KG, NJW 2008, 2656) oder vielmehr den merkantilen Minderwert betrifft.

    Zweifel bestehen bereits an der Eignung des Fahrzeugalters als Anknüpfungsmerkmal für die Erstattungsfähigkeit der Reparaturkosten (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2003, 2086; KG, NJW 2008, 2656).

    Aus denselben Erwägungen heraus ist für den Fall der Ersatzbeschaffung anerkannt, dass sich der Geschädigte einen Restwert nicht anrechnen lassen muss, der lediglich in einem engen Zeitraum auf einem Sondermarkt zu erzielen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1674; zur grundsätzlichen Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung der Restitutionsformen Reparatur und Ersatzbeschaffung vgl. BGH, NJW 2003, 2086; KG, NJW 2008, 2656).

  • OLG München, 21.09.2022 - 10 U 5397/21

    Anforderungen an die Zumutbarkeit einer freien und "ohne weiteres zugänglichen"

    Nicht entscheidungserheblich für die Beurteilung der "Gleichwertigkeit" kann hingegen alleine die Frage sein, ob die nicht markengebundene Fachwerkstatt bei einer konkret technisch und qualitativ gleichwertigen Reparaturmöglichkeit auch wirtschaftlich gleichwertig mit einer Markenwerkstatt ist, weil "auch bei gleicher Qualität der technischen Ausführung [...] es der Markt [honoriert], dass Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten an einem Fahrzeug gerade von einer markengebundenen Vertragswerkstatt und nicht von einer freien Fremdwerkstatt durchgeführt werden" (so KG Berlin, Urteil vom 30. Juni 2008 - 22 U 13/08 -, Rn. 42, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 U 12/08

    Arbeitsunfall, Lendenwirbelkörperfraktur, Sachverständigengutachten

    Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren L 22 U 13/08 nicht zu erstatten.

    Gegen die dem seinerzeitigen Prozessbevollmächtigten des Klägers am 08. Mai 2003 zugestellten Urteile richten sich die am 20. Mai 2003 beim Landessozialgericht (LSG) für das Land Brandenburg eingegangene Berufungen, die am 30.09.2005 verbunden wurden und weiter unter den Aktenzeichen L 22 U 12/08 und L 22 U 13/08 geführt wurden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakten zu den Geschäftszeichen L 22 U 12/08 und L 22 U 13/08 und den der Verwaltungsakten der Beklagten, Geschäftszeichen 4/25775/00-6, Unfallakten und Berufshilfeakten.

    Hinsichtlich des erledigten Verfahrens L 22 U 13/08 sind außergerichtliche Kosten des Klägers nicht zu erstatten.

  • AG Gummersbach, 28.09.2009 - 10 C 45/09

    Ermittlung des Umfangs zu ersetzender fiktiver Reparaturkosten für eine

    Er muss sich nicht auf die Stundenverrechnungssätze anderer, nicht markengebundener Fachwerkstätten verweisen lassen (im Ergebnis ebenso: LG Köln, Urt. v. 31.05.2006 - 13 S 4/06; LG Mainz, Urt. v. 31.05.2006 - 3 S 15/06; LG Bochum, Urt. v. 09.09.2005 - 5 S 79/05; AG Gummersbach, Urt. v. 06.02.2007 - 1 C 598/06; AG Essen, Urt. v. 26.07.2007 - 11 C 66/07; LG Essen, Urt. v. 23.10.2007 - 13 S 103/07; LG Wuppertal, Urt. v. 12.12.2007 - 8 S 34/07; AG Wuppertal, Urt. v. 11.01.2008 - 32 C 197/07; LG Göttingen, Urt. v. 04.06.2008 - 5 S 5/08; KG Berlin, Urt. v. 30.06.2008 - 22 U 13/08; AG Gummersbach, Urt. v. 08.06.2009 - 10 C 230/08).

    Vielmehr hält er sich mit seiner Entscheidung in dem vom Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 II BGB gesetzten Rahmen, weil jedenfalls eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit im schadensrechtlichen Sinne nicht vorliegt (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30.06.2008 - 22 U 13/08).

    So wird für ein "scheckheftgepflegtes" Fahrzeug im Vergleich ein höherer Verkaufserlös erzielt (KG Berlin, Urt. v. 30.06.2008 - 22 U 13/08).

    Entspricht der vom Geschädigten gewählte Weg zur Schadensbehebung dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 II BGB, so begründet allein das Alter das Fahrzeugs keine weitere Darlegungslast des Geschädigten, wenn der erforderliche Reparaturaufwand durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist (BGH 29.04.2003 - VI ZR 398/02 = NJW 2003, 2086-2088; vgl. auch KG Berlin, Urt. v. 30.06.2008 - 22 U 13/08; LG Bochum, Urt. v. 09.09.2005 - 5 S 79/05).

  • LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines

    sein mit dem Unfallschaden fahrfähiges Fahrzeug reparieren (vgl. KG, Urteil vom 30.06.2008 - 22 U 13/08, zit. nach juris; OLG Celle, MDR 2012, 400; vgl. auch Kammer, Urteil vom 24.09.2010 - 13 S 216/09, ZfS 2011, 85).
  • LG Heidelberg, 30.07.2009 - 2 S 11/09

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abstrakte Schadenberechnung bei

    Er bezieht sich auf das Urteil des Kammergerichts vom 30.06.2008 (22 U 13/08) und führt aus, dass der Markt es honoriere, dass Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten an einem Fahrzeug gerade von einer markengebundenen Vertragswerkstatt und nicht von einer freien Fremdwerkstatt durchgeführt würden.

    Vielmehr hält er sich mit seiner Entscheidung in dem vom Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gesetzten Rahmen, weil jedenfalls eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeiten im schadensrechtlichen Sinn nicht vorliegt (so KG NJW 2008, 2656 ff.).

    Diese am Markt spürbaren wertbildenden Faktoren beruhen auf der Nähe der Vertragswerkstätten zum Hersteller und der Spezialisierung auf nur eine bestimmte Fahrzeugmarke (so KG NJW 2008, 2656 ff.).

  • LG Berlin, 15.12.2008 - 58 S 169/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Anforderungen an einen Verweis auf eine

    Die Frage, ob der Versicherer einen Geschädigten mit Erfolg auf eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen kann, hängt dabei nicht zuletzt auch von der Beurteilung der Zumutbarkeit für den Geschädigten ab (so auch Kammergericht, Urteil vom 30. Juni 2008 - 22 U 13/08, Rn 44).

    Und es ist zu berücksichtigen, dass derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, in engen Grenzen gehalten werden müssen, weil andernfalls die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde, wonach es Sache des Geschädigten ist, in welcher Weise er mit dem beschädigten Fahrzeug verfährt (so das Kammergericht, Urteil vom 30. Juni 2008 - 22 U 13/08, dort Rn 36, NJW 2008, 2656, 2657, unter Verweis auf den BGH in seinem "Porsche-Urteil" und die ausdrücklich als vergleichbare Problematik bezeichnete Situation bei der Bewertung des Restwertes eines Fahrzeugs: BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, NJW 2000, 800 = BGHZ 143, 189 = VersR 2000, 467; ferner auf: BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, NJW 2007, 2918 = VersR 2007, 1243).

    Die Verweisung des Klägers auf die von dem Beklagten zu 2 aufgezeigte Fachwerkstatt scheitert vorliegend allerdings nicht daran, dass es sich bei dieser nicht um eine an die Marke Opel gebundene Fachwerkstatt handeln würde (vgl. zu den differierenden Rechtsansichten in solchen Fällen z.B. Kammergericht, Urteil vom 30. Juni 2008 - 22 U 13/08, NJW 2008, 2656, und Landgericht Essen, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 13 S 103/07, NJW 2008, 1391, einerseits sowie Kammer, Urteil vom 21. Juni 2006 - 58 S 75/06, NZV 2006, 656 = NJW-RR 2007, 20, und Figgener, NJW 2008, 1349 ff. m.w.N., insb.

  • LG Mannheim, 24.10.2008 - 1 S 95/08

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfall: Abrechnung fiktiver

    Die Auffassung des KG (NJW 08, 2656), dass bei gleicher Qualität der technischen Ausführung der Kunde der Reparaturwerkstatt und der potentielle Käufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt mit dem Besuch von Markenwerkstätten eine über den technischen Zustand hinausgehende besondere Werthaltigkeit verbinden und eine Reparatur eines Schadens durch eine Markenwerkstatt sich positiv auf die Preisbildung auswirke, wird von der Kammer nicht geteilt.
  • AG Berlin-Mitte, 25.09.2014 - 108 C 3118/14
    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 30.6.08 - 22 U 13/08 hierzu u.a. zutreffend ausgeführt:.
  • AG Bremerhaven, 02.12.2008 - 57 C 1009/08
  • AG Hamburg-Blankenese, 26.01.2011 - 531 C 338/10

    Verkehrsunfall - Kosten einer markengebundener Fachwerkstatt

  • AG Arnsberg, 20.01.2010 - 3 C 339/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen und die Berechnung des merkantilen Minderwertes

  • LG Berlin, 09.12.2009 - 42 O 162/09

    Schwellengebühr von 1,3 stellt eine Regelgebühr für den "durchschnittlichen" bzw.

  • LG Hechingen, 19.09.2008 - 3 S 11/08

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Zugrundelegung der Stundensätze

  • LG Koblenz, 14.08.2009 - 13 S 7/09

    Für den Unfallgeschädigten ist eine weit entfernte Fachwerkstatt unzumutbar

  • AG Mannheim, 09.01.2009 - 9 C 381/08

    Schadenersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze

  • AG Leipzig, 24.07.2013 - 109 C 8897/12
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10

    Feststellungsklage bzgl. des Schadensersatzes auf Basis einer

  • LG Hildesheim, 22.08.2008 - 7 S 68/08

    Grundsätze zum Schadensersatz im Falle der fiktiven Abrechnung von

  • AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22
  • AG Trier, 19.02.2010 - 32 C 500/09
  • AG Neumünster, 29.03.2012 - 36 C 1109/10

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis gegen den Fahrstreifenwechsler bei Auffahrunfall

  • AG Düsseldorf, 17.02.2009 - 58 C 12920/08

    Erstattung von Unfallersatzkosten auf Basis der Stundenverrechnungssätze

  • AG Berlin-Mitte, 07.10.2008 - 109 C 3118/08

    Grundsätzliches Zugrundelegen von Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen

  • AG Trier, 13.03.2009 - 32 C 685/08
  • AG Düsseldorf, 17.02.2009 - 230 C 11868/08

    Ersatz der Stundensätze einer Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung

  • AG Berlin-Mitte, 19.09.2008 - 104 C 3097/08
  • AG Geldern, 25.11.2011 - 31 C 22/11

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf der Grundlage einer fiktiven

  • AG Hamm, 22.12.2008 - 17 C 392/08

    Stundenverrechnungssätze; Verbringungskosten; UPE-Aufschläge

  • AG Bremen, 27.11.2014 - 9 C 416/14

    Flugverspätung - Ausgleichszahlungsanspruch des Fluggastes

  • AG Salzgitter, 31.05.2009 - 23 C 131/09
  • AG Bad Oeynhausen, 03.02.2009 - 11 C 93/08
  • AG Schorndorf, 14.10.2008 - 6 C 952/07
  • AG Nürnberg, 20.10.2009 - 15 C 4706/09
  • AG Forchheim, 17.06.2009 - 72 C 386/09
  • AG Bielefeld, 06.05.2009 - 5 C 1128/08
  • AG Nürnberg, 16.12.2008 - 22 C 681/08

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall i.R.d. fiktiven Schadensabrechnung

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