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   BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07   

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https://dejure.org/2007,2785
BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07 (https://dejure.org/2007,2785)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2007 - LwZR 5/07 (https://dejure.org/2007,2785)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2007 - LwZR 5/07 (https://dejure.org/2007,2785)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abtretbarkeit eines Anspruches wegen Besitzentziehung; Vollständige Entziehung der tatsächlichen Gewalt über eine Sache als Voraussetzung für das Vorliegen einer Besitzentziehung; Verübung von verbotener Eigenmacht als maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der ...

  • Judicialis

    BGB § 861 Abs. 1 b; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 861 Abs. 1 lit. b; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen Richter des Landwirtschaftsgerichts an der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besitzentziehungsanspruch abtretbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Gesetzlicher Richter - Wiedereröffnung des Verfahrens: Müssen ehrenamtliche Richter mit entscheiden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 580
  • MDR 2008, 258
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.2007 - V ZR 189/06

    Anzuwendendes Recht bei Dauerschuldverhältnissen; Rechtsnatur eines Pflugtauschs

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07
    Dabei handelt es sich um ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, auf welches die §§ 585 ff. BGB grundsätzlich entsprechende Anwendung finden; die Ausgestaltung der Gegenleistungsverpflichtung als Pflicht zur Überlassung des unmittelbaren Besitzes an anderen Grundstücken macht jede der Vertragsparteien zu Pächtern der ihr überlassenen Grundstücke und zu Verpächtern der als Gegenleistung überlassenen Grundstücke (BGH, Urt. v. 13. Juli 2007, V ZR 189/06, WM 2007, 2124, 2125).

    Pflugtauschverträge dienen entweder der Sicherung einer Fruchtfolge oder der Arrondierung von Betriebsflächen; üblicherweise werden sie im ersten Fall auf kurze Zeit oder unbefristet mit der Möglichkeit der Kündigung entsprechend § 594a BGB, im zweiten Fall auf lange Dauer vereinbart (BGH, Urt. v. 13. Juli 2007, V ZR 189/06, aaO).

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07
    Es hat - worauf die Revision zutreffend hinweist - übersehen, dass die einjährige Ausschlussfrist nach § 864 Abs. 1 BGB, innerhalb derer der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht werden muss, nur gewahrt ist, wenn feststeht, dass die Klage innerhalb der Frist von dem dazu Befugten erhoben worden ist (vgl. BGHZ 108, 21, 30).
  • BGH, 02.07.2003 - XII ZR 34/02

    Wirksamkeit der Abtretung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07
    Denn ein schutzwürdiges Interesse der Beklagten an der Beibehaltung von H. -S. K. als Gläubiger des Herausgabeanspruchs, welches die Abtretbarkeit ausschließt (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 2003, XII ZR 34/02, NJW 2003, 2987), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01

    Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07
    Richtig ist zwar, dass ein Antrag auf Beiziehung von Akten nach § 432 ZPO grundsätzlich nicht den gesetzlichen Erfordernissen genügt, wenn die Partei nicht näher darlegt, welche Urkunden oder Aktenteile sie für erheblich hält; gibt der Tatrichter einem Antrag auf Beiziehung von Akten statt, obwohl dieser Antrag den Erfordernissen nicht genügt, wird damit nicht ohne weiteres der gesamte Akteninhalt zum Gegenstand des Rechtsstreits, weil der Tatrichter eine unzulässige Beweisermittlung betriebe, wenn er von sich aus die beigezogenen Akten daraufhin überprüfte, ob sie Tatsachen enthalten, die einer Partei günstig sind (BGH, Urt. v. 12. November 2003, XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324, 1325).
  • OLG Jena, 21.08.1997 - Lw U 443/97

    Zahlung von Unterpachtzins ; Erforderlichkeit der Mitwirkung ehrenamtlicher

    Auszug aus BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07
    Somit war das Berufungsgericht bei seiner Entscheidungsfindung nicht ordnungsgemäß besetzt (vgl. OLG Jena RdL 1998, 36).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

    Ein solcher Antrag genügt nicht den an einen Beweisantrag zu stellenden gesetzlichen Erfordernissen, wenn die Partei - wie hier - nicht näher darlegt, welche Urkunden oder Aktenteile sie für erheblich hält (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.11.2007 - LwZR 5/07, Rn. 20, juris; Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01, Rn. 16, juris).
  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    b) Eine Besitzstörung liegt vor, wenn der Besitzer einer Sache an der Ausübung seiner Herrschaft über diese in einzelnen Beziehungen gehindert wird (vgl. BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - Rn. 12) .
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 125/15

    Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs eines Grundstückseigentümers im Wege

    Dem steht nicht entgegen, dass der Anspruch aus § 1004 BGB untrennbar mit dem dinglichen Recht verbunden und nicht selbständig übertragbar ist (Senat, Urteil vom 23. Februar 1973 - V ZR 109/71, BGHZ 60, 235, 240; Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 1004 Rn. 90) und dass auch der Anspruch wegen Besitzstörung aus § 862 BGB nicht isoliert, sondern nur dann abgetreten werden kann, wenn der Besitz an den Zessionar übertragen wird (BGH, Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580 Rn. 17; MüKoBGB/Joost, 6. Aufl., § 862 Rn. 8; Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 862 Rn. 8).
  • BGH, 29.11.2013 - LwZR 8/12

    Verurteilung zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen wegen verzögerter

    c) Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass die ehrenamtlichen Richter an der abschließenden Urteilsberatung, die erst nach dem Ablauf der der Klägerin eingeräumten und von ihr ausgenutzten Schriftsatzfrist stattfinden durfte (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286, 287 Rn. 10), weil das Berufungsgericht den Inhalt nachgelassener Schriftsätze nach § 283 Satz 2 ZPO berücksichtigen muss (Senat, Urteil vom 25. April 2008 - LwZR 6/07, NL-BzAR 2008, 301, 302 Rn. 9), teilgenommen und - im Hinblick auf den nachgereichten Schriftsatz des Beklagten - auch an der Entscheidung über eine möglicherweise notwendige Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - wie geboten - (Senat, Urteil vom 15. April 2011 - LwZR 7/10, NL-BzAR 2011, 270, 271 Rn. 12; Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580, 581 Rn. 8) mitgewirkt haben.
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 10 U 68/12

    Verbotene Eigenmacht bei der Landpacht

    Der Bundesgerichtshof (NJW 2008, 580) hat insoweit zur Abgrenzung von §§ 861, 862 BGB ausgeführt:.
  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 12/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    b) Eine Besitzstörung liegt vor, wenn der Besitzer einer Sache an der Ausübung seiner Herrschaft über diese in einzelnen Beziehungen gehindert wird (vgl. BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - Rn. 12) .
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    b) Der Grundsatz, dass an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, gilt auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580; grundsätzlich ebenso für das verwaltungsgerichtliche Verfahren: BVerwG 15. Juli 2008 - 8 B 24/08 - für das arbeitsgerichtliche Verfahren: Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 46 Rn. 40 und § 53 Rn. 24; ErfK/Koch 9. Aufl. § 46 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/Schütz Stand September 2007 § 53 Rn. 9 f.; HWK/Ziemann 3. Aufl. § 53 ArbGG Rn. 9).

    c) Nimmt allein der Berufsrichter von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diesen Schriftsatz verfasst hat, nicht nur der gesetzliche Richter entzogen (BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580), sondern auch rechtliches Gehör versagt (BVerwG 15. Juli 2008 - 8 B 24/08 -).

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    b) Der Grundsatz, dass an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorangegangenen letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, gilt auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13, NZA-RR 2012, 12; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 6 mwN, BAGE 129, 89; BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126; BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580) .

  • OLG Stuttgart, 20.07.2021 - 9 U 34/21

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DS- GVO

    Ein solcher Antrag genügt nicht den an einen Beweisantrag zu stellenden gesetzlichen Erfordernissen, wenn die Partei - wie hier - nicht näher darlegt, welche Urkunden oder Aktenteile sie für erheblich hält (st. Rspr., BGH, Urteil vom 23.11.2007 - LwZR 5/07, Rn. 20, juris; Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01, Rn. 16, juris).
  • BGH, 25.04.2014 - LwZR 2/13

    Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als

    An der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung müssen auch die ehrenamtlichen Richter mitwirken, weil die in § 20 Abs. 1 LwVG aufgeführten Ausnahmen von der Mitwirkung nicht vorliegen (vgl. Senat, Urteile vom 23. November 2007 - LwZR 5/07, NJW 2008, 580, 581 Rn. 8 und vom 15. April 2011 - LwZR 7/10, NL-BzAR 2011, 270 Rn. 12).
  • BGH, 25.04.2008 - LwZR 6/07

    Mitwirkung ehrenamtlicher Richter im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten

  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08

    Begriff der Beratung; Pflicht der Mitglieder eines Kollegialgerichts zu

  • BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11

    Kollegialgericht: Nachweis der Mitwirkung der Laienrichter bei

  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 3/08

    Aufhebung einer landwirtschaftsrechtlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts

  • BGH, 15.04.2011 - LwZR 7/10

    Landpachtsache: Ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts bei der

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U (Lw) 183/06

    Landwirtschaftsrecht: Herausgabe von landwirtschaftlichen Nutzflächen wegen

  • LG Detmold, 09.10.2015 - 1 O 262/15

    Besitzschutzansprüche des Altpächters einer landwirtschaftlichen Nutzfläche

  • FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11

    Wiedereintritt in die Beratung, Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter,

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